Kleinunternehmer-Check 2026:Grenzen in einer Minute prüfen
Du willst wissen, ob du Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben darfst. Der Check zeigt es dir sofort, mit Ampel und Rechnungshinweis.
- Unsicher, welcher Umsatz zählt? Steuerfreie Umsätze und Verkäufe von Anlagevermögen ziehst du im Check ab.
- Gerade erst gegründet? Für das Gründungsjahr prüft der Check die Grenze von 25.000 Euro.
- Angst, die Grenze zu reißen? Der Check zeigt dir, wie viel Spielraum bis zur Grenze bleibt.
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Kurz gesagt
Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du 2026, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro im laufenden Jahr. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Verkäufe von Anlagevermögen zählen nicht mit. Der Check zeigt dir per Ampel, ob du die Regelung nutzen kannst.
25.000 € im Vorjahr
Grenze für den Gesamtumsatz im Vorjahr und im Gründungsjahr, netto.
100.000 € im laufenden Jahr
Ab dem Umsatz, der diese Grenze überschreitet, gilt die Regelbesteuerung.
Nicht alles zählt
Bestimmte steuerfreie Umsätze und Verkäufe von Anlagevermögen bleiben außen vor.
Hinweis auf der Rechnung
Statt Umsatzsteuer steht ein Hinweis auf die Befreiung nach § 19 UStG.
Bin ich Kleinunternehmer?
Ob du Kleinunternehmer bist, hängt von deinem Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr ab. Gib an, ob du in diesem Jahr gegründet hast, und trag deine Nettoumsätze ein. Der Check vergleicht sie mit den Grenzen aus § 19 UStG und zeigt dir das Ergebnis als Ampel, dazu den passenden Hinweis für deine Rechnungen.
Kleinunternehmer-Grenzen prüfen
Bisher eingenommen oder für das ganze Jahr erwartet. Alle selbstständigen Tätigkeiten zusammen.
Umsätze abziehen, die nicht mitzählen
Nicht zum Gesamtumsatz zählen bestimmte steuerfreie Umsätze, etwa aus Vermietung oder Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 8 i, 9 b und 11 bis 29 UStG), und Verkäufe von Anlagevermögen, etwa deines alten Geschäftswagens.
Nach deinen Angaben kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Bis zur Grenze von 25.000 € im Gründungsjahr bleiben dir noch 5.000 €.
Auf deine Rechnungen kommt keine Umsatzsteuer, sondern ein Hinweis wie: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“
Hast du nach § 19 Abs. 3 UStG auf die Regelung verzichtet, bist du mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden, egal was der Check zeigt.
Unverbindliche Schätzung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
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Wie prüft der Kleinunternehmer-Check?
Im Gründungsjahr prüft der Check nur, ob dein Umsatz im laufenden Jahr 25.000 Euro übersteigt. Hast du schon vorher gegründet, prüft er zuerst dein Vorjahr gegen 25.000 Euro und dann das laufende Jahr gegen 100.000 Euro. Zusätzlich zeigt er, ob dein Umsatz in diesem Jahr dich im nächsten Jahr aus der Regelung bringt.
| Situation | Grenze | Was gilt |
|---|---|---|
| Gründungsjahr | 25.000 € im laufenden Jahr | keine Hochrechnung; ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, Regelbesteuerung |
| Folgejahre: Vorjahr | 25.000 € | lag dein Umsatz darüber, bist du im laufenden Jahr kein Kleinunternehmer |
| Folgejahre: laufendes Jahr | 100.000 € | ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, fällt Umsatzsteuer an |
| Blick aufs nächste Jahr | 25.000 € in diesem Jahr | liegst du darüber, bist du im nächsten Jahr kein Kleinunternehmer |
Stand Oktober 2026, § 19 Abs. 1 UStG. Für 2027 ist keine Änderung der Grenzen beschlossen.
Welcher Umsatz zählt für den Check?
Es zählt dein Gesamtumsatz, also alle Nettoumsätze aus deiner selbstständigen Tätigkeit, nach den Beträgen, die du tatsächlich eingenommen hast. Mehrere Tätigkeiten rechnest du zusammen. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Verkäufe von Anlagevermögen ziehst du ab. Dafür hat der Check ein eigenes Feld unter den Umsätzen.
Zählt mit
- Honorare und Verkaufserlöse, netto
- Umsätze aus allen selbstständigen Tätigkeiten zusammen
- Umsätze aus einem Nebengewerbe neben dem Job
Zählt nicht mit
- dein Gehalt aus einer Anstellung
- bestimmte steuerfreie Umsätze, etwa aus Vermietung oder Heilbehandlungen
- Verkäufe von Anlagevermögen, etwa deines alten Geschäftswagens
- Umsätze einer eigenen GmbH oder UG

Was bedeutet die Ampel im Ergebnis?
Grün heißt: Du hältst die Grenzen ein und hast noch Luft. Gelb heißt: Du bist in diesem Jahr Kleinunternehmer, aber knapp an 25.000 Euro oder schon darüber, sodass es im nächsten Jahr nicht mehr reicht. Rot heißt: Für dich gilt die Regelbesteuerung, ganz oder ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
| Ampel | Bedeutung | Was du tust |
|---|---|---|
| Grün | Grenzen eingehalten, mehr als 2.500 € Abstand zu 25.000 € | Rechnungen mit Hinweis auf § 19 UStG schreiben, Umsatz monatlich verfolgen |
| Gelb | noch Kleinunternehmer, aber höchstens 2.500 € unter 25.000 € oder schon darüber | Umsatz eng verfolgen, Preise und Umstellung auf Umsatzsteuer vorbereiten |
| Rot | Grenze überschritten | Umsatzsteuer ausweisen und über ELSTER anmelden |
Die Schwelle für Gelb ist ein Warnhinweis des Checks und keine gesetzliche Grenze.
