Import-Export-Firma gründen:EORI, Zoll & Pflichten
Du hast Kontakte ins Ausland und willst Waren bewegen. Zoll, Steuer und Produktpflichten klären wir gemeinsam, bevor die erste Sendung rollt.
- Keine Zollerfahrung? Speditionen und Zolldienstleister übernehmen die Anmeldung. Du lieferst die richtigen Daten.
- Angst vor versteckten Kosten? Mit Zolltarifnummer und Lieferklausel kalkulierst du Abgaben vorher.
- Wenig Startkapital? Für den KfW-Gründerkredit brauchst du kein Eigenkapital.
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Kurz gesagt
Eine Import-Export-Firma gründest du mit einer Gewerbeanmeldung und, für den Handel mit Ländern außerhalb der EU, einer EORI-Nummer vom Zoll. Die Nummer ist kostenfrei und wird seit Oktober 2026 grundsätzlich über das Zoll-Portal beantragt. Beim Import zahlst du Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, die du in der Regel als Vorsteuer abziehst. Als Importeur bist du außerdem für Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung mitverantwortlich.
EORI-Nummer
Kostenfrei beim Zoll, seit 1. Oktober 2026 grundsätzlich über das Zoll-Portal.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Zoll je nach Ware und Ursprung, Einfuhrumsatzsteuer meist als Vorsteuer abziehbar.
Incoterms
Lieferklauseln regeln, wer Transport, Versicherung, Zoll und Risiko trägt.
Importeurspflichten
Konformität, CE, deine Anschrift auf dem Produkt und Registrierungen vor dem Verkauf.
Was brauchst du, um eine Import-Export-Firma zu gründen?
Import und Export sind Handel, du meldest also ein Gewerbe an. Für Warenverkehr mit Ländern außerhalb der EU brauchst du eine EORI-Nummer. Für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten brauchst du in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Je nach Ware kommen Registrierungen für Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien dazu.
| Was | Wofür | Wo |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Start des Handels | Gewerbeamt |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Steuernummer, Umsatzsteuer | Finanzamt über ELSTER, innerhalb eines Monats |
| USt-IdNr. | Geschäfte mit Unternehmen in der EU | Bundeszentralamt für Steuern |
| EORI-Nummer | Zollabwicklung mit Drittländern | Zoll-Portal der Generalzolldirektion |
| Verpackungsregister LUCID | wenn du verpackte Ware erstmals in Deutschland in Verkehr bringst | Zentrale Stelle Verpackungsregister |
| stiftung ear | Elektrogeräte und Batterien, die du erstmals in Deutschland anbietest | vor dem ersten Verkauf |
Wie die Anmeldung beim Gewerbeamt abläuft, steht unter Gewerbe anmelden. Die USt-IdNr. beantragst du wie unter USt-IdNr. beantragen beschrieben.
Wie beantragst du eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer beantragst du bei der Generalzolldirektion, seit dem 1. Oktober 2026 verpflichtend über das Zoll-Portal. Die Beantragung ist kostenfrei, kostenpflichtige Drittanbieter brauchst du dafür nicht. Ohne EORI-Nummer läuft keine Zollabwicklung. Beantrage sie deshalb, bevor die erste Ware unterwegs ist, und gib sie deiner Spedition weiter.
- 1
Zugang zum Zoll-Portal einrichten
Lege für dein Unternehmen ein Konto im Zoll-Portal an. - 2
EORI-Nummer beantragen
Antrag mit Unternehmensdaten stellen. Das Formular 0870 ist seit Oktober 2026 nur noch erlaubt, wenn das Zoll-Portal ausfällt. - 3
Nummer weitergeben
EORI-Nummer an Spedition, Zolldienstleister und Lieferanten schicken.
Welche Abgaben fallen beim Import an?
