Impressum für Gründer:Kleinunternehmer & Einzelunternehmen
Du willst online sichtbar werden, ohne Angst vor Abmahnungen. Mit den richtigen Pflichtangaben steht dein Impressum in einer halben Stunde.
- Juristendeutsch schreckt dich ab? Für die meisten Gründer reichen sechs bis acht klare Angaben.
- Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer-ID? Dann nennst du die Wirtschafts-ID, sobald du sie hast. Die Steuernummer bleibt draußen.
- Sorge um deine Privatadresse? Ein Postfach reicht nicht, eine echte Geschäftsadresse ist möglich.
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Kurz gesagt
Ein Impressum brauchst du als Gründer, sobald du geschäftsmäßig eine Website, einen Onlineshop oder ein Social-Media-Profil betreibst. Rechtsgrundlage ist seit dem 14. Mai 2024 § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Pflicht sind dein vollständiger Name, eine Anschrift ohne Postfach, E-Mail und schnelle Kontaktmöglichkeit, je nach Fall Rechtsform, Vertretung, Register, Kammer und Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID. Wer keine dieser beiden Nummern hat, lässt die Zeile weg.
Für wen
Für alle geschäftsmäßigen Websites, Shops und Profile, auch für Kleinunternehmer und Nebengewerbe.
Grundlage
Seit 14. Mai 2024 § 5 DDG statt § 5 TMG, bei redaktionellen Inhalten zusätzlich § 18 MStV.
Steuernummern
Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID nur, wenn vorhanden. Die Steuernummer bleibt draußen.
Risiko
Fehler können Abmahnungen von Verbänden und Bußgelder bis 50.000 Euro auslösen.
Wer braucht ein Impressum?
Ein Impressum braucht jeder, der geschäftsmäßig einen digitalen Dienst anbietet, in der Regel gegen Entgelt. Dazu zählen Firmenwebsite, Onlineshop, Landingpage und geschäftliche Profile in sozialen Netzwerken. Das gilt unabhängig von Umsatz und Rechtsform, also auch für Kleinunternehmer und Nebengewerbe. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug brauchen kein Impressum nach dem DDG.
| Dein Auftritt | Impressum nötig? |
|---|---|
| Website deines Einzelunternehmens oder deiner UG | ja |
| Onlineshop oder Verkauf über Marktplätze | ja, oft mit weiteren Pflichten aus dem Verbraucherrecht |
| Instagram, Facebook, LinkedIn oder TikTok mit deinem Angebot | ja |
| Blog oder Newsletter mit redaktionellen Beiträgen | ja, dazu eine verantwortliche Person nach § 18 MStV |
| Rein privates Profil ohne Werbung für dein Angebot | nein |
Grundlage: § 5 DDG (in Kraft seit 14.05.2024, ersetzt § 5 TMG), § 18 MStV. Stand Oktober 2026.
Die Regeln sind inhaltlich weitgehend gleich geblieben. Steht in deinem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“, passt du den Verweis an.
Was muss in ein Impressum?
In ein Impressum gehören dein Name und die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, sowie Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme mit E-Mail-Adresse. Je nach Fall kommen Rechtsform und Vertretung, Register und Registernummer, Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsrecht sowie die Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID dazu. Die Angaben müssen leicht erkennbar und ständig erreichbar sein.
| Angabe | Wer sie braucht |
|---|---|
| Vor- und Nachname oder Firma | alle, bei Gesellschaften der Name der Gesellschaft mit Rechtsform |
| Anschrift der Niederlassung | alle, kein Postfach |
| E-Mail und schnelle Kontaktmöglichkeit | alle, in der Praxis mit Telefonnummer |
| Vertretungsberechtigte Person | GmbH, UG und andere juristische Personen; bei GbR, OHG und KG üblich die vertretungsberechtigten Gesellschafter |
| Register und Registernummer | wer eingetragen ist, etwa e. K., GmbH, UG, eingetragene GbR, Partnerschaft |
| Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID | nur wer eine solche Nummer besitzt |
| Aufsichtsbehörde | bei Tätigkeiten mit behördlicher Zulassung |
| Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsrecht | reglementierte Berufe wie Architekten, Ärzte, Steuerberater |
| Verantwortlicher für Inhalte | bei journalistisch-redaktionellen Inhalten nach § 18 Abs. 2 MStV |
Grundlage: § 5 Abs. 1 DDG, § 18 MStV; IHK-Merkblätter zum Internet-Impressum. Stand Oktober 2026.
Zwei Klicks
Was gehört ins Impressum bei einem Einzelunternehmen?
