Seniorenbetreuung selbstständig machen: Anerkennung, Abrechnung & Kosten

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026

Du hast ein Herz für ältere Menschen. Anerkennung, Abrechnung mit der Pflegekasse und Preise klären wir gemeinsam, Schritt für Schritt.

  • Keine Pflegeausbildung? Für Betreuung und Alltagshilfe brauchst du keine Pflegeausbildung.
  • Anerkennung unklar? Wir klären, was dein Bundesland verlangt, und planen den Antrag.
  • Wenig Startkapital? Ohne Räume und Fahrzeugflotte reichen meist wenige tausend Euro.
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Betreuerin sitzt mit einer älteren Dame am Küchentisch, beide trinken Tee und lachen

Kurz gesagt

Um dich in der Seniorenbetreuung selbstständig zu machen, meldest du ein Gewerbe an. Damit Pflegebedürftige dich über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat bezahlen können, brauchst du die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Die Voraussetzungen legt jedes Bundesland fest. Pflegeleistungen darfst du ohne Zulassung als Pflegedienst nicht anbieten. Der Start kostet grob 500 bis 3.000 Euro.

Anerkennung

Nach § 45a SGB XI und Landesrecht. Erst damit ist dein Angebot über die Pflegekasse bezahlbar.

Entlastungsbetrag

Bis zu 131 Euro im Monat für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege.

Klare Grenze

Betreuung und Alltagshilfe ja, Pflegeleistungen nur mit Zulassung als Pflegedienst.

Startkapital

Grob 500 bis 3.000 Euro für Schulung, Anmeldung, Versicherung und Werbung.

Geschäftsmodell

Was darfst du als selbstständige Seniorenbetreuung anbieten?

Betreuung, Begleitung und Hilfe im Alltag. Dazu gehören Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen, Einkäufe und leichte Hilfe im Haushalt. Pflegeleistungen wie Körperpflege oder Medikamentengabe gehören dagegen zu einem zugelassenen Pflegedienst. Diese Grenze entscheidet über Qualifikation, Zulassung und Abrechnung deines Angebots.

ModellLeistungenVoraussetzungBezahlt über
Betreuungsdienst (§ 45a SGB XI)Alltagshilfe, Begleitung, Gesellschaft, HaushaltAnerkennung nach Landesrecht, SchulungEntlastungsbetrag oder privat
Pflegedienst (§ 72 SGB XI)Grundpflege, BehandlungspflegeVersorgungsvertrag mit den Pflegekassen, Pflegefachkraft als LeitungPflegesachleistung, Krankenkasse
Vermittlung von BetreuungskräftenVermittlung in Haushaltekaufmännische Organisation, arbeitsrechtliche Prüfungprivat

Gesellschaft

Gespräche, Vorlesen, Spiele, gemeinsame Mahlzeiten.

Alltag

Einkäufe, Behördengänge, Begleitung zu Terminen.

Angehörige entlasten

Stundenweise Betreuung, damit pflegende Angehörige Zeit für sich haben.

Willst du später auch pflegen, lies Pflegedienst gründen. Für Betreuung in Gruppen und eigenen Räumen lohnt ein Blick auf Tagespflege eröffnen. Willst du Senioren gezielt den Umgang mit Computer und Smartphone zeigen, lies Computerkurse für Senioren anbieten.

Anerkennung

Wie bekommst du die Anerkennung nach § 45a SGB XI?

Über einen Antrag bei der zuständigen Stelle deines Bundeslands. Pflege ist hier Ländersache, deshalb hat jedes Land eigene Regeln zu Schulung, Konzept und Unterlagen. In Bayern läuft der Antrag zum Beispiel über das Bayerische Landesamt für Pflege, auch für selbstständig tätige Einzelpersonen. Kläre die Anforderungen, bevor du eine Schulung buchst.

  • Schulung nach den Vorgaben deines Landes. Umfang und Inhalte unterscheiden sich stark.
  • Konzept mit Zielgruppe, Leistungen, Einsatzgebiet und Qualitätssicherung.
  • Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht.
  • Oft ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs und ein erweitertes Führungszeugnis.

Qualifizierung als Betreuungskraft

Eine Qualifizierung nach der Richtlinie zu § 53b SGB XI (mindestens 160 Unterrichtsstunden plus Praktika) ist für Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen gedacht. Sie kann bei der Anerkennung helfen, ist aber nicht überall Voraussetzung. Frag vorher bei deiner Landesbehörde nach.
Selbstständiger Seniorenbetreuer spielt mit einer älteren Dame im Wohnzimmer ein Brettspiel
Abrechnung

Wie rechnest du über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse ab?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt bis zu 131 Euro im Monat. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege zu und ist zweckgebunden. Grundsätzlich erstattet die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen deine Rechnung. Viele Anbieter rechnen mit einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab. Dafür brauchst du ein Institutionskennzeichen.

