Sicherheitsdienst gründen: Erlaubnis, Kosten & Förderung

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026

Du willst Verantwortung übernehmen und für Sicherheit sorgen. Den Weg zum eigenen Bewachungsunternehmen gehe ich mit dir: Erlaubnis, Personal und Finanzen.

  • Noch nie ein Unternehmen geführt? Die Sachkundeprüfung deckt das Recht ab. Den Rest plane ich mit dir.
  • Angst vor Behördenkram? Erlaubnis, Bewacherregister und Versicherung gehe ich Schritt für Schritt mit dir durch.
  • Wenig Startkapital? Für den KfW-Gründerkredit brauchst du kein Eigenkapital.
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Sicherheitsmitarbeiter in dunkler Dienstjacke mit Ausweis vor dem Haupteingang eines Bürogebäudes

Kurz gesagt

Für einen Sicherheitsdienst brauchst du vor dem Start eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Voraussetzungen sind die bestandene Sachkundeprüfung bei der IHK, persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Finanzen und eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlichen Mindestsummen. Jede Wachperson meldest du vor dem Einsatz über das Bewacherregister an. Bist du arbeitsuchend gemeldet, kann ein AVGS-Gründungscoaching deine Vorbereitung begleiten, ohne dass es dich etwas kostet.

Erlaubnispflichtig

Ohne Erlaubnis nach § 34a GewO darfst du keine Bewachungsaufträge annehmen.

Sachkundeprüfung

Als Unternehmer brauchst du die bestandene Sachkundeprüfung bei der IHK, die Unterrichtung reicht nicht.

Pflichtversicherung

Die Haftpflicht muss die Mindestsummen der Bewachungsverordnung abdecken, sonst gibt es keine Erlaubnis.

Bewacherregister

Jede Wachperson meldest du vor dem ersten Einsatz an. Die Behörde prüft ihre Zuverlässigkeit.

Erlaubnis

Welche Erlaubnis brauche ich für einen Sicherheitsdienst?

Du brauchst eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung, bevor du den ersten Auftrag annimmst. Sie gilt für die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen. Erteilt wird sie von der Behörde, die in deinem Bundesland zuständig ist, meist Gewerbe- oder Ordnungsamt. Die Behörde prüft dich persönlich und deine finanzielle Lage.

VoraussetzungNachweis
SachkundeBescheinigung über die bestandene Sachkundeprüfung der IHK
ZuverlässigkeitFührungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister; zusätzlich fragt die Behörde beim Verfassungsschutz an
Geordnete Vermögensverhältnissez. B. Bescheinigung in Steuersachen, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und vom Insolvenzgericht
HaftpflichtversicherungBestätigung des Versicherers über die Mindestsummen der Bewachungsverordnung

Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt die zuständige Behörde fest.

Bei einer GmbH oder UG gelten die Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sachkunde für die Geschäftsführung und für Personen, die den Betrieb leiten.

Inhaberin eines Sicherheitsdienstes gibt im Büro Funkgeräte und Taschenlampen für die Nachtschicht aus
Qualifikation

Wer braucht die Unterrichtung und wer die Sachkundeprüfung?

Als Unternehmer brauchst du immer die Sachkundeprüfung. Deine Mitarbeitenden brauchen mindestens die Unterrichtung bei der IHK, einen Kurs von 40 Stunden ohne Prüfung. Für bestimmte, besonders sensible Einsätze verlangt das Gesetz aber auch von ihnen die bestandene Sachkundeprüfung. Das beeinflusst, welche Aufträge du annehmen kannst und welches Personal du suchst.

WerNachweisBeispiele
Du als Inhaber oder GeschäftsführerSachkundeprüfungVoraussetzung für die Erlaubnis
Wachpersonen im einfachen DienstUnterrichtung (40 Stunden)Objektschutz, Pforte, Empfang
Wachpersonen mit besonderen AufgabenSachkundeprüfungKontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben, Einlass in Diskotheken
Leitende WachpersonenSachkundeprüfungUnterkünfte für Geflüchtete, zugangsgeschützte Großveranstaltungen

Was Clubbetreiber beim Einlass beachten müssen, steht unter Club eröffnen.

Gut zu wissen

Wer sich auf Veranstaltungen oder Einzelhandel spezialisieren will, braucht dafür Personal mit Sachkundeprüfung. Das ist schwerer zu finden und teurer. Plane das früh im Finanzplan ein.
Personal

Was muss ich beachten, wenn ich Personal einstelle?

