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Gründungsleitfaden Architekt

Als Architekt selbstständig machen: Kammer, HOAI & Berufshaftpflicht 2026

Wer darf sich "Architekt" nennen? Was bedeutet das EuGH-Urteil zur HOAI für deine Honorarverhandlungen? Und warum ist die Berufshaftpflicht deine wichtigste Absicherung? Wir erklären dir alle Hürden auf dem Weg zum eigenen Architekturbüro.

  • Kammereintragung: Master-Pflicht & 2 Jahre Berufspraxis
  • Bachelor-Falle: Was du ohne Kammereintragung darfst
  • HOAI 2021: Orientierungsrahmen statt Preisbindung
  • Versorgungswerk statt gesetzlicher Rentenversicherung

Lohnt sich die Selbstständigkeit als Architekt?

Die Baubranche durchläuft zyklische Schwankungen, doch der Bedarf an qualifizierter Planung bleibt hoch – insbesondere in den Bereichen energetische Sanierung, nachhaltiges Bauen und Nachverdichtung. Als selbstständiger Architekt kannst du Stundensätze zwischen 90 und 150 Euro abrufen, abhängig von deiner Spezialisierung und Region.

Die Realität zeigt jedoch: Der Start erfordert Geduld. Akquise, Wettbewerbsteilnahmen und lange Projektlaufzeiten bedeuten, dass du finanzielle Rücklagen für die ersten Monate brauchst. Erfolgreiche Gründer spezialisieren sich oft frühzeitig – beispielsweise auf Holzbau, Denkmalschutz oder barrierefreies Bauen – um sich vom Wettbewerb abzuheben.

Voraussetzung: Eintragung in die Architektenkammer

Der Begriff "Architekt" ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Du darfst ihn nur führen, wenn du in die Architektenliste der Architektenkammer deines Bundeslandes eingetragen bist. Diese Eintragung ist der wichtigste Meilenstein deiner Gründung, denn sie ist die Voraussetzung für die Bauvorlageberechtigung – das Recht, Bauanträge bei den Behörden einzureichen.

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Master-Pflicht: Warum der Bachelor nicht reicht

Die Eintragung erfordert ein abgeschlossenes Architekturstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren (acht Semestern). In der Praxis bedeutet das: Ein Bachelor-Abschluss (meist sechs Semester) reicht nicht aus. Du benötigst zwingend einen Master-Abschluss oder ein altes Diplom.

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2 Jahre Berufspraxis: Was zählt?

Neben dem Studium musst du eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit unter der Aufsicht eines eingetragenen Architekten nachweisen. Diese Praxisphase muss alle wesentlichen Leistungsphasen der HOAI abdecken. Einige Kammern fordern zusätzlich den Nachweis von Fortbildungen.

Die Bachelor-Falle: Was du ohne Kammereintragung darfst

Viele Absolventen wollen sich bereits nach dem Bachelor selbstständig machen. Das ist möglich, aber mit starken Einschränkungen verbunden. Da du dich nicht "Architekt" nennen darfst, musst du alternative Bezeichnungen wie "Planungsbüro" oder "Büro für Bauplanung" wählen. Das größte Problem: Ohne Kammereintragung hast du keine Bauvorlageberechtigung. Du darfst zwar Entwürfe zeichnen, aber keine Bauanträge unterschreiben.

Lösung: Du kannst als freier Mitarbeiter für eingetragene Architekturbüros arbeiten oder eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit einem bauvorlageberechtigten Architekten gründen, der die rechtliche Verantwortung für die Einreichung übernimmt.

HOAI 2021: Orientierungsrahmen statt Preisbindung

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) war jahrzehntelang das verbindliche Preisgesetz der Branche. Das hat sich geändert: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2019 die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gekippt. Seit der HOAI-Novelle 2021 dient die Verordnung nur noch als Orientierungsrahmen.

  • Du kannst deine Honorare frei verhandeln – auch unterhalb der alten Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze.
  • Wenn du keine schriftliche Honorarvereinbarung triffst, gilt automatisch der Basishonorarsatz (entspricht dem alten Mindestsatz).
  • Die HOAI bleibt das wichtigste Werkzeug zur Kalkulation und Strukturierung deiner Leistungen (Leistungsphasen 1 bis 9).

Achtung: Die freie Verhandelbarkeit birgt die Gefahr von Preisdumping. Verkaufe deine Leistung nicht unter Wert. Eine saubere Kalkulation deiner Bürokosten und deines gewünschten Stundensatzes ist essenziell.

Versorgungswerk statt Rentenversicherung

Mit der Eintragung in die Architektenkammer wirst du automatisch Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer. Das Versorgungswerk ersetzt für dich die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung, DRV).

Beitragshöhe

Du zahlst in der Regel einen festen Prozentsatz deines Einkommens – oft rund 10 bis 18 %, abhängig vom Bundesland.

Befreiung von der DRV

Wenn du nebenbei noch angestellt bist, musst du dich aktiv von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um nicht doppelt zu zahlen.

Vorteil gegenüber DRV

Die Versorgungswerke bieten oft bessere Renditen und höhere Rentenansprüche als die gesetzliche Rentenversicherung.

