Bistro eröffnen: Erlaubnis, Kosten & Hygiene

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026

Du willst einen Ort, an dem Gäste gern wiederkommen. Konzept, Genehmigungen und Zahlen für dein Bistro klären wir gemeinsam, Schritt für Schritt.

  • Keine Gastro-Erfahrung? Rechtlich brauchst du keine Ausbildung. Hygienewissen eignest du dir gezielt an.
  • Wenig Startkapital? Ein Bistro in früheren Gastroräumen startet deutlich günstiger.
  • Keine Lust auf Papierkram? Businessplan, Finanzplan und Anträge machen wir zusammen.
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Bistro-Inhaber mit Brille und schwarzer Schürze steht lächelnd in seinem Lokal, hinter ihm Theke mit Siebträgermaschine und Kreidetafel

Kurz gesagt

Ein Bistro ist ein kleiner Gastronomiebetrieb mit überschaubarer Karte und Sitzplätzen. Du brauchst die Gewerbeanmeldung, die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Je nach Bundesland kommt eine Gaststättenerlaubnis für den Alkoholausschank oder eine Anzeige dazu. Für den Start planst du grob 45.000 bis 150.000 Euro ein, je nachdem, wie viel Küche und Umbau nötig sind.

Kein Meister nötig

Für ein Bistro brauchst du weder Meisterbrief noch Kochausbildung.

Alkohol entscheidet

Eine Erlaubnis brauchst du meist erst mit Alkoholausschank. Manche Länder verlangen für jede Gaststätte eine Anzeige.

Startkapital

Grob 45.000 bis 150.000 Euro, abhängig von Küche, Umbau und Größe.

Küche bestimmt Auflagen

Wer brät und frittiert, braucht mehr Lüftung und meist einen Fettabscheider.

Abgrenzung

Was unterscheidet ein Bistro von Café und Restaurant?

Rechtlich gibt es den Begriff Bistro nicht. Für die Behörden zählt, was du anbietest: Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort, mit oder ohne Alkohol, mit warmer oder kalter Küche. Ein Bistro liegt meist zwischen Café und Restaurant, mit kleiner Karte, wenigen Plätzen und oft Mittagstisch und Wein. Davon hängen Auflagen und Kosten ab.

BetriebTypisches AngebotKüche
CaféKaffee, Kuchen, kleine Speisenoft wenig warme Küche
Bistrokleine Karte, Mittagstisch, häufig Weineinfache warme oder kalte Küche
Restaurantvolle Speisekarte, Service am Tischvollwertige Gastroküche
Imbissschnelle Gerichte, viel zum Mitnehmenoft Braten und Frittieren

Typische Einordnung, keine rechtliche Definition. Maßgeblich ist dein konkretes Angebot.

Liegt dein Konzept näher am Café oder am Imbiss, lies auch Café eröffnen und Imbiss eröffnen.

Flammkuchen, Wein und Espresso zeigen, wie ein Bistro zwischen Café und Restaurant liegt
Gaststättenerlaubnis

Brauche ich für ein Bistro eine Gaststättenerlaubnis?

In den meisten Ländern nur, wenn du Alkohol zum Verzehr vor Ort ausschenkst. Manche Länder verlangen stattdessen eine Anzeige, Niedersachsen und Baden-Württemberg sogar für jede Gaststätte. Für die Erlaubnis prüft die Behörde meist deine Zuverlässigkeit, die Räume und den Unterrichtungsnachweis der IHK über lebensmittelrechtliche Kenntnisse.

Bistro ohne Alkohol

Gewerbeanmeldung, Registrierung, Belehrung und Hygienekonzept. Eine Gaststättenerlaubnis brauchst du in der Regel nicht, eine Anzeige je nach Land schon.

Bistro mit Wein und Bier

Zusätzlich Erlaubnis oder Anzeige je nach Land, häufig mit Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und IHK-Unterrichtung.

Regeln je nach Bundesland

In Baden-Württemberg zeigst du seit dem 1. Januar 2026 jede Gaststätte, auch ohne Alkohol, mindestens sechs Wochen vor dem Start an, statt eine Erlaubnis zu beantragen. In Niedersachsen gilt eine Anzeige mindestens vier Wochen vorher. Andere Länder haben eigene Regeln. Plane in jedem Fall mehrere Wochen Vorlauf ein und frag beim Gewerbeamt nach, was an deinem Standort gilt.
Bistro-Inhaberin schenkt Wein aus, wofür sie je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis braucht

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Hygiene

Welche Hygieneregeln gelten im Bistro?

