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Gründungsleitfaden Foodtruck

Foodtruck gründen: Voraussetzungen, Genehmigungen & Kosten 2026

Der größte Irrtum der Branche: Viele Gründer melden ein normales stehendes Gewerbe an – dabei brauchen die meisten Foodtrucks eine Reisegewerbekarte. Wir klären den Unterschied, zeigen wie du an Stellplätze kommst und welche Kosten auf dich zukommen.

  • Reisegewerbekarte vs. Gewerbeanmeldung – der entscheidende Unterschied
  • Kein Meisterbrief als Koch erforderlich
  • Stellplätze: Privatgrund vs. Sondernutzungserlaubnis
  • Kosten ab 40.000 € & AVGS-Förderung möglich

Lohnt sich ein eigener Foodtruck?

Der Streetfood-Trend ist längst im Mainstream angekommen. Die Zeiten, in denen es am Imbisswagen nur Currywurst und Pommes gab, sind vorbei. Erfolgreiche Foodtrucks setzen heute auf hochspezialisierte Nischenkonzepte.

Die größte Herausforderung bleibt jedoch die Standortsuche. Ein Foodtruck ohne lukrative Stellplätze ist wie ein Restaurant ohne Gäste.

Erfolgreiche Nischenkonzepte

  • Spezialisierung: Von authentischen mexikanischen Tacos über vegane Bowls bis hin zu koreanischem Streetfood – je spitzer die Nische, desto besser.
  • Catering als zweites Standbein: Viele Foodtruck-Betreiber machen ihren Hauptumsatz durch das Catering auf Firmenfeiern, Hochzeiten und privaten Events. Hier sind die Umsätze planbar und wetterunabhängig.
  • Geringere Fixkosten: Im Vergleich zu einem festen Restaurant sparst du dir teure Pacht, Nebenkosten für einen großen Gastraum und viel Servicepersonal.
Foodtruck wird in einer deutschen Werkstatt professionell mit Edelstahlküche ausgebaut – Foodtruck Ausbau und Küchentechnik

Die wichtigste Frage: Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung?

Der häufigste Fehler bei der Gründung eines Foodtrucks passiert direkt beim Gewerbeamt. Viele Gründer melden ein normales "stehendes Gewerbe" an. Für die meisten Foodtruck-Konzepte ist das jedoch falsch.

Der Regelfall: Die Reisegewerbekarte (wechselnde Standorte)

Wenn dein Foodtruck "mobil" ist und regelmäßig den Standort wechselt (z. B. montags vor Firma A, dienstags auf dem Wochenmarkt, am Wochenende auf einem Festival), betreibst du ein Reisegewerbe nach § 55 GewO.

Du benötigst eine Reisegewerbekarte – Kosten: 150–500 € je nach Gemeinde
Sie gilt bundesweit, ist personenbezogen und muss bei Kontrollen mitgeführt werden
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn du an einem Standort weniger als sechs Wochen am Stück stehst

Die Ausnahme: Stehendes Gewerbe (fester Standort)

Wenn dein Foodtruck dauerhaft an einem festen Standort steht (z. B. fest angemietet auf dem Parkplatz eines Baumarktes), handelt es sich um ein stehendes Gewerbe. Hier reicht die klassische Gewerbeanmeldung (ca. 20–60 €).

Achtung: Baugenehmigung bei dauerhaften Standorten

Wenn dein Foodtruck länger als drei Monate an ein und demselben Ort steht oder sehr regelmäßig am selben Platz erscheint, kann die Baubehörde den Truck als "bauliche Anlage" werten. In diesem Fall benötigst du eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung – selbst wenn der Truck Räder hat!

Reisegewerbekarte und Stadtplan mit markierten Stellplätzen auf einem Holztisch – Foodtruck Reisegewerbe Genehmigung

Wichtige Genehmigungen & In 5 Schritten zum eigenen Foodtruck

IfSG-Belehrung, HACCP & Konzession

Das oft zitierte "Gesundheitszeugnis" wurde bereits 2001 abgeschafft. Heute benötigst du eine Belehrung nach § 43 IfSG vom Gesundheitsamt – für dich und alle Mitarbeiter Pflicht.

Eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) benötigst du für einen Foodtruck in der Regel nicht, solange du die Speisen nur "auf die Hand" (Take-away) verkaufst. Sie wird erst fällig, wenn du alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbietest und dafür Sitzgelegenheiten aufstellst.

HACCP-Konzept: Dokumentation der Kühlkette, Reinigungsintervalle und Kreuzkontaminationsvermeidung
Truck muss über abwaschbare Flächen (Edelstahl), Handwaschbecken mit Warmwasser und Seifenspender verfügen
Umsatzsteuerheft (§ 22 V UStG): tägliche Brutto-Tageseinnahmen handschriftlich eintragen – 10 Jahre aufbewahren

In 5 Schritten zum eigenen Foodtruck

1

Konzept & Businessplan

Definiere deine Nische. Wer ist deine Zielgruppe? Wie hoch ist dein Wareneinsatz? Ein solider Businessplan ist Pflicht für Bankkredite oder Fördermittel.

2

Stellplätze sichern

Kläre die Standortfrage, bevor du den Truck kaufst. Sprich mit Grundstückseigentümern (Büroparks, Baumärkte) und Event-Veranstaltern.

3

Truck kaufen & ausbauen

Ob gebrauchter Postkoffer, amerikanischer Step-Van oder kompakter Anhänger – der Ausbau muss vom TÜV abgenommen werden und den Hygienevorschriften entsprechen.

4

Genehmigungen einholen

Beantrage die Reisegewerbekarte, absolviere die IfSG-Belehrung und melde dich beim Finanzamt an.

