- Startseite
- Branchen
- Als Koch selbstständig machen
Als Koch selbstständig machen: Wege, Kosten & Recht
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026
Du kannst kochen und willst endlich dein eigener Chef sein. Den passenden Weg und die Zahlen dahinter klären wir gemeinsam.
- Kein Meisterbrief? Für Köche gibt es keine Meisterpflicht. Du kannst direkt starten.
- Keine eigene Küche? Mietküchen gibt es stundenweise, ohne teuren Umbau.
- Wenig Startkapital? Privatkoch und Catering starten oft mit kleinem Budget.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Als Koch kannst du dich ohne Meisterbrief selbstständig machen, denn der Beruf ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Die gängigen Wege sind Privatkoch, Catering, Kochkurse und Foodtruck. Wer Speisen verkauft, braucht Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Als Mietkoch in fremden Küchen droht schnell Scheinselbstständigkeit. Mit einer Mietküche startest du grob ab 6.000 Euro.
Keine Meisterpflicht
Koch ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Eine Ausbildung hilft, ist aber keine Voraussetzung.
Vier Wege
Privatkoch, Catering, Kochkurse und Foodtruck unterscheiden sich stark bei Kapital und Pflichten.
Mietkoch mit Risiko
Wer nach Dienstplan in fremden Küchen arbeitet, gilt oft als scheinselbstständig.
Startkapital
Mit Mietküche grob 6.000 bis 19.000 Euro, mit Foodtruck deutlich mehr.
Brauchst du als Koch einen Meisterbrief?
Nein. Der Koch steht weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung. Du kannst dich deshalb auch als Quereinsteiger selbstständig machen. Der Küchenmeister ist eine angesehene Weiterbildung der IHK, aber keine Pflicht. Aufpassen musst du nur, wenn du Backwaren, Torten oder Wurst in größerem Umfang für den Verkauf herstellst.
Grenze zu anderen Handwerken
Welche Wege in die Selbstständigkeit gibt es für Köche?
Die vier häufigsten Wege sind Privatkoch, Catering, Kochkurse und Foodtruck. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Kapital du brauchst und wo du kochst. Als Privatkoch arbeitest du in der Küche deiner Kunden, beim Catering in einer eigenen oder gemieteten Küche. Der Foodtruck ist der teuerste Einstieg.
| Weg | So arbeitest du | Startkapital | Darauf achten |
|---|---|---|---|
| Privatkoch | Dinner und Feiern in der Küche deiner Kunden | gering, vor allem Ausrüstung und Transport | mehrere Auftraggeber, eigene Preise, Haftpflicht |
| Catering | Speisen für Firmen, Hochzeiten und Feiern, geliefert oder vor Ort ausgegeben | mittel, Mietküche oder eigene Küche | Registrierung der Küche, Kühlkette und Warmhalten beim Transport |
| Kochkurse | Kurse in einer gemieteten oder eigenen Kursküche | gering bis mittel | Auslastung planen, mögliche Rentenversicherungspflicht als Lehrende |
| Foodtruck | Verkauf an wechselnden Plätzen, auf Märkten und Events | hoch, das Fahrzeug macht den größten Teil aus | Stellplätze, je nach Einsatz Reisegewerbekarte |
| Mietkoch | Einsätze in Restaurant- und Hotelküchen | sehr gering | hohes Risiko der Scheinselbstständigkeit |
Richtwerte zur Orientierung. Viele kombinieren zwei Wege, etwa Catering und Kochkurse.
Mehr zu den einzelnen Wegen findest du unter Catering gründen und Foodtruck gründen. Für Kurse in einer eigenen Kursküche lies Kochschule eröffnen.
Kochkurse und Rentenversicherung

Kostenlos zum Download
Die passende Arbeitshilfe für deinen nächsten Schritt
Startpaket · PDF · kostenlos
Startpaket Gastronomie
Erlaubnis, Hygiene, Kasse und Musik – die Formalien für dein Café, Restaurant oder deinen Imbiss in Bayern.
Ohne Anmeldung, keine E-Mail nötig.
Zum Werkzeugkasten: alle kostenlosen Vorlagen, Checklisten und Rechner
Ist Mietkoch auf Rechnung eine gute Idee?
Meist nicht. Wer in fremden Küchen nach Dienstplan, mit fremden Zutaten und nach Weisung des Küchenchefs arbeitet, ist rechtlich oft abhängig beschäftigt. Stellt die Rentenversicherung das bei einer Prüfung fest, muss der Auftraggeber Sozialbeiträge nachzahlen, in der Regel für bis zu vier Jahre. Für dich fallen dann Aufträge und Planungssicherheit weg.
- Du stehst im Dienstplan des Restaurants und hast feste Schichten.
- Der Küchenchef sagt dir, was du wann und wie kochst.
- Du nutzt Küche, Geräte und Zutaten des Auftraggebers.
- Du trägst kein eigenes unternehmerisches Risiko und hast nur einen Auftraggeber.
Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto eher liegt eine abhängige Beschäftigung vor. Klarheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung. Bei Vorsatz kann die Nachforderung sogar bis zu 30 Jahre zurückreichen.
- Minijob beim Restaurant: 2026 bis 603 Euro im Monat.
- Kurzfristige Beschäftigung: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
- Eigenes Angebot mit eigenen Kunden: Catering, Privatdinner oder Kurse, für die du Preis, Ort und Ablauf selbst bestimmst.