Beim Import aus Drittländern fallen je nach Ware Zoll und in der Regel Einfuhrumsatzsteuer an. Die Höhe des Zolls hängt von der Zolltarifnummer und vom Ursprungsland ab, Präferenzabkommen können sie senken. Die Einfuhrumsatzsteuer hat dieselben Sätze wie die Umsatzsteuer, zurzeit 19 Prozent Regelsatz. Unternehmen können sie in der Regel als Vorsteuer abziehen.
| Thema | Was gilt | Was du tust |
|---|---|---|
| Zolltarifnummer | bestimmt Zollsatz, Formalitäten und mögliche Beschränkungen | vor dem Einkauf ermitteln, im Zweifel verbindliche Auskunft beim Zoll |
| Zoll | abhängig von Ware und Ursprung, Präferenzen möglich | Ursprungsnachweise beim Lieferanten anfordern |
| Einfuhrumsatzsteuer | gleiche Sätze wie die Umsatzsteuer, Regelsatz 19 % | als Vorsteuer geltend machen, Belege aufbewahren |
| Zollanmeldung | elektronisch, grundsätzlich auch bei geringem Warenwert | über ATLAS oder Internetzollanmeldung, meist durch die Spedition |
| Zollwertanmeldung | bei zollpflichtiger Ware ab 20.000 € Warenwert je Sendung | Rechnung, Fracht und Versicherung bereithalten |
Stand Oktober 2026. Quellen: IHK Regensburg und IHK Region Stuttgart, Import aus Drittländern.
Liquidität beachten

Was regeln die Incoterms?
Die Incoterms der Internationalen Handelskammer sind standardisierte Lieferklauseln. Die Klauseln legen fest, wer Transport, Versicherung, Zollformalitäten und Kosten trägt und wann das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Vereinbare im Vertrag immer die Klausel mit einem genauen Ort, etwa „FCA Hamburg“, und kalkuliere deine Preise danach.
| Klausel | Kurz gesagt |
|---|---|
| EXW (ab Werk) | Der Käufer holt ab und trägt fast alle Kosten und Risiken. |
| FCA (frei Frachtführer) | Der Verkäufer übergibt die Ware an den Frachtführer des Käufers, ausfuhrfertig. |
| FOB (frei an Bord) | Nur See- und Binnenschiffstransport: Risiko geht über, wenn die Ware an Bord im Verschiffungshafen ist. |
| CIF (Kosten, Versicherung, Fracht) | Nur See- und Binnenschiffstransport: Verkäufer zahlt Fracht und Versicherung bis zum Zielhafen, das Risiko geht aber schon beim Verladen über. |
| DAP (geliefert benannter Ort) | Verkäufer liefert bis zum Zielort, Einfuhrabgaben trägt der Käufer. |
| DDP (geliefert verzollt) | Verkäufer trägt alles bis zum Zielort, auch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. |
Vereinfachte Übersicht. Maßgeblich ist der Wortlaut der vereinbarten Incoterms-Fassung.

Welche Pflichten hast du als Importeur bei Produktsicherheit und CE?
Bringst du Waren aus Drittländern erstmals in der EU in Verkehr, bist du Importeur und trägst mehr Verantwortung als ein Händler. Du prüfst vorher, ob das Produkt die EU-Vorschriften erfüllt, etwa die CE-Kennzeichnung samt Konformitätserklärung, wo sie vorgeschrieben ist. Dein Name und deine Anschrift gehören auf Produkt oder Verpackung, Anleitungen und Warnhinweise auf Deutsch.
- Vor dem ersten Einkauf klären, welche EU-Vorschriften für dein Produkt gelten, und Unterlagen vom Hersteller anfordern
- Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung für Verbraucherprodukte
- Elektrogeräte und Batterien vor dem ersten Verkauf bei der stiftung ear registrieren
- Verpackungen im Verpackungsregister LUCID registrieren und an einem System beteiligen
- Muster vor der großen Bestellung prüfen oder prüfen lassen
Verkaufst du die Ware selbst online, kommen Impressum, Widerrufsrecht und Produktangaben im Angebot dazu. Mehr dazu unter Onlineshop gründen. Lässt du die Ware direkt vom Lieferanten an deine Kunden schicken, lies Dropshipping-Gewerbe.

Was musst du beim Export beachten?
