Onlineshop gründen: Anleitung, Kosten & Pflichten

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 3.10.2026

Du hast Produkte, die Menschen wollen. Den Weg zum eigenen Shop gehen wir gemeinsam: Pflichten, Kosten und Förderung, Schritt für Schritt.

  • Angst vor Abmahnungen? Mit einer klaren Pflichtliste vor dem Start bist du gut vorbereitet.
  • Wenig Startkapital? Ein kleiner Shop startet oft mit wenigen Tausend Euro.
  • Keine Lust auf Papierkram? Businessplan, Finanzplan und Anträge machen wir zusammen.
Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Gründerin arbeitet am Laptop, vor ihr Keramikschalen, Strickwaren und ein Versandkarton mit Ware

Kurz gesagt

Für einen Onlineshop meldest du ein Gewerbe an, wählst ein Shopsystem und erfüllst vor dem ersten Verkauf die Pflichten im Onlinehandel: Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung mit Widerrufsbutton, korrekte Preisangaben und die Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Mit einem Baukastensystem und viel Eigenleistung startest du grob mit 1.000 bis 5.000 Euro plus Ware. Über den Erfolg entscheiden Nische, Marge und Marketing.

Immer Gewerbe

Handel ist gewerblich. Du meldest vor dem ersten Verkauf ein Gewerbe an.

Pflichtangaben

Impressum, Datenschutz, Widerrufsbelehrung und seit Juni 2026 ein Widerrufsbutton.

Verpackung

Vor dem ersten Versand: Registrierung bei LUCID und Beteiligung an einem dualen System.

Startkapital

Grob 1.000 bis 5.000 Euro plus Ware. Mit Agentur und eigenem Lager deutlich mehr.

Geschäftsmodell

Welches Geschäftsmodell passt zu meinem Onlineshop?

Das hängt von deinem Kapital, deinen Produkten und deiner Zeit ab. Mit eigenem Lager hast du Qualität und Lieferzeit im Griff, musst aber Ware vorfinanzieren. Dropshipping braucht wenig Kapital, bringt aber geringe Margen. Eine eigene Marke ist am aufwendigsten und hat die besten Chancen, sich vom Preiskampf zu lösen.

ModellVorteilNachteil
Handel mit eigenem LagerKontrolle über Qualität, Verpackung und VersandWare muss vorfinanziert und gelagert werden
Dropshippingwenig Kapital, kein Lagergeringe Marge, wenig Kontrolle, du haftest trotzdem als Verkäufer
Eigene Marke oder HerstellungAlleinstellung, bessere PreiseEntwicklung, Mindestmengen, Herstellerpflichten
Verkauf über MarktplätzeBesucher sind schon daGebühren, Abhängigkeit von Regeln der Plattform

Für eigene Mode und Textilien gibt es eine eigene Seite unter Modelabel gründen.

Handgemachtes über Marktplätze verkaufen

Selbstgemachten Schmuck, Keramik oder Genähtes verkaufen viele zuerst über Marktplätze für Handgemachtes. Sobald du dort regelmäßig verkaufst, gelten im Wesentlichen die gleichen Pflichten wie im eigenen Shop.

ThemaWas gilt
GewerbeVerkaufst du regelmäßig und mit Gewinnabsicht, ist das in der Regel ein Gewerbe. Eine feste Umsatzgrenze gibt es dafür nicht. Kunsthandwerk ist meist gewerblich, rein künstlerische Werke können im Einzelfall freiberuflich sein.
ImpressumAls gewerblicher Verkäufer brauchst du ein vollständiges Impressum im Verkäuferprofil.
WiderrufVerbraucher können auch Handgemachtes in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Ausgeschlossen sein kann das bei Ware, die nach individuellen Wünschen angefertigt wird, etwa mit Gravur. Die Auswahl aus vorgegebenen Varianten reicht dafür oft nicht.
Meldung an das FinanzamtMarktplätze melden Verkäufer mit mindestens 30 Verkäufen oder mindestens 2.000 € Erlös im Kalenderjahr auf der jeweiligen Plattform an das Bundeszentralamt für Steuern und fragen dafür deine Steuer-Identifikationsnummer ab. Die Meldung allein macht dich nicht steuerpflichtig.
ProduktsicherheitWer selbst herstellt, ist Hersteller. Ins Angebot gehören Name, Anschrift und elektronische Kontaktadresse, ein Bild und Angaben zur Identifikation des Produkts sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Auf Produkt, Verpackung oder Begleitpapier stehen Herstellerangaben und ein Merkmal zur Identifikation. Risiken bewertest du und hältst das schriftlich fest.