Berufshaftpflicht: Pflicht und Schutz zugleich

Ein Rechenfehler in der Statik, ein übersehener Brandschutzmangel oder eine fehlerhafte Bauüberwachung – die Haftungsrisiken für Architekten sind enorm. Schäden können schnell in die Millionen gehen und deine berufliche Existenz vernichten.

Deshalb ist die Berufshaftpflichtversicherung in fast allen Bundesländern eine zwingende Voraussetzung für die Kammereintragung.

  • Mindestdeckungssummen: Die Kammern schreiben Mindestsummen vor, meist 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.
  • Kosten: Für Berufsanfänger und kleine Büros beginnen die Prämien bei etwa 400 bis 800 Euro pro Jahr.
  • Bei größeren Projektvolumina steigen die Kosten entsprechend – kalkuliere dies in deine Bürokosten ein.

5-Schritte-Plan zur Gründung deines Architekturbüros

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Voraussetzungen prüfen

Hast du den Master-Abschluss und die zwei Jahre Berufspraxis? Wenn ja, bereite die Unterlagen für die Architektenkammer vor.

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Berufshaftpflicht abschließen

Hole Angebote für die Berufshaftpflichtversicherung ein. Du brauchst die Versicherungsbestätigung für die Kammereintragung.

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Kammereintragung beantragen

Reiche deinen Antrag bei der Architektenkammer deines Bundeslandes ein. Erst nach der Bestätigung darfst du dich 'Architekt' nennen.

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Finanzamt informieren

Fülle den steuerlichen Erfassungsbogen über ELSTER aus. Als Architekt bist du Freiberufler (§ 18 EStG) und zahlst keine Gewerbesteuer.

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Versorgungswerk klären

Melde dich beim Versorgungswerk an und beantrage ggf. die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Rechtsformen für Architekturbüros im Vergleich

Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuern und Verwaltungsaufwand. Für Einzelarchitekten ist das Einzelunternehmen (Freiberufler) die einfachste Option.

RechtsformHaftungKapitalEignung
Einzelunternehmen (Freiberufler)Unbeschränkt (auch Privatvermögen)Kein MindestkapitalIdeal für Einzelarchitekten. Keine Gewerbesteuer, einfache EÜR. Voraussetzung: Kammereintragung und rein freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)Unbeschränkt, aber Haftung auf handelnden Partner beschränkbarKein MindestkapitalFür mehrere Architekten, die zusammenarbeiten. Muss ins Partnerschaftsregister eingetragen werden. Empfohlen für kleine Büros mit 2–5 Partnern.
PartGmbB (mit beschränkter Berufshaftung)Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt (bei Berufshaftpflicht)Kein MindestkapitalModernste Rechtsform für Architektur-Partnerschaften. Haftungsbeschränkung durch Pflicht-Berufshaftpflicht. Ideal für mittelgroße Büros.
GmbHBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen25.000 € StammkapitalFür größere Büros mit Angestellten. Volle Haftungsbeschränkung, aber höherer Verwaltungsaufwand und Körperschaftsteuer.

Startkapital für Architekten: Was kostet der Einstieg?

Die Gründung eines Architekturbüros erfordert ein solides Startkapital, insbesondere für Software und Versicherungen.

PositionKosten
Kammereintragung (einmalig, je Bundesland)100 – 300 €
Kammerbeitrag (jährlich)200 – 600 €/Jahr
Berufshaftpflichtversicherung (jährlich)400 – 2.000 €/Jahr
Versorgungswerk (Beitrag)variabel (ca. 10–18 % des Einkommens)
Büroausstattung (CAD-Software, Hardware)500 – 3.000 €
Gesamt (Gründungskosten Jahr 1)ca. 2.000 – 6.000 €

Häufige Fragen zur Selbstständigkeit als Architekt

Darf ich mich mit einem Bachelor-Abschluss selbstständig machen?

Ja, aber du darfst dich nicht 'Architekt' nennen und hast keine Bauvorlageberechtigung. Du kannst ein 'Planungsbüro' gründen und Entwürfe erstellen, musst für Bauanträge aber mit einem eingetragenen Architekten kooperieren.

Muss ich als Architekt ein Gewerbe anmelden?

Nein. Architekten gehören zu den klassischen Katalogberufen (§ 18 EStG) und sind Freiberufler. Du zahlst keine Gewerbesteuer und musst nicht Mitglied der IHK werden.

Ist die HOAI noch bindend?

Nein. Seit dem EuGH-Urteil 2019 und der HOAI-Novelle 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Die HOAI dient nur noch als Orientierungsrahmen. Du kannst deine Honorare frei verhandeln.

Kann ich mich von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen?

Nein, als eingetragener Architekt bist du Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Du kannst dich jedoch von der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) befreien lassen, wenn du parallel angestellt bist, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?

Die Kosten hängen von deinem Umsatz, den gewählten Deckungssummen und deinem Tätigkeitsschwerpunkt ab. Für Berufsanfänger und kleine Büros beginnen die Prämien bei etwa 400 bis 800 Euro pro Jahr.

Starte dein Architekturbüro auf sicherem Fundament

Wie kalkuliere ich meine Honorare nach der neuen HOAI? Wie strukturiere ich meine Verträge rechtssicher? Wenn du aus einer Anstellung in die Selbstständigkeit wechselst oder arbeitssuchend gemeldet bist, kannst du mit einem AVGS-Gutschein eine 100 % kostenlose, professionelle Beratung bei FoundingFits erhalten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.