Wie die Umsatzsteuer zu Einkommensteuer und Gewerbesteuer passt, erklärt Steuern für Selbstständige.
Was tust du, wenn der Check Rot zeigt?
Zeigt der Check Rot, gilt für dich die Regelbesteuerung, im laufenden Jahr ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Ab dann weist du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und meldest sie über ELSTER an das Finanzamt. Prüfe auch deine Preise, denn bei Privatkunden kostet dich die Umsatzsteuer sonst Marge.
- 1
Zeitpunkt bestimmen
Welche Rechnung hat die Grenze überschritten? Ab diesem Umsatz gilt die Regelbesteuerung. - 2
Rechnungen umstellen
Umsatzsteuer ausweisen, der Hinweis auf § 19 UStG entfällt. - 3
Voranmeldungen abgeben
Die Umsatzsteuer meldest du ab dann über ELSTER an das Finanzamt. - 4
Preise prüfen
Bei festen Endpreisen für Privatkunden steckt die Umsatzsteuer nach dem Wechsel in deinem Preis.
| Beispiel | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Dein Preis für die Leistung | 1.000 € | 1.000 € netto |
| Umsatzsteuer 19 % | keine | 190 € |
| Privatkunde zahlt | 1.000 € | 1.190 € |
Rechenbeispiel mit 19 % Umsatzsteuer, wie auf der Seite Kleinunternehmerregelung.
Wie sieht deine Rechnung als Kleinunternehmer aus?
Als Kleinunternehmer schreibst du eine vereinfachte Rechnung ohne Umsatzsteuer. Stattdessen steht darauf ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“ Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt. Eine Berichtigung ist möglich, aber aufwendig.
E-Rechnung
Alle Pflichtangaben und ein Muster findest du unter Rechnung schreiben.

Wann lohnt sich der Verzicht trotz grüner Ampel?
Auch mit grüner Ampel kannst du nach § 19 Abs. 3 UStG auf die Regelung verzichten. Das lohnt sich oft, wenn du fast nur für Unternehmen arbeitest oder am Anfang viel investierst, weil du dann die Vorsteuer zurückbekommst. Danach bist du mindestens fünf Kalenderjahre gebunden. Rechne das vorher in Ruhe durch.
Kleinunternehmer bleiben
- überwiegend Privatkunden
- geringe Investitionen
- weniger Buchhaltung, keine Voranmeldungen
Verzicht prüfen
- überwiegend Geschäftskunden
- hohe Anschaffungen am Anfang
- Umsatz wächst schnell Richtung Grenze
Alle Regeln zu Grenzen, Verzicht und Rechnung erklärt die Seite Kleinunternehmerregelung. Wie du Umsatzsteuer und Vorsteuer im Finanzplan abbildest, steht dort.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
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Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Kleinunternehmer-Check 2026
Zählt für den Check der Brutto- oder der Nettoumsatz?
Der Nettoumsatz. Als Kleinunternehmer stellst du ohnehin keine Umsatzsteuer in Rechnung, dein Rechnungsbetrag ist also dein Umsatz. Gerechnet wird nach den Beträgen, die du tatsächlich eingenommen hast.
Was gilt im Gründungsjahr?
Im Gründungsjahr gibt es keine Hochrechnung mehr. Es zählt nur, ob dein Umsatz im laufenden Jahr 25.000 Euro übersteigt. Ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, gilt die Regelbesteuerung.
Zählen mehrere Tätigkeiten zusammen?
Ja. Umsatzsteuerlich hast du nur ein Unternehmen, auch wenn du mehrere Tätigkeiten ausübst. Gib im Check deshalb die Umsätze aus allen selbstständigen Tätigkeiten zusammen ein.
Zählt mein Gehalt aus einer Anstellung mit?
Nein. Dein Gehalt ist kein Umsatz. Deshalb kannst du auch nebenberuflich Kleinunternehmer sein, wenn deine selbstständigen Umsätze unter den Grenzen bleiben. Einkommensteuer zahlst du auf deinen Gewinn trotzdem.
Gilt der Check auch für eine GmbH oder UG?
Ja. Die Regelung hängt nicht von der Rechtsform ab. Eine GmbH oder UG ist umsatzsteuerlich ein eigener Unternehmer und zählt nur ihre eigenen Umsätze. Ein Einzelunternehmen, das du daneben führst, prüfst du getrennt.
Ändern sich die Grenzen 2027?
Stand Oktober 2026 ist keine Änderung der Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro beschlossen. Ob du 2027 Kleinunternehmer bist, hängt von deinem Umsatz 2026 ab. Den kannst du im Check schon jetzt als Umsatz in diesem Jahr eingeben.
Ist das Ergebnis des Checks verbindlich?
Nein. Der Check rechnet mit deinen Angaben und den Grenzen aus § 19 UStG. Ob ein Umsatz steuerfrei ist oder nicht mitzählt, kann im Einzelfall schwierig sein. Bei Unsicherheit hilft eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.