Wer in Deutschland gewerblich mit Lebensmitteln arbeitet, muss sich an strenge Regeln halten. Die gute Nachricht: Ein Catering-Service ist rechtlich deutlich einfacher zu gründen als eine klassische Gaststätte – keine Konzession, keine Meisterpflicht.
Die Catering-Branche in Deutschland ist ein Milliardenmarkt. Im Gegensatz zum klassischen Restaurantbetrieb bietet das Catering-Modell entscheidende betriebswirtschaftliche Vorteile: Du produzierst nur das, was bereits bestellt und bezahlt (oder zumindest angezahlt) wurde. Es gibt kaum Lebensmittelverschwendung durch ausbleibende Laufkundschaft, und du benötigst keine teure Immobilie in 1A-Innenstadtlage.
Besonders lukrativ wird das Geschäft durch eine klare Spezialisierung. Wer versucht, „alles für jeden" anzubieten, geht in der Masse unter. Erfolgreiche Catering-Gründer besetzen gezielt Nischen:
Profitable Nischen für Catering-Gründer

Ein reines Catering-Unternehmen, das Speisen in einer Produktionsküche zubereitet und an einen anderen Ort (zum Kunden) liefert, fällt nicht unter das Gaststättengesetz. Das bedeutet: Du benötigst für die Gründung keine Gaststättenerlaubnis (Konzession). Eine einfache Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt reicht aus.
Achtung: Ausnahmen beachten
Sobald du auf einer Veranstaltung nicht nur das Essen lieferst, sondern vor Ort auch alkoholische Getränke an die Gäste ausschenkst (z. B. mit einer eigenen mobilen Bar), benötigst du für diesen Ausschank eine Erlaubnis. Auch wenn du in deinen Produktionsräumen einen kleinen Bereich für den Verzehr vor Ort einrichtest, greift das Gaststättengesetz.
Darf ich ohne Kochausbildung ein Catering gründen? Die klare Antwort lautet: Ja. Der Beruf des Kochs ist in Deutschland kein zulassungspflichtiges Handwerk (er steht nicht in der Anlage A der Handwerksordnung). Es gibt somit keine Meisterpflicht. Auch talentierte Hobbyköche und Quereinsteiger dürfen sich in diesem Bereich selbstständig machen, solange sie die strengen Hygienevorschriften einhalten.

Das früher bekannte „Gesundheitszeugnis" wurde bereits 2001 abgeschafft. Heute benötigst du stattdessen eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese Belehrung wird vom örtlichen Gesundheitsamt durchgeführt. Nicht nur du als Gründer, sondern jeder einzelne Mitarbeiter, der mit Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt diese Bescheinigung.
Der größte Fehler: in der privaten Haushaltsküche kochen. Das ist für den gewerblichen Lebensmittelverkauf strengstens verboten. Du bist gesetzlich verpflichtet, deine Speisen in einer zugelassenen Gewerbeküche zuzubereiten. Zudem musst du ein HACCP-Konzept erstellen und dokumentieren.
Konzept und Businessplan
Definiere dein Angebot messerscharf. Welche Art von Speisen bietest du an? Wer ist deine Zielgruppe (B2B oder B2C)? Die Preiskalkulation muss Wareneinsatz, Vorbereitungszeit, Transport, Auf- und Abbau sowie Reinigung des Equipments decken.
Die Küchen-Lösung finden
Die private Küche ist tabu. Suche dir eine bezahlbare Gewerbeküche. Binde das zuständige Veterinäramt frühzeitig in die Planung ein – die Beamten müssen die Küche vor der Eröffnung abnehmen.
Rechtsform und Gewerbeanmeldung
Melde dein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an. Viele Caterer starten als Einzelunternehmen oder GbR. Um das private Haftungsrisiko (z. B. bei einer Lebensmittelvergiftung) auszuschließen, ist die UG oder GmbH oft die sicherere Wahl.
Equipment und Logistik
Neben der Küchenausstattung (Kombidämpfer, GN-Behälter) benötigst du professionelles Equipment für den Transport und das Buffet vor Ort (Chafing Dishes, Thermoboxen). Das wichtigste Puzzleteil ist ein zuverlässiges Transportfahrzeug – im Idealfall ein Kühltransporter.
Versicherungen und Pflichtabgaben
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Caterer absolut überlebenswichtig. Sie springt ein, wenn Gäste durch dein Essen erkranken. Zudem musst du dein Unternehmen zwingend bei der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) anmelden.
BGN: Pflichtanmeldung
Als Inhaber eines Catering-Unternehmens bist du gesetzlich verpflichtet, deinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) anzumelden. Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Gastronomie- und Catering-Betriebe.
→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige

Die Wahl der Rechtsform ist bei einem Catering-Unternehmen besonders wichtig, da das Haftungsrisiko hoch ist – insbesondere bei Lebensmittelvergiftungen auf Großveranstaltungen. Ein Einzelunternehmen ist zwar schnell gegründet, du haftest jedoch mit deinem Privatvermögen. Viele Caterer entscheiden sich daher für eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
| Rechtsform | Haftung | Startkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Schnell gegründet, aber volles Haftungsrisiko – z. B. bei Lebensmittelvergiftungen auf einer Großveranstaltung. |
| GbR | Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch) | Kein Mindestkapital | Für Gründerteams möglich, aber riskant. Alle Partner haften mit dem Privatvermögen. |
| UG (haftungsbeschränkt) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Ab 1 € (praktisch 3.000–5.000 €) | Guter Einstieg mit Haftungsschutz. Günstig in der Gründung, aber mit Pflicht zur Rücklagenbildung. |
| GmbH | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Schützt das Privatvermögen vollständig. Empfohlen, wenn du regelmäßig Großveranstaltungen mit hohem Haftungsrisiko betreust. |
→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen
Die Gründungskosten für ein Catering-Unternehmen sind stark davon abhängig, ob du eine eigene Küche komplett neu ausbaust oder dich in eine bestehende Infrastruktur einmietest. Die folgende Tabelle gibt einen realistischen Überblick für ein Catering-Unternehmen mit eigener, gemieteter Gewerbeküche.
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Kaution und Maklerprovision (für die Gewerbeimmobilie) | 2.000 € – 6.000 € |
| Umbau und Hygiene-Anpassungen (Abwaschbare Wände, Fettabscheider, Elektrik) | 5.000 € – 20.000 € |
| Küchenausstattung (Kombidämpfer, Herde, Kühlanlagen, Edelstahlmöbel) | 10.000 € – 30.000 € |
| Catering-Equipment (Thermoboxen, Chafing Dishes, GN-Behälter, Geschirr) | 3.000 € – 10.000 € |
| Transportfahrzeug (Kühltransporter, gebraucht oder Leasing-Anzahlung) | 5.000 € – 15.000 € |
| Erstausstattung Warenlager & Verpackung | 1.000 € – 3.000 € |
| Marketing & Vertrieb (Website, professionelle Food-Fotos, Probemenüs) | 1.500 € – 4.000 € |
| Liquiditätsreserve (für laufende Kosten in den ersten Monaten) | 5.000 € – 15.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf für den Start | ca. 32.500 € – 103.000 € |
Tipp zur Finanzierung: Als Ghost Kitchen starten
Wenn du das Startkapital drastisch reduzieren möchtest, starte als „Ghost Kitchen" in einer Mietküche. Du zahlst die Küche nur stundenweise, wenn du Aufträge hast, und sparst dir die kompletten Umbau- und Anschaffungskosten für die Großgeräte.
Die Kalkulation von Catering-Aufträgen ist komplex. Ein Fehler bei der Berechnung von Personalstunden oder Transportkosten frisst schnell deinen gesamten Gewinn auf. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, hast du die Möglichkeit, einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit zu beantragen – die Kosten für dein Gründungscoaching werden zu 100 % vom Staat übernommen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.