Wer glaubt, er könne einfach ein paar Zimmer vermieten und ein Schild „Pension" an die Tür hängen, irrt. Sobald du regelmäßig Gäste gegen Bezahlung aufnimmst, betreibst du ein Gewerbe – und das ruft das Bauamt, das Gewerbeamt und die Feuerwehr auf den Plan. Wir klären auf: warum der Brandschutz die teuerste Hürde ist, wann du eine Konzession brauchst und was sich bei der Meldepflicht 2025 geändert hat.
Eine Pension unterscheidet sich rechtlich und konzeptionell von einem Hotel oder einer Ferienwohnung. Laut Deutschem Tourismusverband (DTV) ist eine Pension ein Beherbergungsbetrieb, der Unterkunft für mehr als eine Nacht anbietet und Speisen (meist nur Frühstück) überwiegend Hausgästen serviert.
Im Gegensatz zum Hotel (meist über 20 Zimmer, durchgehende Rezeption, Restaurant auch für externe Gäste) punktet die Pension mit einer familiären Atmosphäre und niedrigeren Betriebskosten. Im Gegensatz zur Ferienwohnung (Selbstverpflegung) bietest du einen Service an.
Zielgruppen & Lage
Nein. Das Betreiben einer Pension ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Du brauchst weder einen Meisterbrief noch eine abgeschlossene Ausbildung im Gastgewerbe. Wenn du Frühstück anbietest und auch externe Gäste bewirtest, benötigst du jedoch eine Gaststättenkonzession (inkl. IHK-Unterrichtungsnachweis) – außer in Baden-Württemberg ab 2026.

Du musst beim zuständigen Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Das Gebäude wird rechtlich von „Wohnraum" zu einer „Beherbergungsstätte" umgewidmet. Das Bauamt prüft dabei unter anderem, ob ausreichend Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind (Stellplatznachweis) und ob der Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzung zulässt.
Sobald du Gäste beherbergst, gelten extrem strenge Brandschutzauflagen. Je nach Bundesland greift ab einer bestimmten Größe (oft ab 12 Betten) die Beherbergungsstättenverordnung. Das bedeutet in der Praxis oft massive Umbaukosten:
Tipp: Brandschutz vor dem Kauf klären!
Kläre den Brandschutz vor dem Kauf oder der Anmietung einer Immobilie mit einem Brandschutzsachverständigen! Die Kosten hierfür können schnell 20.000 bis 50.000 Euro verschlingen.

Immobilie & Bauamt
Finde eine geeignete Immobilie und kläre zuerst mit dem Bauamt, ob eine Nutzungsänderung zur Beherbergungsstätte möglich ist und welche Brandschutzauflagen gelten.
Finanzierung & Umbau
Erstelle einen Businessplan, der die oft hohen Umbaukosten (Brandschutz, Sanitäranlagen) berücksichtigt. Beantrage Kredite oder Fördermittel.
Genehmigungen einholen
Melde das Gewerbe an. Wenn du Frühstück anbietest, absolviere die IfSG-Belehrung beim Gesundheitsamt.
Ausstattung & Buchungssystem
Richte die Zimmer ein und implementiere ein professionelles Buchungssystem (Property Management System), das mit Portalen wie Booking.com oder Airbnb synchronisiert.
Marketing & Eröffnung
Erstelle eine ansprechende Website mit Direktbuchungsmöglichkeit (spart Portal-Provisionen!) und melde dich bei Google My Business an.
BGN: Pflichtanmeldung
Als Pensionsbetreiber mit gastronomischem Angebot (Frühstück) bist du gesetzlich verpflichtet, deinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) anzumelden. Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Gastronomiebetriebe.
→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige

Für eine kleine Pension starten viele Gründer als Einzelunternehmen – das ist schnell und günstig. Wer jedoch größere Risiken absichern möchte (insbesondere bei hohen Umbaukosten und Krediten), sollte eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH in Betracht ziehen.
| Rechtsform | Haftung | Startkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Schnell gegründet, für kleine Pensionen mit überschaubarem Risiko und geringen Umbaukosten. |
| GbR | Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch) | Kein Mindestkapital | Für Gründerpaare möglich, aber alle Partner haften mit dem Privatvermögen. |
| UG (haftungsbeschränkt) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Ab 1 € (praktisch 3.000–5.000 €) | Guter Einstieg mit Haftungsschutz. Günstig in der Gründung, aber mit Pflicht zur Rücklagenbildung. |
| GmbH | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Schützt das Privatvermögen und wirkt professionell gegenüber Banken und Investoren. |
→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen
Die Kosten hängen extrem davon ab, ob du eine Immobilie kaufst, pachtest oder ein bestehendes Wohnhaus umbaust. Die folgende Tabelle zeigt die typischen Startkosten für eine kleine Pension (ca. 8–10 Zimmer) in einer gemieteten/gepachteten Immobilie, die noch umgebaut werden muss. Wenn du die Immobilie kaufst, kommen schnell 300.000 € bis über 1 Million Euro hinzu.
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Nutzungsänderung & Baugenehmigung | 500 € – 5.000 € |
| Brandschutzmaßnahmen (Türen, Melder, Fluchtwege) | 5.000 € – 30.000 € |
| Renovierung & Sanitär (Bäder pro Zimmer) | 10.000 € – 40.000 € |
| Einrichtung & Möbel (Betten, Schränke, Frühstücksraum) | 15.000 € – 40.000 € |
| Gewerbeanmeldung & IfSG-Belehrung | 50 € – 100 € |
| Website & Buchungssystem (Setup) | 1.000 € – 3.000 € |
| Erstausstattung (Bettwäsche, Handtücher, Geschirr) | 2.000 € – 5.000 € |
| Liquiditätsreserve (für die ersten Monate) | 10.000 € – 20.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf für den Start | ca. 43.550 € – 143.100 € |
Unser Tipp: Kostenlose Beratung für deinen Businessplan
Der Umbau einer Immobilie zur Pension verschlingt oft mehr Geld als geplant – besonders der Brandschutz ist ein Budget-Killer. Um Banken für einen Kredit zu überzeugen, brauchst du einen detaillierten Businessplan, der Auslastungsquoten, Zimmerpreise und Portal-Provisionen realistisch kalkuliert. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist (ALG I oder Bürgergeld), kannst du einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen – die Kosten für professionelle Gründungsberatung werden zu 100 % vom Staat übernommen.
Die Finanzierung und ein überzeugender Businessplan sind oft die größten Hürden. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, hast du die Möglichkeit, einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit zu beantragen – die Kosten für dein Gründungscoaching werden zu 100 % vom Staat übernommen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.