Bei einem Einzelunternehmen gehören dein Vor- und Nachname, deine Geschäftsanschrift, E-Mail und Telefon ins Impressum, dazu die Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID, falls du eine hast. Eine Geschäftsbezeichnung darfst du ergänzen, sie ersetzt aber nicht deinen Namen. Als eingetragener Kaufmann nennst du zusätzlich deine Firma mit dem Zusatz e. K., Registergericht und Registernummer.
| Rechtsform | Was zusätzlich zu Anschrift und Kontakt hineingehört |
|---|---|
| Einzelunternehmen | Vor- und Nachname, Geschäftsbezeichnung optional |
| Eingetragener Kaufmann (e. K.) | Firma mit „e. K.“, Inhaber, Registergericht und Registernummer |
| Freiberufler | Vor- und Nachname, bei reglementierten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsrecht |
| GbR | Name der GbR mit Rechtsform, die vertretungsberechtigten Gesellschafter, bei eingetragener GbR Register und Nummer |
| UG (haftungsbeschränkt) | Firma mit vollständigem Rechtsformzusatz, Geschäftsführer, Registergericht und HRB-Nummer |
| GmbH | Firma, Geschäftsführer, Registergericht und HRB-Nummer, Stammkapital nur wenn du Kapital erwähnst |
Grundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 DDG; IHK München, Merkblatt Pflichtangaben im Internet-Impressum (Stand 05/2024).
Welche Rechtsform zu dir passt, zeigt die Übersicht Rechtsformen. Wie du allein startest, erklärt Einzelunternehmen gründen. Bei der UG gehört der Zusatz „haftungsbeschränkt“ ausgeschrieben oder in der zulässigen Kurzform in die Firma, mehr dazu unter UG gründen.
Was muss ins Impressum als Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer brauchst du dasselbe Impressum wie jedes andere Einzelunternehmen: Name, Anschrift, E-Mail und Telefon. Die Umsatzsteuerbefreiung ändert daran nichts. Hast du keine Umsatzsteuer-ID und keine Wirtschafts-ID, entfällt diese Zeile. Einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung brauchst du im Impressum nicht, er gehört auf deine Rechnungen.
- Vor- und Nachname, auch wenn du nebenberuflich startest.
- Anschrift, unter der du erreichbar bist und Post bekommst.
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID nur, wenn dir eine zugeteilt wurde.
Wirtschafts-ID
Grenzen, Rechnungshinweis und Verzicht erklärt die Seite Kleinunternehmerregelung.

Brauche ich ein Impressum auf Instagram, Facebook oder LinkedIn?
Ja, wenn du dort geschäftlich auftrittst und für dein Angebot wirbst. Auch geschäftliche Profile sind digitale Dienste im Sinne des DDG. Das Impressum muss vom Profil aus leicht erkennbar und mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Meist verlinkst du dafür im Profiltext oder im Infobereich auf das Impressum deiner Website.
| Plattform | So machst du es |
|---|---|
| Instagram, TikTok | Link im Profil mit klarer Bezeichnung, etwa „Impressum“, auf die Impressumsseite deiner Website |
| Facebook-Seite | Impressumsfeld oder Link im Infobereich der Seite |
| LinkedIn, Xing | Link im Infobereich der Unternehmensseite bzw. des Profils |
| Marktplätze wie eBay oder Etsy | Angaben in den dafür vorgesehenen Feldern für gewerbliche Verkäufer |
Die IHKs nennen geschäftliche Auftritte bei eBay, Facebook, Amazon Marketplace, Xing und LinkedIn ausdrücklich als impressumspflichtig (ihk.de Düsseldorf).
Achtung

Welche Adresse gehört ins Impressum, wenn ich von zu Hause arbeite?
Ins Impressum gehört die Anschrift, unter der du niedergelassen bist. Arbeitest du von zu Hause, ist das in der Regel deine Wohnadresse. Ein Postfach reicht nicht. Eine Geschäftsadresse, etwa ein Büro oder ein Coworking-Platz, ist möglich, wenn du dort tatsächlich tätig bist und Post zuverlässig zugestellt werden kann.
- Wohnadresse: einfach und eindeutig, aber für alle sichtbar.
- Eigenes Büro oder Werkstatt: die übliche Lösung, sobald du Räume hast.
- Coworking mit Postannahme: möglich, wenn du dort arbeitest und Schriftstücke dich zuverlässig erreichen.
- Reine Adressdienste ohne eigene Tätigkeit vor Ort: rechtlich umstritten, lass dich vorher beraten.
Melde dein Gewerbe und das Finanzamt an derselben Adresse an, die im Impressum steht. Widersprüche fallen spätestens bei Rückfragen auf.
Wie sieht ein Muster-Impressum aus?
Ein Muster-Impressum für Gründer ist kurz: Überschrift, Angaben nach § 5 DDG, Name, Anschrift, Kontakt und gegebenenfalls Register und Umsatzsteuer-ID. Die beiden Beispiele unten zeigen den Aufbau für ein Einzelunternehmen und eine UG. Ersetze alle Platzhalter in eckigen Klammern durch deine Daten und streiche Zeilen, die auf dich nicht zutreffen.
