Kleinunternehmer-Check 2026:Grenzen in einer Minute prüfen

Du willst wissen, ob du Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben darfst. Der Check zeigt es dir sofort, mit Ampel und Rechnungshinweis.

  • Unsicher, welcher Umsatz zählt? Steuerfreie Umsätze und Verkäufe von Anlagevermögen ziehst du im Check ab.
  • Gerade erst gegründet? Für das Gründungsjahr prüft der Check die Grenze von 25.000 Euro.
  • Angst, die Grenze zu reißen? Der Check zeigt dir, wie viel Spielraum bis zur Grenze bleibt.
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Frau im beigen Blazer arbeitet konzentriert an einem Laptop, neben ihr eine Tasse und ein Smartphone

Kurz gesagt

Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du 2026, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro im laufenden Jahr. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Verkäufe von Anlagevermögen zählen nicht mit. Der Check zeigt dir per Ampel, ob du die Regelung nutzen kannst.

25.000 € im Vorjahr

Grenze für den Gesamtumsatz im Vorjahr und im Gründungsjahr, netto.

100.000 € im laufenden Jahr

Ab dem Umsatz, der diese Grenze überschreitet, gilt die Regelbesteuerung.

Nicht alles zählt

Bestimmte steuerfreie Umsätze und Verkäufe von Anlagevermögen bleiben außen vor.

Hinweis auf der Rechnung

Statt Umsatzsteuer steht ein Hinweis auf die Befreiung nach § 19 UStG.

Check

Bin ich Kleinunternehmer?

Ob du Kleinunternehmer bist, hängt von deinem Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr ab. Gib an, ob du in diesem Jahr gegründet hast, und trag deine Nettoumsätze ein. Der Check vergleicht sie mit den Grenzen aus § 19 UStG und zeigt dir das Ergebnis als Ampel, dazu den passenden Hinweis für deine Rechnungen.

Kleinunternehmer-Grenzen prüfen

Wann hast du gegründet?
€

Bisher eingenommen oder für das ganze Jahr erwartet. Alle selbstständigen Tätigkeiten zusammen.

Umsätze abziehen, die nicht mitzählen

Nicht zum Gesamtumsatz zählen bestimmte steuerfreie Umsätze, etwa aus Vermietung oder Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 8 i, 9 b und 11 bis 29 UStG), und Verkäufe von Anlagevermögen, etwa deines alten Geschäftswagens.

€

Nach deinen Angaben kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Bis zur Grenze von 25.000 € im Gründungsjahr bleiben dir noch 5.000 €.

Auf deine Rechnungen kommt keine Umsatzsteuer, sondern ein Hinweis wie: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“

Hast du nach § 19 Abs. 3 UStG auf die Regelung verzichtet, bist du mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden, egal was der Check zeigt.

Unverbindliche Schätzung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.

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Prüfweg

Wie prüft der Kleinunternehmer-Check?

Im Gründungsjahr prüft der Check nur, ob dein Umsatz im laufenden Jahr 25.000 Euro übersteigt. Hast du schon vorher gegründet, prüft er zuerst dein Vorjahr gegen 25.000 Euro und dann das laufende Jahr gegen 100.000 Euro. Zusätzlich zeigt er, ob dein Umsatz in diesem Jahr dich im nächsten Jahr aus der Regelung bringt.

SituationGrenzeWas gilt
Gründungsjahr25.000 € im laufenden Jahrkeine Hochrechnung; ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, Regelbesteuerung
Folgejahre: Vorjahr25.000 €lag dein Umsatz darüber, bist du im laufenden Jahr kein Kleinunternehmer
Folgejahre: laufendes Jahr100.000 €ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, fällt Umsatzsteuer an
Blick aufs nächste Jahr25.000 € in diesem Jahrliegst du darüber, bist du im nächsten Jahr kein Kleinunternehmer

Stand Oktober 2026, § 19 Abs. 1 UStG. Für 2027 ist keine Änderung der Grenzen beschlossen.