Dieselben wie in jeder Gastronomie. Du registrierst dich bei der Lebensmittelüberwachung und führst ein Eigenkontrollsystem nach den HACCP-Grundsätzen. Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem Start die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, ein Gesundheitszeugnis gibt es seit 2001 nicht mehr. Die 14 Hauptallergene gibst du für jedes Gericht an.

HACCP

Kühltemperaturen, Garen, Reinigung und Warenannahme festlegen und regelmäßig dokumentieren.

Belehrung

Erstbelehrung beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle, danach belehrst du dein Team alle zwei Jahre selbst.

Allergene

Auf der Karte, in einer Allergenkarte oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation und sichtbarem Hinweis.

Kontrollen

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert in der Regel ohne Ankündigung.
Räume und Küche

Welche baulichen Auflagen kommen auf mich zu?

Das hängt stark von deiner Küche ab. Wer brät oder frittiert, braucht eine leistungsfähige Abluft und in der Regel einen Fettabscheider, den die Entwässerungssatzung der Gemeinde vorschreibt. Wer vor allem kalt anrichtet oder Speisen nur erwärmt, kommt oft mit weniger Technik aus. War das Lokal keine Gaststätte, prüft das Bauamt außerdem die Nutzungsänderung.

  • Lüftung: Art und Umfang hängen davon ab, was du zubereitest. Kläre das mit einem Lüftungsfachbetrieb, bevor du die Karte festlegst.
  • Fettabscheider: Gerät und Einbau kosten grob einige tausend bis rund 15.000 Euro und brauchen Platz.
  • Nutzungsänderung: Aus einem Laden wird nicht automatisch ein Bistro. Ohne Baugenehmigung darfst du nicht öffnen.
  • Toiletten und Brandschutz: Anforderungen richten sich nach Landesrecht und Zahl der Plätze.

Gut zu wissen

Räume, die schon als Gaststätte genehmigt sind, sparen oft viel Geld. Lass dir die Baugenehmigung zeigen, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
Koch reinigt die Abzugshaube, Abluft und Fettabscheider gehören zu den Auflagen für ein Bistro
Startkapital

Was kostet es, ein Bistro zu eröffnen?

Für ein kleines Bistro mit etwa 20 bis 40 Plätzen rechnest du grob mit 45.000 bis 150.000 Euro. Der Unterschied entsteht vor allem beim Umbau. Übernimmst du Räume mit funktionierender Küche, sparst du viel, ein leerer Laden mit neuer Lüftung kostet deutlich mehr. Eine Reserve für die ersten Monate gehört immer dazu.

KostenpositionBetrag
Kaution und Maklerkosten5.000 – 20.000 €
Umbau mit Lüftung und Elektrik10.000 – 50.000 €
Küchentechnik8.000 € gebraucht bis 30.000 € neu
Einrichtung Gastraum und Theke6.000 – 20.000 €
Kassensystem mit TSE1.000 – 4.000 €
Gebühren, Unterrichtung, Genehmigungen300 – 2.000 €
Website, Speisekarten, Außenwerbung1.000 – 3.000 €
Erster Warenbestand2.000 – 5.000 €
Reserve für die Anlaufmonate10.000 – 20.000 €
Gesamtgrob 45.000 – 150.000 €

Grobe Richtwerte, stark abhängig von Standort, Konzept, Größe, Zustand der Räume und Neu- oder Gebrauchtkauf.

Wie du Investitionen und laufende Kosten zusammenführst, zeigt der Finanzplan.

Konzept und Kalkulation

Wie wird ein Bistro wirtschaftlich?

Mit einer kleinen Karte, die du sicher kalkulierst, und Öffnungszeiten, die zu deinen Gästen passen. Als grober Richtwert sollte der Wareneinsatz rund 30 Prozent vom Umsatz nicht deutlich überschreiten. Rechne aus, wie viele Gäste du pro Tag brauchst, und prüfe, ob dein Standort zu diesen Zeiten genug Menschen bringt.

Frühstück

Viele Restaurants öffnen erst mittags. Ein gutes Frühstück kann eine Lücke füllen.

Mittagstisch

In Büro- und Gewerbelagen zählen schnelle Ausgabe und ein fairer Preis.

Bistro mit Verkauf

Feinkost oder Wein zum Mitnehmen bringen zusätzliche Einnahmen in ruhigen Stunden.

