- Startseite
- Branchen
- Kiosk eröffnen
Kiosk eröffnen: Voraussetzungen, Genehmigungen & Kosten
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026
Du willst deinen eigenen Laden mit Stammkunden. Den Weg zum Kiosk oder Späti gehen wir gemeinsam: Genehmigungen, Kosten und Förderung, Schritt für Schritt.
- Keine Ausbildung? Brauchst du nicht. Für einen Kiosk reicht in der Regel die Gewerbeanmeldung.
- Wenig Startkapital? Für den KfW-Gründerkredit brauchst du kein Eigenkapital.
- Angst vor Paragrafen? Jugendschutz, Tabakregeln und Öffnungszeiten gehen wir gemeinsam durch.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Für einen Kiosk reicht in der Regel die Gewerbeanmeldung. Eine Gaststättenerlaubnis brauchst du nicht, solange du Alkohol nur verschlossen zum Mitnehmen verkaufst. Pflicht sind die Registrierung als Lebensmittelbetrieb, der Jugendschutz bei Tabak und Alkohol und die Ladenöffnungszeiten deines Landes. Für den Start mit Warenbestand planst du grob 20.000 bis 60.000 Euro ein, Tabakwaren binden dabei viel Kapital.
Gewerbe statt Konzession
Alkohol verschlossen zum Mitnehmen ist erlaubnisfrei. Erst der Ausschank vor Ort fällt unters Gaststättenrecht.
Jugendschutz
Tabak, E-Zigaretten und Spirituosen erst ab 18, Bier und Wein ab 16. Ausweis zeigen lassen.
Öffnungszeiten
Ladenöffnung ist Ländersache. In Berlin werktags rund um die Uhr, in Bayern 6 bis 20 Uhr.
Startkapital
Grob 20.000 bis 60.000 Euro. Der Tabakbestand ist oft der größte Einzelposten.
Was braucht man, um einen Kiosk zu eröffnen?
Um einen Kiosk zu eröffnen, brauchst du in der Regel nur die Gewerbeanmeldung, die Registrierung als Lebensmittelbetrieb, ein Ladenlokal und Geld für den ersten Warenbestand. Einen Meisterbrief oder eine Konzession brauchst du nicht, solange du Alkohol nur verschlossen zum Mitnehmen verkaufst. Schenkst du Alkohol zum Verzehr vor Ort aus, gilt das Gaststättenrecht, je nach Land mit Erlaubnis oder Anzeige.
| Dein Angebot | Was du brauchst |
|---|---|
| Verpackte Snacks, Getränke, Zeitungen | Gewerbeanmeldung und Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung |
| Bier, Wein, Spirituosen verschlossen zum Mitnehmen | keine Erlaubnis, aber strikter Jugendschutz |
| Kaffee, belegte Brötchen, offenes Gebäck | zusätzlich Belehrung nach Infektionsschutzgesetz und HACCP-Eigenkontrollen |
| Bier ausschenken oder Sitzplätze zum Trinken | je nach Land Gaststättenerlaubnis oder Anzeige |
Bänke vor dem Laden
Was gilt beim Verkauf von Tabak und Alkohol?
Eine Tabak- oder Alkohollizenz gibt es nicht. Dafür gelten feste Regeln: Tabak, E-Zigaretten und Spirituosen verkaufst du nur an Erwachsene, Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahren. Tabakwaren haben einen festen Packungspreis auf dem Steuerzeichen, den du weder unter- noch überschreiten darfst. Für die Rückverfolgbarkeit brauchst du außerdem eigene Kennnummern.
- Kein Verkauf von Zigaretten, Tabak und E-Zigaretten an unter 18-Jährige, auch nicht von nikotinfreien Produkten.
- Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke erst ab 18, Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahren. Im Zweifel Ausweis zeigen lassen.
- Die Jugendschutzregeln müssen gut sichtbar im Laden aushängen.
- Packungen nur verschlossen mit unbeschädigtem Steuerzeichen verkaufen, zum aufgedruckten Kleinverkaufspreis und ohne Rabatt oder Zugaben. Eine enge Ausnahme gibt es nur bei Zigarren und Zigarillos.
- Für das Track-and-Trace-System brauchst du eine Wirtschaftsbeteiligten-ID und eine Einrichtungs-ID, beantragt bei der Bundesdruckerei oder über den Großhändler.
