Freiberufliche Pflegekraft:Was erlaubt ist und was nicht
Du willst als Pflegefachkraft freier arbeiten. Welche Modelle rechtlich tragen und wie du sauber startest, klären wir gemeinsam.
- Angst vor Scheinselbstständigkeit? Ein Statusfeststellungsverfahren schafft vor dem Start Klarheit.
- Kein Kapital für einen Pflegedienst? Beratungsbesuche oder Privatpflege starten mit wenig Kapital.
- Unsicher bei Rente und Versicherung? Rentenpflicht und Berufshaftpflicht planen wir von Anfang an ein.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Als freiberufliche Pflegekraft in Kliniken oder Pflegeheimen zu arbeiten, ist seit den Urteilen des Bundessozialgerichts von 2019 kaum noch möglich. Honorarpflegekräfte gelten dort in der Regel als abhängig beschäftigt. Selbstständig geht es trotzdem: mit eigenem Pflegedienst, als Beratungsstelle nach § 37 Abs. 3 SGB XI oder in der Privatpflege. Selbstständige Pflegepersonen sind meist rentenversicherungspflichtig, in manchen Ländern auch Mitglied der Pflegekammer.
BSG 2019
Honorarpflegekräfte in Heimen sind in der Regel abhängig beschäftigt, Selbstständigkeit nur ausnahmsweise.
Eigene Modelle
Pflegedienst, Beratungsbesuche, Privatpflege oder Einzelvertrag mit der Pflegekasse bleiben möglich.
Rentenversicherung
Selbstständige Pflegepersonen ohne Angestellte sind in der Regel pflichtversichert.
Pflegekammer
Pflichtmitgliedschaft derzeit nur in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Darf ich als freiberufliche Pflegekraft im Krankenhaus oder Heim arbeiten?
In der Regel nicht als Selbstständiger. Das Bundessozialgericht hat am 07.06.2019 entschieden, dass Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie sind in Abläufe und Dienstpläne eingegliedert. Selbstständigkeit nimmt das Gericht nur ausnahmsweise an, wenn gewichtige Indizien dafür sprechen. Ein hohes Honorar oder der Fachkräftemangel ändern daran nichts.
| Urteil | Worum es ging | Ergebnis |
|---|---|---|
| BSG, 07.06.2019, B 12 R 6/18 R | Honorarpflegekraft in einem Pflegeheim | regelmäßig abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig |
| BSG, 04.06.2019, B 12 R 11/18 R | Honorarärztin im Krankenhaus | regelmäßig abhängig beschäftigt; dieselbe Linie wie bei den Pflegekräften |
Quelle: Pressemitteilungen 21/2019 und 22/2019 des Bundessozialgerichts.
Für Pflegekräfte in Kliniken gilt nach dieser Linie in der Regel dasselbe, denn auch dort arbeitest du im Team, nach Dienstplan und unter fremder Organisation. Wie die Rentenversicherung Scheinselbstständigkeit prüft, steht unter Scheinselbstständigkeit.
Wie kann ich mich als Pflegekraft trotzdem selbstständig machen?
Selbstständig bist du dort, wo du eigene Kunden, eigene Organisation und eigenes Risiko hast. Das trifft auf einen eigenen ambulanten Pflegedienst zu, auf Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI und auf Privatpflege für Selbstzahler. Dazu kommen ein Einzelvertrag mit der Pflegekasse sowie Schulungen und Kurse für Angehörige oder Einrichtungen.
| Modell | Was du brauchst | Abrechnung |
|---|---|---|
| Eigener ambulanter Pflegedienst | Versorgungsvertrag, verantwortliche Pflegefachkraft, Team | Pflegekassen und Krankenkassen |
| Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI | Pflegefachkraft, Anerkennung als Beratungsstelle | Pflegekasse |
| Privatpflege und Betreuung | eigene Kunden, mehrere Auftraggeber | Selbstzahler |
| Einzelvertrag nach § 77 SGB XI | Vertrag mit der Pflegekasse | Pflegekasse |
| Kurse und Schulungen | Konzept, Auftraggeber wie Bildungsträger oder Einrichtungen | Honorar |
Den größten Rahmen bietet der eigene Dienst, siehe Pflegedienst gründen. Mit wenig Kapital startest du eher als Beratungsstelle, siehe Pflegeberater selbstständig. Weitere Wege in Gesundheit und Pflege zeigt Selbstständig im Gesundheitsbereich.

