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Als Hebamme selbstständig machen: Kassenvertrag, Haftpflicht & Kosten
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026
Du begleitest Familien mit Herz und Fachwissen. Den Weg in die Freiberuflichkeit gehen wir gemeinsam: Kassenvertrag, Absicherung und Finanzen.
- Angst vor der Haftpflicht? Ohne Geburtshilfe ist sie bezahlbar, mit Geburtshilfe gibt es einen Ausgleich.
- Unsicher bei der Abrechnung? Software oder Abrechnungszentren übernehmen den Großteil der Arbeit mit den Kassen.
- Keine Lust auf Papierkram? Finanzplan, Anmeldungen und Vertragsbeitritt gehen wir Schritt für Schritt durch.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Um dich als Hebamme selbstständig zu machen, brauchst du die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, eine Berufshaftpflicht, ein Institutionskennzeichen und den Beitritt zum Vertrag nach § 134a SGB V. Einen Kassensitz brauchst du nicht. Die freiberufliche Tätigkeit meldest du beim Gesundheitsamt und beim Finanzamt, ein Gewerbe meldest du nicht an. Selbstständige Hebammen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Kein Kassensitz
Du trittst dem Vertrag nach § 134a SGB V bei. Eine Bedarfsplanung wie bei Ärzten gibt es nicht.
Berufshaftpflicht
Pflicht für den Kassenvertrag. Mit Geburtshilfe teuer, aber großteils ausgleichsfähig.
Rentenversicherung
Selbstständige Hebammen sind gesetzlich rentenversicherungspflichtig.
Freiberuflich
Kein Gewerbe, keine Gewerbesteuer, heilberufliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei.
Was brauchst du, um als Hebamme freiberuflich zu arbeiten?
Grundlage ist die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Hebamme zu führen. Seit 2020 führt der Weg dorthin über ein duales Studium mit Bachelorabschluss. Wer nach altem Recht ausgebildet wurde, behält die Erlaubnis. Für die Arbeit mit Kassenpatientinnen brauchst du außerdem Berufshaftpflicht, Institutionskennzeichen, Meldung beim Gesundheitsamt und den Vertragsbeitritt.
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme
- Berufshaftpflicht passend zu deinem Leistungsangebot
- Institutionskennzeichen (IK) von der ARGE IK. Wie das geht, steht unter IK-Nummer beantragen.
- Meldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Gesundheitsamt
- Beitritt zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
- Anmeldung beim Finanzamt, mehr dazu unter Freiberuflich anmelden
Welche Arbeitsfelder kannst du als Hebamme wählen?
Du musst dich nicht für einen einzigen Weg entscheiden, sondern kannst Leistungen kombinieren. Viele starten mit Schwangerenvorsorge, Wochenbettbetreuung und Kursen, weil Risiko und Haftpflichtprämie hier deutlich niedriger sind. Geburtshilfe als Beleghebamme, im Geburtshaus oder zu Hause erfordert mehr Absicherung und Bereitschaft, wird aber dringend gebraucht.
Vorsorge und Wochenbett
Kurse
Beleghebamme
Hausgeburt und Geburtshaus
Ein beliebter Einstieg ist die Teilselbstständigkeit neben einer Anstellung. Was dabei zu beachten ist, steht unter Nebenberuflich selbstständig.

Wie bekommst du den Vertrag mit den Krankenkassen?
Statt einer Kassenzulassung mit Kassensitz durchläufst du ein Beitrittsverfahren. Du trittst dem Vertrag nach § 134a SGB V bei, entweder über einen Berufsverband oder direkt beim GKV-Spitzenverband. Danach stehst du auf der Vertragspartnerliste und kannst mit allen gesetzlichen Kassen abrechnen. Seit dem 1. November 2025 gilt ein neuer Hebammenhilfevertrag mit überarbeiteter Vergütung.
