Gewerbesteuer für Gründer:Freibetrag, Hebesatz & Beispiel

Du willst wissen, ob und wie viel Gewerbesteuer auf dich zukommt. Mit Freibetrag und Anrechnung ist sie oft kleiner, als du denkst.

  • Angst vor einer zusätzlichen Steuer? Unter 24.500 Euro Gewerbeertrag zahlen Einzelunternehmer gar keine Gewerbesteuer.
  • Doppelt belastet? Die Anrechnung gleicht die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern oft weitgehend aus.
  • Keine Ahnung vom Hebesatz? Den Satz deiner Gemeinde findest du meist auf ihrer Website.
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Kurz gesagt

Gewerbesteuer zahlen Gründer mit einem Gewerbe, Freiberufler nicht. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr. Vom Rest nimmt das Finanzamt 3,5 Prozent als Messbetrag, die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. Bei 50.000 Euro Gewinn und 400 Prozent sind das 3.570 Euro. Einzelunternehmer bekommen bis zum 4-fachen Messbetrag auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer zahlt

Gewerbetreibende, gewerbliche Personengesellschaften, UG und GmbH. Freiberufler zahlen keine.

Freibetrag

24.500 Euro Gewerbeertrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, für UG und GmbH keiner.

Hebesatz

Legt die Gemeinde fest, 2026 mindestens 200 Prozent, ab 2027 mindestens 280 Prozent.

Anrechnung

Einzelunternehmer ziehen bis zum 4-fachen Messbetrag von ihrer Einkommensteuer ab.

Steuerpflicht

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbebetrieb in Deutschland: Einzelunternehmer mit Gewerbe, gewerblich tätige Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG sowie UG und GmbH. Kapitalgesellschaften zahlen sie immer, auch bei freiberuflicher Tätigkeit. Freiberufler, Land- und Forstwirte und reine private Vermögensverwaltung zahlen keine. Für Kleingewerbe gelten dieselben Regeln, der Freibetrag schützt kleine Gewinne.

WerGewerbesteuer?
Einzelunternehmer mit Gewerbe, auch Kleingewerbe und Nebengewerbeja, über 24.500 € Gewerbeertrag
GbR, OHG, KG mit gewerblicher Tätigkeitja, über 24.500 € Gewerbeertrag der Gesellschaft
UG und GmbHja, immer und ohne Freibetrag
Freiberufler und freiberufliche GbR oder Partnerschaftnein
Land- und Forstwirtschaft, private Vermietungnein

Grundlage: §§ 2, 11 GewStG. Stand Oktober 2026.

Ob deine Tätigkeit als Gewerbe oder freier Beruf zählt, klärt Freiberufler oder Gewerbe. Wie du dein Gewerbe anmeldest, steht unter Gewerbe anmelden.

Junger Schreiner mit Gehörschutz um den Hals markiert in seiner Werkstatt ein Holzbrett mit Bleistift und Maßband
Freibetrag

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer beträgt 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr. Er gilt für natürliche Personen, also Einzelunternehmer, und für Personengesellschaften, dort einmal für die ganze Gesellschaft. UG und GmbH haben keinen Freibetrag. Weil es ein Freibetrag und keine Freigrenze ist, zahlst du nur auf den Teil, der darüber liegt.

UnternehmenFreibetrag pro Jahr
Einzelunternehmen24.500 €
GbR, OHG, KG24.500 € für die Gesellschaft, nicht je Gesellschafter
Bestimmte andere, etwa wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Vereinen5.000 €
UG und GmbHkeiner

§ 11 Abs. 1 GewStG, Stand Oktober 2026.

Gut zu wissen

Der Gewerbeertrag ist nicht ganz dasselbe wie dein Gewinn. Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn, dazu kommen Hinzurechnungen und Abzüge. Bei den meisten Gründern sind beide Werte gleich oder fast gleich.
Hebesatz

Was ist der Hebesatz und wie hoch ist er?

Der Hebesatz ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Gewerbesteuer-Messbetrag multipliziert. Jede Gemeinde legt ihn selbst fest. 2026 muss er mindestens 200 Prozent betragen, ab 2027 mindestens 280 Prozent. Großstädte liegen oft zwischen 400 und 490 Prozent, kleinere Gemeinden häufig darunter. Den aktuellen Wert findest du bei deiner Gemeinde.

GemeindeHebesatz 2026Gewerbesteuer bei 50.000 € Gewerbeertrag (Einzelunternehmen)
Mindesthebesatz ab 2027280 %2.499 €
Berlin410 %3.659,25 €
Frankfurt am Main460 %4.105,50 €
Hamburg470 %4.194,75 €
München490 %4.373,25 €

Hebesätze 2026 laut Angaben der Städte München, Hamburg und Berlin sowie der IHK Frankfurt am Main. Gemeinden können sie jährlich ändern. Mindesthebesatz nach § 16 Abs. 4 GewStG. Gewerbesteuer eigene Berechnung: (50.000 € − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz.