Überblick, Stand Oktober 2026. Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, Produktsicherheit nach der EU-Produktsicherheitsverordnung. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Rechtsform

Welche Rechtsform passt zu einem Onlineshop?

Die meisten starten als Einzelunternehmen, weil die Gewerbeanmeldung reicht und die Buchhaltung einfach bleibt. Du haftest dann mit deinem Privatvermögen. Verkaufst du Produkte mit höherem Risiko, etwa Elektronik, Kosmetik oder Nahrungsergänzung, oder arbeitest du mit großen Warenmengen, lohnt sich der Blick auf eine UG oder GmbH.

RechtsformHaftungKapitalBuchführung
Einzelunternehmenmit dem Privatvermögenkein MindestkapitalEinnahmenüberschussrechnung bis zu den gesetzlichen Grenzen
UG (haftungsbeschränkt)auf das Gesellschaftsvermögen begrenztab 1 €, 25 % des Jahresüberschusses als Rücklagedoppelte Buchführung und Bilanz
GmbHauf das Gesellschaftsvermögen begrenzt25.000 €, davon mindestens 12.500 € bei Anmeldungdoppelte Buchführung und Bilanz

Ein Onlineshop ist immer ein Gewerbe, auch nebenberuflich. Wie die Anmeldung läuft, steht unter Gewerbe anmelden, die Details zur UG unter UG gründen.

Gründerin eines Onlineshops verpackt in ihrem Lager handgefärbte Wolle für den Versand

Kostenlos zum Download

Die passende Arbeitshilfe für deinen nächsten Schritt

Checkliste · PDF · kostenlos

Checkliste Website: Impressum und Datenschutz

Die wichtigsten Rechtspflichten für deine Gründer-Website – vom Impressum bis zur Barrierefreiheit.

Ohne Anmeldung, keine E-Mail nötig.

Zum Werkzeugkasten: alle kostenlosen Vorlagen, Checklisten und Rechner

Recht

Welche Pflichten muss mein Shop vor dem Start erfüllen?

Vor dem ersten Verkauf brauchst du Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und korrekte Preisangaben. Seit dem 19. Juni 2026 muss ein Shop für Verbraucher außerdem einen Widerrufsbutton bieten, über den Kunden ihren Widerruf online erklären können. Viele Abmahnungen betreffen genau diese Grundlagen, deshalb lohnt sich eine Liste, die du vor dem Start abhakst.

  • Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, leicht erreichbar auf jeder Seite
  • Datenschutzerklärung und, wo nötig, eine Einwilligung für Cookies und Tracking
  • Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und Widerrufsbutton nach § 356a BGB
  • Bestellbutton mit eindeutiger Beschriftung, etwa „zahlungspflichtig bestellen“
  • Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer, Versandkosten und, wo vorgeschrieben, Grundpreise
  • Produktangaben nach der EU-Produktsicherheitsverordnung, etwa Hersteller und Warnhinweise

Was sich geändert hat

Der Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung ist seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr nötig, weil die Plattform eingestellt wurde. Seit Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Shops, die an Verbraucher verkaufen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind davon in der Regel ausgenommen.

Was in die Datenschutzerklärung gehört und welche Verträge du mit Dienstleistern brauchst, erklärt DSGVO für Selbstständige. AGB sind keine Pflicht, im Shop aber üblich. Worauf es dabei ankommt, zeigt AGB erstellen.

Betreiberin eines Onlineshops prüft an ihrem Packtisch eine Retoure nach dem Widerruf
Registrierungen

Welche Registrierungen brauche ich für Verpackung und Produkte?

