Restaurant eröffnen: Erlaubnis, Kosten & Förderung
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026
Du willst Gäste begeistern. Den Weg zum eigenen Restaurant planen wir gemeinsam: Genehmigungen, Kosten und Förderung, Schritt für Schritt.
- Keine Gastro-Ausbildung? Für ein Restaurant brauchst du keinen Meisterbrief und keine Kochausbildung.
- Wenig Startkapital? Für den KfW-Gründerkredit brauchst du kein Eigenkapital.
- Angst vor den Behörden? Genehmigungen und Fristen planen wir rückwärts vom Eröffnungstermin.
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Kurz gesagt
Für ein Restaurant brauchst du keinen Meisterbrief. Nötig sind die Gewerbeanmeldung, je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz und die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung. Rechne für Umbau, Küche, Einrichtung und Reserve grob mit 80.000 bis 300.000 Euro. Bist du arbeitsuchend gemeldet, kann ein AVGS-Gründungscoaching die Vorbereitung übernehmen, ohne dass es dich etwas kostet.
Kein Meister nötig
Gastronomie ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Fachlich zählt vor allem Wissen über Hygiene und Lebensmittelrecht.
Erlaubnis oder Anzeige
Je nach Bundesland brauchst du für den Alkoholausschank eine Gaststättenerlaubnis oder zeigst den Betrieb beim Gewerbeamt an.
Startkapital
Grob 80.000 bis 300.000 Euro. Umbau und Küche sind meist die größten Posten.
Vorlauf einplanen
Bauamt, Erlaubnis und Belehrungen brauchen Zeit. Plane rückwärts vom Eröffnungstermin.
Was brauche ich, um ein Restaurant zu eröffnen?
Du brauchst keinen Meisterbrief und keine Kochausbildung. Nötig sind die Gewerbeanmeldung, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und ein Hygienekonzept. Je nach Bundesland kommt eine Gaststättenerlaubnis für den Alkoholausschank oder eine Anzeige hinzu. Außerdem müssen deine Räume baurechtlich als Gaststätte genutzt werden dürfen.
| Pflicht | Wo | Wann |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt | vor dem Start |
| Gaststättenerlaubnis oder Anzeige | Gewerbe- oder Ordnungsamt, je nach Land | vor der Eröffnung; Erlaubnis meist nur bei Alkohol, Anzeige in manchen Ländern für jede Gaststätte |
| Unterrichtungsnachweis | IHK | vor dem Antrag, wo das Land ihn verlangt |
| Belehrung nach § 43 IfSG | Gesundheitsamt oder beauftragte Stelle | vor der ersten Tätigkeit, höchstens drei Monate alt |
| Registrierung als Lebensmittelunternehmen | Lebensmittelüberwachung | vor der Eröffnung |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Finanzamt über ELSTER | innerhalb eines Monats |
| Anmeldung bei der BGN | Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe | innerhalb einer Woche |
Wie die Anmeldung beim Gewerbeamt abläuft, steht unter Gewerbe anmelden.

Wann brauche ich eine Gaststättenerlaubnis?
In der Regel dann, wenn du alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort ausschenkst. Ob du eine Erlaubnis beantragen musst oder eine Anzeige genügt, hängt vom Bundesland ab. Geprüft werden meist deine Zuverlässigkeit, die Eignung der Räume und der Unterrichtungsnachweis der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse. Plane dafür mehrere Wochen Vorlauf ein.
- Zuverlässigkeit: Häufig verlangt werden Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Bescheinigung des Finanzamts.
- Räume: Grundriss, Toiletten, Lüftung und die baurechtliche Nutzung als Gaststätte.
- Unterrichtung: eine kurze Schulung bei der IHK zu Lebensmittelrecht und Hygiene. Bestimmte Berufsabschlüsse können davon befreien.
Regeln je nach Bundesland
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Welche Auflagen gelten für Räume und Küche?
