Selbstständig und Minijob:Was 2026 gilt

Du willst beides: eigenes Geschäft und sicheres Zusatzgeld. Hier siehst du, wie das sauber zusammenpasst, ohne Ärger mit Krankenkasse oder Rentenversicherung.

  • Angst, etwas falsch zu machen? Die Regeln sind klar: Grenze 603 Euro, eigene Krankenversicherung, verschiedene Auftraggeber.
  • Sorge um die Krankenversicherung? Du bleibst in deiner bisherigen Versicherung. Der Minijob ändert daran meist nichts.
  • Unsicher wegen der Steuern? Den Minijob versteuert meist der Arbeitgeber pauschal, den Gewinn erklärst du selbst.
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Lächelnde Frau im Strickpullover arbeitet abends am Küchentisch an einem Laptop, daneben Tasse und Notizbuch

Kurz gesagt

Selbstständig und Minijob gleichzeitig ist erlaubt. Du darfst als Selbstständiger einen oder mehrere Minijobs haben, solange du dort zusammen höchstens 603 Euro im Monat verdienst (Stand 2026). Dein Gewinn zählt nicht zu dieser Grenze. Der Minijob macht dich aber nicht krankenversichert, und für denselben Auftraggeber angestellt und selbstständig zu arbeiten, ist riskant. Steuerlich werden Minijob und Gewinn getrennt behandelt.

Erlaubt

Minijob und Selbstständigkeit lassen sich kombinieren, in beide Richtungen.

603 Euro

Minijob-Grenze 2026 für alle Minijobs zusammen. Der Gewinn zählt nicht mit.

Krankenversicherung

Der Minijob versichert dich nicht. Du brauchst eine eigene oder die Familienversicherung.

Gleicher Auftraggeber

Minijob und Aufträge beim selben Betrieb können als eine Beschäftigung gelten.

Grundsatz

Darf man selbstständig sein und einen Minijob haben?

Ja, selbstständig sein und einen Minijob haben ist erlaubt. Deine Selbstständigkeit ist keine Beschäftigung, deshalb bleibt der Minijob ein Minijob. Wichtig ist nur, dass alle Minijobs zusammen 603 Euro im Monat nicht übersteigen. Es gibt zwei typische Fälle: Du bist hauptberuflich selbstständig und jobbst nebenher, oder du hast einen Minijob und gründest daneben.

Hauptberuflich selbstständig mit MinijobMinijob und nebenberuflich selbstständig
Typischer FallGründer mit festem Zusatzgeld in der StartphaseMinijobber, Studierende, Eltern, die nebenher gründen
Krankenversicherungeigene freiwillige oder private Versicherungoft Familienversicherung, solange alles zusammen höchstens 603 € bringt
RentenversicherungMinijob rentenversicherungspflichtig, Befreiung möglichwie links
SteuerGewinn in der Steuererklärung, Minijob meist pauschalwie links

Quellen: Minijob-Zentrale (Selbstständig mit Minijob, Stand Februar 2026), AOK (Familienversicherung 2026).

Verkäuferin mit Mütze und Schürze reicht einer Kundin an der Ladentheke einer Boutique eine braune Ledertasche
Grenze 2026

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?

Im Minijob darfst du 2026 bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Die Grenze hängt am Mindestlohn von 13,90 Euro, das entspricht gut 43 Stunden im Monat. Hast du mehrere Minijobs, zählt die Summe. Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit gehört nicht dazu, er ist kein Arbeitsentgelt. Die Abgaben im Minijob trägt größtenteils der Arbeitgeber.

Abgabe im MinijobWer zahltHöhe
RentenversicherungArbeitgeber und du15 % Arbeitgeber, 3,6 % dein Anteil, Befreiung auf Antrag
KrankenversicherungArbeitgeber13 % pauschal, nur wenn du gesetzlich versichert bist
Steuermeist Arbeitgeber2 % Pauschsteuer oder nach deiner Steuerklasse
ArbeitslosenversicherungniemandMinijobs sind hier versicherungsfrei

Quelle: Minijob-Zentrale, Stand 2026, gewerblicher Minijob. In Privathaushalten gelten andere Sätze. Dazu kommen beim Arbeitgeber Umlagen und Unfallversicherung.

