Selbstständiger Handelsvertreter:Rechte, Provision & Ausgleich

Du kannst verkaufen und willst auf eigene Rechnung arbeiten. Ich zeige dir, wie Vertrag, Provision und Absicherung zusammenpassen.

  • Nur ein Auftraggeber in Sicht? Dann prüfen wir Status und Rentenversicherung früh. Für Gründer gibt es eine Befreiung.
  • Angst vor einem einseitigen Vertrag? Viele deiner Rechte stehen im HGB und lassen sich nicht wegverhandeln.
  • Unsicher wegen der Steuern? Gewerbe, Umsatzsteuer und Rücklage planen wir vor der ersten Provision.
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Lächelnder Mann im Pullover sitzt mit Laptop und Unterlagen am Tisch und spricht mit einem Kunden

Kurz gesagt

Ein selbstständiger Handelsvertreter vermittelt nach § 84 HGB ständig Geschäfte für ein Unternehmen oder schließt sie in dessen Namen ab und bestimmt Tätigkeit und Arbeitszeit im Wesentlichen selbst. Du meldest ein Gewerbe an und erhältst Provision nach § 87 HGB. Endet der Vertrag, steht dir oft ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zu. Arbeitest du nur für ein Unternehmen, bist du häufig rentenversicherungspflichtig.

§ 84 HGB

Selbstständig ist, wer Tätigkeit und Arbeitszeit im Wesentlichen frei bestimmt.

Provision

Anspruch für Geschäfte, die auf deine Tätigkeit zurückgehen, Abrechnung spätestens zum Ende des Folgemonats.

Ausgleichsanspruch

Nach Vertragsende bis zu einer Jahresprovision, binnen eines Jahres geltend machen.

Rentenversicherung

Bei im Wesentlichen nur einem Auftraggeber oft Pflicht, Befreiung für Gründer möglich.

Begriff

Was ist ein selbstständiger Handelsvertreter?

Selbstständiger Handelsvertreter ist, wer als Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, Geschäfte für ein anderes Unternehmen zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbstständig bist du, wenn du deine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und deine Arbeitszeit selbst bestimmen kannst. Fehlt das, giltst du als angestellt, auch wenn der Vertrag anders heißt.

RolleFür wen tätigKennzeichen
Selbstständiger Handelsvertreterständig für ein oder mehrere Unternehmenvermittelt oder schließt im fremden Namen ab, Provision, Ausgleichsanspruch möglich
Angestellter AußendienstArbeitgeberWeisungen zu Zeit und Ablauf, Gehalt, Arbeitnehmerrechte
Handelsmaklervon Fall zu Fall, für beide Seitenkein ständiges Vertragsverhältnis zu einem Unternehmen
Vertragshändlereigene Rechnungkauft die Ware selbst ein und verkauft sie im eigenen Namen weiter

Stand Oktober 2026, §§ 84 ff. HGB. Quellen: IHK Chemnitz, Merkblatt Handelsvertreter.

Die Regeln für Handelsvertreter stehen in den §§ 84 bis 92c HGB. Sie gelten auch dann, wenn dein Betrieb klein ist und nicht ins Handelsregister muss.

Anmeldung

Wie meldest du dich als Handelsvertreter an?

Als Handelsvertreter bist du Gewerbetreibender und meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, spätestens zum Start. Danach übermittelst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Für die meisten Branchen brauchst du keine Erlaubnis. Bei Versicherungen und Finanzanlagen ist das anders.

  1. 1

    Gewerbe anmelden

    Formular GewA 1 bei der Gemeinde, als Tätigkeit zum Beispiel „Handelsvertretung für …“. Ablauf und Kosten stehen unter Gewerbe anmelden.
  2. 2

    Fragebogen an das Finanzamt

    Innerhalb eines Monats nach dem Start über ELSTER. Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
  3. 3

    Erlaubnis prüfen

    Vermittelst du Versicherungen oder Finanzanlagen, brauchst du in der Regel eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Welche Tätigkeiten betroffen sind, zeigt Erlaubnispflichtige Gewerbe.
  4. 4

    Vertrag schriftlich festhalten

    Jede Seite kann verlangen, dass der Inhalt des Vertrags schriftlich festgehalten und unterschrieben wird.
  5. 5

    Rentenversicherung klären

    Arbeitest du im Wesentlichen nur für ein Unternehmen, meldest du dich innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Deutschen Rentenversicherung.

Versicherungsvertreter

Für die Vermittlung von Versicherungen gelten eigene Regeln zu Erlaubnis, Sachkunde und Register. Mehr dazu unter Versicherungsmakler selbstständig.
Vertrag

Was gehört in den Handelsvertretervertrag?

Ein Handelsvertretervertrag braucht keine bestimmte Form, sollte aber schriftlich sein. Jede Seite kann verlangen, dass er schriftlich festgehalten wird. Regeln solltest du vor allem Produkte, Bezirk oder Kundenkreis, Provisionssatz, Abrechnung, Kosten, Wettbewerbsverbot und Kündigung. Viele Schutzregeln des HGB gelten zwingend und dürfen nicht zu deinem Nachteil geändert werden.

  • Vertragsprodukte und Kunden: Was vermittelst du, an wen, in welchem Bezirk?
  • Bezirk oder Kundenkreis: Wird dir einer zugewiesen, mit Provision auch für Geschäfte ohne dein Zutun?
  • Provision: Satz, Berechnungsgrundlage, Abzüge, Fälligkeit, Vorschüsse oder Fixum
  • Abschlussvollmacht: Darfst du Verträge selbst abschließen oder nur vermitteln?
  • Kosten: Wer zahlt Fahrzeug, Muster, Messen und Reisen?
  • Wettbewerbsverbot während und nach dem Vertrag, mit Entschädigung
  • Laufzeit, Kündigung und Herausgabe von Unterlagen am Ende

Vor der Unterschrift prüfen lassen

Ein Handelsvertretervertrag bindet dich oft über Jahre. Lass ihn vor der Unterschrift von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Handels- und Vertriebsrecht prüfen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Mann im Sakko prüft am Schreibtisch mit Stift ein Schriftstück, daneben Laptop und weitere Unterlagen
Provision

Wie funktioniert die Provision nach § 87 HGB?

Du hast Anspruch auf Provision für Geschäfte während der Vertragszeit, die auf deine Tätigkeit zurückgehen oder mit Kunden geschlossen werden, die du für Geschäfte dieser Art geworben hast. Ist dir ein Bezirk oder Kundenkreis zugewiesen, bekommst du auch Provision für Geschäfte dort ohne dein Zutun. Der Anspruch entsteht, sobald das Unternehmen das Geschäft ausgeführt hat.

RegelInhaltVorschrift
ProvisionsanspruchGeschäfte während der Vertragszeit durch deine Tätigkeit, Nachbestellungen geworbener Kunden§ 87 HGB
Bezirksvertreterauch Geschäfte im eigenen Bezirk oder Kundenkreis ohne eigene Mitwirkung§ 87 Abs. 2 HGB
Entstehungsobald und soweit das Unternehmen das Geschäft ausgeführt hat§ 87a HGB
Abrechnungspätestens zum Ende des Folgemonats, Abrechnungszeitraum höchstens drei Monate§ 87c HGB
Kontrolledu kannst einen Buchauszug über alle provisionspflichtigen Geschäfte verlangen§ 87c HGB

Stand Oktober 2026. Quelle: IHK Chemnitz, Merkblatt Handelsvertreter.

Zwei Männer sitzen an einem Holztisch und besprechen gemeinsam Unterlagen
Ausgleich

Wann steht dir ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zu?

Nach Vertragsende kannst du einen angemessenen Ausgleich verlangen, wenn das Unternehmen aus den von dir geworbenen Kunden weiter erhebliche Vorteile hat und die Zahlung der Billigkeit entspricht. Höchstens gibt es eine Jahresprovision, berechnet nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Den Anspruch musst du innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend machen.

FrageAntwort nach § 89b HGB
Voraussetzungerhebliche Vorteile des Unternehmens aus neuen oder wesentlich erweiterten Kundenbeziehungen, Ausgleich entspricht der Billigkeit
Höchstbetrageine Jahresprovision nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre, bei kürzerer Dauer nach dieser Zeit
Fristinnerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend machen
Kein Ansprucheigene Kündigung ohne begründeten Anlass (Ausnahmen: Alter, Krankheit), Kündigung des Unternehmens aus wichtigem Grund wegen deines schuldhaften Verhaltens, Vertragsübernahme durch einen Dritten
Vertragder Anspruch kann im Voraus nicht ausgeschlossen werden

Stand Oktober 2026. Quellen: § 89b HGB (dejure.org), IHK Chemnitz.

Frist nicht verpassen

Die Jahresfrist läuft ab dem Ende des Vertrags. Mach den Anspruch schriftlich geltend und hol dir rechtzeitig anwaltliche Hilfe, denn die Höhe ist oft umstritten.
Kündigung

Wie kannst du den Vertrag kündigen und was gilt danach?

Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit kann im ersten Jahr mit einem Monat Frist gekündigt werden, danach steigen die Fristen bis auf sechs Monate. Aus wichtigem Grund ist eine fristlose Kündigung möglich. Ein Wettbewerbsverbot nach Vertragsende gilt höchstens zwei Jahre, muss schriftlich vereinbart werden und kostet das Unternehmen eine Entschädigung.

VertragsdauerKündigungsfrist
im ersten Jahr1 Monat
im zweiten Jahr2 Monate
im dritten bis fünften Jahr3 Monate
nach fünf Jahren6 Monate
wichtiger Grundfristlos, wenn das Abwarten der Frist nicht zumutbar ist (§ 89a HGB)

Stand Oktober 2026, §§ 89, 89a HGB, Verträge auf unbestimmte Zeit. Quellen: IHK Chemnitz, IHK Aachen, IHK Nord Westfalen.

Die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen. Länger dürfen sie sein, aber für das Unternehmen nicht kürzer als für dich. Sonst gilt auch für das Unternehmen die für dich vereinbarte Frist. Ohne andere Vereinbarung ist die Kündigung nur zum Ende eines Kalendermonats möglich.

Status

Bist du als Handelsvertreter rentenversicherungspflichtig oder scheinselbstständig?

Das hängt davon ab, wie frei du arbeitest und für wie viele Unternehmen. Bestimmt der Auftraggeber Arbeitszeit, Touren und Abläufe, droht Scheinselbstständigkeit. Bist du echt selbstständig, arbeitest aber auf Dauer im Wesentlichen nur für ein Unternehmen und hast keine versicherungspflichtigen Angestellten, bist du in der Regel rentenversicherungspflichtig.

Spricht für Selbstständigkeit

  • Du planst Zeit, Route und Kundenbesuche selbst
  • Du trägst eigene Kosten und unternehmerisches Risiko
  • Du arbeitest für mehrere Unternehmen
  • Du kannst eigene Mitarbeiter einsetzen

Spricht für eine Anstellung

  • Feste Arbeitszeiten und Anwesenheitspflichten
  • Detaillierte Vorgaben zu Touren und Berichten
  • Eingliederung wie Angestellte, etwa mit Dienstplan
  • Kein eigenes Kostenrisiko
ThemaWas gilt
Ein AuftraggeberFaustregel: rund fünf Sechstel deiner Einnahmen oder mehr aus einem Unternehmen, auf Dauer (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI)
GrenzePflicht erst, wenn dein Gewinn regelmäßig über 603 € im Monat liegt (2026)
Befreiungauf Antrag für drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, ebenso bei einer zweiten Existenzgründung (§ 6 Abs. 1a SGB VI)

Stand Oktober 2026, §§ 2, 6 SGB VI. Quellen: Deutsche Rentenversicherung, IHK.

Wie die Deutsche Rentenversicherung den Status prüft, erklärt Scheinselbstständigkeit. Beiträge, Meldung und Befreiung stehen unter Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Frau und Mann im Gespräch am Besprechungstisch, auf dem Bildschirm eine Gegenüberstellung von Selbstständigen und Arbeitnehmern
Steuern

Welche Steuern zahlst du als Handelsvertreter?