Maßgeblich ist die Gemeinde, in der du tatsächlich arbeitest, nicht eine bloße Postadresse. Für Einzelunternehmer gleicht die Anrechnung einen Hebesatz bis rund 400 Prozent ohnehin weitgehend aus.

Berechnung

Wie berechnest du die Gewerbesteuer?

Du startest mit dem Gewerbeertrag, also meist deinem Gewinn, rundest ihn auf volle 100 Euro ab und ziehst den Freibetrag von 24.500 Euro ab. Den Rest multiplizierst du mit 3,5 Prozent und erhältst den Messbetrag. Der Messbetrag mal Hebesatz ergibt die Gewerbesteuer. Bei UG und GmbH entfällt der Freibetrag.

  1. 1

    Gewerbeertrag ermitteln

    Gewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen, bei den meisten Gründern gleich dem Gewinn.
  2. 2

    Abrunden und Freibetrag abziehen

    Auf volle 100 Euro abrunden, dann 24.500 Euro abziehen (nicht bei UG und GmbH).
  3. 3

    Messbetrag bilden

    Den Rest mit 3,5 Prozent multiplizieren. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest.
  4. 4

    Hebesatz anwenden

    Messbetrag mal Hebesatz ergibt die Gewerbesteuer. Den Bescheid schickt die Gemeinde.
RechenschrittBeispiel ABeispiel BBeispiel C (GmbH)
Gewerbeertrag50.000 €38.750 €50.000 €
abgerundet50.000 €38.700 €50.000 €
minus Freibetrag25.500 €14.200 €50.000 € (kein Freibetrag)
Messbetrag (3,5 %)892,50 €497 €1.750 €
Hebesatz400 %350 %400 %
Gewerbesteuer3.570 €1.739,50 €7.000 €

Vereinfachte Beispiele ohne Hinzurechnungen und Kürzungen, eigene Berechnung nach § 11 GewStG, Stand Oktober 2026.

Hand schreibt mit einem Kugelschreiber Berechnungen auf einen Notizblock, daneben ein Taschenrechner
§ 35 EStG

Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft ziehst du das 4-Fache des Messbetrags von deiner Einkommensteuer ab, höchstens die Gewerbesteuer, die du tatsächlich zahlst. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent gleicht sich die Gewerbesteuer so meist vollständig aus, darüber bleibt ein Rest. UG und GmbH bekommen keine Anrechnung.

50.000 € Gewerbeertrag, Messbetrag 892,50 €GewerbesteuerAnrechnungBleibt als Mehrbelastung
Hebesatz 280 %2.499 €2.499 €0 €
Hebesatz 400 %3.570 €3.570 €0 €
Hebesatz 490 %4.373,25 €3.570 €803,25 €

Eigene Berechnung, Stand Oktober 2026. Annahme: Die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte ist höher als die Anrechnung (bei 50.000 € Gewinn und Ledigen grob 10.500 €).

  • Die Anrechnung ist auf die Einkommensteuer begrenzt, die auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt. Bei Verlusten aus anderen Quellen oder sehr kleinem Gewinn kann sie geringer ausfallen.
  • Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe und mindert deinen Gewinn nicht.
  • Einen Hebesatz unter 400 Prozent kannst du nicht in eine Steuerersparnis verwandeln, angerechnet wird höchstens die gezahlte Gewerbesteuer.

Wie sich das auf den Vergleich mit der GmbH auswirkt, zeigen Steuern nach Rechtsform und das Rechenbeispiel unter GmbH oder Einzelunternehmen.

Vorauszahlungen

Wann musst du Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten?

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinde setzt sie nach dem letzten Bescheid fest, im ersten Jahr nach deinen geschätzten Zahlen aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Schätzt du zu niedrig, kommt die Nachzahlung oft zusammen mit höheren Vorauszahlungen für das laufende Jahr.

TerminWas passiert
15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. NovemberVorauszahlung an die Gemeinde, je ein Viertel der erwarteten Jahressteuer
nach Abgabe der ErklärungFinanzamt erlässt den Messbescheid, die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid
mit dem BescheidNachzahlung oder Erstattung, neue Vorauszahlungen für die Folgezeit

§ 19 GewStG, Stand Oktober 2026.

Lege von Anfang an einen festen Teil jedes Gewinns zurück. Richtwerte für die Rücklage und alle anderen Steuertermine stehen unter Steuern für Selbstständige.