Krankenversicherung

Wie bin ich als Selbstständiger mit Minijob krankenversichert?

Als hauptberuflich Selbstständiger bist du mit Minijob genauso versichert wie ohne: freiwillig gesetzlich oder privat. Der Minijob begründet keine eigene Krankenversicherung. Bist du gesetzlich versichert, zahlt dein Arbeitgeber 13 Prozent pauschal an die Krankenkasse, bist du privat versichert, entfällt dieser Beitrag. Eine Familienversicherung ist für hauptberuflich Selbstständige ausgeschlossen.

  • Ob du hauptberuflich selbstständig bist, prüft die Krankenkasse nach Zeit und Einkommen. Ein Minijob allein macht deine Selbstständigkeit nicht nebenberuflich.
  • Als freiwillig gesetzlich Versicherter kann deine Kasse auch den Minijob-Verdienst bei deinem Beitrag berücksichtigen.
  • Bist du nebenberuflich selbstständig und familienversichert, dürfen Minijob und Gewinn zusammen höchstens 603 Euro im Monat ausmachen.

Welche weiteren Versicherungen du als Selbstständiger brauchst, steht unter Nebenberuflich selbstständig im Abschnitt zu Kranken- und Rentenversicherung.

Frau im hellblauen Blazer liest am Schreibtisch ein Infoblatt zur Krankenversicherung
Rente

Was bringt ein Minijob Selbstständigen für die Rente?

Ein Minijob bringt dir Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, auch wenn du als Selbstständiger sonst nicht versichert bist. Dein Eigenanteil liegt bei 3,6 Prozent des Verdienstes. Du kannst dich davon befreien lassen, dann zahlt nur der Arbeitgeber seinen Pauschalbeitrag, und du sammelst weniger Ansprüche. Lass dich vor der Befreiung von der Rentenversicherung beraten.

Gut zu wissen

Für manche Selbstständige, etwa Lehrende, Trainer oder Pflegepersonen ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte, besteht ohnehin Rentenversicherungspflicht. Dann laufen Minijob und Selbstständigkeit in der Rentenversicherung getrennt. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenfrei.
Gründen mit Minijob

Kann ich mich neben meinem Minijob selbstständig machen?

Ja, du kannst dich neben einem Minijob selbstständig machen. Der Minijob bleibt ein Minijob, solange deine Aufträge von anderen Kunden kommen. Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt an oder als Freiberufler direkt beim Finanzamt. Prüfe vorher deine Krankenversicherung, denn mit wachsendem Gewinn endet eine Familienversicherung schnell.

Anmelden

Gewerbe beim Gewerbeamt, danach Fragebogen ans Finanzamt. Ablauf unter Gewerbe anmelden.

Versicherung klären

Familienversichert bleibst du nur bis 603 Euro Gesamteinkommen und solange du nicht hauptberuflich selbstständig bist.

Arbeitgeber informieren

Wenn dein Vertrag Nebentätigkeiten anzeigepflichtig macht, und immer bei ähnlicher Branche.
Scheinselbstständigkeit

Darf ich für meinen Minijob-Arbeitgeber auch selbstständig arbeiten?

Verboten ist es nicht, aber riskant. Arbeitest du für denselben Betrieb als Minijobber und zusätzlich auf Rechnung, sieht die Sozialversicherung darin meist ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis, vor allem bei ähnlichen Aufgaben. Dann zählt alles als Lohn, der Minijob kann wegfallen und Beiträge werden nachgefordert. Sicherer ist eine klare Trennung der Auftraggeber.

  • Du machst als Selbstständiger dieselbe Arbeit wie im Minijob, nur abgerechnet per Rechnung.
  • Der Arbeitgeber teilt deine Einsätze ein, wie bei Angestellten.
  • Dein Hauptkunde ist zugleich dein Minijob-Arbeitgeber.

