Impressum für Gründer:Kleinunternehmer & Einzelunternehmen

Du willst online sichtbar werden, ohne Angst vor Abmahnungen. Mit den richtigen Pflichtangaben steht dein Impressum in einer halben Stunde.

  • Juristendeutsch schreckt dich ab? Für die meisten Gründer reichen sechs bis acht klare Angaben.
  • Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer-ID? Dann nennst du die Wirtschafts-ID, sobald du sie hast. Die Steuernummer bleibt draußen.
  • Sorge um deine Privatadresse? Ein Postfach reicht nicht, eine echte Geschäftsadresse ist möglich.
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Lächelnde Gründerin im beigen Blazer arbeitet am Schreibtisch an Laptop und Bildschirm mit einer Website-Ansicht

Kurz gesagt

Ein Impressum brauchst du als Gründer, sobald du geschäftsmäßig eine Website, einen Onlineshop oder ein Social-Media-Profil betreibst. Rechtsgrundlage ist seit dem 14. Mai 2024 § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Pflicht sind dein vollständiger Name, eine Anschrift ohne Postfach, E-Mail und schnelle Kontaktmöglichkeit, je nach Fall Rechtsform, Vertretung, Register, Kammer und Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID. Wer keine dieser beiden Nummern hat, lässt die Zeile weg.

Für wen

Für alle geschäftsmäßigen Websites, Shops und Profile, auch für Kleinunternehmer und Nebengewerbe.

Grundlage

Seit 14. Mai 2024 § 5 DDG statt § 5 TMG, bei redaktionellen Inhalten zusätzlich § 18 MStV.

Steuernummern

Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID nur, wenn vorhanden. Die Steuernummer bleibt draußen.

Risiko

Fehler können Abmahnungen von Verbänden und Bußgelder bis 50.000 Euro auslösen.

§ 5 DDG

Wer braucht ein Impressum?

Ein Impressum braucht jeder, der geschäftsmäßig einen digitalen Dienst anbietet, in der Regel gegen Entgelt. Dazu zählen Firmenwebsite, Onlineshop, Landingpage und geschäftliche Profile in sozialen Netzwerken. Das gilt unabhängig von Umsatz und Rechtsform, also auch für Kleinunternehmer und Nebengewerbe. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug brauchen kein Impressum nach dem DDG.

Dein AuftrittImpressum nötig?
Website deines Einzelunternehmens oder deiner UGja
Onlineshop oder Verkauf über Marktplätzeja, oft mit weiteren Pflichten aus dem Verbraucherrecht
Instagram, Facebook, LinkedIn oder TikTok mit deinem Angebotja
Blog oder Newsletter mit redaktionellen Beiträgenja, dazu eine verantwortliche Person nach § 18 MStV
Rein privates Profil ohne Werbung für dein Angebotnein

Grundlage: § 5 DDG (in Kraft seit 14.05.2024, ersetzt § 5 TMG), § 18 MStV. Stand Oktober 2026.

Die Regeln sind inhaltlich weitgehend gleich geblieben. Steht in deinem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“, passt du den Verweis an.

Pflichtangaben

Was muss in ein Impressum?

In ein Impressum gehören dein Name und die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, sowie Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme mit E-Mail-Adresse. Je nach Fall kommen Rechtsform und Vertretung, Register und Registernummer, Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsrecht sowie die Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID dazu. Die Angaben müssen leicht erkennbar und ständig erreichbar sein.

AngabeWer sie braucht
Vor- und Nachname oder Firmaalle, bei Gesellschaften der Name der Gesellschaft mit Rechtsform
Anschrift der Niederlassungalle, kein Postfach
E-Mail und schnelle Kontaktmöglichkeitalle, in der Praxis mit Telefonnummer
Vertretungsberechtigte PersonGmbH, UG und andere juristische Personen; bei GbR, OHG und KG üblich die vertretungsberechtigten Gesellschafter
Register und Registernummerwer eingetragen ist, etwa e. K., GmbH, UG, eingetragene GbR, Partnerschaft
Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-IDnur wer eine solche Nummer besitzt
Aufsichtsbehördebei Tätigkeiten mit behördlicher Zulassung
Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsrechtreglementierte Berufe wie Architekten, Ärzte, Steuerberater
Verantwortlicher für Inhaltebei journalistisch-redaktionellen Inhalten nach § 18 Abs. 2 MStV

Grundlage: § 5 Abs. 1 DDG, § 18 MStV; IHK-Merkblätter zum Internet-Impressum. Stand Oktober 2026.

