Zeitarbeit gründen: AÜG-Erlaubnis, Equal Pay & Kosten

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026

Du kennst die Branche und willst eine eigene Zeitarbeitsfirma aufbauen. Erlaubnis, Liquidität und Finanzierung plane ich mit dir, Schritt für Schritt.

  • Respekt vor der AÜG-Erlaubnis? Mit vollständigen Unterlagen entscheidet die Agentur für Arbeit in der Regel zügig.
  • Wenig Kapital? Liquiditätsnachweis und Lohnvorfinanzierung plane ich mit dir von Anfang an mit ein.
  • Keine Lust auf Papierkram? Businessplan, Finanzplan und Liquiditätsplanung erarbeite ich mit dir.
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Frau im dunkelblauen Blazer und Mann im Hemd sprechen lächelnd an einem Besprechungstisch mit Laptop und Unterlagen in einem hellen Büro

Kurz gesagt

Für eine Zeitarbeitsfirma brauchst du vor dem ersten Einsatz die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG. Sie erteilt die Bundesagentur für Arbeit über spezialisierte Teams in Düsseldorf, Kiel und Nürnberg. Verlangt werden unter anderem Zuverlässigkeitsnachweise und Liquidität von 3.000 Euro je Leiharbeitnehmer, mindestens 15.000 Euro. Die Erlaubnis gilt zunächst ein Jahr. Im Alltag zählen Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer und Tarifvertrag.

Erlaubnis

Pflicht vor dem ersten Einsatz. Zunächst für ein Jahr, nach drei Jahren unbefristet möglich.

Liquidität

Nachweis über 3.000 Euro je Leiharbeitnehmer, mindestens 15.000 Euro.

Equal Pay

Ohne Tarifvertrag ab dem ersten Tag, mit Tarifvertrag nach neun bis höchstens 15 Monaten.

18 Monate

So lange darfst du einen Mitarbeiter in der Regel höchstens beim selben Kunden einsetzen.

Erlaubnis

Wie bekomme ich die Erlaubnis nach § 1 AÜG?

Du stellst den Antrag digital bei der Bundesagentur für Arbeit. Je nach Firmensitz ist eines der spezialisierten Teams in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg zuständig. Geprüft werden vor allem deine Zuverlässigkeit, deine Betriebsorganisation und deine Liquidität. Die erste Erlaubnis gilt ein Jahr. Nach drei Jahren erlaubter Tätigkeit kann sie unbefristet erteilt werden.

  • Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
  • Gewerbeanmeldung, je nach Rechtsform Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Nachweis der Liquidität
  • Muster deiner Arbeitsverträge und Überlassungsverträge
  • Lebenslauf der vertretungsberechtigten Personen
AntragGebühr
Erstantrag377 €
Verlängerung oder unbefristete Erlaubnis mit Prüfung2.060 €
mit eingeschränkter Prüfung1.316 €
Verlängerung ohne Prüfung218 €

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Besondere Gebührenverordnung BMAS (Stand November 2021). Aktuelle Werte vor dem Antrag prüfen.

Liquidität

Wie viel Geld brauche ich für den Start?

Für die Erlaubnis verlangt die Bundesagentur einen Nachweis über 3.000 Euro Liquidität je geplantem Leiharbeitnehmer, mindestens 15.000 Euro. Das ist aber nur die Untergrenze. Den größeren Bedarf erzeugt die Lohnvorfinanzierung: Du zahlst Löhne und Sozialabgaben zum Monatsende, viele Kunden zahlen erst Wochen nach der Rechnung.

Geplante LeiharbeitnehmerLiquiditätsnachweis für die Erlaubnis
bis 515.000 €
1030.000 €
2060.000 €

Berechnet nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit: 3.000 € je Leiharbeitnehmer, mindestens 15.000 €.

Rechne zusätzlich mindestens ein bis zwei Monatslöhne samt Sozialabgaben als Reserve ein. Kontokorrentkredit oder Factoring können helfen, kosten aber Geld. Wie du das Monat für Monat planst, zeigt der Finanzplan.