Mindestlohn und Arbeitszeit

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Im Gastgewerbe musst du Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Schritt für Schritt

Wie eröffnet man ein Bistro?

Ein Bistro eröffnest du in dieser Reihenfolge: zuerst Konzept, Standort und Finanzierung, danach Mietvertrag, Bauamt und gegebenenfalls Erlaubnis oder Anzeige, zum Schluss Gewerbe, Finanzamt und Versicherungen. Den Gründungszuschuss beantragst du, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst. Weil viele Schritte Vorlauf haben, planst du am besten rückwärts vom Eröffnungstag.

  1. 1

    Konzept und Businessplan

    Zielgruppe, Karte, Preise und Öffnungszeiten festlegen. Wie das geht, steht unter Businessplan erstellen.
  2. 2

    Standort prüfen

    Genehmigte Nutzung, Lüftung, Fettabscheider und Mietbedingungen klären, bevor du unterschreibst.
  3. 3

    Finanzierung und Förderung

    Kredit und Förderung vor dem Start beantragen.
  4. 4

    Bauamt und Erlaubnis

    Nutzungsänderung einreichen, bei Alkoholausschank Erlaubnis oder Anzeige, Unterrichtung und Belehrung erledigen.
  5. 5

    Anmeldungen

    Gewerbe anmelden, innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen, bei der Lebensmittelüberwachung registrieren und innerhalb einer Woche bei der BGN anmelden. Details unter Gewerbe anmelden.
  6. 6

    Betrieb startklar machen

    Kasse mit TSE innerhalb eines Monats nach Anschaffung über ELSTER melden, Musiklizenz, Rundfunkbeitrag und Versicherungen klären.

Bei der BGN sind Inhaber nicht automatisch versichert. Eine freiwillige Versicherung ist möglich und für viele sinnvoll.

Aus meiner Praxis

Wareneinsatz, Personal und Energie entscheiden hier über den Gewinn. Diese drei Posten rechne ich mit Gründern besonders genau durch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Für ein kleines Bistro deckt das oft den gesamten Bedarf.

Viele Länder haben zusätzlich eigene Förderkredite und Bürgschaften für Gründungen. Welche gerade offen sind, erfährst du bei deiner IHK. Gefördert wird in der Regel nur, was du vor Kauf oder Vertragsabschluss beantragst.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Bistro eröffnen

Kann ich ohne Alkohol starten und Wein später dazunehmen?

Ja. Bevor du das erste Glas Wein oder Bier zum Verzehr vor Ort ausschenkst, brauchst du aber je nach Bundesland die Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige. Kläre mit dem Gewerbeamt früh, was dafür nötig ist, damit der Wechsel nicht an fehlenden Unterlagen scheitert.

Muss ich selbst Koch sein, um ein Bistro zu führen?

Nein, rechtlich brauchst du keine Kochausbildung. Viele Bistros arbeiten mit einer kleinen Karte, die sich gut standardisieren lässt. Wichtig ist, dass du Hygieneregeln, Allergene und Kalkulation beherrschst, egal wer am Herd steht.

Brauche ich für Kaffee und Kuchen zum Mitnehmen eine Erlaubnis?

Eine Gaststättenerlaubnis brauchst du dafür in der Regel nicht, weil kein Alkohol ausgeschenkt wird. Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, Belehrung und Allergenangaben gelten aber auch hier.

Darf ich Tische vor das Bistro stellen?

Auf öffentlichem Grund brauchst du in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde, meist gegen Gebühr. Die Gemeinde legt oft auch fest, bis wann draußen bewirtet werden darf. Frag früh beim Ordnungsamt nach, weil die Plätze im Sommer viel Umsatz bringen können.

Muss ich GEMA zahlen, wenn im Bistro Musik läuft?

Ja, Musik im Gastraum gilt als öffentliche Wiedergabe und braucht eine Lizenz, zum Beispiel über die GEMA. Private Streaming-Abos sind in der Regel nur für die private Nutzung gedacht. Für die Betriebsstätte fällt außerdem der Rundfunkbeitrag an.

Kann ich ein Bistro nebenberuflich betreiben?

Möglich ist das, aber Öffnungszeiten, Einkauf und Personal fordern viel Zeit. Wer nebenberuflich startet, braucht meist ein Team, auf das er sich verlassen kann. Informiere außerdem deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

Bekomme ich für mein Bistro den Gründungszuschuss?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 1.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.