Kleingewerbe:Anmeldung, Steuern & Grenzen

Du willst klein und unkompliziert starten. Hier erfährst du, was ein Kleingewerbe wirklich bedeutet und welche Pflichten auf dich zukommen.

  • Angst vor Bürokratie? Gewerbeanmeldung und eine einfache Einnahmenüberschussrechnung reichen für den Anfang meist aus.
  • Sorge vor hohen Steuern? Bis 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr fällt keine Gewerbesteuer an.
  • Unsicher, ob du Kaufmann bist? Solange dein Betrieb keine kaufmännische Organisation braucht, bleibst du Kleingewerbetreibender.
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Kurz gesagt

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht. Der Begriff steht in keinem Gesetz, er ergibt sich aus § 1 HGB: Wer kein Kaufmann ist, muss nicht ins Handelsregister und ermittelt seinen Gewinn meist mit der einfachen Einnahmenüberschussrechnung. Anmelden musst du ein Kleingewerbe trotzdem beim Gewerbeamt. Mit der Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer hat es nichts zu tun.

Kein Rechtsbegriff

Kleingewerbe heißt: Gewerbe ohne Kaufmannseigenschaft, ohne Pflicht zum Handelsregister.

Anmeldung

Beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, je nach Ort grob 20 bis 60 Euro.

Steuern

Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag.

Grenzen

Über 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn kann das Finanzamt Buchführung verlangen.

Begriff

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es nicht. Das Handelsgesetzbuch macht jeden Gewerbetreibenden zum Kaufmann, außer sein Betrieb ist so überschaubar, dass er keine kaufmännische Organisation braucht. Genau diese Betriebe nennt man Kleingewerbe.

KleingewerbeKaufmann (e. K.)
GrundlageAusnahme nach § 1 Abs. 2 HGBHandelsgewerbe nach § 1 HGB
Handelsregisterkeine Pflicht, freiwillige Eintragung möglichPflicht zur Eintragung
NameVor- und Nachname, Zusatz erlaubteingetragene Firma, auch Fantasiename
GewinnermittlungEinnahmenüberschussrechnungdoppelte Buchführung und Bilanz, Befreiung unter Grenzen möglich
Rechtvor allem BGBzusätzlich die strengeren Regeln des HGB

Grundlage: §§ 1, 2 und 241a HGB, Stand Oktober 2026.

Ob dein Betrieb eine kaufmännische Organisation braucht, entscheidet das Gesamtbild: Umsatz, Zahl der Beschäftigten, Kunden und Lieferanten, Kredite und Vielfalt des Angebots. Feste Zahlen nennt das Gesetz nicht. Freiberufler sind übrigens nie Kleingewerbetreibende, denn sie betreiben gar kein Gewerbe. Die Abgrenzung erklärt Freiberufler oder Gewerbe.

Abgrenzung

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Handelsrecht, Kleinunternehmer einer aus dem Umsatzsteuerrecht. Kleingewerbe sagt, dass du kein Kaufmann bist. Kleinunternehmer heißt, dass du nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnest, weil dein Umsatz unter den Grenzen liegt. Beides kann zusammentreffen, muss aber nicht. Auch Freiberufler können Kleinunternehmer sein.

KleingewerbeKleinunternehmer
RechtsgebietHandelsrecht (HGB)Umsatzsteuer (§ 19 UStG)
Frage dahinterBin ich Kaufmann?Muss ich Umsatzsteuer berechnen?
Grenzekeine feste Zahl, GesamtbildVorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 €
Wer kann es seinnur GewerbetreibendeGewerbetreibende und Freiberufler
Wahlergibt sich aus dem BetriebVerzicht auf die Regelung möglich

Grenzen nach § 19 UStG seit 2025, Stand Oktober 2026.

Ein Kleingewerbe mit 60.000 Euro Umsatz im Vorjahr ist also kein Kleinunternehmer und muss Umsatzsteuer ausweisen. Alles zu Grenzen, Rechnungen und Verzicht steht unter Kleinunternehmerregelung.

Anmeldung

Wie meldet man ein Kleingewerbe an?

Ein Kleingewerbe meldest du wie jedes Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, vor Ort oder je nach Kommune online. Die Gebühr liegt grob zwischen 20 und 60 Euro. Danach schickst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ans Finanzamt. Für manche Tätigkeiten brauchst du zusätzlich eine Erlaubnis.

  1. 1

    Gewerbe anmelden

    Beim Gewerbeamt mit Ausweis, je nach Tätigkeit mit Erlaubnis oder Handwerkskarte.
  2. 2

    Fragebogen ans Finanzamt

    Innerhalb eines Monats über ELSTER. Hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
  3. 3

    Kammer und Versicherungen

    Du wirst automatisch Mitglied in IHK oder Handwerkskammer. Bei der Berufsgenossenschaft meldest du deinen Betrieb innerhalb einer Woche an.

