Kleingewerbe:Anmeldung, Steuern & Grenzen
Du willst klein und unkompliziert starten. Hier erfährst du, was ein Kleingewerbe wirklich bedeutet und welche Pflichten auf dich zukommen.
- Angst vor Bürokratie? Gewerbeanmeldung und eine einfache Einnahmenüberschussrechnung reichen für den Anfang meist aus.
- Sorge vor hohen Steuern? Bis 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr fällt keine Gewerbesteuer an.
- Unsicher, ob du Kaufmann bist? Solange dein Betrieb keine kaufmännische Organisation braucht, bleibst du Kleingewerbetreibender.
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Kurz gesagt
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht. Der Begriff steht in keinem Gesetz, er ergibt sich aus § 1 HGB: Wer kein Kaufmann ist, muss nicht ins Handelsregister und ermittelt seinen Gewinn meist mit der einfachen Einnahmenüberschussrechnung. Anmelden musst du ein Kleingewerbe trotzdem beim Gewerbeamt. Mit der Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer hat es nichts zu tun.
Kein Rechtsbegriff
Kleingewerbe heißt: Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaft, ohne Pflicht zum Handelsregister.
Anmeldung
Beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, je nach Ort grob 20 bis 60 Euro.
Steuern
Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag.
Grenzen
Über 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn kann das Finanzamt Buchführung verlangen.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es nicht. Das Handelsgesetzbuch macht jeden Gewerbetreibenden zum Kaufmann, außer sein Betrieb ist so überschaubar, dass er keine kaufmännische Organisation braucht. Genau diese Betriebe nennt man Kleingewerbe.
| Kleingewerbe | Kaufmann (e. K.) | |
|---|---|---|
| Grundlage | Ausnahme nach § 1 Abs. 2 HGB | Handelsgewerbe nach § 1 HGB |
| Handelsregister | keine Pflicht, freiwillige Eintragung möglich | Pflicht zur Eintragung |
| Name | Vor- und Nachname, Zusatz erlaubt | eingetragene Firma, auch Fantasiename |
| Gewinnermittlung | Einnahmenüberschussrechnung | doppelte Buchführung und Bilanz, Befreiung unter Grenzen möglich |
| Recht | vor allem BGB | zusätzlich die strengeren Regeln des HGB |
Grundlage: §§ 1, 2 und 241a HGB, Stand Oktober 2026.
Ob dein Betrieb eine kaufmännische Organisation braucht, entscheidet das Gesamtbild: Umsatz, Zahl der Beschäftigten, Kunden und Lieferanten, Kredite und Vielfalt des Angebots. Feste Zahlen nennt das Gesetz nicht. Freiberufler sind übrigens nie Kleingewerbetreibende, denn sie betreiben gar kein Gewerbe. Die Abgrenzung erklärt Freiberufler oder Gewerbe.
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?
Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Handelsrecht, Kleinunternehmer einer aus dem Umsatzsteuerrecht. Kleingewerbe sagt, dass du kein Kaufmann bist. Kleinunternehmer heißt, dass du nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnest, weil dein Umsatz unter den Grenzen liegt. Beides kann zusammentreffen, muss aber nicht. Auch Freiberufler können Kleinunternehmer sein.
| Kleingewerbe | Kleinunternehmer | |
|---|---|---|
| Rechtsgebiet | Handelsrecht (HGB) | Umsatzsteuer (§ 19 UStG) |
| Frage dahinter | Bin ich Kaufmann? | Muss ich Umsatzsteuer berechnen? |
| Grenze | keine feste Zahl, Gesamtbild | Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 € |
| Wer kann es sein | nur Gewerbetreibende | Gewerbetreibende und Freiberufler |
| Wahl | ergibt sich aus dem Betrieb | Verzicht auf die Regelung möglich |
Grenzen nach § 19 UStG seit 2025, Stand Oktober 2026.
Ein Kleingewerbe mit 60.000 Euro Umsatz im Vorjahr ist also kein Kleinunternehmer und muss Umsatzsteuer ausweisen. Alles zu Grenzen, Rechnungen und Verzicht steht unter Kleinunternehmerregelung.
Wie meldet man ein Kleingewerbe an?
