Senioren-WG gründen:Modelle, Recht & Zuschüsse
Du willst Wohnen im Alter gemeinschaftlich und gut versorgt gestalten. Modell, Rollen und Finanzierung deiner WG planen wir gemeinsam.
- Angst vor dem Heimrecht? Selbstbestimmte Wohngemeinschaften haben deutlich weniger Auflagen als ein Heim.
- Umbau zu teuer? Die Pflegekasse zahlt bis zu 2.613 Euro Anschubfinanzierung je Bewohner.
- Unklar, wer was macht? Vermieter, Pflegedienst und Bewohner bekommen klare, getrennte Rollen.
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Kurz gesagt
Eine Senioren-WG gründest du selbstorganisiert oder anbieterverantwortet. Selbstorganisiert entscheiden Bewohner und Angehörige über Alltag und Pflegedienst, anbieterverantwortet gelten meist die Regeln für Einrichtungen aus dem Heimrecht des Landes. In Bayern ist das das PfleWoqG: Eine selbstbestimmte WG mit höchstens zwölf Pflegebedürftigen zeigst du spätestens drei Monate vorher an. Die Pflegekasse zahlt Bewohnern einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat.
Zwei Modelle
Selbstorganisiert durch Bewohner oder anbieterverantwortet durch einen Träger.
Landesrecht
Jedes Land regelt Wohngemeinschaften im eigenen Heimrecht, in Bayern im PfleWoqG.
Pflegekasse
224 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat und bis zu 10.452 Euro Anschubfinanzierung je WG.
Rollen trennen
Wohnung, Alltag und Pflege kommen von verschiedenen Partnern, die Bewohner entscheiden.
Was unterscheidet eine selbstorganisierte von einer anbieterverantworteten Senioren-WG?
In der selbstorganisierten WG mieten die Bewohner ihre Zimmer, entscheiden gemeinsam über den Alltag und wählen ihren Pflegedienst frei. In der anbieterverantworteten WG legt ein Träger Wohnen, Betreuung und Pflege aus einer Hand fest. Dann gelten in der Regel die strengeren Vorschriften des Landesheimrechts, ähnlich wie bei einer stationären Einrichtung.
| Merkmal | selbstorganisiert | anbieterverantwortet |
|---|---|---|
| Wer entscheidet | Bewohner und Angehörige im Gremium | der Träger |
| Pflegedienst | frei wählbar, jeder Bewohner einzeln | vom Träger vorgegeben |
| Heimrecht | wenige Pflichten, etwa Anzeige bei der Behörde | Anforderungen ähnlich wie für Einrichtungen |
| Aufwand für Initiatoren | Begleiten, Wohnung stellen, Abläufe anstoßen | Konzept, Personal, Prüfungen, Haftung |
Begriffe und Grenzen unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Heimaufsicht deines Landes ordnet dein Modell verbindlich ein.
Welche Regeln gelten in Bayern für eine Senioren-WG?
In Bayern gilt das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gilt als selbstbestimmt, wenn die Bewohner Pflege- und Betreuungsdienste frei wählen und höchstens zwölf pflege- oder betreuungsbedürftige Personen dort leben. Die Gründung zeigst du der Heimaufsicht, in Bayern der FQA, spätestens drei Monate vorher an. Sonst gilt die WG als trägergesteuert.
- Ein Gremium der Selbstbestimmung, in dem nur Bewohner oder ihre Vertreter abstimmen. Vermieter und Dienste haben kein Stimmrecht.
- Freie Wahl der Pflege- und Betreuungsdienste und ihrer Leistungen.
- Keine Büroräume eines Pflegedienstes in oder nahe der WG.
- Höchstens zwei Wohngemeinschaften desselben Initiators in räumlicher Nähe.
Andere Bundesländer
Welche Zuschüsse zahlt die Pflegekasse für eine Senioren-WG?
