Investitionsplan erstellen:Aufbau, Abschreibung & Beispiel
Du weißt, was du für den Start brauchst. Ich zeige dir, wie daraus ein Investitionsplan wird, den Bank und Agentur sofort verstehen.
- Keine Ahnung von Abschreibung? Drei Regeln reichen für fast jede Gründung. Ich erkläre sie dir am Beispiel.
- Unsicher, was du wirklich brauchst? Wir trennen Pflicht von Wunsch, bevor du Geld ausgibst.
- Angst, etwas zu vergessen? Eine feste Gliederung und eine Reserve fangen das ab.
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Kurz gesagt
Ein Investitionsplan listet alles, was du für den Start kaufen musst, mit Preis, Zeitpunkt und Abschreibung. Hinein gehören Anlagevermögen wie Fahrzeug, Maschinen und Einrichtung, die Erstausstattung an Material oder Ware und meist die einmaligen Gründungskosten. Er ist der erste Teil deines Finanzplans. Aus ihm leitest du Kapitalbedarf, Finanzierung und die Abschreibungen für die Rentabilitätsvorschau ab.
Anlagevermögen
Was länger im Betrieb bleibt: Fahrzeug, Maschinen, Einrichtung, Computer, Software.
Umlaufvermögen
Was verbraucht oder verkauft wird: Erstausstattung an Ware und Material.
Gründungskosten
Einmalige Ausgaben wie Anmeldung, Notar, Website oder Beratung.
Abschreibung
Über 800 Euro netto verteilst du die Kosten über die Nutzungsdauer.
Was ist ein Investitionsplan?
Ein Investitionsplan ist die Liste aller Anschaffungen, die du vor oder kurz nach dem Start bezahlen musst. Er zeigt, was du kaufst, wann, zu welchem Preis und wie lange du es nutzt. Im Businessplan steht er am Anfang des Finanzteils, denn Kapitalbedarf, Finanzierung und Abschreibungen bauen auf ihm auf.
| Spalte im Investitionsplan | Was du einträgst |
|---|---|
| Position | konkretes Wirtschaftsgut, zum Beispiel Kombi, Laptop, Ladentheke |
| Betrag netto | Preis laut Angebot oder Preisliste, ohne Umsatzsteuer |
| Zeitpunkt | Monat der Anschaffung, wichtig für Liquidität und Abschreibung |
| Nutzungsdauer | Jahre laut amtlicher AfA-Tabelle oder Sonderregel |
| Abschreibung pro Jahr | Betrag, der als Kosten in die Rentabilitätsvorschau geht |
| Finanzierung | woraus du es bezahlst: Eigenmittel, Kredit, Förderung |
Wie der Investitionsplan mit den anderen Teilplänen zusammenhängt, siehst du unter Finanzplan erstellen.
Was gehört in einen Investitionsplan?
In einen Investitionsplan gehören alle Anschaffungen für den Start, sortiert nach Anlagevermögen und Umlaufvermögen, dazu meist die einmaligen Gründungskosten. Laufende Ausgaben wie Miete, Versicherungen oder Software-Abos gehören nicht hinein. Sie stehen in der Rentabilitätsvorschau und im Liquiditätsplan. Plane lieber zu vollständig als zu knapp.
Fahrzeuge und Maschinen
Einrichtung und Umbau
IT und Software
Erstausstattung
Gut zu wissen

Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen?
Anlagevermögen bleibt dauerhaft in deinem Betrieb und wird über Jahre genutzt, etwa ein Fahrzeug oder eine Maschine. Umlaufvermögen wird verbraucht oder verkauft, etwa Ware, Rohstoffe oder Verbrauchsmaterial. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Anlagevermögen abgeschrieben wird und mit langfristigem Geld finanziert werden sollte. Umlaufvermögen bindet Geld nur kurz.
Anlagevermögen
- bleibt länger als ein Jahr im Betrieb
- wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben
- passt zu Eigenkapital und langfristigem Kredit
- Beispiele: Fahrzeug, Maschine, Büromöbel
Kein Anlagevermögen
- Ware und Material, die du verkaufst oder verbrauchst
- Miete, Gehälter, Werbung als laufende Kosten
- geleaste oder gemietete Geräte
- private Anschaffungen ohne betriebliche Nutzung
Gehören Gründungskosten in den Investitionsplan?
Meist ja, als eigener Block unter dem Anlage- und Umlaufvermögen. Gründungskosten sind keine Investitionen im engen Sinn, weil sie nicht abgeschrieben werden. Sie müssen aber vor dem Start bezahlt werden und erhöhen deinen Kapitalbedarf. Typisch sind Gewerbeanmeldung, Notar und Handelsregister, Website, Logo und Beratung zum Start.
- Gewerbeanmeldung: je nach Gemeinde grob 15 bis 65 Euro
- Notar und Handelsregister bei UG, GmbH oder eingetragenem Kaufmann
- Website, Logo, Visitenkarten und erste Werbung
- Steuerberatung für die Einrichtung der Buchhaltung
- Kautionen für Räume, wenn du sie nicht als Bürgschaft hinterlegst
Was die Gründung je nach Rechtsform kostet, steht ausführlich unter Eigene Firma gründen: Kosten.
Wie schreibe ich Investitionen ab?
Investitionen über 800 Euro netto schreibst du in der Regel linear über ihre Nutzungsdauer ab. Die Kosten verteilen sich also gleichmäßig auf die Jahre, im Anschaffungsjahr nur für die Monate ab dem Kauf. Für günstigere Anschaffungen gelten Sonderregeln. Die Nutzungsdauer entnimmst du der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.
| Anschaffung (netto) | Regel | Wirkung |
|---|---|---|
| bis 250 € | sofort als Betriebsausgabe | volle Kosten im Kaufjahr |
| bis 800 € | geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), wenn selbstständig nutzbar | wahlweise sofort voll absetzbar, über 250 € mit Verzeichnis |
| über 250 € bis 1.000 € | alternativ Sammelposten | 5 Jahre je 20 %, einheitlich für alle Güter dieser Spanne im Jahr |
| über 800 € (ohne Sammelposten) | lineare Abschreibung | Preis geteilt durch Nutzungsdauer, im Kaufjahr monatsgenau |
| Computer und Software | Nutzungsdauer 1 Jahr möglich | Kosten im Kaufjahr voll absetzbar |
Stand Oktober 2026: § 6 Abs. 2 und 2a, § 7 Abs. 1 EStG; Computerhardware und Software nach BMF-Schreiben vom 22.02.2022. Beispiele aus der AfA-Tabelle: Pkw 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre.
Degressive Abschreibung, nur befristet

Wie sieht ein Investitionsplan als Beispiel aus?
Nimm eine erfundene Gründerin, die im Januar eine kleine Reinigungsfirma startet. Sie braucht einen Kombi, Büromöbel, einen Laptop, einen Industriesauger und Kleingeräte. Dazu kommen Reinigungsmittel als Startbestand und einige Gründungskosten. Alles zusammen ergibt rund 30.000 Euro. Die Abschreibung zeigt, welche Kosten jedes Jahr in ihre Rentabilitätsvorschau gehen.
| Position (netto) | Betrag | Regel | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 |
|---|---|---|---|---|---|
| Kombi, neu | 24.000 € | linear, 6 Jahre | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
| Büromöbel | 1.300 € | linear, 13 Jahre | 100 € | 100 € | 100 € |
| Laptop | 1.200 € | Nutzungsdauer 1 Jahr | 1.200 € | – | – |
| Industriesauger | 650 € | GWG, sofort | 650 € | – | – |
| Kleingeräte, je unter 250 € | 400 € | sofort | 400 € | – | – |
| = Anlagevermögen | 27.550 € | 6.350 € | 4.100 € | 4.100 € | |
| Reinigungsmittel, Startbestand | 800 € | Umlaufvermögen, Materialkosten | |||
| Gewerbeanmeldung, Website und Logo, Steuerberatung zum Start | 1.950 € | Gründungskosten, sofort Kosten | |||
| = Investitionsplan gesamt | 30.300 € |
Erfundenes, nachgerechnetes Beispiel einer Reinigungsfirma mit Start im Januar. Preise sind Annahmen, keine Marktwerte. Material und Gründungskosten erscheinen im ersten Jahr als Kosten in der Rentabilitätsvorschau.
Kauft sie den Kombi erst im April, zählen im ersten Jahr nur neun Monate: 3.000 Euro statt 4.000 Euro. Mit degressiver Abschreibung von 30 Prozent wären es bei Kauf im Januar im ersten Jahr 7.200 Euro, im zweiten 5.040 Euro und im dritten 3.528 Euro.
Wie erstelle ich einen Investitionsplan Schritt für Schritt?
Du erstellst einen Investitionsplan, indem du erst alles sammelst, was du brauchst, dann Preise einholst und zum Schluss Abschreibung und Finanzierung ergänzt. Eine Tabellenkalkulation reicht dafür völlig. Wichtig ist, jede größere Position mit Angebot oder Preisliste belegen zu können und Wunschanschaffungen ehrlich auszusortieren.
- 1
Arbeitsalltag durchgehen
Was brauchst du in der ersten Woche, um Kunden zu bedienen? Daraus entsteht die Liste. - 2
Muss oder kann?
Streiche, was später kommen kann oder sich mieten lässt. - 3
Preise belegen
Angebote, Preislisten oder Gebrauchtpreise sammeln, netto eintragen. - 4
Zeitpunkt festlegen
Monat der Zahlung notieren. Das braucht der Liquiditätsplan. - 5
Abschreibung ergänzen
Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle, Sonderregeln für GWG und Computer prüfen. - 6
Weiterrechnen
Summe in den Kapitalbedarfsplan übernehmen und im Finanzierungsplan klären, wie du sie bezahlst.
Die Abschreibungen trägst du als Kosten in die Rentabilitätsvorschau ein. Wie Anschaffungen später in deiner Steuer erscheinen, zeigt Einnahmenüberschussrechnung. Den Rahmen für alle Teile liefert Businessplan erstellen, die Anforderungen der Agentur für Arbeit stehen unter Businessplan für den Gründungszuschuss.
Gut zu wissen
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Investitionsplan erstellen
Gehört die Umsatzsteuer in den Investitionsplan?
Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, planst du mit Nettobeträgen, weil du die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückbekommst. Vorfinanzieren musst du sie trotzdem, das gehört in den Liquiditätsplan. Als Kleinunternehmer bekommst du keine Vorsteuer zurück und rechnest deshalb mit den Bruttopreisen.
Kann ich Dinge einbringen, die ich schon besitze?
Ja. Laptop, Werkzeug oder Auto, die du privat besitzt und künftig betrieblich nutzt, kannst du als Einlage in den Betrieb übernehmen. Sie erscheinen dann im Investitionsplan, kosten dich aber kein neues Geld. Mit welchem Wert du sie ansetzt, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Kaufen, leasen oder mieten: Was gehört in den Investitionsplan?
In den Investitionsplan gehört nur, was du kaufst. Geleaste oder gemietete Geräte tauchen dort nicht auf, ihre Raten stehen als laufende Kosten in der Rentabilitätsvorschau und im Liquiditätsplan. Leasing schont am Anfang das Kapital, ist über die gesamte Laufzeit aber oft teurer als ein Kauf.
Brauche ich Angebote für jede Investition?
Für größere Posten sind Angebote oder Preislisten sehr sinnvoll, weil Bank und Förderstellen nach der Herkunft deiner Zahlen fragen. Für Kleinteile reicht eine begründete Schätzung. Lege die Belege dem Plan bei oder halte sie bereit.
Was mache ich, wenn eine Investition teurer wird als geplant?
Genau dafür planst du im Kapitalbedarfsplan eine Reserve ein. Wird es deutlich teurer, prüfe gebrauchte Geräte, eine spätere Anschaffung oder Leasing. Bei einem Förderkredit sprichst du Änderungen vorher mit deiner Bank ab, weil das Geld an den beantragten Zweck gebunden ist.
Gilt die Abschreibung auch bei der Einnahmenüberschussrechnung?
Ja. Auch wenn du deinen Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung ermittelst, setzt du Anschaffungen über 800 Euro netto über die Nutzungsdauer ab. Nur geringwertige Wirtschaftsgüter oder Sammelposten haben eigene Regeln. Wie das in der Praxis aussieht, steht unter Einnahmenüberschussrechnung.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.