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Gründungsleitfaden Kiosk & Späti

Kiosk eröffnen: Voraussetzungen, Genehmigungen & wahre Kosten 2026

Viele Ratgeber verbreiten Mythen – etwa das angebliche "Gesundheitszeugnis" oder eine "Tabak-Lizenz", die es in Deutschland gar nicht gibt. Wir klären auf: wann du wirklich eine Konzession brauchst, was das Ladenöffnungsgesetz für deinen Späti bedeutet und mit welchen Kosten du realistisch rechnen musst.

  • Kein Meisterbrief, keine Konzession im Regelfall
  • Kein Gesundheitszeugnis, keine Tabak-Lizenz
  • Ladenöffnungszeiten: Ländersache – Berlin vs. Bayern
  • Kosten ab 29.510 € & AVGS-Förderung möglich

Lohnt sich ein eigener Kiosk oder Späti?

Das klassische Kiosk-Geschäft hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Der Verkauf von Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften) ist rückläufig, dafür boomen andere Bereiche. Ein Kiosk lohnt sich heute vor allem dann, wenn du folgende Faktoren berücksichtigst:

Erfolgsfaktoren für deinen Kiosk

  • Der Standort ist alles: Ein Kiosk lebt von der Laufkundschaft. Nähe zu Bahnhöfen, Haltestellen, Schulen oder belebten Ausgehvierteln ist Pflicht.
  • Das Sortiment entscheidet über die Marge: Tabakwaren machen oft den größten Teil des Umsatzes aus, haben aber eine extrem geringe Gewinnmarge (oft nur 4 bis 6 %). Das Geld verdienst du mit Getränken, Kaffee, Süßwaren und Snacks.
  • Zusatzservices bringen Frequenz: Paketannahmestellen (DHL, Hermes), Lotto-Annahmestellen oder der Verkauf von E-Zigaretten/Vapes ziehen zusätzliche Kunden in den Laden.
Tabak-Vitrine in einem deutschen Kiosk mit Jugendschutzgesetz-Hinweis und Altersprüfungsschild – Kiosk Tabak Jugendschutz

Die wichtigste Regel: Ein Kiosk ist keine Gastronomie!

Regelfall: Nur Gewerbeanmeldung nötig

Wenn du in deinem Kiosk ausschließlich verpackte Waren (Schokoriegel, Chips), Tabak, Zeitungen und Getränke in geschlossenen Flaschen oder Dosen verkaufst, brauchst du keine besonderen Genehmigungen. Eine einfache Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt (Kosten: ca. 10 bis 65 Euro) reicht völlig aus. Du brauchst weder einen Meisterbrief noch eine Konzession.

Ausnahme: Wann brauche ich eine Gaststättenkonzession?

Eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) nach § 2 Gaststättengesetz (GastG) brauchst du bei einem Kiosk nur in einem einzigen Fall: Wenn du alkoholische Getränke ausschenkst UND Sitzgelegenheiten für den Verzehr vor Ort anbietest.

Verkaufst du das Bier nur in geschlossenen Flaschen zum Mitnehmen (wie es im Kiosk üblich ist), brauchst du keine Konzession. Die Kunden dürfen das Bier dann aber rechtlich gesehen nicht in deinem Laden oder an Stehtischen direkt vor deiner Tür trinken!

Gibt es eine Tabak-Lizenz?

Nein. In Deutschland gibt es keine spezielle "Tabak-Lizenz" oder "Alkohol-Lizenz" für den Einzelhandel. Jeder Gewerbetreibende darf Tabak und Alkohol verkaufen. Du musst dich jedoch strikt an das Jugendschutzgesetz (JuSchG) halten:

Kein Verkauf von Tabakwaren (inkl. E-Zigaretten und Shishas!) an Personen unter 18 Jahren.
Kein Verkauf von hartem Alkohol (Spirituosen) an Personen unter 18 Jahren.
Bier, Wein und Sekt dürfen ab 16 Jahren verkauft werden.
Du musst einen Auszug des Jugendschutzgesetzes gut sichtbar im Kiosk aushängen.

IfSG-Belehrung statt "Gesundheitszeugnis"

Viele Ratgeber schreiben, du bräuchtest ein "Gesundheitszeugnis". Das ist falsch! Das Gesundheitszeugnis wurde bereits im Jahr 2001 abgeschafft. Korrekt ist: Wenn du in deinem Kiosk offene Lebensmittel anbietest (z. B. frisch belegte Brötchen, offenes Gebäck, Kaffee im offenen Ausschank), benötigst du eine Belehrung nach § 43 IfSG. Verkaufst du nur verpackte Schokoriegel und Flaschengetränke, brauchst du diese Belehrung nicht.

Berliner Spätkauf (Späti) bei Nacht mit beleuchtetem Schaufenster und Getränken – Kiosk Späti eröffnen Berlin

Achtung Ländersache: Das Ladenöffnungsgesetz & In 5 Schritten zum eigenen Kiosk

Ladenöffnungszeiten nach Bundesland

Warum gibt es in Berlin an jeder Ecke einen "Späti", der bis tief in die Nacht geöffnet hat, während in Bayern ab 20 Uhr die Bürgersteige hochgeklappt werden? Die Antwort lautet: Ladenöffnungsgesetz. Die Öffnungszeiten für den Einzelhandel sind in Deutschland Ländersache.

Berlin: Hier dürfen Verkaufsstellen von Montag 0:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr rund um die Uhr geöffnet sein. Nur sonntags gibt es strenge Einschränkungen.
Bayern & Saarland: Hier gilt das strenge Bundesgesetz: Werktags ist von 6 bis 20 Uhr geöffnet, danach ist Schluss. Sonntags ist Ruhetag.
NRW: Werktags von 0 bis 24 Uhr erlaubt, sonntags geschlossen.

Ausnahme: Bahnhöfe, Flughäfen, Tankstellen

Kioske an Bahnhöfen, Flughäfen oder Tankstellen unterliegen oft Sonderregelungen und dürfen länger oder auch sonntags öffnen. Prüfe also unbedingt das Ladenöffnungsgesetz deines Bundeslandes!

In 5 Schritten zum eigenen Kiosk

1

Standort & Mietvertrag

Suche ein kleines Ladenlokal (20–40 qm) mit viel Laufkundschaft. Prüfe, ob die Räumlichkeiten baurechtlich als Einzelhandelsfläche zugelassen sind (Nutzungsänderung beim Bauamt prüfen!).

2

Gewerbeanmeldung & Finanzamt

Melde dein Gewerbe beim örtlichen Ordnungs- oder Gewerbeamt an. Das Finanzamt meldet sich danach automatisch bei dir zur steuerlichen Erfassung.

3

Sortiment & Lieferanten

Suche dir Großhändler (z. B. Lekkerland, METRO) für Getränke und Snacks. Zeitungen und Zeitschriften beziehst du über den regionalen Presse-Grosso (oft auf Kommissionsbasis – nicht verkaufte Exemplare können zurückgegeben werden).

4

Einrichtung & Kassensystem

Richte den Kiosk mit Regalen, Kühlschränken und einer Verkaufstheke ein. Besorge dir zwingend eine elektronische Registrierkasse mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) – das ist seit 2020 gesetzliche Pflicht!

5

Berufsgenossenschaft anmelden

Melde dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Für den Einzelhandel (Kiosk) ist das die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik), nicht die BGN (Gastronomie).

BGHW: Pflichtanmeldung

Als Kiosk-Betreiber bist du gesetzlich verpflichtet, deinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) anzumelden. Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Einzelhandels-Betriebe.

→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige

Innenansicht eines modernen deutschen Kiosks mit Kühlschränken, Snackregalen, TSE-Kasse und Zeitungsständer – Kiosk Ausstattung

Die richtige Rechtsform für deinen Kiosk

Für einen kleinen Kiosk starten viele Gründer als Einzelunternehmen – das ist schnell und günstig. Wer jedoch größere Risiken (z. B. Personenschäden durch verdorbene Lebensmittel) absichern möchte, sollte eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH in Betracht ziehen.

RechtsformHaftungStartkapitalEignung
EinzelunternehmenUnbeschränkt (auch Privatvermögen)Kein MindestkapitalSchnell gegründet, für kleine Kioske mit überschaubarem Risiko oft ausreichend.
GbRUnbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch)Kein MindestkapitalFür Gründerteams möglich, aber alle Partner haften mit dem Privatvermögen.
UG (haftungsbeschränkt)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenAb 1 € (praktisch 3.000–5.000 €)Guter Einstieg mit Haftungsschutz. Günstig in der Gründung, aber mit Pflicht zur Rücklagenbildung.
GmbHBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen25.000 €Schützt das Privatvermögen und wirkt professionell gegenüber Banken und Investoren.

→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen

Was kostet es, einen Kiosk zu eröffnen?

Ein Kiosk ist im Vergleich zu einem Restaurant günstig in der Gründung, da du keine teure Gastro-Küche oder Abluftanlage brauchst. Der größte und oft unterschätzte Kostenblock ist jedoch der Erstwarenbestand, insbesondere bei Tabakwaren. Da Zigaretten teuer sind und du eine gewisse Auswahl bieten musst, bindest du hier schnell 10.000 Euro Kapital. Die folgende Tabelle gibt einen realistischen Überblick für die Neugründung eines Kiosks (ca. 20–40 qm):

KostenpunktGeschätzte Kosten
Miete & Kaution (oft 3 Monatsmieten im Voraus)3.000 € – 12.000 €
Umbau & Renovierung (Regale, Theke, Beleuchtung)5.000 € – 20.000 €
Erstausstattung Tabakwaren (Zigaretten, Tabak, Vapes)ca. 10.000 €
Erstausstattung Food & Getränke (Snacks, Eis, Getränke)4.000 € – 6.000 €
Erstausstattung Presse (Zeitungen, Zeitschriften)ca. 1.000 €
Kassensystem (inkl. TSE-Zertifizierung)1.000 € – 3.000 €
Gewerbeanmeldung & Genehmigungen10 € – 65 €
Branding & Marketing (Außenwerbung, Schilder)500 € – 2.000 €
Liquiditätsreserve (Puffer für die ersten 3–6 Monate!)5.000 € – 15.000 €
Gesamtkapitalbedarf für den Startca. 29.510 € – 69.065 €

Unser Tipp: Kostenlose Beratung für deinen Businessplan

Auch für einen kleinen Kiosk brauchst du einen soliden Businessplan, besonders wenn du einen Kredit bei der Bank oder Fördermittel beantragen möchtest. Du musst genau wissen, wie viele Kunden du am Tag brauchst, um deine Miete und deinen Lebensunterhalt zu decken. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist (ALG I oder Bürgergeld), kannst du einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen – die Kosten für professionelle Gründungsberatung werden zu 100 % vom Staat übernommen.

FAQ – Häufige Fragen zur Gründung eines Kiosks

Brauche ich für einen Kiosk eine Gaststättenkonzession?+
Nein, in der Regel nicht. Ein Kiosk ist ein Einzelhandelsgeschäft. Eine Konzession brauchst du nur, wenn du alkoholische Getränke ausschenkst UND gleichzeitig Sitzplätze für den Verzehr vor Ort anbietest. Verkaufst du Flaschenbier nur zum Mitnehmen, reicht die Gewerbeanmeldung.
Gibt es eine spezielle Tabak-Lizenz in Deutschland?+
Nein. Jeder Gewerbetreibende darf Tabakwaren verkaufen. Du musst dich lediglich strikt an das Jugendschutzgesetz halten (kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren).
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis für den Kiosk?+
Das 'Gesundheitszeugnis' wurde 2001 abgeschafft. Wenn du ausschließlich verpackte Lebensmittel (Schokoriegel, Flaschengetränke) verkaufst, brauchst du gar nichts. Verkaufst du offene Lebensmittel (z. B. belegte Brötchen), benötigst du eine Belehrung nach § 43 IfSG vom Gesundheitsamt.
Wie lange darf mein Kiosk geöffnet haben?+
Das hängt von deinem Bundesland ab (Ladenöffnungsgesetz). In Berlin darf ein Späti an Werktagen rund um die Uhr öffnen, in Bayern musst du um 20 Uhr schließen. Sonntags gelten bundesweit strenge Verkaufsverbote (Ausnahmen oft nur für Zeitungen und Backwaren in bestimmten Zeitfenstern).
Welche Berufsgenossenschaft ist für Kioske zuständig?+
Da ein Kiosk zum Einzelhandel gehört, ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) für dich zuständig. Du musst dein Unternehmen dort innerhalb einer Woche nach Gründung anmelden.

Bereit, deinen Kiosk zu eröffnen?

Die Finanzierung und ein überzeugender Businessplan sind oft die größten Hürden. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, hast du die Möglichkeit, einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit zu beantragen – die Kosten für dein Gründungscoaching werden zu 100 % vom Staat übernommen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.