Catering gründen: Voraussetzungen, Kosten & Förderung

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026

Du kochst gern für viele Gäste. Den Weg zum eigenen Catering gehen wir gemeinsam: Küche, Hygiene, Kalkulation und Förderung, Schritt für Schritt.

  • Keine Kochausbildung? Koch ist kein zulassungspflichtiges Handwerk, auch Quereinsteiger dürfen gründen.
  • Keine eigene Küche? Eine gemietete Gewerbeküche reicht für den Start oft aus.
  • Angst vor falscher Kalkulation? Wir rechnen jeden Auftrag mit Personal, Transport und Wareneinsatz durch.
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Caterer in weißer Kochjacke mit Klemmbrett zur Eventplanung in einer Gewerbeküche, vorne angerichtete Teller

Kurz gesagt

Für ein Catering meldest du ein Gewerbe an und registrierst deinen Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung. Eine Gaststättenerlaubnis brauchst du für reine Lieferungen in der Regel nicht, einen Meisterbrief ebenfalls nicht. Pflicht sind ein HACCP-Konzept, die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz und eine Küche, die die Hygienevorgaben erfüllt. Mit Mietküche startest du grob ab 15.000 Euro, mit eigener Gewerbeküche eher bei 30.000 bis 100.000 Euro.

Keine Meisterpflicht

Koch ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Auch Quereinsteiger dürfen ein Catering gründen.

Keine Konzession

Für reine Lieferungen brauchst du in der Regel keine Gaststättenerlaubnis.

Hygiene

Registrierung, HACCP-Konzept, Belehrung nach Infektionsschutzgesetz und Temperaturen auch beim Transport.

Startkapital

Grob ab 15.000 Euro mit Mietküche, mit eigener Küche grob 30.000 bis 100.000 Euro.

Voraussetzungen

Was braucht man, um ein Catering zu gründen?

Um ein Catering zu gründen, brauchst du die Gewerbeanmeldung, die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und eine Küche, die die Hygienevorgaben erfüllt. Für reine Lieferungen brauchst du in der Regel keine Konzession und keinen Meisterbrief, denn du betreibst keine Gaststätte und Koch ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Bei Alkohol auf öffentlichen Events oder Gästen in eigenen Räumen gilt das Gaststättenrecht deines Landes.

FallWas du in der Regel brauchst
Speisen liefern, Buffet beim Kunden aufbauenGewerbeanmeldung, keine Gaststättenerlaubnis
Alkohol auf öffentlichen Veranstaltungen ausschenkenje nach Land Erlaubnis, Anzeige oder Gestattung für den Anlass
Gäste in eigenen Räumen bewirtenGaststättenrecht des Landes, oft Nutzungsänderung beim Bauamt
Schwerpunkt auf Torten, Brot oder Wurst aus eigener HerstellungHandwerkskammer, für Bäcker, Konditor und Fleischer gilt Meisterpflicht

Gut zu wissen

Die genaue Einordnung trifft die Gemeinde. Frag dort nach, bevor du Getränke mit Alkohol anbietest.
Küche

Brauche ich eine eigene Gewerbeküche?

Du brauchst eine Küche, die die EU-Hygienevorschriften erfüllt. Das muss nicht die eigene sein. Für den Start reicht oft eine gemietete Gewerbeküche, die du stundenweise nutzt. Die private Wohnküche lässt das Hygienerecht nur unter strengen Bedingungen zu, für Catering in größeren Mengen akzeptiert die Lebensmittelüberwachung sie in der Praxis selten.

Für die Mietküche spricht

  • Wenig Investition am Anfang
  • Bezahlung nach genutzten Stunden
  • Großgeräte sind meist schon vorhanden

Dagegen spricht

  • Feste Zeiten, weil andere die Küche auch nutzen
  • Wenig Einfluss auf Ausstattung und Lagerplatz
  • Bei vielen Aufträgen auf Dauer teurer als eine eigene Küche

Auch in einer Mietküche bist du selbst Lebensmittelunternehmer. Du registrierst deinen Betrieb und führst dein eigenes HACCP-Konzept. Willst du in deiner Küche auch Kurse geben, lies Kochschule eröffnen.

Caterin bereitet in einer gemieteten Gewerbeküche Fingerfood auf großen Blechen vor

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Hygiene

Welche Hygieneregeln gelten für Caterer?