- 1
IK beantragen
Das persönliche Institutionskennzeichen bekommst du bei der ARGE IK. Ohne IK keine Kassenabrechnung. - 2
Haftpflicht abschließen
Den Versicherungsschutz passend zu deinem Angebot wählen, mit oder ohne Geburtshilfe. - 3
Gesundheitsamt
Die freiberufliche Tätigkeit melden und die Bestätigung aufheben. - 4
Beitritt erklären
Beitrittsformular mit Berufserlaubnis, IK, Haftpflicht- und Meldenachweis über den Verband oder direkt einreichen.
Kein rückwirkender Beitritt

Was kostet die Berufshaftpflicht für Hebammen?
Das hängt vor allem davon ab, ob du Geburtshilfe anbietest. Ohne Geburtshilfe liegt die Prämie laut GKV-Spitzenverband bei einigen hundert Euro im Jahr. Mit Geburtshilfe nennt er für den Gruppenvertrag des Hebammenverbands rund 13.300 Euro. Einen großen Teil davon gleichen die Krankenkassen über den Sicherstellungszuschlag aus.
| Leistungsangebot | Prämie pro Jahr | Ausgleich |
|---|---|---|
| Ohne Geburtshilfe (Vorsorge, Wochenbett, Kurse) | einige hundert Euro | Haftpflichtanteil in der Vergütung |
| Mit Geburtshilfe (Beleg-, Hausgeburt, Geburtshaus) | rund 13.300 € | Sicherstellungszuschlag auf Antrag |
Angaben laut GKV-Spitzenverband für das Versicherungsjahr 2025/26 (Gruppenvertrag des Deutschen Hebammenverbands). Andere Anbieter und Verträge können abweichen.
Den Sicherstellungszuschlag beantragst du beim GKV-Spitzenverband. Voraussetzung sind unter anderem mindestens vier betreute und abgerechnete Geburten im Jahr und der Nachweis der Prämie, außerklinisch zusätzlich ein Qualitätsmanagement. Die Prämie musst du trotzdem zunächst vorfinanzieren.
Welche Steuern und Abgaben fallen für Hebammen an?
Als Hebamme arbeitest du freiberuflich, deshalb meldest du kein Gewerbe an und zahlst keine Gewerbesteuer. Heilberufliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Anders als die meisten Selbstständigen bist du aber gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Der Beitragssatz liegt 2026 bei 18,6 Prozent. Standard ist ein pauschaler Regelbeitrag, mit Steuernachweis zahlst du nach deinem Einkommen.
- Finanzamt: Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. Die Gewinnermittlung läuft meist als Einnahmenüberschussrechnung.
- Rentenversicherung: Die Pflicht ergibt sich aus § 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI. Melde dich innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Deutschen Rentenversicherung. Im Gründungsjahr und in den drei folgenden Kalenderjahren kannst du auf Antrag den halben Regelbeitrag zahlen.
- Berufsgenossenschaft: Melde deine Tätigkeit innerhalb einer Woche bei der BGW. Selbstständige Hebammen sind dort selbst pflichtversichert, Angestellte ebenso.
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Was kostet die Selbstständigkeit als Hebamme?
Ohne eigene Praxisräume und ohne Geburtshilfe ist der Einstieg vergleichsweise günstig. Rechne grob mit 15.000 bis 25.000 Euro, davon den größten Teil als Reserve für die ersten Monate. Die Kassen zahlen erst nach der Abrechnung, deshalb brauchst du Geld für Lebenshaltung, Auto und Versicherungen im Voraus.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Anmeldungen, IK und Gründung | ca. 100 – 300 € |
| Fachliche Ausstattung (Hebammentasche, Waage, Verbrauchsmaterial) | 3.000 – 5.000 € |
| Berufshaftpflicht ohne Geburtshilfe (1. Jahr) | einige hundert Euro |
| Mobilität für Hausbesuche (Anzahlung, Ausstattung) | ca. 1.000 – 2.000 € |
| Website, Abrechnungssoftware, Laptop, Handy | 1.000 – 3.000 € |
| Reserve für die ersten 3 bis 4 Monate | 10.000 – 14.000 € |
| Gesamt (ohne Geburtshilfe) | rund 15.000 – 25.000 € |
Grobe Richtwerte, davon Investitionen ohne Reserve grob 5.000 bis 10.000 Euro. Mit Geburtshilfe kommt die höhere Haftpflichtprämie dazu, mit eigenen Kursräumen Kaution, Einrichtung und Miete.