Gesamtumsatz

Welcher Umsatz zählt für den Check?

Es zählt dein Gesamtumsatz, also alle Nettoumsätze aus deiner selbstständigen Tätigkeit, nach den Beträgen, die du tatsächlich eingenommen hast. Mehrere Tätigkeiten rechnest du zusammen. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Verkäufe von Anlagevermögen ziehst du ab. Dafür hat der Check ein eigenes Feld unter den Umsätzen.

Zählt mit

  • Honorare und Verkaufserlöse, netto
  • Umsätze aus allen selbstständigen Tätigkeiten zusammen
  • Umsätze aus einem Nebengewerbe neben dem Job

Zählt nicht mit

  • dein Gehalt aus einer Anstellung
  • bestimmte steuerfreie Umsätze, etwa aus Vermietung oder Heilbehandlungen
  • Verkäufe von Anlagevermögen, etwa deines alten Geschäftswagens
  • Umsätze einer eigenen GmbH oder UG
Mann mit Brille liest zwei Belege, neben ihm liegen ein Stapel Unterlagen und ein aufgeklappter Laptop
Ampel

Was bedeutet die Ampel im Ergebnis?

Grün heißt: Du hältst die Grenzen ein und hast noch Luft. Gelb heißt: Du bist in diesem Jahr Kleinunternehmer, aber knapp an 25.000 Euro oder schon darüber, sodass es im nächsten Jahr nicht mehr reicht. Rot heißt: Für dich gilt die Regelbesteuerung, ganz oder ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

AmpelBedeutungWas du tust
GrünGrenzen eingehalten, mehr als 2.500 € Abstand zu 25.000 €Rechnungen mit Hinweis auf § 19 UStG schreiben, Umsatz monatlich verfolgen
Gelbnoch Kleinunternehmer, aber höchstens 2.500 € unter 25.000 € oder schon darüberUmsatz eng verfolgen, Preise und Umstellung auf Umsatzsteuer vorbereiten
RotGrenze überschrittenUmsatzsteuer ausweisen und über ELSTER anmelden

Die Schwelle für Gelb ist ein Warnhinweis des Checks und keine gesetzliche Grenze.

Wie die Umsatzsteuer zu Einkommensteuer und Gewerbesteuer passt, erklärt Steuern für Selbstständige.

Rote Ampel

Was tust du, wenn der Check Rot zeigt?

Zeigt der Check Rot, gilt für dich die Regelbesteuerung, im laufenden Jahr ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Ab dann weist du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus und meldest sie über ELSTER an das Finanzamt. Prüfe auch deine Preise, denn bei Privatkunden kostet dich die Umsatzsteuer sonst Marge.

  1. 1

    Zeitpunkt bestimmen

    Welche Rechnung hat die Grenze überschritten? Ab diesem Umsatz gilt die Regelbesteuerung.
  2. 2

    Rechnungen umstellen

    Umsatzsteuer ausweisen, der Hinweis auf § 19 UStG entfällt.
  3. 3

    Voranmeldungen abgeben

    Die Umsatzsteuer meldest du ab dann über ELSTER an das Finanzamt.
  4. 4

    Preise prüfen

    Bei festen Endpreisen für Privatkunden steckt die Umsatzsteuer nach dem Wechsel in deinem Preis.
BeispielKleinunternehmerRegelbesteuerung
Dein Preis für die Leistung1.000 €1.000 € netto
Umsatzsteuer 19 %keine190 €
Privatkunde zahlt1.000 €1.190 €

Rechenbeispiel mit 19 % Umsatzsteuer, wie auf der Seite Kleinunternehmerregelung.

Rechnung

Wie sieht deine Rechnung als Kleinunternehmer aus?

Als Kleinunternehmer schreibst du eine vereinfachte Rechnung ohne Umsatzsteuer. Stattdessen steht darauf ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“ Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt. Eine Berichtigung ist möglich, aber aufwendig.