Bewohner mit Pflegegrad bekommen einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat, meist für die gemeinsam beauftragte Präsenzkraft. Für den barrierearmen Umbau der gemeinsamen Wohnung gibt es eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro je Person und höchstens 10.452 Euro je WG. Seit 2026 stehen die Regeln in den §§ 45f und 45g SGB XI.
| Leistung | Höhe | Wichtig |
|---|---|---|
| Wohngruppenzuschlag, § 45f SGB XI (bis 2025 § 38a) | 224 € im Monat je Bewohner mit Pflegegrad | mindestens drei Pflegebedürftige in der WG, Präsenzkraft gemeinsam beauftragt, keine heimähnliche Vollversorgung |
| Anschubfinanzierung, § 45g SGB XI (bis 2025 § 45e) | bis 2.613 € je Person, höchstens 10.452 € je WG | für altersgerechten oder barrierearmen Umbau, Antrag innerhalb eines Jahres; endet, sobald das Fördervolumen von 30 Mio. Euro ausgeschöpft ist |
| Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen, § 45h SGB XI | 450 € im Monat | seit 01.01.2026, nur in Wohnformen mit Vertrag nach § 92c SGB XI, in der Regel statt des Wohngruppenzuschlags |
Stand September 2026, Bundesgesundheitsministerium. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommen die Bewohner daneben wie zuhause.
Den Antrag stellt jeder Bewohner bei seiner eigenen Pflegekasse. Als Initiator hilfst du, die Nachweise für alle gleichzeitig zusammenzustellen.

Wer übernimmt welche Rolle in einer Senioren-WG?
In einer selbstorganisierten WG teilen sich vier Partner die Aufgaben. Der Vermieter stellt die Wohnung, die Bewohner entscheiden gemeinsam, eine Präsenzkraft organisiert den Alltag, und ein Pflegedienst versorgt jeden Bewohner nach eigenem Vertrag. Hängen Mietvertrag und Pflegevertrag voneinander ab, kann das Heimrecht greifen. Halte die Verträge deshalb getrennt.
Vermieter
Bewohner und Angehörige
Präsenzkraft
Pflegedienst
Willst du selbst den Pflegepart übernehmen, lies Pflegedienst gründen. Wie Pflegefachkräfte selbstständig arbeiten können, steht unter Freiberufliche Pflegekraft. Für Alltagsbegleitung und Präsenzdienste passt Seniorenbetreuung selbstständig. Alle Gründungen rund um Pflege findest du unter Selbstständig im Gesundheitsbereich.

Wie finanziert sich eine Senioren-WG im Alltag?
Jeder Bewohner zahlt seine Miete mit Nebenkosten, einen Anteil an Haushaltskasse und Präsenzkraft sowie die Pflege. Die Präsenzkraft finanziert die WG zum Teil über den Wohngruppenzuschlag, die Pflege über Pflegesachleistungen und Eigenanteile. Als Initiator trägst du vor allem das Risiko von Umbau und Leerstand, bis alle Zimmer belegt sind.
| Kostenblock | Wer zahlt | Mögliche Finanzierung |
|---|---|---|
| Miete und Nebenkosten | jeder Bewohner | Rente, Vermögen, im Bedarfsfall Wohngeld oder Sozialhilfe |
| Präsenzkraft und Haushaltskasse | Bewohnergemeinschaft | Wohngruppenzuschlag, Eigenanteil |
| Pflege | jeder Bewohner | Pflegesachleistung, Pflegegeld, Eigenanteil |
| Umbau und Einrichtung | Vermieter, Initiator oder Bewohner | Anschubfinanzierung, Eigenmittel, Kredit |
| Leerstand in der Anlaufphase | Vermieter oder Initiator | Reserve im Finanzplan |
Ob Sozialhilfe oder Wohngeld infrage kommen, entscheiden die zuständigen Stellen im Einzelfall.
Wie du Umbau, Leerstand und Anlaufphase Monat für Monat durchrechnest, zeigt Finanzplan erstellen.
Welche Wohnung eignet sich für eine Senioren-WG?
Gut geeignet sind barrierearme Wohnungen oder Häuser mit einem eigenen Zimmer für jeden Bewohner, einer großen Wohnküche und genug Bädern. Wichtig sind stufenlose Zugänge, breite Türen und eine Lage mit Arzt, Einkauf und Anbindung in der Nähe. Kläre vor dem Umbau mit dem Bauamt, ob eine Nutzungsänderung oder Brandschutzauflagen nötig sind.