Ein Kleingewerbe meldest du wie jedes Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, vor Ort oder je nach Kommune online. Die Gebühr liegt grob zwischen 20 und 60 Euro. Danach schickst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ans Finanzamt. Für manche Tätigkeiten brauchst du zusätzlich eine Erlaubnis.
- 1
Gewerbe anmelden
Beim Gewerbeamt mit Ausweis, je nach Tätigkeit mit Erlaubnis oder Handwerkskarte. - 2
Fragebogen ans Finanzamt
Innerhalb eines Monats über ELSTER. Hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung. - 3
Kammer und Versicherungen
Du wirst automatisch Mitglied in IHK oder Handwerkskammer. Bei der Berufsgenossenschaft meldest du deinen Betrieb innerhalb einer Woche an.
Ablauf, Unterlagen und Online-Anmeldung im Detail: Gewerbe anmelden. Wie du als Einzelperson insgesamt startest, zeigt Einzelunternehmen gründen. Gibst du dein Kleingewerbe später auf, findest du den Ablauf unter Gewerbe abmelden.

Welche Steuern zahlt man bei einem Kleingewerbe?
Bei einem Kleingewerbe zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn, Gewerbesteuer nur auf den Teil des Gewerbeertrags über 24.500 Euro und Umsatzsteuer, solange du nicht Kleinunternehmer bist. Die Gewerbesteuer wird zum großen Teil auf deine Einkommensteuer angerechnet. Den Gewinn ermittelst du in der Regel mit der Einnahmenüberschussrechnung.
| Steuer | Wann sie anfällt | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | auf den Gewinn zusammen mit deinen übrigen Einkünften | Grundfreibetrag 2026: 12.348 € |
| Gewerbesteuer | Gewerbeertrag über 24.500 € im Jahr | Hebesatz je Gemeinde, Anrechnung nach § 35 EStG |
| Umsatzsteuer | wenn du kein Kleinunternehmer bist | 19 % oder 7 %, Vorsteuerabzug möglich |
| Lohnsteuer | nur mit Angestellten | führst du für deine Mitarbeitenden ab |
Stand Oktober 2026. Grundlage: § 11 GewStG, § 35 EStG, § 32a EStG, § 19 UStG.
Rechenwege, Steuersätze und Rücklagen erklärt Steuern für Selbstständige.

Muss man mit einem Kleingewerbe IHK-Beitrag zahlen?
Mitglied der IHK wirst du mit der Anmeldung automatisch, zahlen musst du als Kleingewerbetreibender aber oft nichts. Gewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister sind bis 5.200 Euro Gewerbeertrag im Jahr beitragsfrei. Gründer sind unter weiteren Bedingungen in den ersten Jahren befreit. Handwerker gehören zur Handwerkskammer, die eigene Beitragsregeln hat.
| Situation | IHK-Beitrag |
|---|---|
| Kleingewerbe, Gewerbeertrag bis 5.200 € | beitragsfrei |
| Gründer als Einzelperson, Gewinn bis 25.000 € | unter weiteren Voraussetzungen im Gründungsjahr und im Folgejahr beitragsfrei, im dritten und vierten Jahr nur Grundbeitrag |
| darüber | Grundbeitrag und Umlage nach Gewerbeertrag, je nach Kammer |
| Handwerk | Beitrag zur Handwerkskammer nach deren Beitragsordnung |
Grundlage: § 3 Abs. 3 IHKG; IHK Berlin und IHK Dortmund, Stand Oktober 2026.
Welche Tätigkeiten sind typisch für ein Kleingewerbe?
Typisch für ein Kleingewerbe sind überschaubare Betriebe mit einer Person oder wenigen Helfern: Onlinehandel und kleine Läden, Dienstleistungen wie Hausmeisterservice oder Reinigung, zulassungsfreies Handwerk und Transport. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern der Umfang. Freie Berufe wie Ärztinnen, Architekten oder Journalistinnen zählen nicht dazu.
Handel
Handwerk und Service
Dienstleistungen
Transport
Gut zu wissen

Ab wann ist ein Kleingewerbe kein Kleingewerbe mehr?