Gründer einer Zeitarbeitsfirma plant in seinem neuen Büro die Liquidität für die AÜG-Erlaubnis
Equal Pay

Was bedeutet Equal Pay in der Zeitarbeit?

Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich ab dem ersten Tag Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammbeschäftigte des Kunden. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit erlaubt beim Lohn Abweichungen für die ersten neun Monate eines Einsatzes. Mit tariflichen Branchenzuschlägen, die stufenweise steigen, kann sich die Frist auf bis zu 15 Monate verlängern.

SituationEqual Pay gilt
Kein Tarifvertrag angewendetab dem ersten Tag des Einsatzes
Tarifvertrag der Zeitarbeitspätestens nach neun Monaten beim selben Kunden
Tarifvertrag mit Branchenzuschlägenspätestens nach 15 Monaten, mit gleichwertigem tariflichen Entgelt

Nach § 8 AÜG. Unterbrechungen von mehr als drei Monaten lassen die Fristen neu beginnen.

Teure Fehler

Wer Equal Pay nicht gewährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro und die Erlaubnis. Fristen je Mitarbeiter und Kunde gehören deshalb in eine Software, nicht in eine Tabelle im Kopf.
Leiharbeiter und Stammbeschäftigter montieren nebeneinander Bauteile, ein Sinnbild für Equal Pay
Höchstüberlassungsdauer

Wie lange darf ich einen Mitarbeiter beim selben Kunden einsetzen?

In der Regel höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate. Frühere Einsätze beim selben Kunden zählen mit, wenn zwischen ihnen nicht mehr als drei Monate liegen. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine andere Dauer festlegen. Wird die Grenze überschritten, kann kraft Gesetz ein Arbeitsverhältnis zwischen deinem Mitarbeiter und dem Kunden entstehen.

  • Bezeichne den Vertrag mit dem Kunden ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung.
  • Benenne den Mitarbeiter vor Beginn des Einsatzes konkret.
  • Überwache Einsatzdauer und Unterbrechungen für jeden Mitarbeiter einzeln.
Tarifvertrag

Welchen Tarifvertrag wende ich an?

Seit Anfang 2026 gilt ein einheitliches Tarifwerk zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit. Du kannst es durch Mitgliedschaft im Verband anwenden oder im Arbeitsvertrag darauf verweisen. Nur mit Tarifvertrag darfst du in den ersten Monaten eines Einsatzes beim Lohn vom Equal Pay abweichen.

  • Das Tarifwerk regelt Entgeltgruppen, Arbeitszeitkonten und Zuschläge.
  • Je nach Einsatzbranche kommen Branchenzuschläge hinzu, etwa in der Metall- und Elektroindustrie.
  • Der gesetzliche Mindestlohn gilt immer als Untergrenze.

Gut zu wissen

Mitgliedschaft und Beiträge im Verband kosten Geld, bringen aber auch Musterverträge und Beratung. Rechne beides in deine Kalkulation ein.
Grenzen

Was ist in der Zeitarbeit verboten?

Im Bauhauptgewerbe ist Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen gibt es nur unter engen tariflichen Bedingungen. In Betrieben, die unmittelbar bestreikt werden, dürfen Leiharbeitnehmer nicht als Ersatz für Streikende arbeiten. Wer ohne Erlaubnis verleiht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, und die Verträge mit Mitarbeiter und Kunde werden in der Regel unwirksam.

VerstoßMögliche Folge
Verleih ohne ErlaubnisBußgeld bis 30.000 €, Arbeitsverhältnis mit dem Kunden kann entstehen
Equal Pay nicht gewährtBußgeld bis 500.000 €
Höchstdauer überschrittenArbeitsverhältnis mit dem Kunden kann entstehen, Gefahr für die Erlaubnis

Nach §§ 9, 10 und 16 AÜG. Die Folgen im Einzelfall hängen von den Umständen ab.