Zwei Klicks

Verlinke das Impressum mit einem klaren Wort wie „Impressum“ von jeder Seite aus, meist im Fußbereich. Nach dem Bundesgerichtshof reicht es, wenn es mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist.
Je Rechtsform

Was gehört ins Impressum bei einem Einzelunternehmen?

Bei einem Einzelunternehmen gehören dein Vor- und Nachname, deine Geschäftsanschrift, E-Mail und Telefon ins Impressum, dazu die Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID, falls du eine hast. Eine Geschäftsbezeichnung darfst du ergänzen, sie ersetzt aber nicht deinen Namen. Als eingetragener Kaufmann nennst du zusätzlich deine Firma mit dem Zusatz e. K., Registergericht und Registernummer.

RechtsformWas zusätzlich zu Anschrift und Kontakt hineingehört
EinzelunternehmenVor- und Nachname, Geschäftsbezeichnung optional
Eingetragener Kaufmann (e. K.)Firma mit „e. K.“, Inhaber, Registergericht und Registernummer
FreiberuflerVor- und Nachname, bei reglementierten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsrecht
GbRName der GbR mit Rechtsform, die vertretungsberechtigten Gesellschafter, bei eingetragener GbR Register und Nummer
UG (haftungsbeschränkt)Firma mit vollständigem Rechtsformzusatz, Geschäftsführer, Registergericht und HRB-Nummer
GmbHFirma, Geschäftsführer, Registergericht und HRB-Nummer, Stammkapital nur wenn du Kapital erwähnst

Grundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 DDG; IHK München, Merkblatt Pflichtangaben im Internet-Impressum (Stand 05/2024).

Welche Rechtsform zu dir passt, zeigt die Übersicht Rechtsformen. Wie du allein startest, erklärt Einzelunternehmen gründen. Bei der UG gehört der Zusatz „haftungsbeschränkt“ ausgeschrieben oder in der zulässigen Kurzform in die Firma, mehr dazu unter UG gründen.

Kleinunternehmer

Was muss ins Impressum als Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer brauchst du dasselbe Impressum wie jedes andere Einzelunternehmen: Name, Anschrift, E-Mail und Telefon. Die Umsatzsteuerbefreiung ändert daran nichts. Hast du keine Umsatzsteuer-ID und keine Wirtschafts-ID, entfällt diese Zeile. Einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung brauchst du im Impressum nicht, er gehört auf deine Rechnungen.

  • Vor- und Nachname, auch wenn du nebenberuflich startest.
  • Anschrift, unter der du erreichbar bist und Post bekommst.
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
  • Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID nur, wenn dir eine zugeteilt wurde.

Wirtschafts-ID

Das Bundeszentralamt für Steuern teilt seit November 2024 schrittweise Wirtschafts-Identifikationsnummern zu, ausdrücklich auch an Kleinunternehmer. Du musst sie nicht beantragen, sie kommt per Brief oder über ELSTER. Sobald du sie hast, gehört sie mit der Bezeichnung „Wirtschafts-ID“ ins Impressum. Hast du schon eine Umsatzsteuer-ID, genügt eine der beiden Nummern.

Grenzen, Rechnungshinweis und Verzicht erklärt die Seite Kleinunternehmerregelung.

Frau im Strickpullover arbeitet abends am Küchentisch unter einer Lampe an ihrem Laptop, daneben eine Tasse und ein Notizbuch
Social Media

Brauche ich ein Impressum auf Instagram, Facebook oder LinkedIn?

Ja, wenn du dort geschäftlich auftrittst und für dein Angebot wirbst. Auch geschäftliche Profile sind digitale Dienste im Sinne des DDG. Das Impressum muss vom Profil aus leicht erkennbar und mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Meist verlinkst du dafür im Profiltext oder im Infobereich auf das Impressum deiner Website.