Ablauf, Unterlagen und Online-Anmeldung im Detail: Gewerbe anmelden. Wie du als Einzelperson insgesamt startest, zeigt Einzelunternehmen gründen. Gibst du dein Kleingewerbe später auf, findest du den Ablauf unter Gewerbe abmelden.

Frau im schwarzen Blazer sitzt an einem hellen Schreibtisch und liest Unterlagen, daneben ein Laptop
Steuern

Welche Steuern zahlt man bei einem Kleingewerbe?

Bei einem Kleingewerbe zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn, Gewerbesteuer nur auf den Teil des Gewerbeertrags über 24.500 Euro und Umsatzsteuer, solange du nicht Kleinunternehmer bist. Die Gewerbesteuer wird zum großen Teil auf deine Einkommensteuer angerechnet. Den Gewinn ermittelst du in der Regel mit der Einnahmenüberschussrechnung.

SteuerWann sie anfälltGut zu wissen
Einkommensteuerauf den Gewinn zusammen mit deinen übrigen EinkünftenGrundfreibetrag 2026: 12.348 €
GewerbesteuerGewerbeertrag über 24.500 € im JahrHebesatz je Gemeinde, Anrechnung nach § 35 EStG
Umsatzsteuerwenn du kein Kleinunternehmer bist19 % oder 7 %, Vorsteuerabzug möglich
Lohnsteuernur mit Angestelltenführst du für deine Mitarbeitenden ab

Stand Oktober 2026. Grundlage: § 11 GewStG, § 35 EStG, § 32a EStG, § 19 UStG.

Rechenwege, Steuersätze und Rücklagen erklärt Steuern für Selbstständige.

Mann mit Brille sitzt am Schreibtisch vor einem Stapel Ordner und liest zwei Belege, daneben ein Laptop
Kammer

Muss man mit einem Kleingewerbe IHK-Beitrag zahlen?

Mitglied der IHK wirst du mit der Anmeldung automatisch, zahlen musst du als Kleingewerbetreibender aber oft nichts. Gewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister sind bis 5.200 Euro Gewerbeertrag im Jahr beitragsfrei. Gründer sind unter weiteren Bedingungen in den ersten Jahren befreit. Handwerker gehören zur Handwerkskammer, die eigene Beitragsregeln hat.

SituationIHK-Beitrag
Kleingewerbe, Gewerbeertrag bis 5.200 €beitragsfrei
Gründer als Einzelperson, Gewinn bis 25.000 €unter weiteren Voraussetzungen im Gründungsjahr und im Folgejahr beitragsfrei, im dritten und vierten Jahr nur Grundbeitrag
darüberGrundbeitrag und Umlage nach Gewerbeertrag, je nach Kammer
HandwerkBeitrag zur Handwerkskammer nach deren Beitragsordnung

Grundlage: § 3 Abs. 3 IHKG; IHK Berlin und IHK Dortmund, Stand Oktober 2026.

Beispiele

Welche Tätigkeiten sind typisch für ein Kleingewerbe?

Typisch für ein Kleingewerbe sind überschaubare Betriebe mit einer Person oder wenigen Helfern: Onlinehandel und kleine Läden, Dienstleistungen wie Hausmeisterservice oder Reinigung, zulassungsfreies Handwerk und Transport. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern der Umfang. Freie Berufe wie Ärztinnen, Architekten oder Journalistinnen zählen nicht dazu.

Handel

Onlineshop, Verkauf auf Märkten, kleiner Laden oder Kiosk.

Handwerk und Service

Hausmeisterservice, Reinigung, Änderungsschneiderei, zulassungsfreie Handwerke.

Dienstleistungen

Vermittlung, Social-Media-Betreuung oder Eventservice, wenn sie nicht freiberuflich sind.

Transport

Kurierfahrten oder Umzugshilfe, teils mit eigenen Erlaubnissen.

Gut zu wissen

Für manche Tätigkeiten brauchst du vor dem Start eine Erlaubnis oder einen Eintrag in die Handwerksrolle, etwa im zulassungspflichtigen Handwerk, im Bewachungsgewerbe oder bei Immobilienmaklern. Das Gewerbeamt sagt dir bei der Anmeldung, was für dich gilt.
Heller Laden einer Änderungsschneiderei mit Nähmaschinen, Bügeltisch, Schneiderpuppen und Garnregal
Grenzen

Ab wann ist ein Kleingewerbe kein Kleingewerbe mehr?

