Approbation oder nicht? Diese eine Frage entscheidet über dein gesamtes Geschäftsmodell – von der Kassenzulassung bis zur Umsatzsteuer. Wir erklären alle 3 Wege in die psychologische Selbstständigkeit und zeigen dir, mit welchen Kosten du wirklich rechnen musst.

Der Begriff „Psychologin" ist durch den Hochschulabschluss geschützt, berechtigt aber noch nicht zur Ausübung der Heilkunde. Je nach Qualifikation stehen dir drei grundlegend verschiedene Wege offen.
Staatliche Approbation nach PsychThG. Darf psychische Störungen behandeln und mit der GKV abrechnen. Kassensitz erforderlich (limitiert & teuer). Kammerpflicht + Versorgungswerk.
Nur mit Psychologiestudium (Diplom/Master). Keine Behandlung von Erkrankungen. Ausschließlich Selbstzahler. Freiberufler-Status möglich, aber Umsatzsteuerpflicht (19 %) beachten!
Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz. Amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt. Darf heilkundlich tätig werden, aber keine Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin".

Für approbierte Psychotherapeutinnen ist die Kassenzulassung oft das große Ziel, da sie die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ermöglicht. Das Problem: Die Anzahl der Kassensitze ist durch die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) streng limitiert.
Von rund 48.000 approbierten Psychotherapeuten in Deutschland haben nur etwa 25.000 einen Kassensitz. Die häufigste Möglichkeit ist die Übernahme einer bestehenden Praxis – zu Preisen zwischen 50.000 und 300.000 Euro.
Umsatzsteuer-Falle: Beratung vs. Heilbehandlung


Approbierte Psychotherapeutinnen üben einen Katalogberuf nach § 18 EStG aus: kein Gewerbe anmelden, keine Gewerbesteuer. Auch psychologische Beraterinnen mit Hochschulabschluss können als Freiberuflerinnen eingestuft werden – reines Coaching ohne psychologischen Hintergrund gilt jedoch oft als Gewerbe.
Abmahnfalle: Das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Das HWG verbietet Heilsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder und Patientenempfehlungen zur Heilung. Verstöße werden rigoros verfolgt und können Abmahnkosten in Tausenderhöhe nach sich ziehen.
Von der Qualifikationsprüfung bis zur Praxiseröffnung – so gehst du strukturiert vor.
Approbation, Heilpraktiker-Erlaubnis oder Beraterin? Den richtigen Weg frühzeitig festlegen.
Zielgruppe, Honorare (GOP), Privatpraxis oder Kassensitz? GKV-Ausfall im Finanzplan berücksichtigen.
Praxisräume suchen und vor Mietvertragsabschluss klären, ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist.
Finanzamt, BGW, ggf. Kammer & Versorgungswerk anmelden, Gesundheitsamt informieren.
HWG-konforme Website erstellen, Netzwerk mit Ärzten & Kliniken aufbauen, Spezialisierung kommunizieren.
Als Psychologin hast du besondere steuerliche Vorteile als Freiberuflerin – die Rechtsformwahl hat erhebliche Auswirkungen.
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen (Freiberufler) | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Einfachste Form für Einzelpraxis. Keine Gewerbesteuer, nur Einkommensteuer. Ideal für den Start. |
| GbR | Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch) | Kein Mindestkapital | Für Gemeinschaftspraxen mit mehreren Psychologinnen. Alle Partner haften mit Privatvermögen. |
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | Beschränkt auf handelnden Partner | Kein Mindestkapital | Speziell für Freiberufler. Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner bei Berufsfehlern. |
| GmbH | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Schützt Privatvermögen. Achtung: GmbH gilt als Gewerbebetrieb – Gewerbesteuer fällt an! |
Kosten für die Neugründung ohne Kassensitz-Kauf. Ein Kassensitz kostet zusätzlich 50.000–300.000 €.
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Approbationsantrag / Heilpraktikerprüfung (Gesundheitsamt) | 100 € – 600 € |
| Mietkaution & ggf. Maklerprovision für Praxisräume | 3.000 € – 10.000 € |
| Praxiseinrichtung (Sessel, Schreibtisch, Wartebereich, Deko) | 3.000 € – 10.000 € |
| IT-Infrastruktur (Laptop, Praxissoftware, sichere Video-Tools) | 1.500 € – 3.500 € |
| Berufshaftpflichtversicherung (1. Jahr) | 200 € – 500 € |
| Kammerbeitrag (nur bei Approbation, 1. Jahr) | 300 € – 600 € |
| Website, Logo & HWG-konformes Marketing | 1.500 € – 3.500 € |
| Liquiditätsreserve (erste Monate ohne volle Auslastung) | 15.000 € – 30.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf (ohne Kassensitz) | ca. 24.600 € – 58.700 € |
KfW-Gründerkredit
Zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer bis 125.000 €. Antrag über Hausbank.
Praxisübernahme
Bestehende Praxis übernehmen spart Einrichtungskosten und liefert sofort einen Patientenstamm – inkl. Kassensitz.
AVGS-Förderung
Arbeitslose Gründerinnen können professionelle Gründungsberatung 100 % staatlich fördern lassen.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Ja, als psychologische Beraterin oder Coach. Du darfst dann jedoch keine psychischen Erkrankungen behandeln und nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
In der Regel nicht. Approbierte Psychotherapeutinnen und psychologische Beraterinnen mit entsprechendem Hochschulabschluss gelten als Freiberuflerinnen und zahlen keine Gewerbesteuer. Reines Coaching ohne psychologischen Hintergrund kann jedoch gewerblich sein.
Heilbehandlungen durch approbierte Psychotherapeutinnen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Psychologische Beratung ohne Krankheitswert ist hingegen voll umsatzsteuerpflichtig (19 %). Ausnahme: Kleinunternehmerregelung bis 22.000 € Jahresumsatz.
Da Kassensitze streng limitiert sind, werden sie oft teuer verkauft. Die Preise für eine Praxisübernahme liegen je nach Region und Umsatz meist zwischen 50.000 und 300.000 Euro.
Als Psychotherapeutin oder psychologische Beraterin im Gesundheitsbereich bist du verpflichtet, dich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden.
Die Gründung einer psychologischen Praxis erfordert nicht nur Empathie, sondern auch unternehmerisches Kalkül. Mit einem AVGS der Agentur für Arbeit kannst du professionelle Gründungsberatung zu 100 % kostenfrei in Anspruch nehmen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.