Mann mit Brille im Sakko prüft am Schreibtisch ein Blatt mit Zahlen, daneben ein Taschenrechner und weitere Unterlagen
Hinzurechnungen

Was sind Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer?

Hinzurechnungen erhöhen den Gewerbeertrag um einen Teil deiner Finanzierungskosten, etwa Zinsen, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren. Weil dafür ein Freibetrag von 200.000 Euro gilt, betrifft das die meisten Gründer nicht. Umgekehrt gibt es Kürzungen, zum Beispiel für eigenen Grundbesitz im Betriebsvermögen. Wer viel mietet oder hohe Kredite hat, lässt das prüfen.

AufwandDavon angesetztDanach
Zinsen für Kredite100 %Summe aller Posten minus 200.000 €, davon ein Viertel
Miete und Pacht für Räume und Grundstücke50 %wie oben
Miete und Leasing für Fahrzeuge und Maschinen20 %wie oben
Lizenzen, zeitlich befristet25 %wie oben

§ 8 Nr. 1 GewStG, Stand Oktober 2026. Beispiel: 20.000 € Zinsen und 24.000 € Ladenmiete ergeben 32.000 €, weit unter dem Freibetrag.

Erklärung

Wann musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Eine Gewerbesteuererklärung gibst du als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft ab, wenn dein Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt oder das Finanzamt dich auffordert. UG und GmbH geben sie immer ab. Die Erklärung übermittelst du elektronisch, etwa über ELSTER. Für 2026 endet die Frist ohne Steuerberatung am 2. August 2027, weil der 31. Juli ein Samstag ist.

Einzelunternehmen

Erklärung, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt oder das Finanzamt sie anfordert.

Personengesellschaft

Die Gesellschaft erklärt, nicht jeder Gesellschafter einzeln, unter denselben Voraussetzungen.

UG und GmbH

Jedes Jahr, auch bei Verlust, zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung.

Den Messbescheid erlässt das Finanzamt, den Gewerbesteuerbescheid deine Gemeinde. Einwände gegen die Berechnung richtest du an das Finanzamt, Fragen zu Zahlungsterminen an die Gemeinde.

Aus meiner Praxis

Der typische Schreckmoment kommt im zweiten Jahr: Das Finanzamt fordert die Steuer fürs erste Jahr nach und setzt gleichzeitig Vorauszahlungen fest. Wer von Anfang an einen festen Teil vom Gewinn zurücklegt, bleibt entspannt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Gewerbesteuer und Vorauszahlungen gehören von Anfang an in deinen Finanzplan. In einem geförderten Coaching rechnen wir sie gemeinsam ein, die Wege dorthin zeigt Gründercoaching. Für Fragen zu deinem eigenen Bescheid ist deine Steuerberatung die richtige Adresse.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Gewerbesteuer für Gründer

Zahle ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer?

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Gewerbesteuer richtet sich nach deinem Gewerbeertrag. Bleibt er unter dem Freibetrag von 24.500 Euro, zahlst du keine, egal ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.

Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?

Nein. Die Gewerbesteuer mindert seit 2008 weder den Gewinn noch den Gewerbeertrag. Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft gleichst du sie stattdessen über die Anrechnung auf die Einkommensteuer weitgehend aus.

Zahle ich im Nebengewerbe Gewerbesteuer?

Es gelten dieselben Regeln wie im Hauptgewerbe. Liegt der Gewerbeertrag deines Nebengewerbes unter 24.500 Euro im Jahr, fällt keine Gewerbesteuer an. Darüber wird sie berechnet und auf deine Einkommensteuer angerechnet.

Welche Gemeinde bekommt meine Gewerbesteuer?

Die Gemeinde, in der dein Betrieb seine Betriebsstätte hat, also meist dein Büro, Laden oder Werkstatt. Arbeitest du von zu Hause, ist das in der Regel deine Wohngemeinde. Hast du Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag auf sie aufgeteilt.

Was tue ich, wenn mein Gewinn deutlich sinkt?

Beantrage beim Finanzamt, die Vorauszahlungen anzupassen, und begründe das mit aktuellen Zahlen. Das Finanzamt setzt dann einen neuen Messbetrag für die Vorauszahlungen fest, die Gemeinde passt ihre Vorauszahlungen daran an. So bindest du kein Geld, das du später erst zurückbekommst.

Ändert sich bei der Gewerbesteuer 2027 etwas?

Ja, der Mindesthebesatz steigt ab 2027 von 200 auf 280 Prozent. Das betrifft nur Gemeinden, die bisher darunter lagen, Ende 2024 waren das bundesweit 43. Für die meisten Gründer ändert sich dadurch nichts, Freibetrag und Messzahl bleiben gleich.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst deine Steuern von Anfang an mit einplanen?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.