PlattformSo machst du es
Instagram, TikTokLink im Profil mit klarer Bezeichnung, etwa „Impressum“, auf die Impressumsseite deiner Website
Facebook-SeiteImpressumsfeld oder Link im Infobereich der Seite
LinkedIn, XingLink im Infobereich der Unternehmensseite bzw. des Profils
Marktplätze wie eBay oder EtsyAngaben in den dafür vorgesehenen Feldern für gewerbliche Verkäufer

Die IHKs nennen geschäftliche Auftritte bei eBay, Facebook, Amazon Marketplace, Xing und LinkedIn ausdrücklich als impressumspflichtig (ihk.de Düsseldorf).

Achtung

Ein Link, der erst nach drei oder mehr Klicks zum Impressum führt oder nur „Info“ heißt, kann zu wenig sein. Prüfe den Weg auf dem Handy.
Junge Gründerin arbeitet an einem hellen Tisch am Laptop, um sie herum Keramik, Kerzen und ein Versandkarton mit Ware
Anschrift

Welche Adresse gehört ins Impressum, wenn ich von zu Hause arbeite?

Ins Impressum gehört die Anschrift, unter der du niedergelassen bist. Arbeitest du von zu Hause, ist das in der Regel deine Wohnadresse. Ein Postfach reicht nicht. Eine Geschäftsadresse, etwa ein Büro oder ein Coworking-Platz, ist möglich, wenn du dort tatsächlich tätig bist und Post zuverlässig zugestellt werden kann.

  • Wohnadresse: einfach und eindeutig, aber für alle sichtbar.
  • Eigenes Büro oder Werkstatt: die übliche Lösung, sobald du Räume hast.
  • Coworking mit Postannahme: möglich, wenn du dort arbeitest und Schriftstücke dich zuverlässig erreichen.
  • Reine Adressdienste ohne eigene Tätigkeit vor Ort: rechtlich umstritten, lass dich vorher beraten.

Melde dein Gewerbe und das Finanzamt an derselben Adresse an, die im Impressum steht. Widersprüche fallen spätestens bei Rückfragen auf.

Muster

Wie sieht ein Muster-Impressum aus?

Ein Muster-Impressum für Gründer ist kurz: Überschrift, Angaben nach § 5 DDG, Name, Anschrift, Kontakt und gegebenenfalls Register und Umsatzsteuer-ID. Die beiden Beispiele unten zeigen den Aufbau für ein Einzelunternehmen und eine UG. Ersetze alle Platzhalter in eckigen Klammern durch deine Daten und streiche Zeilen, die auf dich nicht zutreffen.

Beispiel Einzelunternehmen

Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
[Vorname Nachname]
[Geschäftsbezeichnung, falls vorhanden]
[Straße Hausnummer], [PLZ Ort]
Telefon: [Nummer]
E-Mail: [Adresse]
Umsatzsteuer-ID: [DE…] (nur falls vorhanden)

Beispiel UG

Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
[Name] UG (haftungsbeschränkt)
[Straße Hausnummer], [PLZ Ort]
Vertreten durch die Geschäftsführung: [Vorname Nachname]
Telefon: [Nummer], E-Mail: [Adresse]
Registergericht: Amtsgericht [Ort], HRB [Nummer]
Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID: [Nummer]

Gut zu wissen

Die Muster sind Beispiele ohne echte Daten und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Betreibst du einen Blog mit redaktionellen Beiträgen, ergänzt du „Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: [Vorname Nachname, Anschrift]“.
Abmahnung

Was passiert bei einem fehlerhaften Impressum?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen, meist mit einer Unterlassungserklärung. Außerdem droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Mitbewerber können für solche Informationsfehler im Netz seit Ende 2020 keine Abmahnkosten mehr verlangen. Wirtschaftsverbände dürfen das weiterhin, deshalb lohnt sich ein sauberes Impressum ab dem ersten Tag.

