Marke anmelden:Kosten, Ablauf & Schutz beim DPMA

Dein Name steckt voller Arbeit. Ich zeige dir, wie du ihn als Marke schützt, ohne teure Fehler bei Klassen und Recherche.

  • Angst vor hohen Kosten? Die amtliche Gebühr beträgt online 290 Euro für bis zu drei Klassen.
  • Unsicher bei den Klassen? Alles ist in 45 Klassen eingeteilt. Wähle nur, was du wirklich anbietest.
  • Sorge vor Konflikten? Eine gründliche Recherche vor der Anmeldung senkt das Risiko eines Widerspruchs.
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Inhaber einer Manufaktur steht mit verschränkten Armen in seinem Laden vor Regalen mit Ledertaschen und Keramik

Kurz gesagt

Eine Marke anmelden kannst du in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt, am einfachsten online über DPMAdirektWeb. Die elektronische Anmeldung kostet 290 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro. Vorher recherchierst du ältere Marken, denn das Amt prüft sie nicht. Nach der Eintragung läuft drei Monate die Widerspruchsfrist. Der Schutz gilt zehn Jahre und ist verlängerbar.

290 Euro

Elektronische Anmeldung beim DPMA für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro.

Selbst recherchieren

Ältere Marken prüft das Amt nicht. Suche selbst im DPMAregister und in TMview.

3 Monate Widerspruch

Inhaber älterer Marken können nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch einlegen.

10 Jahre Schutz

Gerechnet ab dem Anmeldetag und beliebig oft um zehn Jahre verlängerbar.

Grundlagen

Brauchst du eine Marke für dein Unternehmen?

Pflicht ist eine Marke nicht. Sie gibt dir aber ein eingetragenes Recht, deinen Namen oder dein Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen allein zu nutzen und anderen ähnliche Zeichen zu untersagen. Das lohnt sich vor allem, wenn du in Name, Logo oder Produktnamen investierst, online verkaufst oder später Lizenzen vergeben willst.

Marke lohnt sich eher

  • du baust einen Namen auf, der wachsen soll
  • Produkte mit eigenem Namen oder Onlinehandel
  • Investitionen in Logo, Verpackung und Werbung
  • Franchise oder Lizenzen sind denkbar

Eher noch warten

  • der Name steht noch nicht fest
  • der Name beschreibt nur dein Angebot und wäre kaum eintragungsfähig
  • die Recherche hat ähnliche ältere Marken ergeben

Auch ohne Eintragung ist dein Unternehmensname durch Benutzung geschützt, aber nur so weit, wie du ihn tatsächlich nutzt. Wie du einen passenden Namen findest, steht unter Firmenname finden.

Markenformen

Wortmarke oder Bildmarke: Was solltest du anmelden?

Eine Wortmarke schützt den reinen Namen, unabhängig von Schrift und Farbe. Eine Bildmarke schützt ein Logo ohne Text, eine Wort-/Bildmarke die Kombination aus Schrift und Gestaltung. Für den Start ist die Wortmarke oft am vielseitigsten, denn sie bleibt gültig, wenn sich dein Logo ändert. Das DPMA kennt daneben weitere Formen wie Farb- oder Klangmarken.

MarkenformWas geschützt istGut geeignet, wenn
Wortmarkeder Name als solcher, in jeder Schriftder Name selbst unterscheidungskräftig ist
Bildmarkeein Logo oder Symbol ohne Wortdas Zeichen allein wiedererkannt werden soll
Wort-/BildmarkeName in einer bestimmten grafischen Gestaltungder Name schwach ist oder die Gestaltung wichtig ist

Markenformen nach DPMA-Merkblatt für Markenanmelder W 7731, Ausgabe Juli 2026.

Logo macht Beschreibendes nicht stark

Ein rein beschreibender Begriff wird durch eine Gestaltung nicht frei schützbar. Bei einer Wort-/Bildmarke bezieht sich der Schutz dann vor allem auf die Grafik.
Designer arbeitet am Bildschirm an einem Logo mit Bergsymbol und Schriftzug
Nizza-Klassen

Welche Klassen brauchst du bei der Markenanmeldung?

Alle Waren und Dienstleistungen sind nach der Nizza-Klassifikation in 45 Klassen eingeteilt: 1 bis 34 für Waren, 35 bis 45 für Dienstleistungen. Deine Marke ist nur für das geschützt, was du im Verzeichnis einträgst. Wähle deshalb genau, was du anbietest und in den nächsten Jahren anbieten willst. Nachträglich erweitern kannst du das Verzeichnis nicht.

Angebot (Beispiel)Typische Klasse
Unternehmensberatung, Werbung, BüroarbeitenKlasse 35
Coaching, Seminare, Unterricht, UnterhaltungKlasse 41
Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, DesignKlasse 42
Gastronomie, BeherbergungKlasse 43
Medizinische, Gesundheits- und SchönheitsdienstleistungenKlasse 44
Bekleidung, Schuhe, KopfbedeckungenKlasse 25
Kosmetik, PflegeprodukteKlasse 3

Beispiele ohne Anspruch auf vollständige Zuordnung. Nach § 39 MarkenG lässt sich das Verzeichnis nur einschränken, nicht erweitern. Maßgeblich sind die konkreten Begriffe der aktuellen Nizza-Klassifikation, zu finden in der Klassifikationsdatenbank des DPMA oder in TMclass der EUIPO.

Nur eintragen, was du nutzt

Bis zu drei Klassen kosten beim DPMA dasselbe. Trage trotzdem nur ein, was du wirklich anbieten willst. Nutzt du die Marke für einzelne Waren oder Dienstleistungen fünf Jahre lang nicht ernsthaft, gerechnet ab Ende der Widerspruchsfrist, kann sie insoweit angegriffen werden.
Recherche

Wie prüfst du vorher, ob deine Marke frei ist?

Das DPMA prüft bei der Anmeldung nicht, ob es ältere Marken gibt. Das ist deine Aufgabe. Suche kostenlos im DPMAregister nach deutschen Marken und in TMview, der Datenbank der EU-Markenbehörde EUIPO, nach Unionsmarken und vielen nationalen Marken. Achte auf identische und ähnliche Zeichen in denselben oder verwandten Klassen.

  1. 1

    Gleiche Namen suchen

    Im DPMAregister und in TMview nach deinem Wunschnamen suchen, auch in Varianten mit und ohne Leerzeichen.
  2. 2

    Ähnliche Namen suchen

    Ähnlicher Klang, ähnliche Schreibweise, Übersetzungen: Auch sie können zu Verwechslungen führen.
  3. 3

    Über Marken hinaus schauen

    Handelsregister, Suchmaschinen, Domains und Plattformen zeigen Unternehmensnamen, die nicht als Marke eingetragen sind.
  4. 4

    Treffer bewerten lassen

    Findest du Ähnliches in deinen Klassen, lass das Risiko von einem Patentanwalt oder einer Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz einschätzen.

Wie sich Marken- und Namensrecherche bei der Namenswahl ergänzen, zeigt Firmenname finden im Abschnitt zur Markenrecherche.

Hände auf einer Laptop-Tastatur, daneben Fachbücher zu Marken und Patenten und ein Vertrag
Ablauf

Wie läuft die Anmeldung beim DPMA ab?

Du meldest die Marke online über DPMAdirektWeb an, gibst Inhaber, Markenform, Darstellung und das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen an und zahlst die Gebühr innerhalb von drei Monaten. Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse, etwa ob der Name nur beschreibend ist. Im Fall der Eintragung ist das Verfahren in der Regel nach wenigen Monaten abgeschlossen.

SchrittWas passiertFrist oder Dauer
Anmeldungonline über DPMAdirektWeb, alternativ mit PapierformularAnmeldetag sichert deinen Zeitrang
GebührZahlung an das DPMAinnerhalb von drei Monaten, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen
Prüfungabsolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angabenin der Regel einige Monate; beschleunigt mit Entscheidung binnen sechs Monaten
Eintragung und VeröffentlichungSchutz entsteht mit der Eintragungdanach drei Monate Widerspruchsfrist
SchutzdauerVerlängerung gegen Gebührzehn Jahre ab Anmeldetag, beliebig oft verlängerbar

Stand Oktober 2026. Quellen: DPMA-Merkblatt W 7731 (Juli 2026), dpma.de FAQ Marken.

Kosten

Was kostet es, eine Marke anzumelden?

Beim DPMA kostet die elektronische Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen, auf Papier 300 Euro. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Nach zehn Jahren fällt für die Verlängerung eine weitere Gebühr an. Lässt du dich bei Recherche oder Anmeldung anwaltlich beraten, kommen deren Honorare dazu. Die amtlichen Gebühren zahlst du nur an das DPMA.

Gebühr beim DPMABetrag
Anmeldung elektronisch, bis drei Klassen290 €
Anmeldung auf Papier, bis drei Klassen300 €
jede weitere Klasse100 €
beschleunigte Prüfung200 €
Widerspruch gegen eine fremde Marke250 €, je weitere ältere Marke 50 €
Verlängerung nach zehn Jahren, bis drei Klassen750 €
Verlängerung, jede weitere Klasse260 €

Amtliche Gebühren, Stand Oktober 2026 (DPMA-Kostenmerkblatt A 9510, Merkblatt W 7731 Ausgabe Juli 2026). Anwaltshonorare sind nicht enthalten.

Was eine Gründung insgesamt kostet, vom Gewerbe bis zur Website, steht unter Eigene Firma gründen: Kosten.

Unionsmarke

Wann lohnt sich eine Unionsmarke bei der EUIPO?

Eine Unionsmarke schützt dich mit einer Anmeldung in allen EU-Staaten. Sie lohnt sich, wenn du in mehreren EU-Ländern verkaufst oder das planst. Online kostet sie 850 Euro für die erste Klasse, 50 Euro für die zweite und je 150 Euro ab der dritten. Eine ältere Marke in nur einem Mitgliedstaat kann die ganze Anmeldung gefährden.

PunktDeutsche Marke (DPMA)Unionsmarke (EUIPO)
SchutzgebietDeutschlandalle EU-Staaten
Gebühr für eine Klasse290 € (bis drei Klassen inklusive)850 €
Gebühr für drei Klassen290 €1.050 €
Widerspruchdrei Monate nach Veröffentlichung der Eintragungdrei Monate nach Veröffentlichung der Anmeldung
Schutzdauerzehn Jahre, verlängerbarzehn Jahre, verlängerbar

Online-Gebühren, Stand Oktober 2026. Quellen: dpma.de, euipo.europa.eu.

Verkaufst du vor allem online, hängt die Wahl davon ab, wohin du lieferst. Mehr zum Start im Onlinehandel steht unter Onlineshop gründen.

Vorsicht

Wie erkennst du Fake-Rechnungen nach der Markenanmeldung?

Nach der Veröffentlichung deiner Marke kommen oft Schreiben privater Firmen, die wie amtliche Gebührenbescheide aussehen. Darin werden etwa Einträge in private Register angeboten und hohe Beträge verlangt. Das DPMA und die EUIPO warnen ausdrücklich davor. Prüfe Absender und Bankverbindung genau und zahle Gebühren nur direkt an das Amt.

  • Absender klingt amtlich, ist aber eine private Firma, oft mit Sitz im Ausland
  • Betrag liegt deutlich über den amtlichen Gebühren
  • angeboten wird eine Eintragung in ein privates Verzeichnis oder eine Veröffentlichung
  • Kontoverbindung gehört nicht zum DPMA oder zur EUIPO

Bist du unsicher, frag direkt beim Amt nach, bevor du zahlst. Wie du deinen Markennamen danach sichtbar machst, zeigt Marketingstrategie entwickeln.

Mann im Sakko prüft am Schreibtisch konzentriert ein Schreiben, daneben Laptop und Unterlagen
Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

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Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Marke anmelden

Wie lange dauert es, eine Marke anzumelden?

Die Anmeldung selbst ist online in kurzer Zeit erledigt. Bis zur Eintragung vergehen beim DPMA in der Regel einige Monate. Mit beschleunigter Prüfung für 200 Euro muss das Amt bei ausreichender Mitwirkung innerhalb von sechs Monaten entscheiden.

Ab wann darf ich das ®-Zeichen verwenden?

Erst wenn die Marke eingetragen ist, und nur für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Wer das Zeichen vorher verwendet, riskiert den Vorwurf der Irreführung. Das Kürzel TM hat in Deutschland keine eigene rechtliche Bedeutung.

Kann ich eine Marke ohne Anwalt anmelden?

Ja. Wer in Deutschland wohnt oder hier einen Sitz hat, braucht für die Anmeldung beim DPMA keinen Anwalt. Schwierig sind eher die Ähnlichkeitsrecherche und ein passendes Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Dabei helfen Patentanwälte und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.

Was passiert, wenn jemand Widerspruch einlegt?

Dann prüft das DPMA, ob eine Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke besteht. Im schlechtesten Fall wird deine Marke ganz oder für einzelne Waren und Dienstleistungen gelöscht. Viele Widersprüche enden mit einer Einigung. Spätestens jetzt ist anwaltliche Beratung sinnvoll.

Muss ich meine Marke auch benutzen?

Ja. Die Schonfrist beträgt fünf Jahre und beginnt, sobald kein Widerspruch mehr möglich ist oder ein Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Danach kann eine Marke, die nicht ernsthaft benutzt wird, für die betroffenen Waren und Dienstleistungen angegriffen werden. Melde deshalb nur an, was du tatsächlich anbieten willst.

Schützt eine Marke auch meinen Firmennamen?

Firmenname und Marke sind verschiedene Rechte. Dein Unternehmensname ist schon durch die Benutzung im Geschäftsverkehr als Unternehmenskennzeichen geschützt, aber nur so weit, wie du ihn tatsächlich nutzt. Eine eingetragene Marke gibt dir zusätzlich ein klar belegbares Recht für die eingetragenen Klassen in ganz Deutschland.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

Du willst deinen Namen von Anfang an richtig aufstellen?

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.