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Du willst deine eigene Physiotherapiepraxis eröffnen? Von der Kassenzulassung über die Praxisausstattung bis zur richtigen Berufshaftpflicht – dieser Leitfaden zeigt dir alles, was du für eine erfolgreiche Praxisgründung brauchst.
Für eine Kassenpraxis brauchst du eine Zulassung beim Zulassungsausschuss der Krankenkassen. Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:
Tipp: Die Kassenzulassung kann mehrere Monate dauern. Plane das in deiner Gründungsphase ein.
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Jetzt kostenlos beraten lassenDefiniere dein Leistungsangebot (Kassenpraxis, Privatpraxis oder gemischt), Zielgruppe und Standort. Ein professioneller Businessplan ist Pflicht für Bankgespräche, KfW-Kredite und den Gründungszuschuss.
Für eine Kassenpraxis brauchst du eine Zulassung beim Zulassungsausschuss der Krankenkassen. Voraussetzungen: staatlich anerkannte Ausbildung, Berufshaftpflicht, geeignete Praxisräume. Ohne Zulassung nur Privatpatienten.
Einzelunternehmen (einfach, volle Haftung) oder Partnerschaftsgesellschaft bei mehreren Therapeuten. GmbH ist möglich, aber selten sinnvoll. Freiberufler-Status ist steuerlich vorteilhaft.
Physiotherapeuten sind in der Regel Freiberufler (§18 EStG) – keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung. Melde dich beim Finanzamt an und beantrage die Steuernummer.
Mindestanforderungen für Kassenpraxis: mind. 2 Behandlungsräume (je 12 m²), Wartezimmer, Sanitäranlagen. Ausstattung: Behandlungsliegen, Therapiegeräte, ggf. Trainingsgeräte für KGG.
Anmeldung bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Berufshaftpflicht ist Pflicht für die Kassenzulassung. Krankenversicherung als Selbstständiger wählen.
Der Verdienst hängt stark davon ab, ob du Kassen- oder Privatpatienten behandelst und welche Spezialisierungen du anbietest.
Wichtig: Kassenpatienten allein reichen oft nicht für Profitabilität. Viele erfolgreiche Praxen kombinieren Kassen- und Privatpatienten.
Pflicht für die Kassenzulassung. Deckt Behandlungsfehler und Schäden am Patienten ab. Mindestdeckung: 3 Mio. € für Personenschäden.
Als Selbstständiger wählst du zwischen gesetzlicher (freiwillig) und privater Krankenversicherung. Pflicht in Deutschland.
Gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter – Pflicht. Für dich als Inhaber freiwillig, aber empfohlen.
Schützt Behandlungsliegen, Therapiegeräte und Praxiseinrichtung vor Diebstahl, Feuer und Wasserschäden.
Besonders wichtig: Rückenprobleme oder Verletzungen können die Berufsausübung dauerhaft einschränken.
Sichert laufende Kosten (Miete, Personal) ab, wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst.
Hochwertige Zusatzqualifikation mit guter Nachfrage – besonders bei Privatpatienten.
Zusammenarbeit mit Sportvereinen und Athleten – planbare Kooperationen und Stammkunden.
Spezialisierung auf neurologische Erkrankungen (Schlaganfall, MS) – hoher Bedarf, wenig Konkurrenz.
Hausbesuche bei Senioren oder bettlägerigen Patienten – niedrige Fixkosten, flexible Zeiteinteilung.
6 Monate ALG I plus 300 € Pauschale. Voraussetzung: Mind. 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Startphase für Gründer mit Bürgergeld-Bezug.
Zinsgünstige Darlehen bis 125.000 € – ideal für Praxisausstattung und Umbaukosten.
Spezielle Finanzierungsprogramme für Heilberufe – oft mit tilgungsfreier Anlaufzeit.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst du ein gefördertes 1:1-Coaching zur Erstellung deines Businessplans – 100 % kostenlos.
Buche dein kostenloses Erstgespräch. Wir klären, welche Fördermittel dir zustehen, und begleiten dich von der Idee bis zur Praxiseröffnung.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.