Schritt für Schritt

Welche Schritte führen zur eigenen Zeitarbeitsfirma?

Zuerst klärst du Nische, Zielkunden und Finanzierung. Dann gründest du die Firma, meldest das Gewerbe an und registrierst dich bei Finanzamt und Berufsgenossenschaft. Erst mit diesen Unterlagen beantragst du die Erlaubnis. Parallel bereitest du Tarifvertrag, Musterverträge und Software vor, damit du nach der Erlaubnis sofort starten kannst.

  1. 1

    Nische und Businessplan

    Zum Beispiel Fachkräfte für Industrie, Pflege oder IT statt reiner Helfertätigkeiten.
  2. 2

    Rechtsform

    Möglich sind Einzelunternehmen, UG oder GmbH. Wegen der Haftung wählen viele eine Kapitalgesellschaft, siehe GmbH gründen.
  3. 3

    Gewerbe, Finanzamt, BG

    Gewerbe anmelden, innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen und innerhalb einer Woche die BG-Anmeldung. Details unter Gewerbe anmelden.
  4. 4

    Erlaubnis beantragen

    Digital bei der Bundesagentur für Arbeit, mit Liquiditätsnachweis.
  5. 5

    Tarifvertrag und Software

    Tarifwerk anwenden, Fristen für Equal Pay und Höchstdauer automatisch überwachen.
  6. 6

    Kunden und Personal

    Erste Kunden gewinnen und passende Mitarbeiter einstellen.

Mehr zu Dienstleistungsgründungen allgemein steht unter Selbstständig als Dienstleister.

Aus meiner Praxis

Gewinn ist nicht gleich Geld auf dem Konto. Rechnungen werden oft erst nach Wochen bezahlt, Material und Miete sind sofort fällig. Deshalb plane ich mit Gründern immer einen Liquiditätsplan Monat für Monat.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Gerade wegen der Lohnvorfinanzierung ist der Anteil für Betriebsmittel wichtig. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Mehr dazu unter KfW-Gründerkredit.

Ob ein Kredit als Liquiditätsnachweis für die Erlaubnis anerkannt wird, entscheidet die Bundesagentur. Kläre das vor dem Antrag.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Zeitarbeit gründen

Brauche ich die Erlaubnis auch als Einzelunternehmer?

Ja. Die Rechtsform spielt keine Rolle. Sobald du Arbeitnehmer im Rahmen deiner wirtschaftlichen Tätigkeit an Kunden überlässt, brauchst du die Erlaubnis nach § 1 AÜG, und zwar vor dem ersten Einsatz.

Was ist der Unterschied zur Personalvermittlung?

Bei der Zeitarbeit stellst du die Mitarbeiter selbst ein, zahlst den Lohn und überlässt sie an Kunden. Bei der Personalvermittlung suchst du Kandidaten, die direkt beim Kunden angestellt werden, und bekommst dafür eine Provision. Für die Vermittlung brauchst du keine Erlaubnis nach dem AÜG.

Darf ich Arbeitsverträge auf die Dauer eines Einsatzes befristen?

Ein eigenes Verbot dafür gibt es im AÜG nicht mehr. Befristungen richten sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, ohne Sachgrund in der Regel bis zu zwei Jahre. Das Ende eines Kundeneinsatzes allein ist meist kein Sachgrund, das Risiko leerer Zeiten trägst du als Arbeitgeber.

Welche Berufsgenossenschaft ist für Zeitarbeit zuständig?

In der Regel die VBG. Die Anmeldung erfolgt innerhalb einer Woche nach Gründung. Für den Antrag auf die Erlaubnis verlangt die BA in der Regel auch eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Eine feste Frist nennt die Bundesagentur nicht. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, kann sie laut eigener Aussage in der Regel zügig entscheiden. Plane trotzdem einen Puffer ein, bevor du Kunden einen Starttermin zusagst.

Bekomme ich für die Gründung den Gründungszuschuss?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.