Du registrierst deinen Betrieb vor dem Start bei der Lebensmittelüberwachung und führst ein Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen. Jeder, der mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Beim Catering ist der Transport der kritische Punkt: Speisen müssen auf dem Weg und am Buffet heiß oder gekühlt bleiben.

  • Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein, danach belehrst du dein Team alle zwei Jahre selbst.
  • HACCP-Konzept mit Temperaturen bei Lagerung, Transport und Ausgabe, Reinigungsplan und Kontrolle des Wareneingangs.
  • Warme Speisen hältst du nach Empfehlung des BfR bei mindestens 60 Grad, kalte Speisen durchgehend gekühlt.
  • Allergene für jedes Gericht angeben: schriftlich, elektronisch oder mündlich mit Dokumentation und sichtbarem Hinweis, etwa am Buffet.
  • Saubere Transportbehälter und ein Fahrzeug, in dem Lebensmittel geschützt und getrennt von anderen Dingen fahren.
Köchin wäscht sich im Catering-Betrieb am Handwaschbecken der Gewerbeküche die Hände
Schritt für Schritt

Welche Schritte führen zum eigenen Catering?

Die Reihenfolge ist wichtiger als das Tempo. Zuerst kommen Angebot, Zielgruppe und Küchenlösung, dann Finanzierung, Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachung, danach Versicherungen. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag, bevor er die Selbstständigkeit aufnimmt. Sonst kann der Anspruch verloren gehen. Erste Probeessen mit möglichen Kunden helfen beim Start.

  1. 1

    Konzept und Businessplan

    Angebot, Zielgruppe für Firmen oder Privatkunden, Preise und Finanzplan festlegen. Wie das geht, steht unter Businessplan erstellen.
  2. 2

    Küchenlösung finden

    Mietküche oder eigene Räume, vorher mit Lebensmittelüberwachung und Bauamt abstimmen.
  3. 3

    Finanzierung klären

    Förderung und Kredit vor dem Start beantragen, nicht danach.
  4. 4

    Gewerbe und Finanzamt

    Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. Details unter Gewerbe anmelden.
  5. 5

    Lebensmittelüberwachung

    Betrieb registrieren, HACCP-Konzept erstellen, Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz organisieren.
  6. 6

    Versicherungen und BG

    Betriebshaftpflicht abschließen und den Betrieb innerhalb einer Woche bei der BGN anmelden.
Startkapital

Was kostet es, ein Catering zu gründen?

Mit gemieteter Küche startest du grob ab 15.000 Euro, vor allem für Equipment, Fahrzeug und Reserve. Baust du eine eigene Gewerbeküche aus, liegst du grob bei 30.000 bis 100.000 Euro. Den Unterschied machen Umbau und Großgeräte. Gebrauchte Geräte und Leasing senken den Bedarf am Anfang.

KostenpositionMit MietkücheMit eigener Küche
Kaution, Umbau, Fettabscheider, Elektrikentfällt7.000 – 26.000 €
Küchengeräte: Kombidämpfer, Herd, Kühlungentfällt10.000 – 30.000 €
Equipment: Chafing Dishes, GN-Behälter, Thermoboxen3.000 – 10.000 €3.000 – 10.000 €
Fahrzeug, gebraucht oder Leasing-Anzahlung5.000 – 15.000 €5.000 – 15.000 €
Erster Warenbestand und Verpackung1.000 – 3.000 €1.000 – 3.000 €
Website, Food-Fotos, Probeessen1.500 – 4.000 €1.500 – 4.000 €
Reserve für die ersten Monate5.000 – 15.000 €5.000 – 15.000 €
Gesamtrund 15.000 – 50.000 €rund 30.000 – 100.000 €

Grobe Richtwerte, stark abhängig von Standort und Konzept. Bei der Mietküche kommen laufende Kosten pro Stunde oder Monat dazu.

Kühltransporter mit Thermoboxen und Chafing Dishes vor einem Veranstaltungssaal beim Catering
Kalkulation

Wie kalkuliere ich einen Catering-Auftrag?

Rechne jeden Auftrag einzeln und nicht nur über den Wareneinsatz. Zu den Lebensmitteln kommen Vorbereitung, Transport, Auf- und Abbau, Service vor Ort, Spülen und Abnutzung des Equipments. Erst wenn alle Stunden mit echten Lohnkosten drinstehen, siehst du, ob der Preis pro Gast trägt. Eine Anzahlung schützt dich vor kurzfristigen Absagen.