- ein eigenes Zimmer je Bewohner, groß genug für eigene Möbel
- Gemeinschaftsküche und Wohnzimmer als Mittelpunkt des Alltags
- bodengleiche Duschen und Platz für Rollator oder Rollstuhl
- ein Raum für Besprechungen, Dokumentation und Pflegematerial

In welchen Schritten gründest du eine Senioren-WG?
Am Anfang stehen das Modell und die künftigen Bewohner, denn ohne Interessenten trägt sich keine Wohnung. Danach folgen Wohnung, Gremium und Verträge, die Anzeige bei der Heimaufsicht und die Auswahl von Präsenzkraft und Pflegedienst. Die Anträge bei den Pflegekassen stellen die Bewohner, sobald sie eingezogen sind und die Voraussetzungen erfüllen.
- 1
Modell und Zielgruppe festlegen
Selbstorganisiert oder anbieterverantwortet, mit oder ohne Pflegebedarf, eine oder mehrere WGs. - 2
Interessenten finden
Angehörige, Seniorenberatung, Pflegestützpunkte und Gemeinden früh ansprechen. - 3
Wohnung sichern
Barrierearme Wohnung finden, Umbau planen, Bauamt einbinden. - 4
Gremium und Verträge
Mietverträge, Vereinbarung der Bewohner und Vertrag mit der Präsenzkraft getrennt aufsetzen. - 5
Anzeige und Anträge
Anzeige bei der Heimaufsicht, in Bayern spätestens drei Monate vorher. Danach Zuschlag und Anschubfinanzierung beantragen.
Soll aus der Idee ein dauerhaftes Unternehmen mit mehreren Standorten werden, lies auch Sozialunternehmen gründen und e.V. gründen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Senioren-WG gründen
Kann ich als Pflegedienst eine Senioren-WG gründen?
Ja, als Initiator. Damit die WG selbstbestimmt bleibt, entscheiden aber die Bewohner, welchen Pflegedienst sie beauftragen, und du hast im Gremium kein Stimmrecht. In Bayern darf dein Büro außerdem nicht in oder nahe der WG liegen. Bestimmst du als Anbieter Wohnen und Pflege, gilt die WG als trägergesteuert mit deutlich mehr Auflagen.
Brauche ich für eine Senioren-WG ohne Pflegebedarf eine Genehmigung?
In der Regel nicht. Ziehen rüstige Senioren zusammen, ist das eine normale Wohngemeinschaft nach Mietrecht. Wichtig ist, dass alle im Mietvertrag stehen oder der Vermieter der Untervermietung zustimmt. Heimrecht und Pflegekasse spielen erst eine Rolle, wenn Pflege und Betreuung organisiert werden.
Welche Rechtsform passt für eine Senioren-WG?
Die Bewohner oder ihre Angehörigen schließen sich oft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als Verein zusammen, um Präsenzkraft und Haushaltskasse gemeinsam zu organisieren. Initiatoren, die mehrere Projekte aufbauen, wählen häufig einen gemeinnützigen Träger. Mehr dazu unter e.V. gründen.
Wie viele Bewohner braucht eine Senioren-WG?
Für den Wohngruppenzuschlag lebst du mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen zusammen, von denen mindestens zwei ebenfalls pflegebedürftig sind. Eine WG hat damit drei bis zwölf Bewohner. In Bayern liegt die Grenze für selbstbestimmte Wohngemeinschaften ebenfalls bei zwölf pflege- oder betreuungsbedürftigen Personen.
Ist eine Senioren-WG günstiger als ein Pflegeheim?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Kosten hängen von Miete, Präsenzkraft und dem Pflegebedarf jedes Bewohners ab. Bei geringem Pflegebedarf ist eine WG oft gut planbar, bei sehr hohem Bedarf kann sie teurer werden. Rechne für deine Zielgruppe mit konkreten Zahlen.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.