Typischer FehlerBesser so
Nur Vorname oder nur Fantasienamevollständiger Vor- und Nachname, Fantasiename als Ergänzung
Postfach statt AnschriftAnschrift der Niederlassung
Nur KontaktformularE-Mail-Adresse ausschreiben, Telefon ergänzen
Verweis auf § 5 TMG§ 5 DDG
Link zur EU-Streitschlichtungsplattformstreichen, die Plattform ist seit Juli 2025 abgeschaltet
UG ohne Rechtsformzusatz oder ohne GeschäftsführerFirma mit Zusatz, Geschäftsführer und HRB-Nummer nennen

Grundlage: § 5 DDG, Bußgeld nach § 33 DDG, § 13 Abs. 4 UWG. Stand Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Neben dem Impressum brauchst du für eine Website fast immer eine Datenschutzerklärung. Worauf du beim Auftritt insgesamt achtest, steht unter Website erstellen lassen.

Mehrere bedruckte Dokumente auf einem Holzschreibtisch, daneben ein Kugelschreiber, Ordner und eine kleine goldene Waage

Aus meiner Praxis

Viele Pflichten lernen Shop-Gründer erst durch die erste Abmahnung kennen: Impressum, Widerrufsbelehrung, Verpackungsregistrierung. Das gehört auf die Liste vor dem Start.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Website, Impressum und Datenschutz gehören zu den Startaufgaben, die du in einem geförderten Coaching mit auf deine Liste setzen kannst. Welche Wege es gibt, zeigt der Überblick Gründercoaching. Für Detailfragen zu Impressum und Datenschutz sind Rechtsanwälte und die Rechtsberatung deiner IHK die richtige Adresse.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Impressum für Gründer

Muss meine Telefonnummer ins Impressum?

Ausdrücklich nennt das Gesetz nur die E-Mail-Adresse und eine schnelle, unmittelbare Kommunikation. Nach dem Europäischen Gerichtshof brauchst du neben der E-Mail einen zweiten schnellen Kontaktweg, in der Praxis meist die Telefonnummer. Verkaufst du online an Verbraucher, ist sie nach Verbraucherrecht in der Regel ohnehin anzugeben.

Brauche ich als Freiberufler ein Impressum?

Ja, sobald du deine Leistungen geschäftsmäßig im Netz anbietest. Für Freiberufler gelten dieselben Grundangaben wie für Gewerbetreibende. Bei reglementierten Berufen wie Architekten, Steuerberatern oder Ärzten kommen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln dazu.

Muss ich meine Steuernummer im Impressum angeben?

Nein. Pflicht ist nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn du eine hast. Die normale Steuernummer vom Finanzamt gehört nicht ins Impressum und sollte dort auch nicht stehen.

Kann ich einen Impressum-Generator nutzen?

Ja, für den Einstieg sind Generatoren hilfreich. Prüfe das Ergebnis trotzdem Zeile für Zeile, denn viele Vorlagen nennen noch das alte Telemediengesetz oder den Link zur abgeschalteten EU-Streitschlichtungsplattform. Bei Sonderfällen wie reglementierten Berufen klärst du die Angaben mit deiner Kammer.

Brauche ich neben dem Impressum eine Datenschutzerklärung?

In aller Regel ja. Das Impressum sagt, wer hinter der Seite steht. Die Datenschutzerklärung nach DSGVO sagt, welche Daten du verarbeitest, etwa über Kontaktformular, Analyse-Tools oder eingebundene Schriften. Beide verlinkst du gut sichtbar, meist im Fußbereich jeder Seite.

Gehört der Link zur OS-Plattform noch ins Impressum?

Nein. Die EU hat ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung am 20. Juli 2025 eingestellt, damit ist auch die Pflicht zum Link entfallen. Ein veralteter Link sollte raus, weil er auf eine Seite verweist, die es so nicht mehr gibt.

Brauche ich schon vor dem offiziellen Start ein Impressum?

Sobald deine Seite oder dein Profil dein Angebot bewirbt, ist sie geschäftsmäßig und braucht ein Impressum. Das gilt auch für eine Vorschauseite mit Kontaktmöglichkeit. Plane das Impressum deshalb mit dem ersten Online-Auftritt ein.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.