- Verkaufst du Einweggetränke mit Pfand, musst du leere Flaschen und Dosen zurücknehmen.
Wie lange darf dein Kiosk geöffnet haben?
Das bestimmt das Ladenöffnungsgesetz deines Landes. In Berlin dürfen Verkaufsstellen werktags rund um die Uhr öffnen, deshalb gibt es dort so viele Spätis. In Bayern und im Saarland ist werktags um 20 Uhr Schluss. Sonntags gelten überall strenge Grenzen, Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Waren und Orte wie Bahnhöfe.
| Land | Werktags (Mo–Sa) |
|---|---|
| Berlin | 0 bis 24 Uhr |
| Bayern | 6 bis 20 Uhr, eigenes Ladenschlussgesetz seit August 2025 |
| Saarland | 6 bis 20 Uhr |
| Sonntag und Feiertag | in allen Ländern nur eingeschränkt, z. B. für Zeitungen, Backwaren oder Blumen für wenige Stunden |
Auswahl. Ausnahmen für Bahnhöfe, Flughäfen und Tankstellen regelt jedes Land selbst.
Plane deine Umsätze nach den Zeiten, die bei dir erlaubt sind. Ein Späti-Konzept mit Abendgeschäft funktioniert nur dort, wo du abends auch verkaufen darfst.

Womit verdient ein Kiosk sein Geld?
Tabakwaren bringen viel Umsatz, aber nur eine kleine Handelsspanne, weil der Preis gesetzlich festgelegt ist. Das eigentliche Geld verdienst du mit Getränken, Kaffee, Süßwaren und Snacks. Zusatzangebote wie Lotto, Paketannahme oder Zeitungen bringen zusätzliche Kunden in den Laden, die dann oft noch etwas mitnehmen.
Lotto-Annahmestelle
Paketshop
Zeitungen
Der Standort entscheidet mit. Ein Kiosk lebt von Laufkundschaft, etwa an Haltestellen, in Wohnvierteln mit wenig Supermärkten oder in Ausgehvierteln. Was Standort, Mietvertrag und Kasse in jedem Laden bedeuten, fasst Laden eröffnen zusammen. Willst du vor allem Getränke kistenweise verkaufen, lies Getränkemarkt eröffnen.
Wie viel kostet es, einen Kiosk zu eröffnen?
Einen Kiosk mit 20 bis 40 Quadratmetern zu eröffnen kostet grob 20.000 bis 60.000 Euro. Im Vergleich zur Gastronomie sparst du die teure Küche. Der größte und oft unterschätzte Posten ist der erste Warenbestand, vor allem bei Tabakwaren. Übernimmst du einen eingerichteten Kiosk, sinken die Kosten für Umbau und Einrichtung deutlich.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Miete und Kaution | 2.000 – 10.000 € |
| Regale, Theke, Kühlschränke, Beleuchtung | 4.000 – 15.000 € |
| Erster Tabakbestand | 8.000 – 12.000 € |
| Getränke, Snacks, Süßwaren | 2.000 – 6.000 € |
| Kasse | 500 – 3.000 € |
| Schilder und Außenwerbung | 500 – 2.000 € |
| Reserve für die ersten Monate | 5.000 – 12.000 € |
| Gesamt | rund 20.000 – 60.000 € |
Grobe Richtwerte für einen kleinen Kiosk. Größere Kioske mit 60 Quadratmetern brauchen für die Erstbestückung deutlich mehr. Kleineres Sortiment oder Übernahme mit Einrichtung kann günstiger sein.
Rechne aus, wie viele Kunden pro Tag du brauchst, um Miete, Ware und dein eigenes Einkommen zu decken. Wie das geht, steht unter Businessplan erstellen. Willst du einen bestehenden Kiosk kaufen, hilft Laden übernehmen.

Welche Schritte führen zum eigenen Kiosk?
Zuerst klärst du Standort und Finanzierung, dann folgen Gewerbeamt, Finanzamt und Lebensmittelüberwachung. Danach kümmerst du dich um Lieferanten, Kasse und Berufsgenossenschaft. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag, bevor er die Selbstständigkeit aufnimmt. Sonst kann der Anspruch verloren gehen.