Verschickst du Ware in Verpackungen an Privatkunden, musst du dich vor dem ersten Versand im Verpackungsregister LUCID registrieren und deine Verpackungen bei einem dualen System beteiligen. Für Elektrogeräte und Batterien gelten zusätzliche Registrierungen. Ohne sie darfst du diese Produkte in der Regel nicht anbieten, und Marktplätze sperren solche Angebote.

WasWannWo
Verpackungsregistervor dem ersten Versand an PrivatkundenZentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID)
Systembeteiligungfür Verkaufs- und Versandverpackungenduales System deiner Wahl
Elektro- und Elektronikgerätevor dem Anbieten, wenn du Hersteller oder Importeur biststiftung elektro-altgeräte register
Batterienvor dem Anbieten als Hersteller oder Importeur, auch wenn sie in Geräten steckenstiftung elektro-altgeräte register
Produktsicherheitbei jedem Produkt für VerbraucherAngaben im Angebot, Prüfung durch Hersteller oder Importeur

Überblick für den Start. Welche Pflichten für dein Sortiment gelten, hängt von Produkt und Rolle ab, etwa als Händler oder Importeur.

Startkapital

Was kostet es, einen Onlineshop zu gründen?

Mit einem Baukastensystem und viel Eigenleistung startest du grob mit 1.000 bis 5.000 Euro, dazu kommt die erste Ware. Lässt du den Shop von einer Agentur bauen, liegen die Kosten deutlich höher. Laufend zahlst du für Shopsystem, Zahlungsanbieter, Rechtstexte, Versand und Werbung. Diese Posten entscheiden mit über deine Marge.

KostenpositionBetrag
Gewerbeanmeldungje nach Gemeinde rund 10 – 60 € einmalig
Notar und Handelsregister bei UG oder GmbHrund 300 – 1.000 € einmalig
Shop durch eine Agenturab rund 2.000 € einmalig, je nach Umfang deutlich mehr
Shopsystem und Hostingrund 10 – 100 € im Monat
Rechtstexte im Abo10 – 30 € im Monat
ZahlungsanbieterGebühr pro Zahlung
Versand, Verpackung, Werbungabhängig von Menge und Strategie

Grobe Richtwerte, stark abhängig von Standort, Sortiment und Konzept. Die erste Ware ist nicht enthalten.

Retouren, Versand und Gebühren fressen schnell die Marge. Rechne deshalb pro Produkt, was nach allen Kosten übrig bleibt.

Hände räumen die erste Warenlieferung eines neuen Onlineshops in ein Lagerregal
Steuern

Was muss ich bei der Umsatzsteuer im Onlinehandel beachten?

Am Anfang kann die Kleinunternehmerregelung infrage kommen, dann weist du keine Umsatzsteuer aus. Verkaufst du an Privatkunden in anderen EU-Ländern und überschreiten diese Verkäufe insgesamt 10.000 Euro im Jahr, gilt die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes. Das meldest du gebündelt über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.

  • Ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt, steht unter Kleinunternehmerregelung.
  • Marktplätze melden die Verkäufe ihrer Händler ab bestimmten Grenzen an die Finanzverwaltung.
  • Bei Einkäufen außerhalb der EU fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.

Lass die Umsatzsteuer vor dem Start mit deiner Steuerberatung klären, besonders wenn du ins Ausland verkaufst.

Marketing

Wie bekommt mein Shop die ersten Kunden?

Ein Shop allein bringt keine Besucher. Plane von Anfang an, woher deine Kunden kommen: über Suchmaschinen, Anzeigen, soziale Netzwerke oder Marktplätze. Für den Start lohnt sich meist ein Kanal, den du wirklich beherrschst, statt überall ein wenig. Miss dabei, was dich ein Kunde kostet und was er dir bringt.

Suchmaschine

Gute Produkttexte und Ratgeber bringen langfristig Besucher, brauchen aber Zeit.

Anzeigen

Schnelle Besucher gegen Geld. Lohnt sich nur, wenn die Marge die Kosten pro Kauf trägt.

Soziale Netzwerke

Gut für Produkte mit Geschichte und Bildern. Bezahlte Kooperationen kennzeichnest du als Werbung.