Was ist eine Einzelpflegekraft nach § 77 SGB XI?
Nach § 77 SGB XI soll die Pflegekasse Verträge mit einzelnen geeigneten Pflegekräften schließen. Sie übernehmen körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt, etwa wenn Pflegebedürftige sich eine bestimmte Person wünschen. Unzulässig sind Verträge mit Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad und mit Personen, die im selben Haushalt leben.
- Den Vertrag schließt du mit der Pflegekasse, nicht mit der Familie.
- Die Kasse prüft deine Eignung und vereinbart Vergütung, Qualität und Umfang mit dir.
- Ein Arbeitsverhältnis zwischen dir und dem Pflegebedürftigen ist bei diesem Modell nicht zulässig.
- In der Praxis sind solche Einzelverträge selten. Frag bei der Pflegekasse deines Kunden früh nach, wie sie damit umgeht.
Worauf musst du in der Privatpflege achten?
In der Privatpflege bezahlen dich Pflegebedürftige oder Angehörige selbst. Das Risiko liegt in der Abhängigkeit: Arbeitest du nur für eine Familie, zu festen Zeiten und nach deren Vorgaben, kann der Haushalt rechtlich dein Arbeitgeber sein. Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel gehört außerdem nur nach ärztlicher Anordnung in deine Hände.
- mehrere Kunden statt einer einzigen Familie
- eigene Preise, eigene Angebote und eigene Werbung
- freie Entscheidung, ob und wann du einen Auftrag annimmst
- eigene Arbeitsmittel und eine schriftliche Vereinbarung je Kunde
Diese Punkte sprechen für eine echte Selbstständigkeit, ersetzen aber keine Prüfung. Willst du vor allem Alltagsbegleitung anbieten, lies auch Seniorenbetreuung selbstständig.
Wie klärst du deinen Status vor dem Start?
Verbindlich klärt das die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Den Antrag können du und dein Auftraggeber stellen, auch schon vor Beginn der Tätigkeit. Das Verfahren ist kostenlos. Bis zur Entscheidung können einige Wochen bis Monate vergehen, plane die Zeit deshalb vor dem ersten Einsatz ein.
- 1
Modell beschreiben
Kunden, Arbeitszeiten, Preise und Arbeitsmittel schriftlich festhalten. - 2
Antrag stellen
Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. - 3
Entscheidung umsetzen
Bei Selbstständigkeit Rentenversicherung und Anmeldung erledigen, sonst das Modell anpassen.

Bist du als selbstständige Pflegekraft rentenversicherungspflichtig?
In der Regel ja. Nach § 2 SGB VI sind selbstständige Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege pflichtversichert, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Die Pflicht greift, wenn dein Gewinn über 603 Euro im Monat liegt. Du meldest dich innerhalb von drei Monaten nach dem Start selbst bei der Rentenversicherung.
| Beitrag 2026 | Monatlich |
|---|---|
| Regelbeitrag ohne Einkommensnachweis | 735,63 € |
| Halber Regelbeitrag für Gründer, wahlweise im Startjahr und in den drei folgenden Kalenderjahren | 367,82 € |
| Einkommensgerechter Beitrag mit Steuerbescheid | 18,6 % des Gewinns |
| Mindestbeitrag | 112,16 € |
Stand 2026, Deutsche Rentenversicherung. Ob deine Tätigkeit unter die Pflicht fällt, etwa bei reiner Betreuung, entscheidet die Rentenversicherung.
Alle Regeln im Detail stehen unter Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Musst du als freiberufliche Pflegekraft in die Pflegekammer?