- 1
Standort und Mietvertrag
Ladenlokal mit viel Laufkundschaft suchen und prüfen, ob die Räume als Laden genutzt werden dürfen. Sonst brauchst du eine Nutzungsänderung beim Bauamt. - 2
Gewerbe und Finanzamt
Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. Details unter Gewerbe anmelden. - 3
Lebensmittelüberwachung
Betrieb registrieren. Bei offenen Lebensmitteln Belehrung nach Infektionsschutzgesetz und HACCP-Eigenkontrollen. - 4
Lieferanten und Tabak-IDs
Großhändler für Getränke, Snacks und Tabak auswählen, Kennnummern für Track and Trace beantragen, Presse-Grosso anfragen. - 5
Kasse
Offene Ladenkasse mit Kassenbuch oder elektronische Kasse. Eine elektronische Kasse braucht eine TSE und muss innerhalb eines Monats per ELSTER gemeldet werden. - 6
Berufsgenossenschaft
Betrieb innerhalb einer Woche bei der BGHW anmelden.
Was gilt bei Rechtsform, Personal und Versicherungen?
Viele starten mit einem Kiosk als Einzelunternehmen, weil es schnell und günstig geht. Dann haftest du aber mit deinem Privatvermögen. Eine UG oder GmbH begrenzt die Haftung, kostet aber mehr Aufwand. Stellst du Aushilfen ein, gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Gegen Einbruch und Schäden sicherst du Ware und Einrichtung ab.
| Absicherung | Pflicht? | Wofür |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | praktisch unverzichtbar | Schäden bei Kunden, etwa ein Sturz im Laden |
| BGHW | Pflicht für den Betrieb | Arbeitsunfälle der Beschäftigten; für dich als Inhaber in der Regel freiwillig |
| Inhaltsversicherung | freiwillig | Ware und Einrichtung bei Einbruch, Feuer oder Wasser |
| Krankenversicherung | Pflicht | gesetzlich freiwillig oder privat |
Mehr zur Wahl unter Rechtsform wählen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditDer ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Damit lassen sich auch Einrichtung und erster Warenbestand finanzieren. Mehr dazu unter KfW-Gründerkredit.
Frag bei Großhändlern nach Zahlungszielen für die Erstausstattung. Das entlastet die Liquidität in den ersten Wochen.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Häufige Fragen: Kiosk eröffnen
Brauche ich eine Tabaklizenz für meinen Kiosk?
Nein, eine Tabaklizenz gibt es in Deutschland nicht. Du brauchst aber für die Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Tabak eine Wirtschaftsbeteiligten-ID und eine Einrichtungs-ID. Beantragen kannst du sie bei der Bundesdruckerei oder über deinen Tabakgroßhändler.
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?
Das Gesundheitszeugnis gibt es seit 2001 nicht mehr. Verkaufst du offene Lebensmittel wie belegte Brötchen oder Kaffee, brauchst du stattdessen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Bei rein verpackter Ware ist sie nicht nötig.
Darf mein Kiosk sonntags öffnen?
Nur eingeschränkt. Die meisten Länder erlauben sonntags den Verkauf bestimmter Waren wie Zeitungen, Backwaren oder Blumen für wenige Stunden. Für Kioske an Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen gelten oft Sonderregeln. Die genauen Zeiten stehen im Ladenöffnungsgesetz deines Landes.
Welche Berufsgenossenschaft ist für einen Kiosk zuständig?
Ein Kiosk gehört zum Einzelhandel, zuständig ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Du meldest den Betrieb innerhalb einer Woche nach dem Start an.
Muss ich Pfandflaschen zurücknehmen?
Ja, wer Einweggetränke mit Pfand verkauft, muss leere Einwegverpackungen derselben Materialart zurücknehmen und das Pfand erstatten. Bei kleinen Läden unter 200 Quadratmetern beschränkt sich das auf die Marken, die du selbst führst. Plane dafür Platz im Lager ein.
Ist es günstiger, einen bestehenden Kiosk zu übernehmen?
Oft ja, weil Einrichtung, Kundschaft und Lieferanten schon da sind. Prüf aber die Umsätze der letzten Jahre, den Mietvertrag und den Wert des Warenbestands genau. Tipps dazu stehen unter Laden übernehmen.
Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
Du willst deinen eigenen Kiosk eröffnen?
In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.