Ausfuhren in Drittländer meldest du elektronisch beim Zoll an, meist über eine Spedition. Prüfe vorher, ob deine Ware der Exportkontrolle unterliegt, etwa als Gut mit doppeltem Verwendungszweck, und ob Sanktionen gegen Empfänger oder Land bestehen. Ausfuhrgenehmigungen erteilt das BAFA. Lieferungen in Drittländer sind in der Regel umsatzsteuerfrei, wenn du die Ausfuhr nachweist.
- Ware gegen die Listen der Exportkontrolle prüfen, im Zweifel beim BAFA nachfragen
- Kunden und Empfänger mit den Sanktionslisten abgleichen
- Ausfuhrnachweise für das Finanzamt aufbewahren
- Bei Lieferungen an Unternehmen in der EU die USt-IdNr. des Kunden prüfen
Willst du Transporte selbst übernehmen statt sie einzukaufen, lies Logistikfirma gründen.
Wie startest du klein und kalkulierst richtig?
Starte mit wenigen Produkten und einem Markt, den du kennst. Rechne für jedes Produkt den Einstandspreis aus: Einkaufspreis, Fracht, Versicherung, Zoll, Gebühren der Spedition und Währungsrisiko. Die Einfuhrumsatzsteuer bindet bis zur Erstattung Liquidität. Musterbestellungen und Prüfungen vor dem Versand senken das Risiko, dass eine ganze Lieferung unverkäuflich ist.
- 1
Produkt und Markt wählen
Ein Produkt, das du verstehst, und Kunden, die du erreichst. - 2
Vorschriften und Zolltarif klären
Welche Regeln gelten, welcher Zollsatz, welche Registrierungen? - 3
Einstandspreis rechnen
Alle Kosten bis ins Lager, danach dein Verkaufspreis mit Marge. - 4
Muster und Probelieferung
Qualität, Kennzeichnung und Verpackung prüfen, bevor du größer bestellst.
Wie du vom Einstandspreis zum Verkaufspreis kommst, steht unter Preiskalkulation.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditDer ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Damit lassen sich auch die erste Ware und die vorgestreckte Einfuhrumsatzsteuer als Betriebsmittel finanzieren. Für Auslandsmärkte bieten IHKs Sprechtage und Informationen zu Zoll und Export an.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Import-Export-Firma gründen
Kann ich eine Import-Export-Firma von zu Hause gründen?
Ja, viele starten mit einem Büro zu Hause und lassen die Ware direkt an Kunden oder an ein Lager liefern. Für die Gewerbeanmeldung reicht eine Geschäftsadresse, an der du erreichbar bist. Prüfe, ob dein Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung erlaubt.
Brauche ich einen Zolldienstleister?
Nicht zwingend. Zollanmeldungen kannst du selbst elektronisch abgeben, das ist aber aufwendig und fehleranfällig. Die meisten Gründer beauftragen eine Spedition oder einen Zolldienstleister. Die richtigen Daten zu Ware, Wert und Ursprung musst du trotzdem liefern.
Fällt beim Einkauf in anderen EU-Staaten Zoll an?
Nein, innerhalb der EU-Zollunion fällt kein Zoll an und du brauchst keine Zollanmeldung. Kaufst du bei Unternehmen in anderen EU-Staaten mit deiner USt-IdNr. ein, erklärst du die Umsatzsteuer in der Regel selbst als innergemeinschaftlichen Erwerb. Lass dir das von deiner Steuerberatung zeigen.
Darf ich Markenware im Ausland günstig kaufen und hier verkaufen?
Vorsicht: Markenware, die der Markeninhaber außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums verkauft hat, darfst du hier ohne seine Zustimmung oft nicht anbieten. Das kann teure Abmahnungen auslösen. Kläre das vor dem Einkauf.
Welche Rechtsform passt für Import und Export?
Viele starten als Einzelunternehmen. Wegen der Haftungsrisiken aus Produktsicherheit, Zoll und Verträgen wählen manche eine GmbH oder UG. Ausländische Geschäftspartner und Banken achten außerdem darauf, wie seriös dein Unternehmen aufgestellt ist.
Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.