Darfst du zu Hause für deine Kunden kochen?
Nur in engen Grenzen. Das EU-Hygienerecht erlaubt Lebensmittelherstellung in Wohnräumen unter strengen Bedingungen. Ob deine Küche reicht, entscheidet die Lebensmittelüberwachung. Für Catering in größerem Umfang ist eine gemietete Profi- oder Mietküche meist die praktischere Lösung, weil Trennung, Handwaschbecken und Kühlung dort schon passen.
- Registrierung: Jeder Lebensmittelbetrieb wird vor dem Start bei der Lebensmittelüberwachung registriert, auch wenn du in einer Mietküche arbeitest.
- Eigenkontrolle: Du brauchst ein Konzept nach HACCP-Grundsätzen, etwa für Kühltemperaturen, Warmhalten und Reinigung.
- Transport: Warme Speisen hältst du nach Empfehlung des BfR bei mindestens 60 Grad, kalte Speisen gekühlt. Thermoboxen und Messungen gehören zur Dokumentation.
- Allergene: Bei Speisen ohne Verpackung gibst du Allergene schriftlich an oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation.

Welche Anmeldungen brauchst du zum Start?
Die Reihenfolge ist wichtiger als das Tempo. Zuerst stehen Konzept und Finanzierung, dann folgen Gewerbe, Finanzamt, Lebensmittelüberwachung und Berufsgenossenschaft. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag, bevor er die Selbstständigkeit aufnimmt. Für den Foodtruck kommen je nach Einsatz Reisegewerbekarte und Erlaubnisse für Stellplätze dazu.
- 1
Konzept und Finanzplan
Weg, Zielgruppe, Preise und Kapitalbedarf festlegen. Wie das geht, steht unter Finanzplan erstellen. - 2
Belehrung nach § 43 IfSG
Erstbelehrung beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle. Sie darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein. - 3
Gewerbe und Finanzamt
Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. - 4
Lebensmittelüberwachung
Betrieb registrieren, bevor du die ersten Speisen verkaufst. - 5
BGN und Versicherungen
Betrieb innerhalb einer Woche bei der BGN anmelden und eine Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht abschließen. - 6
Kasse und Personal
Elektronische Kassen mit TSE meldest du per ELSTER beim Finanzamt. Für Mitarbeitende gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro mit Aufzeichnung der Arbeitszeit.
Was kostet der Start als selbstständiger Koch?
Als Privatkoch oder Caterer mit Mietküche rechnest du grob mit 6.000 bis 19.000 Euro. Den größten Teil machen Ausrüstung, Transportbehälter und eine Reserve für die ersten Monate aus. Ein Foodtruck oder ein eigenes Lokal kosten ein Vielfaches. Rechne die laufenden Kosten für Küchenmiete und Versicherungen von Anfang an mit ein.
| Kostenposition | Richtwert |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung und Belehrung | 50 – 100 € |
| Messer, Thermometer, Spezialgeräte | 500 – 3.000 € |
| Thermoboxen und GN-Behälter | 500 – 2.000 € |
| Betriebshaftpflicht pro Jahr | 200 – 600 € |
| Website, Logo, erste Werbung | 500 – 2.000 € |
| Mietküche: Kaution und erste Miete | 600 – 1.600 € |
| Erster Wareneinkauf | 500 – 1.500 € |
| Reserve für die ersten Monate | 3.000 – 8.000 € |
| Gesamt | grob 6.000 – 19.000 € |
Grobe Richtwerte für Privatkoch und Catering mit Mietküche, stark abhängig von Standort und Konzept. Ohne Fahrzeug und ohne eigene Küche.
Wie kalkulierst du deine Preise als Koch?
Du rechnest vom Wareneinsatz und von deiner Arbeitszeit aus. In der Gastronomie gilt als grober Richtwert, dass der Wareneinsatz rund 30 Prozent des Nettopreises nicht deutlich überschreiten sollte. Dazu kommen Einkauf, Vorbereitung, Fahrt, Aufbau und Spülen. Viele vergessen diese Stunden und verdienen am Ende pro Stunde weniger als in der Anstellung.
- Wareneinsatz pro Gast genau kalkulieren und Verluste durch Reste einrechnen.
- Alle Arbeitsstunden zählen, nicht nur die Zeit am Herd.
- