Imbiss eröffnen: Genehmigungen, Kosten & Hygiene

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026

Du kannst kochen und willst endlich dein eigenes Ding. Den Weg zum eigenen Imbiss gehen wir gemeinsam: Genehmigungen, Kosten und Förderung, Schritt für Schritt.

  • Keine Kochausbildung? Brauchst du nicht. Koch ist kein zulassungspflichtiges Handwerk.
  • Wenig Startkapital? Für den KfW-Gründerkredit brauchst du kein Eigenkapital.
  • Angst vor Hygieneauflagen? Wir planen Genehmigungen und Fristen rückwärts vom Eröffnungstermin.
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Imbissbetreiber steht mit verschränkten Armen vor seinem Tresen, hinter ihm ein Dönerspieß und Menütafeln

Kurz gesagt

Für einen Imbiss brauchst du eine Gewerbeanmeldung, die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, ein Hygienekonzept nach HACCP und die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Eine Gaststättenerlaubnis brauchst du nur, wenn du Alkohol zum Verzehr vor Ort ausschenkst, und auch dann nicht in jedem Bundesland. Die größte Hürde ist oft die Abluft. Für die Neugründung planst du grob 30.000 bis 120.000 Euro.

Genehmigungen

Gewerbe, Registrierung als Lebensmittelbetrieb, Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Erlaubnis nur bei Alkohol vor Ort.

Hygiene

HACCP-Eigenkontrollen, Allergenangaben und abwaschbare Flächen sind Pflicht, nicht Kür.

Abluft

Fritteuse und Grill brauchen eine gewerbliche Abluft. Ohne sie scheitert manches Ladenlokal.

Startkapital

Grob 30.000 bis 120.000 Euro, bei Übernahme eines eingerichteten Imbisses deutlich weniger.

Gaststättenrecht

Brauchst du für einen Imbiss eine Gaststättenerlaubnis?

Meist nicht. Entscheidend ist, ob du Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkst. Sitzplätze sind dafür nicht entscheidend, auch Stehtische zählen in der Regel. Verkaufst du Speisen und alkoholfreie Getränke oder Bier nur in geschlossenen Flaschen zum Mitnehmen, reicht in der Regel die Gewerbeanmeldung. Einige Länder verlangen statt Erlaubnis nur eine Anzeige.

Dein AngebotGaststättenrecht
Speisen und alkoholfreie Getränkein der Regel keine Erlaubnis, Gewerbeanmeldung reicht
Bier in geschlossenen Flaschen zum Mitnehmenkein Ausschank, in der Regel keine Erlaubnis
Bier oder Wein zum Verzehr vor Ortje nach Land Gaststättenerlaubnis oder Anzeige
Imbisswagen auf wechselnden Plätzenmeist Reisegewerbekarte, Stellplatz extra genehmigen

Gut zu wissen

In Bayern zum Beispiel ist der Alkoholausschank vor Ort erlaubnispflichtig. In Niedersachsen und seit 2026 in Baden-Württemberg genügt in der Regel eine Anzeige. Was für dich gilt, sagt dir die Gaststättenbehörde deiner Gemeinde.
Hygiene

Welche Hygienepflichten gelten für einen Imbiss?

Du registrierst deinen Betrieb vor dem Start bei der Lebensmittelüberwachung und führst ein Eigenkontrollsystem nach HACCP. Alle, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten, brauchen die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Dazu kommen Allergenangaben für jedes Gericht. Die Räume müssen leicht zu reinigen sein und ein eigenes Handwaschbecken haben.

  • Registrierung als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung.
  • HACCP-Konzept mit Temperaturkontrollen, Reinigungsplan und Dokumentation des Wareneingangs.
  • Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt, danach Wiederholung durch dich als Arbeitgeber alle zwei Jahre.
  • Allergene schriftlich angeben oder mündlich, wenn eine schriftliche Liste im Laden vorliegt und ein Hinweis darauf zu sehen ist.
  • Abwaschbare Wände und Böden, Handwaschbecken, getrennte Toilette für das Personal nach Vorgabe der Behörde.
Imbissbetreiber misst an der Grillplatte die Temperatur der Würste zur Hygienekontrolle

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Abluft und Räume

Warum ist die Abluft beim Imbiss so wichtig?

Fritteuse, Grill und Wok erzeugen fetthaltige Abluft und Gerüche. Dafür brauchst du eine gewerbliche Abluftanlage, die oft über das Dach geführt werden muss. Ist das im Gebäude nicht möglich, ist der Standort oft ungeeignet. Eine nachträglich eingebaute Anlage über mehrere Stockwerke kostet schnell einen fünfstelligen Betrag.

  • War im Laden bisher Einzelhandel, brauchst du in der Regel eine Nutzungsänderung beim Bauamt. Das kann Monate dauern.
  • In reinen Wohngebieten sind Imbisse planungsrechtlich in der Regel nicht vorgesehen.
  • Für fetthaltiges Abwasser verlangen die meisten Gemeinden einen Fettabscheider.

Vor dem Mietvertrag klären

Kläre Abluft, Nutzung und Fettabscheider, bevor du unterschreibst. Lass dir vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass ein Abluftkanal gebaut werden darf.
Imbissbetreiberin reinigt die Fettfilter der Abzugshaube über Fritteuse und Wok
Konzept

Welches Imbisskonzept hat gute Chancen?

Ein klares Kernprodukt schlägt eine lange Karte. Wer Pizza, Döner und Schnitzel gleichzeitig anbietet, kauft teurer ein, wirft mehr weg und arbeitet langsamer. Konzentrier dich auf wenige Gerichte, die du besser machst als andere im Umkreis. Standardisierte Rezepte sorgen dafür, dass es auch ohne dich gleich schmeckt.

Spezialisierung

Ein Kernprodukt mit wenigen Varianten. Das macht dich bekannt und den Einkauf günstiger.

Feste Rezepte

Gleiche Mengen und Abläufe bei jeder Schicht. So bleibt die Qualität stabil und du kannst Personal schneller einarbeiten.

Abholung und Lieferung

Bringt zusätzlichen Umsatz. Plattformprovisionen und Verpackung gehören aber in die Kalkulation.

Was bei reiner Lieferung gilt, von der Hygiene beim Transport bis zu den Fahrern, steht unter Lieferservice gründen.

Startkapital

Was kostet es, einen Imbiss zu eröffnen?

Für die Neugründung eines Imbisses mit 40 bis 60 Quadratmetern rechnest du grob mit 30.000 bis 120.000 Euro. Den größten Unterschied macht der Zustand der Räume. Übernimmst du einen eingerichteten Imbiss mit Abluft, sparst du viel. Ein leerer Laden mit neuer Lüftung, Fettabscheider und Sanitär wird deutlich teurer.

KostenpositionBetrag
Miete und Kaution3.000 – 12.000 €
Umbau: Fliesen, Sanitär, Abluft, Fettabscheider10.000 – 50.000 €
Küchentechnik: Fritteuse, Grill, Kühlung, Edelstahl8.000 – 25.000 €
Theke, Beleuchtung, Sitzmöbel3.000 – 10.000 €
Kasse mit TSE500 – 1.500 €
Werbung, Speisekarten, Website1.500 – 4.000 €
Erstausstattung Ware und Verpackung1.500 – 3.000 €
Reserve für die ersten Monate5.000 – 15.000 €
Gesamtrund 30.000 – 120.000 €

Grobe Richtwerte für die Neugründung, stark abhängig von Standort und Konzept. Bei Übernahme eines eingerichteten Imbisses oft deutlich weniger.

Für Bank und Agentur für Arbeit brauchst du eine Rechnung, wie viele Portionen du pro Tag verkaufen musst. Wie das geht, steht unter Businessplan erstellen.

Schritt für Schritt

Welche Schritte führen zum eigenen Imbiss?

Die Reihenfolge ist wichtiger als das Tempo. Zuerst kommen Konzept, Standort und Finanzierung, dann Bauamt, Gewerbeamt und Finanzamt, danach Hygiene, Kasse und Versicherungen. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag, bevor er die Selbstständigkeit aufnimmt. Sonst kann der Anspruch verloren gehen.