War dein Lokal vorher keine Gaststätte, brauchst du meist eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung. Dazu kommen Lüftung, Brandschutz, Toiletten und oft ein Fettabscheider, den die Entwässerungssatzung der Gemeinde für Gastroküchen in der Regel verlangt. Diese Punkte entscheiden über die Umbaukosten. Kläre sie deshalb, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
- Fettabscheider: Gerät und Einbau kosten grob einige tausend bis rund 15.000 Euro, bei aufwendigen Erdarbeiten mehr. Im Betrieb muss er regelmäßig geleert und geprüft werden.
- Abluft: Eine Gastroküche braucht eine leistungsfähige Lüftung. Oft muss die Abluft über das Dach geführt werden.
- Brandschutz und Fluchtwege: Je nach Größe und Zahl der Plätze stellt das Bauamt Anforderungen.
- Toiletten: Wie viele du brauchst, hängt vom Landesrecht und der Zahl der Gäste ab.
Gut zu wissen

Welche Hygieneregeln gelten im Restaurant?
Du brauchst ein Eigenkontrollsystem nach den HACCP-Grundsätzen. Es legt kritische Punkte wie Kühltemperaturen und Reinigung fest und dokumentiert sie. Alle, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten, brauchen vor dem Start die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Das frühere Gesundheitszeugnis gibt es seit 2001 nicht mehr. Die 14 Hauptallergene musst du deinen Gästen angeben.
HACCP
Belehrung
Allergene
Kontrollen
Was kostet es, ein Restaurant zu eröffnen?
Für ein Restaurant mit 40 bis 80 Plätzen rechnest du grob mit 80.000 bis 300.000 Euro. Am meisten hängt vom Zustand der Räume ab. Ein früheres Restaurant mit funktionierender Küche ist viel günstiger als ein Ladenlokal, das komplett umgebaut werden muss. Eine Reserve für die ersten Monate gehört immer in den Plan.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Kaution und Maklerkosten | 5.000 – 25.000 € |
| Umbau mit Lüftung, Fettabscheider, Elektrik | 20.000 – 100.000 € |
| Küchentechnik | 15.000 € gebraucht bis 80.000 € neu |
| Einrichtung Gastraum | 10.000 – 35.000 € |
| Kassensystem mit TSE | 1.500 – 5.000 € |
| Gebühren, Unterrichtung, Genehmigungen | 1.000 – 5.000 € |
| Website, Speisekarten, Außenwerbung | 1.500 – 4.000 € |
| Erster Warenbestand | 3.000 – 8.000 € |
| Reserve für die Anlaufmonate | 20.000 – 50.000 € |
| Gesamt | grob 80.000 – 300.000 € |
Grobe Richtwerte, stark abhängig von Standort, Konzept, Größe, Zustand der Räume und Neu- oder Gebrauchtkauf.
Wie du Investitionen, laufende Kosten und Reserve sauber zusammenführst, zeigt der Finanzplan.

Wie rechnet sich ein Restaurant?
Entscheidend sind Wareneinsatz und Personal. Als grober Richtwert gilt: Der Wareneinsatz sollte rund 30 Prozent vom Umsatz nicht deutlich überschreiten, Wareneinsatz und Personal zusammen möglichst nicht mehr als etwa 60 Prozent. Daraus ergibt sich, wie viele Gäste du pro Tag brauchst, um Miete, Energie und dein eigenes Einkommen zu decken.
- Fixkosten pro Monat: Miete, Energie, Versicherungen, Leasing, Personal und dein eigener Unternehmerlohn.
- Deckungsbeitrag pro Gast: durchschnittlicher Umsatz pro Gast minus Wareneinsatz.
- Fixkosten geteilt durch Deckungsbeitrag ergibt die Zahl der Gäste, die du im Monat mindestens brauchst.
Mindestlohn und Arbeitszeit
Diese Rechnung ist das Herz deines Businessplans.
In welcher Reihenfolge gehe ich vor?