Newsletter

Wiederkäufe sind günstiger als neue Kunden. Für den Versand brauchst du eine Einwilligung.

Mehr dazu unter Online-Marketing für Gründer.

Schritt für Schritt

Welche Schritte führen zum eigenen Onlineshop?

Zuerst prüfst du Nische, Marge und Lieferanten, dann folgen Rechtsform, Anmeldung und Registrierungen. Erst wenn Rechtstexte und Pflichtangaben stehen, schaltest du den Shop live. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag, bevor er die Selbstständigkeit aufnimmt. Sonst kann der Anspruch verloren gehen.

  1. 1

    Idee und Nische prüfen

    Zielgruppe, Wettbewerb und Marge pro Produkt durchrechnen.
  2. 2

    Businessplan

    Sortiment, Marketing und Finanzplan festlegen, auch als Grundlage für Förderung und Bank.
  3. 3

    Rechtsform und Gewerbe

    Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
  4. 4

    Registrierungen

    LUCID, duales System und je nach Sortiment weitere Register erledigen.
  5. 5

    Shop aufbauen

    Shopsystem einrichten, Rechtstexte, Widerrufsbutton und Zahlungsarten einbinden.
  6. 6

    Start und Marketing

    Mit einem Kanal starten, Ergebnisse messen und dann ausbauen.

Aus meiner Praxis

Viele Pflichten lernen Shop-Gründer erst durch die erste Abmahnung kennen: Impressum, Widerrufsbelehrung, Verpackungsregistrierung. Das gehört auf die Liste vor dem Start.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

FAQ

Häufige Fragen: Onlineshop gründen

Welches Shopsystem eignet sich für den Start?

Ohne Programmierkenntnisse sind Baukastensysteme wie Shopify oder Wix am einfachsten, weil Hosting und Updates inklusive sind. Hast du schon eine WordPress-Website, ist WooCommerce eine flexible Alternative. Für größere Sortimente kommen Systeme wie Shopware infrage. Achte neben dem Monatspreis auf Transaktionsgebühren und darauf, wie leicht du später wechseln kannst.

Lohnt sich Dropshipping für den Start?

Es senkt den Kapitalbedarf, weil du keine Ware vorfinanzierst. Rechtlich bist aber du der Verkäufer: Du haftest für Lieferzeiten, Mängel, Produktsicherheit und Verpackungspflichten. Bei Ware aus Ländern außerhalb der EU kommen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die Frage nach CE-Kennzeichnung dazu.

Brauche ich für meinen Onlineshop AGB?

Gesetzlich vorgeschrieben sind AGB nicht. Viele Pflichtinformationen, etwa zu Zahlung, Lieferung und Widerruf, musst du aber ohnehin geben, und AGB bündeln sie übersichtlich. Fehlerhafte AGB sind ein häufiger Grund für Abmahnungen, deshalb lieber gute Vorlagen als selbst gebastelte Texte.

Kann ich nur über Amazon, eBay oder Etsy verkaufen?

Ja, viele starten so, weil die Plattform Besucher mitbringt. Du brauchst trotzdem eine Gewerbeanmeldung, ein Impressum im Verkäuferprofil und eine Widerrufsbelehrung. Bedenke, dass Gebühren die Marge drücken und die Kundenbeziehung bei der Plattform bleibt.

Ab wann brauche ich ein Gewerbe, wenn ich Selbstgemachtes verkaufe?

Sobald du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht verkaufst, Gewinn zu machen. Eine feste Euro-Grenze gibt es dafür nicht. Wer einmal Reste aus dem Hobbyzimmer verkauft, ist noch nicht gewerblich, wer laufend neu herstellt und anbietet, in der Regel schon. Melde das Gewerbe vor dem Start an.

Kann ich einen Onlineshop nebenberuflich starten?

Ja, das ist ein häufiger Weg, um Nachfrage und Marge zu testen. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt. Die Pflichten im Onlinehandel gelten ab dem ersten Verkauf, egal wie klein der Shop ist.

Bekomme ich für einen Onlineshop den Gründungszuschuss?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

Du willst deinen eigenen Onlineshop gründen?

In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.