  1. 1

    Konzept und Standort

    Kernprodukt festlegen und eine Immobilie suchen, in der eine gewerbliche Abluft möglich ist.
  2. 2

    Nutzung klären

    Beim Bauamt fragen, ob die Räume als Imbiss genutzt werden dürfen, sonst Nutzungsänderung beantragen.
  3. 3

    Umbau und Küche

    Abwaschbare Flächen, Handwaschbecken, Abluft und Fettabscheider nach den Vorgaben der Behörden.
  4. 4

    Gewerbe und Finanzamt

    Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
  5. 5

    Lebensmittelüberwachung

    Betrieb registrieren, HACCP-Konzept und Allergenliste erstellen, Belehrungen organisieren.
  6. 6

    Kasse, BGN und Eröffnung

    Kasse mit TSE melden, Betrieb innerhalb einer Woche bei der BGN anmelden, mit kleiner Karte starten.
Absicherung

Welche Rechtsform und Versicherungen passen zum Imbiss?

Viele starten als Einzelunternehmen, weil es schnell und günstig geht. Dann haftest du aber mit deinem Privatvermögen. Eine UG oder GmbH begrenzt die Haftung, kostet aber mehr Aufwand. Unabhängig davon brauchst du eine Betriebshaftpflicht, denn eine Lebensmittelvergiftung oder ein Fettbrand kann teuer werden. Die BGN ist Pflicht.

AbsicherungPflicht?Wofür
Betriebshaftpflichtpraktisch unverzichtbarSchäden bei Gästen, etwa durch verdorbene Speisen
BGNPflicht für den BetriebArbeitsunfälle der Beschäftigten; für dich als Inhaber freiwillig
InhaltsversicherungfreiwilligKüchentechnik und Ware bei Feuer, Wasser oder Einbruch
Betriebsunterbrechungfreiwilliglaufende Kosten, wenn der Imbiss nach einem Schaden schließen muss
KrankenversicherungPflichtgesetzlich freiwillig oder privat

Mehr dazu unter Rechtsform wählen. Planst du einen reinen Dönerladen, lies Dönerladen eröffnen. Willst du mobil starten, hilft Foodtruck gründen.

Aus meiner Praxis

Gewerbemietverträge schützen weniger als private. Laufzeit, Verlängerungsoption und Umbaukosten sollten vor der Unterschrift geklärt sein.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Mehr dazu unter KfW-Gründerkredit.

Auch die Förderbanken der Länder haben Gründerprogramme. Für Küchentechnik kann Leasing oder ein gebrauchter Kauf den Kapitalbedarf am Anfang senken.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Imbiss eröffnen

Brauche ich als Imbissbetreiber einen Meisterbrief oder eine Kochausbildung?

Nein. Koch ist kein zulassungspflichtiges Handwerk, du brauchst weder Meisterbrief noch Ausbildung. Pflicht sind aber die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz und ein funktionierendes Hygienekonzept.

Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?

Nein, das Gesundheitszeugnis gibt es seit 2001 nicht mehr. Stattdessen brauchen du und alle, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten, eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein.

Was ist der Unterschied zwischen Imbiss und Foodtruck?

Ein Imbiss hat feste Räume, du meldest ein stehendes Gewerbe an und brauchst die passende Nutzung beim Bauamt. Ein Foodtruck wechselt den Standort und braucht je nach Einsatz eine Reisegewerbekarte und Genehmigungen für jeden Stellplatz.

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt im Imbiss?

Seit dem 1. Januar 2026 werden Speisen in der Gastronomie dauerhaft mit 7 Prozent versteuert, egal ob vor Ort oder zum Mitnehmen. Getränke, die du vor Ort servierst, bleiben bei 19 Prozent. Deine Kasse muss beide Sätze sauber trennen.

Muss ich eine elektronische Kasse haben?

Nein, eine allgemeine Kassenpflicht gibt es nicht. Nutzt du eine elektronische Kasse, braucht sie eine zertifizierte TSE und du musst sie innerhalb eines Monats nach Anschaffung per ELSTER beim Finanzamt melden. Eine offene Ladenkasse verlangt ein tägliches Kassenbuch.

Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 1.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.