E-Rechnung

Als Kleinunternehmer musst du E-Rechnungen nicht ausstellen, aber empfangen können.

Alle Pflichtangaben und ein Muster findest du unter Rechnung schreiben.

Selbstständiger erstellt am Laptop eine Rechnung
Verzicht

Wann lohnt sich der Verzicht trotz grüner Ampel?

Auch mit grüner Ampel kannst du nach § 19 Abs. 3 UStG auf die Regelung verzichten. Das lohnt sich oft, wenn du fast nur für Unternehmen arbeitest oder am Anfang viel investierst, weil du dann die Vorsteuer zurückbekommst. Danach bist du mindestens fünf Kalenderjahre gebunden. Rechne das vorher in Ruhe durch.

Kleinunternehmer bleiben

  • überwiegend Privatkunden
  • geringe Investitionen
  • weniger Buchhaltung, keine Voranmeldungen

Verzicht prüfen

  • überwiegend Geschäftskunden
  • hohe Anschaffungen am Anfang
  • Umsatz wächst schnell Richtung Grenze

Alle Regeln zu Grenzen, Verzicht und Rechnung erklärt die Seite Kleinunternehmerregelung. Wie du Umsatzsteuer und Vorsteuer im Finanzplan abbildest, steht dort.

Beraterin im Gespräch mit einer Gründerin an einem Besprechungstisch mit Laptop

Aus meiner Praxis

Der typische Schreckmoment kommt im zweiten Jahr: Das Finanzamt fordert die Steuer fürs erste Jahr nach und setzt gleichzeitig Vorauszahlungen fest. Wer von Anfang an einen festen Teil vom Gewinn zurücklegt, bleibt entspannt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Kleinunternehmer-Check 2026

Zählt für den Check der Brutto- oder der Nettoumsatz?

Der Nettoumsatz. Als Kleinunternehmer stellst du ohnehin keine Umsatzsteuer in Rechnung, dein Rechnungsbetrag ist also dein Umsatz. Gerechnet wird nach den Beträgen, die du tatsächlich eingenommen hast.

Was gilt im Gründungsjahr?

Im Gründungsjahr gibt es keine Hochrechnung mehr. Es zählt nur, ob dein Umsatz im laufenden Jahr 25.000 Euro übersteigt. Ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, gilt die Regelbesteuerung.

Zählen mehrere Tätigkeiten zusammen?

Ja. Umsatzsteuerlich hast du nur ein Unternehmen, auch wenn du mehrere Tätigkeiten ausübst. Gib im Check deshalb die Umsätze aus allen selbstständigen Tätigkeiten zusammen ein.

Zählt mein Gehalt aus einer Anstellung mit?

Nein. Dein Gehalt ist kein Umsatz. Deshalb kannst du auch nebenberuflich Kleinunternehmer sein, wenn deine selbstständigen Umsätze unter den Grenzen bleiben. Einkommensteuer zahlst du auf deinen Gewinn trotzdem.

Gilt der Check auch für eine GmbH oder UG?

Ja. Die Regelung hängt nicht von der Rechtsform ab. Eine GmbH oder UG ist umsatzsteuerlich ein eigener Unternehmer und zählt nur ihre eigenen Umsätze. Ein Einzelunternehmen, das du daneben führst, prüfst du getrennt.

Ändern sich die Grenzen 2027?

Stand Oktober 2026 ist keine Änderung der Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro beschlossen. Ob du 2027 Kleinunternehmer bist, hängt von deinem Umsatz 2026 ab. Den kannst du im Check schon jetzt als Umsatz in diesem Jahr eingeben.

Ist das Ergebnis des Checks verbindlich?

Nein. Der Check rechnet mit deinen Angaben und den Grenzen aus § 19 UStG. Ob ein Umsatz steuerfrei ist oder nicht mitzählt, kann im Einzelfall schwierig sein. Bei Unsicherheit hilft eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst wissen, welche Variante zu deinem Geschäftsmodell passt?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.