BausteinWas gilt
Entlastungsbetragbis zu 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1
Nicht genutzte Beträgewerden übertragen, verfallen aber am Ende des folgenden Halbjahres
Umwandlungsanspruchab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistung für anerkannte Angebote nutzbar
Institutionskennzeichen (IK)kostenfrei bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen

Stand 2026, Bundesministerium für Gesundheit. Über den Umwandlungsanspruch entscheidet der Pflegebedürftige.

Rechenbeispiel: Bei einem Stundensatz von 35 Euro reicht der Entlastungsbetrag für knapp vier Stunden im Monat. Weitere Stunden zahlen Kunden über den Umwandlungsanspruch oder privat. Wie das IK beantragt wird, steht unter IK-Nummer beantragen.

Reform geplant

Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll der Entlastungsbetrag ab 2027 in einem neuen Budget für Pflegegrad 2 bis 5 aufgehen, für Pflegegrad 1 entfallen und der Umwandlungsanspruch wegfallen. Das ist noch kein geltendes Recht. Prüf den Stand, bevor du deine Preise und Zielgruppe festlegst.
Alltagsbegleiterin geht mit einem Senior spazieren, abgerechnet über den Entlastungsbetrag
Grenzen

Welche Leistungen darfst du ohne Zulassung als Pflegedienst nicht übernehmen?

Alles, was Pflege oder medizinische Versorgung ist. Grundpflege wie Waschen oder Anziehen als Hauptleistung und Behandlungspflege wie Medikamente stellen oder Wunden versorgen gehören zu einem zugelassenen Pflegedienst mit Pflegefachkräften. Wer hier Grenzen überschreitet, riskiert Haftungsfälle und verliert unter Umständen die Anerkennung.

  • Spritzen setzen oder Infusionen anlegen
  • Medikamente stellen oder verabreichen
  • Wundversorgung oder Verbandswechsel
  • Grundpflege wie Waschen, Duschen oder Anziehen als Hauptleistung

Versicherung abstimmen

Kläre mit deiner Haftpflichtversicherung genau, welche Tätigkeiten abgedeckt sind. Schreib die Leistungen auch in deinen Vertrag mit den Kunden, damit Angehörige wissen, was du übernimmst und was nicht.
Statusfrage

Wie vermeidest du Scheinselbstständigkeit in der Seniorenbetreuung?

Indem du wirklich als eigenes Unternehmen arbeitest. Viele starten mit Aufträgen von Agenturen oder Vermittlungsportalen. Bist du in deren Dienstpläne eingebunden, arbeitest nach Weisung und hast keine eigenen Kunden, kann die Rentenversicherung dich als Angestellte einstufen. Dann muss der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Spricht für Selbstständigkeit

  • mehrere Auftraggeber und eigene Kunden
  • eigene Preise und eigene Rechnungen
  • eigener Auftritt mit Website und Flyern
  • freie Entscheidung über Kunden und Zeiten

Spricht dagegen

  • Dienstplan einer Agentur
  • Weisungen zu Ablauf und Inhalten
  • Auftritt nur unter fremdem Namen
  • kein eigenes unternehmerisches Risiko

Davon zu trennen ist eine zweite Regel: Arbeitest du ohne Angestellte dauerhaft im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber, kannst du auch als echte Selbstständige rentenversicherungspflichtig sein. Im Zweifel schafft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Klarheit.

Hände packen eigene Materialien für die Seniorenbetreuung ein, ein Zeichen echter Selbstständigkeit
Steuern

Welche Steuern fallen in der Seniorenbetreuung an?

Seniorenbetreuung ist in der Regel ein Gewerbe. Du meldest es beim Gewerbeamt an und zahlst Gewerbesteuer erst, wenn dein Gewinn als Einzelunternehmerin über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein. Am Anfang hilft oft die Kleinunternehmerregelung.

  • Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. Ablauf unter Gewerbe anmelden.
  • Kleinunternehmerregelung: im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Umsatz.
  • Ob die Befreiung nach § 4 Nr. 16 UStG für alle deine Leistungen gilt, etwa auch für Privatkunden ohne Pflegegrad, klärst du mit Steuerberatung.

Gut zu wissen

Privatkunden können für Betreuung und Hilfe im Haushalt außerdem 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, wenn sie per Überweisung zahlen. Mehr dazu unter Haushaltshilfe selbstständig.
Startkapital

Was kostet der Einstieg in die Seniorenbetreuung?