Als Handelsvertreter zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn und Gewerbesteuer, sobald dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Auf Provisionen fällt in der Regel Umsatzsteuer an, außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung. Viele Unternehmen rechnen per Gutschrift ab. Prüfe dann, ob Umsatzsteuer und Angaben stimmen.

Einkommensteuer

Auf deinen Gewinn, ermittelt meist per Einnahmenüberschussrechnung. Plane Vorauszahlungen ein.

Gewerbesteuer

Für Einzelunternehmer erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € im Jahr.

Umsatzsteuer

Auf Provisionen in der Regel 19 %. Ob die Kleinunternehmerregelung passt, hängt von deinem Umsatz ab.

Einen Überblick über alle Steuerarten findest du unter Steuern für Selbstständige. Für deine konkrete Situation lass dich steuerlich beraten.

Aus meiner Praxis

Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, sollte das Thema Scheinselbstständigkeit früh prüfen. Ein zweiter und dritter Kunde schützt doppelt: rechtlich und wirtschaftlich.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

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    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

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    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

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    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

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    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Selbstständiger Handelsvertreter

Brauche ich eine Ausbildung, um selbstständiger Handelsvertreter zu werden?

Nein, für die meisten Branchen gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung. Ausnahmen gelten etwa für die Vermittlung von Versicherungen oder Finanzanlagen: Dort brauchst du in der Regel eine Erlaubnis oder Registrierung und einen Sachkundenachweis. Branchenwissen und Verkaufserfahrung sind in der Praxis trotzdem das wichtigste Kapital.

Darf ich für mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten?

Ja, als Mehrfirmenvertreter ist das üblich. Grenzen setzt dein Vertrag und deine Pflicht, die Interessen des Unternehmens zu wahren. Konkurrenzprodukte gleichzeitig zu vertreten, ist deshalb in der Regel nur mit Zustimmung möglich.

Kann ich nebenberuflich Handelsvertreter sein?

Ja, das HGB kennt den Handelsvertreter im Nebenberuf ausdrücklich. Für ihn gelten kürzere Kündigungsfristen, und der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB entfällt. Darauf kann sich das Unternehmen aber nur berufen, wenn es dich ausdrücklich als nebenberuflichen Vertreter beauftragt hat. Ob du nebenberuflich tätig bist, richtet sich nach der Verkehrsauffassung.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsvertreter und Makler?

Der Handelsvertreter ist ständig für ein oder mehrere bestimmte Unternehmen tätig und deren Interessen verpflichtet. Ein Handelsmakler vermittelt dagegen von Fall zu Fall und steht zwischen beiden Seiten. Für Handelsmakler gelten eigene Regeln im HGB, einen Ausgleichsanspruch wie nach § 89b gibt es dort nicht.

Wer zahlt Auto, Telefon und Reisekosten?

Das regelt dein Vertrag. Ohne besondere Vereinbarung trägst du deine laufenden Kosten in der Regel selbst und setzt sie als Betriebsausgaben ab. Verhandle Kostenzuschüsse deshalb vor der Unterschrift und rechne sie in deine Provisionserwartung ein.

Muss ich als Handelsvertreter ins Handelsregister?

Nur wenn dein Betrieb nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht. Viele Einzelvertreter starten als Kleingewerbe ohne Eintrag. Die Regeln des HGB zum Handelsvertreter gelten trotzdem für dich.

Bekomme ich als Handelsvertreter den Gründungszuschuss?

Das ist möglich, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen und will einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung sehen. Bei nur einem Auftraggeber schaut sie genau hin, ob du wirklich selbstständig bist.

Ist der Ausgleichsanspruch steuerpflichtig?

Ja, die Ausgleichszahlung gehört zu deinen Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb. Weil sie oft hoch ausfällt, lohnt es sich, vor Vertragsende mit deiner Steuerberatung über die Steuerlast zu sprechen.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.