Jede Wachperson meldest du über das Bewacherregister bei der Behörde an, bevor sie das erste Mal für dich arbeitet. Erst wenn die Behörde ihre Zuverlässigkeit bestätigt hat, darf sie eingesetzt werden. Dazu kommen Arbeitsrecht, Mindestlohn und in mehreren Bundesländern allgemeinverbindliche Tarifverträge für das Bewachungsgewerbe.

  • Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis jeder Wachperson vor dem Einsatz prüfen und ablegen.
  • Dienstausweise ausstellen und Dienstkleidung wählen, die nicht mit Polizeiuniformen verwechselt werden kann.
  • Prüfen, ob in deinem Bundesland ein allgemeinverbindlicher Entgelttarifvertrag gilt. Die Löhne sind dann für dich verpflichtend.
  • Arbeitszeiten vollständig erfassen. Nacht- und Wochenenddienste sind in der Branche die Regel.
  • Dein Team steuerst du selbst. Erteilt der Kunde deinem Personal direkt Weisungen und bindet es in seine Abläufe ein, kann das als Arbeitnehmerüberlassung gewertet werden.
Absicherung

Welche Versicherungen braucht ein Sicherheitsdienst?

Pflicht ist eine Haftpflichtversicherung, die die Mindestsummen der Bewachungsverordnung abdeckt. Ohne diesen Nachweis wird die Erlaubnis nicht erteilt. Dazu kommt die gesetzliche Unfallversicherung für deine Beschäftigten über die Berufsgenossenschaft. Je nach Auftrag verlangen Kunden höhere Deckungssummen, als das Gesetz vorschreibt.

SchadensartMindestsumme je Schadensereignis
Personenschäden1.000.000 €
Sachschäden250.000 €
Abhandenkommen bewachter Sachen15.000 €
Reine Vermögensschäden12.500 €

Quelle: § 14 Bewachungsverordnung. Höhere Summen sind möglich und werden oft vertraglich verlangt.

Melde deinen Betrieb innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft an, für Wach- und Sicherungsdienste ist das in der Regel die VBG. Einen Überblick über weitere Policen findest du unter Versicherungen für Selbstständige.

Nächtliche Kontrolle eines Rolltors mit der Taschenlampe, eine Bewachung, die gut versichert sein muss
Befugnisse

Was darf ein Sicherheitsdienst und was nicht?

Ein Sicherheitsdienst hat keine hoheitlichen Rechte wie die Polizei. Du und dein Team dürft nur die Rechte nutzen, die jeder Bürger hat, also Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, sowie das Hausrecht, das euch der Auftraggeber überträgt. Dabei gilt immer der Grundsatz der Erforderlichkeit. Das gehört in jede Einweisung.

Erlaubt im Rahmen der Jedermannrechte

  • Hausrecht des Kunden durchsetzen, z. B. Zutritt verweigern
  • Bei Notwehr eine Person abwehren
  • Eine auf frischer Tat ertappte Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten

Nicht erlaubt

  • Ausweise kontrollieren wie die Polizei
  • Durchsuchungen gegen den Willen einer Person
  • Schusswaffen tragen ohne eigene waffenrechtliche Erlaubnis

Waffen

Die Erlaubnis nach § 34a GewO berechtigt nicht zum Führen von Schusswaffen. Dafür ist eine gesonderte Erlaubnis nach dem Waffengesetz nötig, die nur unter engen Voraussetzungen erteilt wird.

Willst du ermitteln und observieren statt bewachen, lies Detektei gründen.

Schritt für Schritt

In welcher Reihenfolge gehe ich bei der Gründung vor?

Zuerst kommt die Sachkundeprüfung, denn ohne sie gibt es keine Erlaubnis. Danach folgen Businessplan, Finanzierung und Versicherung, dann der Antrag bei der Behörde. Erst mit der Erlaubnis meldest du das Gewerbe an und stellst Personal ein. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, beantragt ihn vor dem Start.

  1. 1

    Sachkundeprüfung

    Vorbereiten und bei der IHK ablegen. Plane dafür einige Wochen Lernzeit ein.
  2. 2

    Konzept und Finanzierung

    Zielkunden, Preise und Personalbedarf im Finanzplan durchrechnen, Förderung vor dem Start beantragen.
  3. 3

    Versicherung

    Haftpflicht mit den Mindestsummen der Bewachungsverordnung abschließen und die Bestätigung anfordern.
  4. 4

    Erlaubnis beantragen

    Antrag mit allen Nachweisen bei der zuständigen Behörde einreichen.
  5. 5

    Gewerbe und Finanzamt

    Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. Mehr dazu unter Gewerbe anmelden.
  6. 6

    Personal und Bewacherregister

    Wachpersonen anmelden und erst nach der Freigabe einsetzen. Betrieb bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Startkapital

Was kostet es, einen Sicherheitsdienst zu gründen?