Vergleichsweise wenig, weil du keine Räume und keine teure Ausstattung brauchst. Für Schulung, Anmeldung, Versicherung und erste Werbung rechnest du grob mit 500 bis 3.000 Euro. Teurer wird es mit eigenem Fahrzeug oder mehreren Mitarbeitenden. Plane außerdem eine Reserve für die Monate, bis die Anerkennung steht und Stammkunden buchen.

KostenpositionBetrag
Gewerbeanmeldungetwa 15 – 65 € je nach Gemeinde
Schulung oder Qualifizierungje nach Land und Kurs, grob 0 – 800 €
Gebühr für die Anerkennungje nach Land, teils kostenfrei
Betriebshaftpflicht (pro Jahr)etwa 150 – 400 €
Website, Flyer, Visitenkartenetwa 300 – 1.000 €
Gesamtgrob 500 – 3.000 €

Richtwerte ohne eigenes Fahrzeug. Sie hängen von Bundesland, Kursanbieter und Angebot ab.

Rechne außerdem deine Lebenshaltung, Krankenversicherung und Altersvorsorge für die ersten Monate ein. Wie das geht, zeigt der Finanzplan.

Schritt für Schritt

Welche Schritte führen zum eigenen Betreuungsdienst?

Die Reihenfolge spart Zeit und Geld. Zuerst klärst du die Anforderungen deines Bundeslands, dann folgen Schulung, Konzept und Antrag auf Anerkennung. Danach meldest du Gewerbe und Finanzamt an und sicherst dich ab. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag, bevor er die Selbstständigkeit aufnimmt.

  1. 1

    Anforderungen klären

    Bei der zuständigen Landesbehörde oder einem Pflegestützpunkt erfragen, welche Schulung und Unterlagen nötig sind.
  2. 2

    Schulung und Konzept

    Schulung abschließen, Erste-Hilfe-Kurs machen und das Betreuungskonzept schreiben.
  3. 3

    Förderung klären

    Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld vor dem Start beantragen, nicht danach.
  4. 4

    Gewerbe und Finanzamt

    Gewerbe anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
  5. 5

    Absichern

    Betriebshaftpflicht abschließen und den Betrieb innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.
  6. 6

    Anerkennung und IK

    Antrag auf Anerkennung stellen und danach das Institutionskennzeichen beantragen.
  7. 7

    Erste Kunden

    Pflegestützpunkte, Hausarztpraxen, Seniorentreffs und ein Google-Unternehmensprofil.

Aus meiner Praxis

Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, sollte das Thema Scheinselbstständigkeit früh prüfen. Ein zweiter und dritter Kunde schützt doppelt: rechtlich und wirtschaftlich.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Beziehst du Leistungen vom Jobcenter, kann es für den Start ein Einstiegsgeld geben. Es ist eine Ermessensleistung und wird vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt.

Für die Schulung lohnt sich die Frage bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, ob eine Weiterbildung gefördert werden kann. Darüber entscheidet die Behörde im Einzelfall.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Seniorenbetreuung selbstständig machen

Brauche ich eine Pflegeausbildung, um mich in der Seniorenbetreuung selbstständig zu machen?

Für Betreuung und Alltagshilfe nicht. Für die Anerkennung verlangt dein Bundesland aber meist eine Schulung und einen Erste-Hilfe-Nachweis. Pflegerische oder medizinische Leistungen darfst du ohne entsprechende Ausbildung und Zulassung nicht übernehmen.

Was passiert, wenn ich keine Anerkennung nach § 45a SGB XI habe?

Arbeiten darfst du trotzdem, aber deine Kunden können deine Rechnungen nicht über den Entlastungsbetrag einreichen. Sie zahlen dich dann komplett privat. Das erschwert die Kundengewinnung, weil viele Familien gezielt nach anerkannten Angeboten suchen.

Kann ich auch Menschen ohne Pflegegrad betreuen?

Ja. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Entlastungsbetrag, die Kunden zahlen dann privat. Viele Betreuungsdienste kombinieren beides: Leistungen über den Entlastungsbetrag und zusätzliche Stunden auf Privatrechnung.

Darf ich Kunden mit dem eigenen Auto zum Arzt fahren?

Begleitung zu Terminen gehört oft zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Prüfe, ob deine Kfz-Versicherung die gewerbliche Nutzung abdeckt und ob deine Anerkennung Fahrdienste einschließt. Eine reine Personenbeförderung gegen Entgelt kann eine eigene Genehmigung erfordern.

Kann ich mich in der Seniorenbetreuung nebenberuflich selbstständig machen?

Ja, viele starten mit wenigen Kunden neben einer Anstellung. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe deinen Arbeitsvertrag. Für die Anerkennung gelten dieselben Anforderungen wie im Hauptberuf.

Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.