Ein Kleingewerbe endet, sobald dein Betrieb eine kaufmännische Organisation braucht. Dann musst du dich als eingetragener Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen. Unabhängig davon kann das Finanzamt doppelte Buchführung verlangen, wenn dein Umsatz über 800.000 Euro oder dein Gewinn über 80.000 Euro im Jahr liegt.

RegelGrenzeFolge
Kaufmann nach § 1 HGBkeine feste Zahl, Gesamtbild des BetriebsEintrag ins Handelsregister als e. K.
§ 141 AO (Steuerrecht)Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 € im JahrBuchführung und Bilanz, nachdem das Finanzamt dich dazu auffordert
§ 241a HGB (Einzelkaufleute)bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss in zwei Jahren in FolgeBefreiung von Buchführung und Bilanz, EÜR bleibt möglich
§ 19 UStGüber 25.000 € im Vorjahr oder 100.000 € im laufenden JahrEnde der Kleinunternehmerregelung, nicht des Kleingewerbes

Quellen: IHK Hannover (Buchführung für Gründer), §§ 1, 241a HGB, § 141 AO, § 19 UStG. Stand Oktober 2026.

  • Bücher und Aufzeichnungen bewahrst du in der Regel zehn Jahre auf, Buchungsbelege acht Jahre.
  • Wächst dein Betrieb, lohnt sich ein Blick auf die Haftung. Als Kleingewerbetreibender haftest du mit deinem ganzen Vermögen.

Aus meiner Praxis

Der typische Schreckmoment kommt im zweiten Jahr: Das Finanzamt fordert die Steuer fürs erste Jahr nach und setzt gleichzeitig Vorauszahlungen fest. Wer von Anfang an einen festen Teil vom Gewinn zurücklegt, bleibt entspannt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Ein Kleingewerbe kannst du auch neben dem Job starten. Förderung über die Agentur für Arbeit gibt es aber nur für eine hauptberufliche Gründung. Was im Nebenerwerb gilt, steht unter Nebenberuflich selbstständig, wie eine Begleitung beim Start aussehen kann, unter Gründercoaching.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Kleingewerbe

Gibt es eine Umsatzgrenze für ein Kleingewerbe?

Nein, eine feste Grenze steht nicht im Gesetz. Ob du Kleingewerbetreibender oder Kaufmann bist, hängt vom Gesamtbild ab: Umsatz, Zahl der Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und Kredite. Die Zahlen 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn betreffen die Buchführungspflicht, nicht den Begriff Kleingewerbe.

Brauche ich für ein Kleingewerbe einen Steuerberater?

Pflicht ist das nicht. Viele Kleingewerbetreibende erledigen Einnahmenüberschussrechnung und Steuererklärung mit einer Buchhaltungssoftware selbst. Sinnvoll ist eine Beratung oft beim Start, bei Angestellten oder wenn du die Kleinunternehmergrenze erreichst.

Darf ich mit einem Kleingewerbe Mitarbeiter beschäftigen?

Ja. Auch als Kleingewerbetreibender kannst du Minijobber oder Angestellte einstellen. Dafür brauchst du eine Betriebsnummer, musst die Mitarbeitenden anmelden und bei der Berufsgenossenschaft versichern. Wächst das Team deutlich, kann dein Betrieb aber eine kaufmännische Organisation brauchen, dann musst du dich eintragen lassen.

Kann ich ein Kleingewerbe nebenberuflich anmelden?

Ja, die Anmeldung ist dieselbe wie im Hauptberuf. Informiere deinen Arbeitgeber, wenn dein Arbeitsvertrag das verlangt, und achte auf Wettbewerbsverbote. Was nebenher sonst noch gilt, steht unter Nebenberuflich selbstständig.

Bekomme ich für ein Kleingewerbe den Gründungszuschuss?

Das kann möglich sein, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, noch mindestens 150 Tage Anspruch hast und das Kleingewerbe hauptberuflich führst. Ein Nebengewerbe wird nicht gefördert. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen, den Antrag stellst du vor dem Start.

Darf mein Kleingewerbe einen Fantasienamen haben?

Nur als Zusatz. Ohne Eintrag im Handelsregister trittst du mit Vor- und Nachnamen auf, etwa auf Rechnungen und im Impressum. Eine Geschäftsbezeichnung wie „Malerservice“ darfst du ergänzen, solange sie nicht wie eine eingetragene Firma wirkt.

Wie melde ich ein Kleingewerbe wieder ab?

Beim Gewerbeamt mit dem Formular zur Gewerbeabmeldung, und zwar gleichzeitig mit der Aufgabe. Viele Gemeinden bieten das auch online an. Das Gewerbeamt informiert unter anderem Finanzamt und Kammer, deine Krankenkasse informierst du selbst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst dein Kleingewerbe gut vorbereitet starten?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.