Als Haushaltshilfe selbstständig machen: Anmeldung, Preise & Kunden

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026

Du kannst anpacken und Menschen entlasten. Den Weg zum eigenen Haushaltsservice gehen wir gemeinsam: Anmeldung, Preise und Kunden, Schritt für Schritt.

  • Keine Ausbildung? Für Haushaltshilfe brauchst du weder Meisterbrief noch besondere Erlaubnis.
  • Preisdruck durch Schwarzarbeit? Mit ordentlicher Rechnung sparen deine Kunden Steuern.
  • Keine Lust auf Papierkram? Anmeldung, Kalkulation und Businessplan machen wir zusammen.
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Haushaltshilfe mit Schürze und Handschuhen wischt in einer hellen Küche die Arbeitsfläche ab

Kurz gesagt

Als Haushaltshilfe meldest du ein Gewerbe beim Gewerbeamt an, eine Meisterpflicht oder Erlaubnis brauchst du in der Regel nicht. Danach folgen der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und eine Betriebshaftpflicht. Der Start kostet meist nur wenige hundert Euro. Dein stärkstes Argument: Kunden können 20 Prozent deiner Arbeitskosten von der Steuer abziehen.

Einfacher Start

Gewerbeanmeldung genügt. Meisterbrief oder besondere Erlaubnis brauchst du in der Regel nicht.

Steuerbonus

Kunden ziehen 20 Prozent der Arbeitskosten von ihrer Steuer ab, wenn sie per Überweisung zahlen.

Absicherung

Betriebshaftpflicht und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft gehören vor den ersten Auftrag.

Startkapital

Meist nur wenige hundert Euro für Anmeldung, Versicherung, Material und Werbung.

Anmeldung

Muss ich als Haushaltshilfe ein Gewerbe anmelden?

Ja. Haushaltshilfe ist keine freiberufliche Tätigkeit, du meldest also vor dem ersten Auftrag ein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Je nach Schwerpunkt gehörst du zur IHK oder, wenn die Reinigung im Vordergrund steht, zur Handwerkskammer. Gewerbesteuer zahlst du als Einzelunternehmerin erst, wenn dein Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Eine Meisterpflicht gibt es nicht.

Nach der Gewerbeanmeldung reichst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein. Dort entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter Gewerbe anmelden.

Kleinunternehmerregelung

Seit 2025 gilt: Im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro. Im Gründungsjahr zählt die 25.000-Euro-Grenze. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus. Details unter Kleinunternehmerregelung.
Verkaufsargument

Wie hilft der Steuerbonus deinen Kunden?

Nach § 35a EStG können Privatkunden 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Zahlung auf dein Konto. Bar bezahlte Rechnungen und Schwarzarbeit bringen dem Kunden keinen Vorteil.

BeispielBetrag
Arbeitskosten laut Rechnung30 € pro Stunde
Steuerermäßigung für den Kunden (20 %)6 € pro Stunde
Kosten für den Kunden nach Steuer24 € pro Stunde

Rechenbeispiel. Der Abzug wirkt nur, wenn der Kunde Einkommensteuer zahlt, und erst mit der Steuererklärung.

Schreib auf jede Rechnung, wie viel davon Arbeitskosten sind, und bitte um Überweisung. Material wie Reinigungsmittel ist nicht begünstigt. Wann Kunden die Hilfe eines Aufräumcoachs absetzen können, steht unter Aufräumcoach werden.

Absicherung

Welche Versicherungen brauchst du als Haushaltshilfe?

Am wichtigsten ist die Betriebshaftpflicht, denn in fremden Wohnungen entstehen schnell Schäden an Möbeln, Böden oder Geräten. Außerdem meldest du dein Unternehmen innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Als Inhaberin bist du dort meist nicht automatisch versichert, kannst dich aber freiwillig absichern.

AbsicherungPflicht?Wofür
Betriebshaftpflichtpraktisch unverzichtbarSchäden beim Kunden, am besten mit Schlüsselverlust
BerufsgenossenschaftAnmeldung PflichtArbeitsunfälle; für dich als Inhaberin meist freiwillig
KrankenversicherungPflichtgesetzlich freiwillig oder privat
Altersvorsorgeje nach FallPflicht bei nur einem Auftraggeber möglich

Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt vom Schwerpunkt deiner Arbeit ab. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ist oft die VBG der erste Ansprechpartner. Mehr Überblick gibt Versicherungen für Selbstständige.

Haushaltshilfe poliert einen antiken Tisch beim Kunden, wofür sie eine Betriebshaftpflicht braucht
Statusfrage

Wie vermeidest du Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständig ist, wer wie eine Angestellte arbeitet: mit festen Weisungen, vorgegebenen Zeiten und eingegliedert in fremde Abläufe. Das kann bei Vermittlungsplattformen oder einem einzigen Großkunden passieren. Sicher bist du, wenn du mehrere Kunden hast, deine Preise selbst festlegst und selbst entscheidest, wie du arbeitest.

  • Mehrere Auftraggeber statt einer Plattform oder eines Haushalts.
  • Eigene Preise, eigene Rechnungen, eigenes Geschäftskonto.
  • Eigene Arbeitsmittel und ein eigener Auftritt mit Namen, Flyer oder Website.
  • Freie Entscheidung, welche Aufträge du annimmst.

Ein Auftraggeber reicht nicht

Arbeitest du dauerhaft und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber und beschäftigst niemanden, kannst du als Selbstständige rentenversicherungspflichtig werden. Die Rentenversicherung nennt dafür grob fünf Sechstel deiner Einnahmen als Richtwert. Im Zweifel klärt das ein Statusfeststellungsverfahren.
Pflegekasse

Kann ich mit der Pflegekasse abrechnen?

