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Als Haushaltshilfe selbstständig machen: Anmeldung, Preise & Kunden
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026
Du kannst anpacken und Menschen entlasten. Den Weg zum eigenen Haushaltsservice gehen wir gemeinsam: Anmeldung, Preise und Kunden, Schritt für Schritt.
- Keine Ausbildung? Für Haushaltshilfe brauchst du weder Meisterbrief noch besondere Erlaubnis.
- Preisdruck durch Schwarzarbeit? Mit ordentlicher Rechnung sparen deine Kunden Steuern.
- Keine Lust auf Papierkram? Anmeldung, Kalkulation und Businessplan machen wir zusammen.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Als Haushaltshilfe meldest du ein Gewerbe beim Gewerbeamt an, eine Meisterpflicht oder Erlaubnis brauchst du in der Regel nicht. Danach folgen der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und eine Betriebshaftpflicht. Der Start kostet meist nur wenige hundert Euro. Dein stärkstes Argument: Kunden können 20 Prozent deiner Arbeitskosten von der Steuer abziehen.
Einfacher Start
Gewerbeanmeldung genügt. Meisterbrief oder besondere Erlaubnis brauchst du in der Regel nicht.
Steuerbonus
Kunden ziehen 20 Prozent der Arbeitskosten von ihrer Steuer ab, wenn sie per Überweisung zahlen.
Absicherung
Betriebshaftpflicht und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft gehören vor den ersten Auftrag.
Startkapital
Meist nur wenige hundert Euro für Anmeldung, Versicherung, Material und Werbung.
Muss ich als Haushaltshilfe ein Gewerbe anmelden?
Ja. Haushaltshilfe ist keine freiberufliche Tätigkeit, du meldest also vor dem ersten Auftrag ein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Je nach Schwerpunkt gehörst du zur IHK oder, wenn die Reinigung im Vordergrund steht, zur Handwerkskammer. Gewerbesteuer zahlst du als Einzelunternehmerin erst, wenn dein Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Eine Meisterpflicht gibt es nicht.
Nach der Gewerbeanmeldung reichst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein. Dort entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter Gewerbe anmelden.
Kleinunternehmerregelung
Wie hilft der Steuerbonus deinen Kunden?
Nach § 35a EStG können Privatkunden 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Zahlung auf dein Konto. Bar bezahlte Rechnungen und Schwarzarbeit bringen dem Kunden keinen Vorteil.
| Beispiel | Betrag |
|---|---|
| Arbeitskosten laut Rechnung | 30 € pro Stunde |
| Steuerermäßigung für den Kunden (20 %) | 6 € pro Stunde |
| Kosten für den Kunden nach Steuer | 24 € pro Stunde |
Rechenbeispiel. Der Abzug wirkt nur, wenn der Kunde Einkommensteuer zahlt, und erst mit der Steuererklärung.
Schreib auf jede Rechnung, wie viel davon Arbeitskosten sind, und bitte um Überweisung. Material wie Reinigungsmittel ist nicht begünstigt. Wann Kunden die Hilfe eines Aufräumcoachs absetzen können, steht unter Aufräumcoach werden.
Welche Versicherungen brauchst du als Haushaltshilfe?
Am wichtigsten ist die Betriebshaftpflicht, denn in fremden Wohnungen entstehen schnell Schäden an Möbeln, Böden oder Geräten. Außerdem meldest du dein Unternehmen innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Als Inhaberin bist du dort meist nicht automatisch versichert, kannst dich aber freiwillig absichern.
| Absicherung | Pflicht? | Wofür |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | praktisch unverzichtbar | Schäden beim Kunden, am besten mit Schlüsselverlust |
| Berufsgenossenschaft | Anmeldung Pflicht | Arbeitsunfälle; für dich als Inhaberin meist freiwillig |
| Krankenversicherung | Pflicht | gesetzlich freiwillig oder privat |
| Altersvorsorge | je nach Fall | Pflicht bei nur einem Auftraggeber möglich |
Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt vom Schwerpunkt deiner Arbeit ab. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ist oft die VBG der erste Ansprechpartner. Mehr Überblick gibt Versicherungen für Selbstständige.

Wie vermeidest du Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständig ist, wer wie eine Angestellte arbeitet: mit festen Weisungen, vorgegebenen Zeiten und eingegliedert in fremde Abläufe. Das kann bei Vermittlungsplattformen oder einem einzigen Großkunden passieren. Sicher bist du, wenn du mehrere Kunden hast, deine Preise selbst festlegst und selbst entscheidest, wie du arbeitest.
- Mehrere Auftraggeber statt einer Plattform oder eines Haushalts.
- Eigene Preise, eigene Rechnungen, eigenes Geschäftskonto.
- Eigene Arbeitsmittel und ein eigener Auftritt mit Namen, Flyer oder Website.
- Freie Entscheidung, welche Aufträge du annimmst.
Ein Auftraggeber reicht nicht
Kann ich mit der Pflegekasse abrechnen?
Direkt nur, wenn dein Angebot nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Dann können Pflegebedürftige mit Pflegegrad den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat bei dir einsetzen. Die Voraussetzungen, etwa Schulungen und Konzepte, legt jedes Bundesland selbst fest.