Im Zweifel klären lassen

Ob du selbstständig oder beschäftigt bist, kann die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV verbindlich prüfen. Das Ergebnis kann auch lauten, dass die freie Tätigkeit eine Beschäftigung ist. Lass dich vorher beraten.
Steuern

Wie werden Minijob und Selbstständigkeit versteuert?

Minijob und Selbstständigkeit werden getrennt versteuert. Den Minijob versteuert meist der Arbeitgeber pauschal mit 2 Prozent, er taucht dann in deiner Steuererklärung nicht auf. Deinen Gewinn aus der Selbstständigkeit gibst du in der Einkommensteuererklärung an. Für die Kleinunternehmerregelung zählt nur der Umsatz deines Unternehmens, nicht dein Minijob-Lohn.

EinkommenWie besteuertWo angeben
Minijob, pauschal versteuert2 % durch den Arbeitgebernicht in der Steuererklärung
Minijob nach SteuerklasseLohnsteuer nach deinen MerkmalenAnlage N
Gewinn aus SelbstständigkeitEinkommensteuer nach TarifAnlage G oder S und EÜR
Umsatz deines UnternehmensUmsatzsteuer oder KleinunternehmerregelungUmsatzsteuererklärung

Stand Oktober 2026. Grundlage: Minijob-Zentrale, § 19 UStG.

Grenzen und Rechnungen für Kleinunternehmer erklärt Kleinunternehmerregelung, Steuersätze und Rücklagen Steuern für Selbstständige. Bist du arbeitslos gemeldet, gelten eigene Regeln: Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld.

Frau mit Brille sitzt an einem Schreibtisch im Büro und füllt Unterlagen aus, daneben Taschenrechner, Ordner und Laptop

Aus meiner Praxis

Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, sollte das Thema Scheinselbstständigkeit früh prüfen. Ein zweiter und dritter Kunde schützt doppelt: rechtlich und wirtschaftlich.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Willst du aus einem kleinen Nebenverdienst eine hauptberufliche Selbstständigkeit machen, hilft ein durchdachter Finanzplan, der Krankenversicherung und Rücklagen enthält. Wie eine Begleitung dabei aussehen kann, zeigt Gründercoaching.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

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    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Selbstständig und Minijob

Zählt mein Gewinn aus der Selbstständigkeit zur Minijob-Grenze?

Nein. Die Grenze von 603 Euro gilt nur für den Verdienst aus deinen Minijobs. Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit wird getrennt betrachtet. Er spielt aber bei Steuer, Familienversicherung und Krankenkassenbeitrag eine Rolle.

Darf ich als Selbstständiger mehrere Minijobs haben?

Ja, solange alle Minijobs zusammen nicht mehr als 603 Euro im Monat bringen. Liegt die Summe darüber, werden sie in der Regel versicherungspflichtig. Die Minijob-Zentrale prüft das anhand der Meldungen deiner Arbeitgeber.

Was gilt, wenn ich arbeitslos bin und Minijob und Nebengewerbe habe?

Dann zählen beim Arbeitslosengeld die Stunden beider Tätigkeiten zusammen, insgesamt musst du unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Den Freibetrag von 165 Euro gibt es nur einmal. Details stehen unter Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld.

Muss ich meinem Minijob-Arbeitgeber sagen, dass ich selbstständig bin?

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst. Verboten werden darf dir die Selbstständigkeit nur, wenn sie deine Arbeit beeinträchtigt oder du deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst.

Kann ich den Minijob als Absicherung beim Start nutzen?

Ja, viele nutzen ihn so. Ein Minijob bringt planbares Geld und Rentenzeiten, aber keine eigene Krankenversicherung. Rechne deshalb im Finanzplan immer mit deinem vollen Krankenkassenbeitrag als Selbstständiger.

Wird der Minijob bei meinem Krankenkassenbeitrag als Selbstständiger mitgerechnet?

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten kann die Krankenkasse alle Einnahmen berücksichtigen, also auch den Minijob-Verdienst. Wie deine Kasse rechnet, erfährst du am sichersten direkt dort. Privat Versicherte zahlen unabhängig vom Einkommen ihren Tarifbeitrag.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.