Wie du Einnahmen, Kosten und Zahlungseingänge sauber planst, zeigt der Finanzplan.
Welche Rechtsform passt zur Hebammenpraxis?
Die meisten Hebammen arbeiten als Einzelunternehmerin, weil das einfach ist und keine Gewerbesteuer auslöst. Wer mit Kolleginnen gemeinsam arbeitet, wählt oft eine GbR oder eine Partnerschaftsgesellschaft. Eine GmbH begrenzt die Haftung, ist aber kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig und aufwendiger in der Buchführung.
| Rechtsform | Haftung | Typisch für |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | unbeschränkt, auch privat | Start als mobile Hebamme |
| GbR | unbeschränkt, alle Gesellschafterinnen | gemeinsame Kurse oder Praxisräume |
| Partnerschaftsgesellschaft | für Berufsfehler in der Regel nur die befasste Partnerin neben der Gesellschaft | Gemeinschaftspraxis mehrerer Hebammen |
| GmbH | Gesellschaftsvermögen | größere Einrichtungen, z. B. Geburtshaus |
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditEinige Bundesländer fördern freiberufliche Hebammen zusätzlich. In Bayern gab es zuletzt zum Beispiel den Bayerischen Hebammenbonus von 1.000 Euro im Jahr für freiberufliche Hebammen mit mindestens vier Geburten sowie eine Niederlassungsprämie von 5.000 Euro. Ob die Programme aktuell laufen und zu welchen Bedingungen, nennt das Bayerische Landesamt für Pflege.
Frag bei deinem Landesverband nach, welche Programme es in deinem Bundesland gibt. Einen Überblick über weitere Gesundheitsberufe findest du unter Selbstständig im Gesundheitsbereich.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
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Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Als Hebamme selbstständig machen
Darf ich als Hebamme angestellt und freiberuflich gleichzeitig arbeiten?
Ja, das ist ein häufiger Weg in die Selbstständigkeit. Du arbeitest zum Beispiel in Teilzeit in einer Klinik und betreust zusätzlich eigene Familien im Wochenbett. Informiere deinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit und schließe für den freiberuflichen Teil eine eigene Berufshaftpflicht ab.
Muss ich Mitglied im Hebammenverband sein?
Nein. Du kannst dem Vertrag mit den Krankenkassen über einen Berufsverband beitreten oder direkt beim GKV-Spitzenverband. Viele wählen den Verband, weil er Beratung, Fortbildung und oft günstige Gruppenverträge für die Haftpflicht bietet.
Wie rechne ich mit den Krankenkassen ab?
Du übermittelst deine Leistungen mit spezieller Hebammen-Software selbst an die Kassen oder beauftragst ein Abrechnungszentrum. Das Zentrum übernimmt Prüfung und Versand gegen eine Gebühr. Vergleiche die Konditionen, bevor du dich festlegst.
Wie rechne ich bei Privatversicherten ab?
Privat Versicherte und Selbstzahlerinnen erhalten eine eigene Rechnung. Grundlage sind die Gebührenverordnungen für Hebammenhilfe der Bundesländer. Die Versicherte reicht die Rechnung dann bei ihrer Versicherung ein.
Brauche ich eigene Praxisräume?
Nein. Viele freiberufliche Hebammen arbeiten vor allem mit Hausbesuchen. Für Kurse wie Geburtsvorbereitung oder Rückbildung kannst du Räume stundenweise mieten. Eigene Räume lohnen sich meist erst, wenn du viele Kurse anbietest oder mit Kolleginnen eine Praxis teilst.
Bekomme ich als Hebamme den Gründungszuschuss?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.