Für viele ist das ein zweites Standbein mit verlässlichen Stammkunden. Frag bei der zuständigen Landesbehörde oder Pflegekasse nach, welche Schulung und Unterlagen du für die Anerkennung brauchst.
Willst du stärker in die Betreuung älterer Menschen gehen, lies auch Seniorenbetreuung selbstständig.

Was kostet der Start und welcher Stundensatz trägt?
Der Start ist günstig: Anmeldung, Versicherung, Material und erste Werbung kosten meist nur einige hundert Euro. Entscheidend ist dein Stundensatz. Er muss Fahrzeiten, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Urlaub und Steuern decken. Rechne ihn selbst aus, statt dich nur an Angeboten aus der Nachbarschaft zu orientieren.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | etwa 15 – 65 € je nach Gemeinde |
| Betriebshaftpflicht (pro Jahr) | etwa 100 – 300 € |
| Reinigungsmittel und Grundausstattung | etwa 50 – 300 € |
| Flyer, Visitenkarten, einfache Website | etwa 100 – 500 € |
| Gesamt | grob 300 – 1.200 € |
Richtwerte. Ein eigenes Auto für die Fahrten zu Kunden ist nicht eingerechnet.
- Jahreskosten plus gewünschtes Einkommen plus Steuern und Vorsorge ergeben dein Jahresziel.
- Zähle nur die Stunden, die du wirklich beim Kunden abrechnen kannst. Fahrzeiten zählen nicht.
- Jahresziel geteilt durch abrechenbare Stunden ergibt deinen Mindeststundensatz.
Welche Schritte führen zum eigenen Haushaltsservice?
Erst planst du Angebot, Preise und Einsatzgebiet, dann meldest du an und sicherst dich ab. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag vor dem Start. Kunden gewinnst du am Anfang meist über Empfehlungen, Aushänge und ein Google-Unternehmensprofil, nicht über teure Werbung.
- 1
Angebot und Preise festlegen
Leistungen, Einsatzgebiet und Mindeststundensatz bestimmen. Ein kurzer Businessplan hilft auch für Förderanträge. - 2
Förderung klären
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld vor dem Start beantragen, nicht danach. - 3
Gewerbe und Finanzamt
Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. - 4
Absichern
Betriebshaftpflicht abschließen und innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft anmelden. - 5
Konto und Rechnungen
Geschäftskonto eröffnen und eine Rechnungsvorlage mit ausgewiesenen Arbeitskosten anlegen. - 6
Erste Kunden
Nachbarschaft, Aushänge, Empfehlungen und ein Google-Profil. Wer später Mitarbeitende einstellen will, findet mehr unter Reinigungsfirma gründen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditBeziehst du Leistungen vom Jobcenter, kann es für den Start Einstiegsgeld geben. Es ist eine Ermessensleistung, über die das Jobcenter entscheidet. Mehr dazu unter Einstiegsgeld beantragen.
Weil ein Haushaltsservice kaum Investitionen braucht, ist ein Förderkredit selten nötig. Wichtiger ist, dass dein Finanzplan die ersten Monate mit wenigen Kunden trägt.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Als Haushaltshilfe selbstständig machen
Brauche ich als Haushaltshilfe eine Ausbildung oder Erlaubnis?
Nein. Für Haushaltshilfe gibt es in der Regel weder eine Meisterpflicht noch eine besondere Erlaubnis, die Gewerbeanmeldung genügt. Erfahrung, Zuverlässigkeit und Referenzen sind trotzdem dein wichtigstes Kapital bei neuen Kunden.
Brauche ich ein Führungszeugnis?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es für Haushaltshilfe nicht. Weil du in fremden Wohnungen arbeitest und oft Schlüssel bekommst, fragen viele Kunden aber danach. Ein aktuelles Führungszeugnis kostet wenig und schafft Vertrauen.
Darf ich auch pflegerische Aufgaben übernehmen?
Als Haushaltshilfe bleibst du besser bei Haushalt und Alltagsbegleitung. Pflegeleistungen über die Pflegekasse abrechnen kann nur ein zugelassener Pflegedienst, medizinische Behandlungspflege gehört in die Hände von Fachkräften. Kläre mit deiner Versicherung, welche Tätigkeiten abgedeckt sind.
Was ist, wenn meine Kunden lieber einen Minijob anbieten?
Das ist erlaubt: Privathaushalte können eine Hilfe als Minijob über das Haushaltsscheckverfahren anstellen. Dann bist du aber angestellt, nicht selbstständig. Selbstständig lohnt es sich, wenn du mehrere Kunden hast und deine Preise selbst festlegst.
Wer haftet, wenn beim Putzen etwas kaputtgeht?
Als Selbstständige haftest du für Schäden, die du beim Kunden verursachst. Die private Haftpflicht greift dabei in der Regel nicht. Eine Betriebshaftpflicht, die auch Schlüsselverlust abdeckt, gehört deshalb vor den ersten Auftrag.
Kann ich nebenberuflich als Haushaltshilfe starten?
Ja. Auch nebenberuflich meldest du ein Gewerbe an und erledigst die Steuer selbst. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 1.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.