Ohne Personal liegen die Gründungskosten grob bei 2.000 bis 8.000 Euro. Die größten Posten sind Versicherung, Ausrüstung und Gebühren. Teurer wird es, sobald du Personal einstellst: Löhne sind jeden Monat fällig, während Kunden oft erst nach Wochen zahlen. Diesen Vorlauf musst du finanzieren können.

KostenpositionRichtwert
Gebühr für die Erlaubnis nach § 34a GewOrund 250 bis über 2.000 €, je nach Behörde und Aufwand
Sachkundeprüfung bei der IHKrund 120 – 200 €
Vorbereitungskurs (freiwillig)grob 300 – 800 €
Haftpflichtversicherung Bewachungab rund 300 € pro Jahr, je nach Tätigkeit und Umsatz mehr
Dienstkleidung und Ausrüstung500 – 2.000 €
Website, Dienstplan-Software300 – 1.000 €
Gesamt ohne Personalrund 2.000 – 8.000 €

Grobe Richtwerte, Gebühren laut Angaben einzelner Behörden und IHKs. Sie hängen von Bundesland, Versicherer und Betriebsgröße ab.

Rechne zusätzlich Löhne für zwei bis drei Monate als Reserve ein, sobald du Personal beschäftigst.

Rechtsform

Welche Rechtsform passt zu einem Sicherheitsdienst?

Für den Start allein ist das Einzelunternehmen am einfachsten. Weil im Bewachungsgewerbe hohe Schäden möglich sind und Versicherungen nicht alles abdecken, wählen viele Gründer mit Personal eine UG oder GmbH. Damit haftet in der Regel nur das Firmenvermögen. Die Sachkunde muss dann die Geschäftsführung nachweisen.

RechtsformHaftungMindestkapitalPasst für
Einzelunternehmenmit dem PrivatvermögenkeinsStart allein oder mit wenigen Aushilfen
UG (haftungsbeschränkt)Gesellschaftsvermögenab 1 €, RücklagenpflichtGründer mit Personal und wenig Kapital
GmbHGesellschaftsvermögen25.000 €größere Teams und Ausschreibungen
GbRalle Gesellschafter persönlichkeinsPartnergründung, bei hohem Haftungsrisiko eher ungeeignet

Welche Form zu dir passt, hängt auch von Steuern und Kosten ab. Mehr dazu unter Rechtsform wählen.

Aus meiner Praxis

Die meisten starten mit zu niedrigen Preisen. Sie rechnen nur die Stunden beim Kunden und vergessen Akquise, Verwaltung, Urlaub und Krankheit. Rechnet man das ein, liegt der nötige Stundensatz oft deutlich höher.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Im Bewachungsgewerbe musst du vor allem Löhne vorfinanzieren. Ein Betriebsmittelkredit kann diese Lücke schließen. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Mehr dazu unter KfW-Gründerkredit.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Sicherheitsdienst gründen

Kann ich einen Sicherheitsdienst nebenberuflich gründen?

Ja, die Erlaubnis nach § 34a GewO hängt nicht davon ab, ob du haupt- oder nebenberuflich startest. Du brauchst also auch nebenberuflich Sachkundeprüfung, Versicherung und Erlaubnis. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

Wie lange dauert es, bis die Erlaubnis da ist?

Rechne mit mehreren Wochen, denn die Behörde holt unter anderem eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes ein. Manche Behörden empfehlen, den Antrag mindestens vier Wochen vor dem geplanten Start zu stellen. Frag bei deiner Behörde nach der aktuellen Bearbeitungszeit und plane den Start erst, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Darf ich mit einem Eintrag im Führungszeugnis einen Sicherheitsdienst gründen?

Das kommt auf den Eintrag an. Bestimmte Verurteilungen aus den letzten fünf Jahren führen in der Regel dazu, dass die Behörde dich als unzuverlässig einstuft. Kläre deinen Fall vor der Prüfungsvorbereitung direkt mit der zuständigen Behörde.

Wie finde ich die ersten Aufträge?

Typische Erstkunden sind Gewerbebetriebe, Hausverwaltungen, Veranstalter und Baustellen. Viele Gründer arbeiten am Anfang auch als Subunternehmer für größere Sicherheitsfirmen. Achte dabei darauf, nicht dauerhaft nur von einem Auftraggeber abzuhängen.

Bekomme ich für meinen Sicherheitsdienst den Gründungszuschuss?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 1.10.2026

Du willst deinen eigenen Sicherheitsdienst gründen?

In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.