5

Versicherungen abschließen

Neben der Kfz-Versicherung brauchst du eine Betriebshaftpflichtversicherung (für Personenschäden durch dein Essen) und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BGN).

BGN: Pflichtanmeldung

Als Foodtruck-Betreiber bist du gesetzlich verpflichtet, deinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) anzumelden. Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Gastronomie-Betriebe.

→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige

HACCP-Plan und Temperaturprotokoll im Inneren eines Foodtrucks – Foodtruck Hygiene IfSG HACCP

Die richtige Rechtsform für deinen Foodtruck

Die Wahl der Rechtsform ist beim Foodtruck besonders wichtig, da das Haftungsrisiko durch Personenschäden (z. B. durch verdorbenes Essen) hoch ist. Ein Einzelunternehmen ist zwar schnell gegründet, du haftest jedoch mit deinem Privatvermögen. Viele Gründer entscheiden sich daher für eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH.

RechtsformHaftungStartkapitalEignung
EinzelunternehmenUnbeschränkt (auch Privatvermögen)Kein MindestkapitalSchnell gegründet, aber volles Haftungsrisiko – z. B. bei Personenschäden durch dein Essen.
GbRUnbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch)Kein MindestkapitalFür Gründerteams möglich, aber riskant. Alle Partner haften mit dem Privatvermögen.
UG (haftungsbeschränkt)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenAb 1 € (praktisch 3.000–5.000 €)Guter Einstieg mit Haftungsschutz. Günstig in der Gründung, aber mit Pflicht zur Rücklagenbildung.
GmbHBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen25.000 €Schützt das Privatvermögen und wirkt professionell gegenüber Banken und Investoren.

→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen

Was kostet es, einen Foodtruck zu eröffnen?

Die Kosten variieren extrem. Ein gebrauchter, selbst ausgebauter Anhänger ist deutlich günstiger als ein fabrikneuer, voll ausgestatteter US-Truck. Die folgende Tabelle gibt einen realistischen Überblick für einen professionellen Start.

KostenpunktGeschätzte Kosten
Foodtruck (Fahrzeug) – Gebraucht vs. Neu20.000 € – 80.000 €
Gastro-Ausbau & Küchentechnik (Edelstahl, Lüftung, Kühlung, Grill/Fritteuse)10.000 € – 40.000 €
TÜV-Abnahme & Kfz-Zulassung500 € – 1.500 €
Genehmigungen (Reisegewerbekarte, IfSG-Belehrung)200 € – 600 €
Kassensystem & EC-Terminal800 € – 2.000 €
Branding & Außenwerbung (Folierung, Speisekarten, Website)2.000 € – 5.000 €
Erstausstattung Warenlager (Lebensmittel, nachhaltige Verpackungen)1.500 € – 3.000 €
Liquiditätsreserve (für Reparaturen und schwache Monate)5.000 € – 15.000 €
Gesamtkapitalbedarf für den Startca. 40.000 € – 147.100 €

Tipp zur Finanzierung: Businessplan für die Bank

Die Finanzierung eines Foodtrucks scheitert oft an einem unzureichenden Businessplan. Banken wollen genau sehen, wie du die umsatzschwachen Wintermonate überbrückst und wie hoch deine Marge pro verkauftem Gericht ist. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, kannst du einen AVGS-Gutschein beantragen – die Kosten für professionelle Gründungsberatung werden zu 100 % vom Staat übernommen.

FAQ – Häufige Fragen zur Gründung eines Foodtrucks

Brauche ich als Koch im Foodtruck einen Meisterbrief?+
Nein. Der Beruf des Kochs ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Du benötigst weder einen Meisterbrief noch eine abgeschlossene Kochausbildung, um einen Foodtruck zu betreiben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du schwerpunktmäßig handwerkliche Backwaren (Konditor/Bäcker) herstellst.
Was ist der Unterschied zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe?+
Ein Reisegewerbe (Reisegewerbekarte nötig) liegt vor, wenn du keinen festen Standort hast und regelmäßig den Platz wechselst (z. B. jeden Tag vor einer anderen Firma). Ein stehendes Gewerbe (normale Gewerbeanmeldung) liegt vor, wenn dein Truck dauerhaft an einem festen Ort steht.
Darf ich mich mit meinem Foodtruck einfach an den Straßenrand stellen?+
Nein. Für öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze benötigst du eine Sondernutzungserlaubnis der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Diese sind oft schwer zu bekommen. Einfacher ist es, sich auf Privatgrundstücke (z. B. Supermarkt-Parkplätze) zu stellen, wofür du nur die Erlaubnis des Eigentümers brauchst.
Brauche ich eine Gaststättenkonzession für den Foodtruck?+
In der Regel nicht. Wenn du Speisen und alkoholfreie Getränke nur zum Mitnehmen ('auf die Hand') verkaufst, brauchst du keine Konzession. Sie wird erst fällig, wenn du Alkohol ausschenkst und Sitzplätze für den Verzehr vor Ort anbietest.
Was ist das Umsatzsteuerheft?+
Betreiber eines Reisegewerbes sind gesetzlich verpflichtet (§ 22 V UStG), ein Umsatzsteuerheft zu führen. Darin müssen täglich die Brutto-Tageseinnahmen handschriftlich dokumentiert werden. Das Heft muss bei Kontrollen vorzeigbar sein.

Bereit, deinen Foodtruck zu gründen?

Die Finanzierung und ein überzeugender Businessplan sind oft die größten Hürden. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, hast du die Möglichkeit, einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit zu beantragen – die Kosten für dein Gründungscoaching werden zu 100 % vom Staat übernommen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.