Das hängt von deinem Bundesland ab. Eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft gibt es in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen. Dort sind Pflegefachpersonen Mitglied, egal ob angestellt oder selbstständig, und zahlen einen Beitrag. In beiden Ländern ist die Pflichtmitgliedschaft umstritten, in Rheinland-Pfalz soll Ende 2026 eine Mitgliederbefragung über den Fortbestand der Kammer entscheiden.
| Bundesland | Stand 2026 |
|---|---|
| Rheinland-Pfalz | Landespflegekammer seit 2016, Pflichtmitgliedschaft; erste Mitgliederbefragung im März 2026 abgebrochen, neue Abstimmung über den Fortbestand für Ende 2026 geplant |
| Nordrhein-Westfalen | Pflegekammer seit Dezember 2022, Pflichtmitgliedschaft |
| Niedersachsen, Schleswig-Holstein | Kammern aufgelöst |
| Baden-Württemberg | Kammer nicht zustande gekommen |
| Bayern | Vereinigung der Pflegenden in Bayern, Mitgliedschaft freiwillig |
| übrige Länder | keine Pflegekammer |
Stand Oktober 2026. Prüfe vor dem Start bei deinem Land, ob sich etwas geändert hat.
Musst du als selbstständige Pflegekraft ein Gewerbe anmelden?
Das hängt von deiner Tätigkeit ab. Krankenpflege durch eine ausgebildete Fachkraft wird oft als freier Beruf eingeordnet, dann reicht die Anmeldung beim Finanzamt. Überwiegen Grundpflege, Betreuung oder Hilfe im Haushalt, sieht das Finanzamt häufig ein Gewerbe. Pflegeleistungen sind in vielen Fällen von der Umsatzsteuer befreit. Lass dich dazu steuerlich beraten.
- Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER innerhalb eines Monats nach dem Start.
- Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der BGW innerhalb einer Woche.
- Berufshaftpflicht abschließen, bevor du den ersten Kunden versorgst.
Wie das Finanzamt zwischen Freiberuf und Gewerbe unterscheidet, steht unter Freiberufler oder Gewerbe.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Häufige Fragen: Freiberufliche Pflegekraft
Kann ich über eine Vermittlungsagentur als Honorarpflegekraft arbeiten?
Eine Agentur ändert nichts an der Bewertung. Entscheidend ist, wie du im Einsatz arbeitest. Bist du in Dienstplan und Abläufe der Einrichtung eingegliedert, liegt in der Regel eine Beschäftigung vor. Der rechtlich saubere Weg für Einsätze in fremden Teams ist meist eine Anstellung, etwa bei einer Zeitarbeitsfirma.
Gilt das Urteil auch, wenn ich für einen ambulanten Pflegedienst arbeite?
Das Urteil betraf stationäre Einrichtungen. Arbeitest du aber nach dem Tourenplan eines Pflegedienstes, dokumentierst in seinem System und stehst unter der Verantwortung seiner Pflegedienstleitung, spricht viel für eine Beschäftigung. Lass deinen Status in diesem Fall vorab prüfen.
Darf ich Behandlungspflege selbst mit der Krankenkasse abrechnen?
In der Regel nicht ohne Vertrag. Häusliche Krankenpflege rechnen Pflegedienste über Verträge nach § 132a SGB V mit den Krankenkassen ab. Willst du Behandlungspflege auf Rezept anbieten, führt der Weg deshalb meist über einen eigenen Pflegedienst.
Brauche ich als selbstständige Pflegekraft eine Berufshaftpflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht in jedem Fall, aber dringend zu empfehlen. Fehler in der Pflege können teure Schadensersatzforderungen auslösen. Auftraggeber und Pflegekassen verlangen den Nachweis oft ohnehin. Welche Policen sinnvoll sind, steht unter Versicherungen für Selbstständige.
Was droht mir, wenn ich scheinselbstständig gearbeitet habe?
Die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen trifft vor allem den Auftraggeber, in der Regel für bis zu vier Jahre. Du wirst rückwirkend als Arbeitnehmer behandelt. Für dich kann das bedeuten, dass ein Teil deiner Rechnungen anders bewertet wird und Verträge enden. Klarheit vor dem Start ist deshalb in deinem Interesse.
Bekomme ich als Pflegekraft den Gründungszuschuss?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Die Agentur prüft auch, ob dein Modell eine echte Selbstständigkeit ist.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
Du willst dich als Pflegekraft selbstständig machen?
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.