Direkt nur, wenn dein Angebot nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Dann können Pflegebedürftige mit Pflegegrad den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat bei dir einsetzen. Die Voraussetzungen, etwa Schulungen und Konzepte, legt jedes Bundesland selbst fest.

Für viele ist das ein zweites Standbein mit verlässlichen Stammkunden. Frag bei der zuständigen Landesbehörde oder Pflegekasse nach, welche Schulung und Unterlagen du für die Anerkennung brauchst.

Willst du stärker in die Betreuung älterer Menschen gehen, lies auch Seniorenbetreuung selbstständig.

Haushaltshilfe begleitet eine ältere Dame beim Einkauf, abrechenbar über den Entlastungsbetrag
Kosten und Preise

Was kostet der Start und welcher Stundensatz trägt?

Der Start ist günstig: Anmeldung, Versicherung, Material und erste Werbung kosten meist nur einige hundert Euro. Entscheidend ist dein Stundensatz. Er muss Fahrzeiten, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Urlaub und Steuern decken. Rechne ihn selbst aus, statt dich nur an Angeboten aus der Nachbarschaft zu orientieren.

KostenpositionBetrag
Gewerbeanmeldungetwa 15 – 65 € je nach Gemeinde
Betriebshaftpflicht (pro Jahr)etwa 100 – 300 €
Reinigungsmittel und Grundausstattungetwa 50 – 300 €
Flyer, Visitenkarten, einfache Websiteetwa 100 – 500 €
Gesamtgrob 300 – 1.200 €

Richtwerte. Ein eigenes Auto für die Fahrten zu Kunden ist nicht eingerechnet.

  • Jahreskosten plus gewünschtes Einkommen plus Steuern und Vorsorge ergeben dein Jahresziel.
  • Zähle nur die Stunden, die du wirklich beim Kunden abrechnen kannst. Fahrzeiten zählen nicht.
  • Jahresziel geteilt durch abrechenbare Stunden ergibt deinen Mindeststundensatz.
Schritt für Schritt

Welche Schritte führen zum eigenen Haushaltsservice?

Erst planst du Angebot, Preise und Einsatzgebiet, dann meldest du an und sicherst dich ab. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag vor dem Start. Kunden gewinnst du am Anfang meist über Empfehlungen, Aushänge und ein Google-Unternehmensprofil, nicht über teure Werbung.

  1. 1

    Angebot und Preise festlegen

    Leistungen, Einsatzgebiet und Mindeststundensatz bestimmen. Ein kurzer Businessplan hilft auch für Förderanträge.
  2. 2

    Förderung klären

    Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld vor dem Start beantragen, nicht danach.
  3. 3

    Gewerbe und Finanzamt

    Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
  4. 4

    Absichern

    Betriebshaftpflicht abschließen und innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
  5. 5

    Konto und Rechnungen

    Geschäftskonto eröffnen und eine Rechnungsvorlage mit ausgewiesenen Arbeitskosten anlegen.
  6. 6

    Erste Kunden

    Nachbarschaft, Aushänge, Empfehlungen und ein Google-Profil. Wer später Mitarbeitende einstellen will, findet mehr unter Reinigungsfirma gründen.

Aus meiner Praxis

Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, sollte das Thema Scheinselbstständigkeit früh prüfen. Ein zweiter und dritter Kunde schützt doppelt: rechtlich und wirtschaftlich.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Beziehst du Leistungen vom Jobcenter, kann es für den Start Einstiegsgeld geben. Es ist eine Ermessensleistung, über die das Jobcenter entscheidet. Mehr dazu unter Einstiegsgeld beantragen.

Weil ein Haushaltsservice kaum Investitionen braucht, ist ein Förderkredit selten nötig. Wichtiger ist, dass dein Finanzplan die ersten Monate mit wenigen Kunden trägt.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Als Haushaltshilfe selbstständig machen

Brauche ich als Haushaltshilfe eine Ausbildung oder Erlaubnis?

Nein. Für Haushaltshilfe gibt es in der Regel weder eine Meisterpflicht noch eine besondere Erlaubnis, die Gewerbeanmeldung genügt. Erfahrung, Zuverlässigkeit und Referenzen sind trotzdem dein wichtigstes Kapital bei neuen Kunden.

Brauche ich ein Führungszeugnis?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es für Haushaltshilfe nicht. Weil du in fremden Wohnungen arbeitest und oft Schlüssel bekommst, fragen viele Kunden aber danach. Ein aktuelles Führungszeugnis kostet wenig und schafft Vertrauen.

Darf ich auch pflegerische Aufgaben übernehmen?

Als Haushaltshilfe bleibst du besser bei Haushalt und Alltagsbegleitung. Pflegeleistungen über die Pflegekasse abrechnen kann nur ein zugelassener Pflegedienst, medizinische Behandlungspflege gehört in die Hände von Fachkräften. Kläre mit deiner Versicherung, welche Tätigkeiten abgedeckt sind.

Was ist, wenn meine Kunden lieber einen Minijob anbieten?

Das ist erlaubt: Privathaushalte können eine Hilfe als Minijob über das Haushaltsscheckverfahren anstellen. Dann bist du aber angestellt, nicht selbstständig. Selbstständig lohnt es sich, wenn du mehrere Kunden hast und deine Preise selbst festlegst.

Wer haftet, wenn beim Putzen etwas kaputtgeht?

Als Selbstständige haftest du für Schäden, die du beim Kunden verursachst. Die private Haftpflicht greift dabei in der Regel nicht. Eine Betriebshaftpflicht, die auch Schlüsselverlust abdeckt, gehört deshalb vor den ersten Auftrag.

Kann ich nebenberuflich als Haushaltshilfe starten?

Ja. Auch nebenberuflich meldest du ein Gewerbe an und erledigst die Steuer selbst. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 1.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.