  • Wareneinsatz pro Gericht und Gast, mit Puffer für Schwund.
  • Alle Arbeitsstunden inklusive Einkauf, Vorbereitung und Reinigung. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde.
  • Fahrzeugkosten, Kosten der Mietküche und Mieten für Geschirr, Zelte oder Mobiliar.
  • Mehrwertsteuer: Für Speisen gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft 7 Prozent, auch beim Catering, für Getränke 19 Prozent.
  • Anzahlung und Stornoregeln schriftlich im Vertrag festhalten.

Wie du daraus einen Plan für das ganze Jahr machst, zeigt der Finanzplan.

Absicherung

Welche Versicherungen und Arbeitgeberpflichten gelten?

Unverzichtbar ist die Betriebshaftpflicht, weil eine Lebensmittelinfektion auf einer Feier schnell viele Gäste betrifft. Dazu kommt die Pflichtanmeldung bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Arbeitest du mit Aushilfen, gelten in der Regel Sofortmeldung und Arbeitszeitaufzeichnung wie im übrigen Gastgewerbe. Für Fahrzeug und Equipment sind Kfz- und Inhaltsversicherung sinnvoll.

Absicherung oder PflichtWas gilt
Betriebshaftpflichtpraktisch unverzichtbar, etwa wenn Gäste nach dem Essen erkranken
BGNPflicht für den Betrieb, Anmeldung innerhalb einer Woche
Kfz- und InhaltsversicherungKfz-Haftpflicht ist Pflicht, Equipment und Ware freiwillig absichern
PersonalMindestlohn, Sofortmeldung bei Arbeitsbeginn, Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen
Elektronische Kassezertifizierte TSE und Meldung über ELSTER innerhalb eines Monats nach Anschaffung

Einen Überblick über alle Policen findest du unter Versicherungen für Selbstständige. Willst du zusätzlich mobil verkaufen, lies Foodtruck gründen.

Aus meiner Praxis

Wareneinsatz, Personal und Energie entscheiden hier über den Gewinn. Diese drei Posten rechne ich mit Gründern besonders genau durch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Küchengeräte und Fahrzeug lassen sich auch über Leasing oder Mietkauf finanzieren. Das schont die Liquidität am Anfang, erhöht aber die monatlichen Fixkosten.

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Mehr dazu unter KfW-Gründerkredit.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Catering gründen

Darf ich für mein Catering zu Hause kochen?

Das EU-Hygienerecht schließt private Wohnräume nicht grundsätzlich aus, stellt aber strenge Anforderungen an Ausstattung, Trennung und Reinigung. Für regelmäßiges Catering akzeptiert die Lebensmittelüberwachung eine normale Wohnküche in der Praxis selten. Kläre das mit dem Amt, bevor du Aufträge annimmst.

Brauche ich eine Erlaubnis, wenn ich auf Events Getränke ausschenke?

Für alkoholfreie Getränke in der Regel nicht. Schenkst du auf öffentlichen Veranstaltungen Alkohol aus, brauchst du je nach Bundesland eine Erlaubnis, eine Anzeige oder eine Gestattung für den Anlass. Auf privaten Feiern ohne öffentlichen Zugang gilt das meist nicht, frag im Zweifel bei der Gemeinde nach.

Welche Mehrwertsteuer gilt für Catering?

Für Speisen gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent, das betrifft ausdrücklich auch Catering. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Wie getrennt berechnete Leistungen wie Geschirrverleih zu behandeln sind, klärst du mit deinem Steuerberater.

Kann ich ein Catering nebenberuflich starten?

Ja, viele beginnen mit wenigen Aufträgen am Wochenende in einer Mietküche. Genehmigungen und Hygieneregeln gelten genauso wie im Hauptberuf. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

Brauche ich ein Kühlfahrzeug?

Nicht unbedingt. Auf kurzen Strecken reichen oft geeignete Thermoboxen, wenn die Temperaturen nachweislich gehalten werden. Bei weiten Wegen, Sommerhitze oder großen Mengen ist ein Kühlfahrzeug die sicherere Lösung.

Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 1.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.