Ein Kleingewerbe endet, sobald dein Betrieb eine kaufmännische Organisation braucht. Dann musst du dich als eingetragener Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen. Unabhängig davon kann das Finanzamt doppelte Buchführung verlangen, wenn dein Umsatz über 800.000 Euro oder dein Gewinn über 80.000 Euro im Jahr liegt.
| Regel | Grenze | Folge |
|---|---|---|
| Kaufmann nach § 1 HGB | keine feste Zahl, Gesamtbild des Betriebs | Eintrag ins Handelsregister als e. K. |
| § 141 AO (Steuerrecht) | Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 € im Jahr | Buchführung und Bilanz, nachdem das Finanzamt dich dazu auffordert |
| § 241a HGB (Einzelkaufleute) | bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss in zwei Jahren in Folge | Befreiung von Buchführung und Bilanz, EÜR bleibt möglich |
| § 19 UStG | über 25.000 € im Vorjahr oder 100.000 € im laufenden Jahr | Ende der Kleinunternehmerregelung, nicht des Kleingewerbes |
Quellen: IHK Hannover (Buchführung für Gründer), §§ 1, 241a HGB, § 141 AO, § 19 UStG. Stand Oktober 2026.
- Bücher und Aufzeichnungen bewahrst du in der Regel zehn Jahre auf, Buchungsbelege acht Jahre.
- Wächst dein Betrieb, lohnt sich ein Blick auf die Haftung. Als Kleingewerbetreibender haftest du mit deinem ganzen Vermögen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditEin Kleingewerbe kannst du auch neben dem Job starten. Förderung über die Agentur für Arbeit gibt es aber nur für eine hauptberufliche Gründung. Was im Nebenerwerb gilt, steht unter Nebenberuflich selbstständig, wie eine Begleitung beim Start aussehen kann, unter Gründercoaching.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Kleingewerbe
Gibt es eine Umsatzgrenze für ein Kleingewerbe?
Nein, eine feste Grenze steht nicht im Gesetz. Ob du Kleingewerbetreibender oder Kaufmann bist, hängt vom Gesamtbild ab: Umsatz, Zahl der Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und Kredite. Die Zahlen 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn betreffen die Buchführungspflicht, nicht den Begriff Kleingewerbe.
Brauche ich für ein Kleingewerbe einen Steuerberater?
Pflicht ist das nicht. Viele Kleingewerbetreibende erledigen Einnahmenüberschussrechnung und Steuererklärung mit einer Buchhaltungssoftware selbst. Sinnvoll ist eine Beratung oft beim Start, bei Angestellten oder wenn du die Kleinunternehmergrenze erreichst.
Darf ich mit einem Kleingewerbe Mitarbeiter beschäftigen?
Ja. Auch als Kleingewerbetreibender kannst du Minijobber oder Angestellte einstellen. Dafür brauchst du eine Betriebsnummer, musst die Mitarbeitenden anmelden und bei der Berufsgenossenschaft versichern. Wächst das Team deutlich, kann dein Betrieb aber eine kaufmännische Organisation brauchen, dann musst du dich eintragen lassen.
Kann ich ein Kleingewerbe nebenberuflich anmelden?
Ja, die Anmeldung ist dieselbe wie im Hauptberuf. Informiere deinen Arbeitgeber, wenn dein Arbeitsvertrag das verlangt, und achte auf Wettbewerbsverbote. Was nebenher sonst noch gilt, steht unter Nebenberuflich selbstständig.
Bekomme ich für ein Kleingewerbe den Gründungszuschuss?
Das kann möglich sein, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, noch mindestens 150 Tage Anspruch hast und das Kleingewerbe hauptberuflich führst. Ein Nebengewerbe wird nicht gefördert. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen, den Antrag stellst du vor dem Start.
Darf mein Kleingewerbe einen Fantasienamen haben?
Nur als Zusatz. Ohne Eintrag im Handelsregister trittst du mit Vor- und Nachnamen auf, etwa auf Rechnungen und im Impressum. Eine Geschäftsbezeichnung wie „Malerservice“ darfst du ergänzen, solange sie nicht wie eine eingetragene Firma wirkt.
Wie melde ich ein Kleingewerbe wieder ab?
Beim Gewerbeamt mit dem Formular zur Gewerbeabmeldung, und zwar gleichzeitig mit der Aufgabe. Viele Gemeinden bieten das auch online an. Das Gewerbeamt informiert unter anderem Finanzamt und Kammer, deine Krankenkasse informierst du selbst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
Du willst dein Kleingewerbe gut vorbereitet starten?
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.