Beispiel Einzelunternehmen
Angaben gemäß § 5 DDG
[Vorname Nachname]
[Geschäftsbezeichnung, falls vorhanden]
[Straße Hausnummer], [PLZ Ort]
Telefon: [Nummer]
E-Mail: [Adresse]
Umsatzsteuer-ID: [DE…] (nur falls vorhanden)
Beispiel UG
Angaben gemäß § 5 DDG
[Name] UG (haftungsbeschränkt)
[Straße Hausnummer], [PLZ Ort]
Vertreten durch die Geschäftsführung: [Vorname Nachname]
Telefon: [Nummer], E-Mail: [Adresse]
Registergericht: Amtsgericht [Ort], HRB [Nummer]
Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID: [Nummer]
Gut zu wissen
Was passiert bei einem fehlerhaften Impressum?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen, meist mit einer Unterlassungserklärung. Außerdem droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Mitbewerber können für solche Informationsfehler im Netz seit Ende 2020 keine Abmahnkosten mehr verlangen. Wirtschaftsverbände dürfen das weiterhin, deshalb lohnt sich ein sauberes Impressum ab dem ersten Tag.
| Typischer Fehler | Besser so |
|---|---|
| Nur Vorname oder nur Fantasiename | vollständiger Vor- und Nachname, Fantasiename als Ergänzung |
| Postfach statt Anschrift | Anschrift der Niederlassung |
| Nur Kontaktformular | E-Mail-Adresse ausschreiben, Telefon ergänzen |
| Verweis auf § 5 TMG | § 5 DDG |
| Link zur EU-Streitschlichtungsplattform | streichen, die Plattform ist seit Juli 2025 abgeschaltet |
| UG ohne Rechtsformzusatz oder ohne Geschäftsführer | Firma mit Zusatz, Geschäftsführer und HRB-Nummer nennen |
Grundlage: § 5 DDG, Bußgeld nach § 33 DDG, § 13 Abs. 4 UWG. Stand Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Neben dem Impressum brauchst du für eine Website fast immer eine Datenschutzerklärung. Worauf du beim Auftritt insgesamt achtest, steht unter Website erstellen lassen.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWebsite, Impressum und Datenschutz gehören zu den Startaufgaben, die du in einem geförderten Coaching mit auf deine Liste setzen kannst. Welche Wege es gibt, zeigt der Überblick Gründercoaching. Für Detailfragen zu Impressum und Datenschutz sind Rechtsanwälte und die Rechtsberatung deiner IHK die richtige Adresse.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
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Häufige Fragen: Impressum für Gründer
Muss meine Telefonnummer ins Impressum?
Ausdrücklich nennt das Gesetz nur die E-Mail-Adresse und eine schnelle, unmittelbare Kommunikation. Nach dem Europäischen Gerichtshof brauchst du neben der E-Mail einen zweiten schnellen Kontaktweg, in der Praxis meist die Telefonnummer. Verkaufst du online an Verbraucher, ist sie nach Verbraucherrecht in der Regel ohnehin anzugeben.
Brauche ich als Freiberufler ein Impressum?
Ja, sobald du deine Leistungen geschäftsmäßig im Netz anbietest. Für Freiberufler gelten dieselben Grundangaben wie für Gewerbetreibende. Bei reglementierten Berufen wie Architekten, Steuerberatern oder Ärzten kommen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln dazu.
Muss ich meine Steuernummer im Impressum angeben?
Nein. Pflicht ist nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn du eine hast. Die normale Steuernummer vom Finanzamt gehört nicht ins Impressum und sollte dort auch nicht stehen.
Kann ich einen Impressum-Generator nutzen?
Ja, für den Einstieg sind Generatoren hilfreich. Prüfe das Ergebnis trotzdem Zeile für Zeile, denn viele Vorlagen nennen noch das alte Telemediengesetz oder den Link zur abgeschalteten EU-Streitschlichtungsplattform. Bei Sonderfällen wie reglementierten Berufen klärst du die Angaben mit deiner Kammer.
Brauche ich neben dem Impressum eine Datenschutzerklärung?
In aller Regel ja. Das Impressum sagt, wer hinter der Seite steht. Die Datenschutzerklärung nach DSGVO sagt, welche Daten du verarbeitest, etwa über Kontaktformular, Analyse-Tools oder eingebundene Schriften. Beide verlinkst du gut sichtbar, meist im Fußbereich jeder Seite.
Gehört der Link zur OS-Plattform noch ins Impressum?
Nein. Die EU hat ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung am 20. Juli 2025 eingestellt, damit ist auch die Pflicht zum Link entfallen. Ein veralteter Link sollte raus, weil er auf eine Seite verweist, die es so nicht mehr gibt.
Brauche ich schon vor dem offiziellen Start ein Impressum?
Sobald deine Seite oder dein Profil dein Angebot bewirbt, ist sie geschäftsmäßig und braucht ein Impressum. Das gilt auch für eine Vorschauseite mit Kontaktmöglichkeit. Plane das Impressum deshalb mit dem ersten Online-Auftritt ein.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.