Erst kommen Konzept, Standort und Finanzierung, dann Mietvertrag, Bauamt und Erlaubnis, zum Schluss Gewerbe, Finanzamt und Versicherungen. Den Gründungszuschuss beantragst du, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst. Viele Schritte haben Vorlauf. Deshalb lohnt sich ein Zeitplan, der vom Eröffnungstag rückwärts rechnet.
- 1
Konzept und Businessplan
Zielgruppe, Küche, Preise und Zahl der Gäste pro Tag festlegen. - 2
Standort prüfen
Nutzung als Gaststätte, Lüftung, Fettabscheider und Mietbedingungen klären, bevor du unterschreibst. - 3
Finanzierung und Förderung
Kredit und Förderung vor dem Start beantragen, nicht danach. - 4
Bauamt und Erlaubnis
Nutzungsänderung und Gaststättenerlaubnis oder Anzeige einreichen, Unterrichtung und Belehrung erledigen. - 5
Anmeldungen
Gewerbe, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und BGN. - 6
Betrieb startklar machen
Kasse mit TSE einrichten und innerhalb eines Monats nach Anschaffung über ELSTER melden, Musiklizenz, Rundfunkbeitrag und Versicherungen klären.
Bei der BGN sind Inhaber nicht automatisch versichert, eine freiwillige Versicherung ist möglich. Welche weiteren Policen sinnvoll sind, steht unter Versicherungen für Selbstständige.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditDer ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Für Umbau und Küche reicht das bei kleineren Restaurants oft aus.
Viele Länder haben eigene Förderkredite und Bürgschaftsprogramme für Gründungen, meist über die Landesförderbank. Welche gerade offen sind, erfährst du bei deiner IHK. Gefördert wird in der Regel nur, was du vor dem Kauf oder Vertragsabschluss beantragst.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Restaurant eröffnen
Muss ich selbst kochen können, um ein Restaurant zu eröffnen?
Rechtlich nicht. Du kannst die Küche einem angestellten Koch überlassen und dich um Gäste, Team und Zahlen kümmern. Dann hängt dein Erfolg aber stark an einer Person. Plane deshalb von Anfang an, wie Rezepte und Abläufe dokumentiert werden.
Muss ich GEMA zahlen, wenn im Gastraum Musik läuft?
Ja, Musik im Gastraum gilt als öffentliche Wiedergabe und braucht eine Lizenz, zum Beispiel über die GEMA. Private Streaming-Abos sind in der Regel nur für die private Nutzung gedacht. Für die Betriebsstätte fällt außerdem der Rundfunkbeitrag an.
Welche Rechtsform passt zu einem Restaurant?
Viele starten als Einzelunternehmen, weil es schnell und günstig geht. Dann haftest du aber mit deinem Privatvermögen. Eine UG oder GmbH begrenzt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, Banken verlangen für Kredite trotzdem oft eine persönliche Bürgschaft.
Was gilt für Tische vor dem Restaurant?
Stehen die Tische auf öffentlichem Grund, brauchst du in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde, oft mit Gebühr. Die Gemeinde legt auch fest, wie lange draußen bewirtet werden darf. Auf privatem Grund regelt das der Mietvertrag, Lärmschutz gilt trotzdem.
Wie lange darf mein Restaurant abends geöffnet haben?
Die Sperrzeit regeln die Länder, und viele Gemeinden können sie verlängern oder verkürzen. In manchen Ländern gibt es nur eine kurze Sperrzeit am frühen Morgen. Frag beim Ordnungsamt nach, was an deinem Standort gilt, bevor du Öffnungszeiten und Personal planst.
Kann ich mit einem reinen Lieferkonzept starten?
Ja. Ohne Ausschank zum Verzehr vor Ort brauchst du keine Gaststättenerlaubnis. Registrierung, Hygienekonzept, Belehrung und Allergenangaben gelten aber genauso, beim Onlineverkauf schon vor der Bestellung. Plattformgebühren gehören von Anfang an in die Kalkulation.
Bekomme ich für mein Restaurant den Gründungszuschuss?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 1.10.2026
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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.