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Onlineshop gründen: Anleitung, Kosten & Pflichten
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 3.10.2026
Du hast Produkte, die Menschen wollen. Den Weg zum eigenen Shop gehen wir gemeinsam: Pflichten, Kosten und Förderung, Schritt für Schritt.
- Angst vor Abmahnungen? Mit einer klaren Pflichtliste vor dem Start bist du gut vorbereitet.
- Wenig Startkapital? Ein kleiner Shop startet oft mit wenigen Tausend Euro.
- Keine Lust auf Papierkram? Businessplan, Finanzplan und Anträge machen wir zusammen.
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Kurz gesagt
Für einen Onlineshop meldest du ein Gewerbe an, wählst ein Shopsystem und erfüllst vor dem ersten Verkauf die Pflichten im Onlinehandel: Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung mit Widerrufsbutton, korrekte Preisangaben und die Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Mit einem Baukastensystem und viel Eigenleistung startest du grob mit 1.000 bis 5.000 Euro plus Ware. Über den Erfolg entscheiden Nische, Marge und Marketing.
Immer Gewerbe
Handel ist gewerblich. Du meldest vor dem ersten Verkauf ein Gewerbe an.
Pflichtangaben
Impressum, Datenschutz, Widerrufsbelehrung und seit Juni 2026 ein Widerrufsbutton.
Verpackung
Vor dem ersten Versand: Registrierung bei LUCID und Beteiligung an einem dualen System.
Startkapital
Grob 1.000 bis 5.000 Euro plus Ware. Mit Agentur und eigenem Lager deutlich mehr.
Welches Geschäftsmodell passt zu meinem Onlineshop?
Das hängt von deinem Kapital, deinen Produkten und deiner Zeit ab. Mit eigenem Lager hast du Qualität und Lieferzeit im Griff, musst aber Ware vorfinanzieren. Dropshipping braucht wenig Kapital, bringt aber geringe Margen. Eine eigene Marke ist am aufwendigsten und hat die besten Chancen, sich vom Preiskampf zu lösen.
| Modell | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Handel mit eigenem Lager | Kontrolle über Qualität, Verpackung und Versand | Ware muss vorfinanziert und gelagert werden |
| Dropshipping | wenig Kapital, kein Lager | geringe Marge, wenig Kontrolle, du haftest trotzdem als Verkäufer |
| Eigene Marke oder Herstellung | Alleinstellung, bessere Preise | Entwicklung, Mindestmengen, Herstellerpflichten |
| Verkauf über Marktplätze | Besucher sind schon da | Gebühren, Abhängigkeit von Regeln der Plattform |
Für eigene Mode und Textilien gibt es eine eigene Seite unter Modelabel gründen.
Handgemachtes über Marktplätze verkaufen
Selbstgemachten Schmuck, Keramik oder Genähtes verkaufen viele zuerst über Marktplätze für Handgemachtes. Sobald du dort regelmäßig verkaufst, gelten im Wesentlichen die gleichen Pflichten wie im eigenen Shop.
| Thema | Was gilt |
|---|---|
| Gewerbe | Verkaufst du regelmäßig und mit Gewinnabsicht, ist das in der Regel ein Gewerbe. Eine feste Umsatzgrenze gibt es dafür nicht. Kunsthandwerk ist meist gewerblich, rein künstlerische Werke können im Einzelfall freiberuflich sein. |
| Impressum | Als gewerblicher Verkäufer brauchst du ein vollständiges Impressum im Verkäuferprofil. |
| Widerruf | Verbraucher können auch Handgemachtes in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Ausgeschlossen sein kann das bei Ware, die nach individuellen Wünschen angefertigt wird, etwa mit Gravur. Die Auswahl aus vorgegebenen Varianten reicht dafür oft nicht. |
| Meldung an das Finanzamt | Marktplätze melden Verkäufer mit mindestens 30 Verkäufen oder mindestens 2.000 € Erlös im Kalenderjahr auf der jeweiligen Plattform an das Bundeszentralamt für Steuern und fragen dafür deine Steuer-Identifikationsnummer ab. Die Meldung allein macht dich nicht steuerpflichtig. |
| Produktsicherheit | Wer selbst herstellt, ist Hersteller. Ins Angebot gehören Name, Anschrift und elektronische Kontaktadresse, ein Bild und Angaben zur Identifikation des Produkts sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Auf Produkt, Verpackung oder Begleitpapier stehen Herstellerangaben und ein Merkmal zur Identifikation. Risiken bewertest du und hältst das schriftlich fest. |
Überblick, Stand Oktober 2026. Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, Produktsicherheit nach der EU-Produktsicherheitsverordnung. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Welche Rechtsform passt zu einem Onlineshop?
Die meisten starten als Einzelunternehmen, weil die Gewerbeanmeldung reicht und die Buchhaltung einfach bleibt. Du haftest dann mit deinem Privatvermögen. Verkaufst du Produkte mit höherem Risiko, etwa Elektronik, Kosmetik oder Nahrungsergänzung, oder arbeitest du mit großen Warenmengen, lohnt sich der Blick auf eine UG oder GmbH.
| Rechtsform | Haftung | Kapital | Buchführung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | mit dem Privatvermögen | kein Mindestkapital | Einnahmenüberschussrechnung bis zu den gesetzlichen Grenzen |
| UG (haftungsbeschränkt) | auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt | ab 1 €, 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage | doppelte Buchführung und Bilanz |
| GmbH | auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt | 25.000 €, davon mindestens 12.500 € bei Anmeldung | doppelte Buchführung und Bilanz |
Ein Onlineshop ist immer ein Gewerbe, auch nebenberuflich. Wie die Anmeldung läuft, steht unter Gewerbe anmelden, die Details zur UG unter UG gründen.

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Welche Pflichten muss mein Shop vor dem Start erfüllen?
Vor dem ersten Verkauf brauchst du Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und korrekte Preisangaben. Seit dem 19. Juni 2026 muss ein Shop für Verbraucher außerdem einen Widerrufsbutton bieten, über den Kunden ihren Widerruf online erklären können. Viele Abmahnungen betreffen genau diese Grundlagen, deshalb lohnt sich eine Liste, die du vor dem Start abhakst.
- Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, leicht erreichbar auf jeder Seite
- Datenschutzerklärung und, wo nötig, eine Einwilligung für Cookies und Tracking
- Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und Widerrufsbutton nach § 356a BGB
- Bestellbutton mit eindeutiger Beschriftung, etwa „zahlungspflichtig bestellen“
- Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer, Versandkosten und, wo vorgeschrieben, Grundpreise
- Produktangaben nach der EU-Produktsicherheitsverordnung, etwa Hersteller und Warnhinweise
Was sich geändert hat
Was in die Datenschutzerklärung gehört und welche Verträge du mit Dienstleistern brauchst, erklärt DSGVO für Selbstständige. AGB sind keine Pflicht, im Shop aber üblich. Worauf es dabei ankommt, zeigt AGB erstellen.

Welche Registrierungen brauche ich für Verpackung und Produkte?
Verschickst du Ware in Verpackungen an Privatkunden, musst du dich vor dem ersten Versand im Verpackungsregister LUCID registrieren und deine Verpackungen bei einem dualen System beteiligen. Für Elektrogeräte und Batterien gelten zusätzliche Registrierungen. Ohne sie darfst du diese Produkte in der Regel nicht anbieten, und Marktplätze sperren solche Angebote.
| Was | Wann | Wo |
|---|---|---|
| Verpackungsregister | vor dem ersten Versand an Privatkunden | Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) |
| Systembeteiligung | für Verkaufs- und Versandverpackungen | duales System deiner Wahl |
| Elektro- und Elektronikgeräte | vor dem Anbieten, wenn du Hersteller oder Importeur bist | stiftung elektro-altgeräte register |
| Batterien | vor dem Anbieten als Hersteller oder Importeur, auch wenn sie in Geräten stecken | stiftung elektro-altgeräte register |
| Produktsicherheit | bei jedem Produkt für Verbraucher | Angaben im Angebot, Prüfung durch Hersteller oder Importeur |
Überblick für den Start. Welche Pflichten für dein Sortiment gelten, hängt von Produkt und Rolle ab, etwa als Händler oder Importeur.
Was kostet es, einen Onlineshop zu gründen?
Mit einem Baukastensystem und viel Eigenleistung startest du grob mit 1.000 bis 5.000 Euro, dazu kommt die erste Ware. Lässt du den Shop von einer Agentur bauen, liegen die Kosten deutlich höher. Laufend zahlst du für Shopsystem, Zahlungsanbieter, Rechtstexte, Versand und Werbung. Diese Posten entscheiden mit über deine Marge.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | je nach Gemeinde rund 10 – 60 € einmalig |
| Notar und Handelsregister bei UG oder GmbH | rund 300 – 1.000 € einmalig |
| Shop durch eine Agentur | ab rund 2.000 € einmalig, je nach Umfang deutlich mehr |
| Shopsystem und Hosting | rund 10 – 100 € im Monat |
| Rechtstexte im Abo | 10 – 30 € im Monat |
| Zahlungsanbieter | Gebühr pro Zahlung |
| Versand, Verpackung, Werbung | abhängig von Menge und Strategie |
Grobe Richtwerte, stark abhängig von Standort, Sortiment und Konzept. Die erste Ware ist nicht enthalten.
Retouren, Versand und Gebühren fressen schnell die Marge. Rechne deshalb pro Produkt, was nach allen Kosten übrig bleibt.

Was muss ich bei der Umsatzsteuer im Onlinehandel beachten?
Am Anfang kann die Kleinunternehmerregelung infrage kommen, dann weist du keine Umsatzsteuer aus. Verkaufst du an Privatkunden in anderen EU-Ländern und überschreiten diese Verkäufe insgesamt 10.000 Euro im Jahr, gilt die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes. Das meldest du gebündelt über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.
- Ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt, steht unter Kleinunternehmerregelung.
- Marktplätze melden die Verkäufe ihrer Händler ab bestimmten Grenzen an die Finanzverwaltung.
- Bei Einkäufen außerhalb der EU fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.
Lass die Umsatzsteuer vor dem Start mit deiner Steuerberatung klären, besonders wenn du ins Ausland verkaufst.
Wie bekommt mein Shop die ersten Kunden?
Ein Shop allein bringt keine Besucher. Plane von Anfang an, woher deine Kunden kommen: über Suchmaschinen, Anzeigen, soziale Netzwerke oder Marktplätze. Für den Start lohnt sich meist ein Kanal, den du wirklich beherrschst, statt überall ein wenig. Miss dabei, was dich ein Kunde kostet und was er dir bringt.
Suchmaschine
Anzeigen
Soziale Netzwerke
Newsletter
Mehr dazu unter Online-Marketing für Gründer.
Welche Schritte führen zum eigenen Onlineshop?
Zuerst prüfst du Nische, Marge und Lieferanten, dann folgen Rechtsform, Anmeldung und Registrierungen. Erst wenn Rechtstexte und Pflichtangaben stehen, schaltest du den Shop live. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag, bevor er die Selbstständigkeit aufnimmt. Sonst kann der Anspruch verloren gehen.
- 1
Idee und Nische prüfen
Zielgruppe, Wettbewerb und Marge pro Produkt durchrechnen. - 2
Businessplan
Sortiment, Marketing und Finanzplan festlegen, auch als Grundlage für Förderung und Bank. - 3
Rechtsform und Gewerbe
Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. - 4
Registrierungen
LUCID, duales System und je nach Sortiment weitere Register erledigen. - 5
Shop aufbauen
Shopsystem einrichten, Rechtstexte, Widerrufsbutton und Zahlungsarten einbinden. - 6
Start und Marketing
Mit einem Kanal starten, Ergebnisse messen und dann ausbauen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Onlineshop gründen
Welches Shopsystem eignet sich für den Start?
Ohne Programmierkenntnisse sind Baukastensysteme wie Shopify oder Wix am einfachsten, weil Hosting und Updates inklusive sind. Hast du schon eine WordPress-Website, ist WooCommerce eine flexible Alternative. Für größere Sortimente kommen Systeme wie Shopware infrage. Achte neben dem Monatspreis auf Transaktionsgebühren und darauf, wie leicht du später wechseln kannst.
Lohnt sich Dropshipping für den Start?
Es senkt den Kapitalbedarf, weil du keine Ware vorfinanzierst. Rechtlich bist aber du der Verkäufer: Du haftest für Lieferzeiten, Mängel, Produktsicherheit und Verpackungspflichten. Bei Ware aus Ländern außerhalb der EU kommen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die Frage nach CE-Kennzeichnung dazu.
Brauche ich für meinen Onlineshop AGB?
Gesetzlich vorgeschrieben sind AGB nicht. Viele Pflichtinformationen, etwa zu Zahlung, Lieferung und Widerruf, musst du aber ohnehin geben, und AGB bündeln sie übersichtlich. Fehlerhafte AGB sind ein häufiger Grund für Abmahnungen, deshalb lieber gute Vorlagen als selbst gebastelte Texte.
Kann ich nur über Amazon, eBay oder Etsy verkaufen?
Ja, viele starten so, weil die Plattform Besucher mitbringt. Du brauchst trotzdem eine Gewerbeanmeldung, ein Impressum im Verkäuferprofil und eine Widerrufsbelehrung. Bedenke, dass Gebühren die Marge drücken und die Kundenbeziehung bei der Plattform bleibt.
Ab wann brauche ich ein Gewerbe, wenn ich Selbstgemachtes verkaufe?
Sobald du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht verkaufst, Gewinn zu machen. Eine feste Euro-Grenze gibt es dafür nicht. Wer einmal Reste aus dem Hobbyzimmer verkauft, ist noch nicht gewerblich, wer laufend neu herstellt und anbietet, in der Regel schon. Melde das Gewerbe vor dem Start an.
Kann ich einen Onlineshop nebenberuflich starten?
Ja, das ist ein häufiger Weg, um Nachfrage und Marge zu testen. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt. Die Pflichten im Onlinehandel gelten ab dem ersten Verkauf, egal wie klein der Shop ist.
Bekomme ich für einen Onlineshop den Gründungszuschuss?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.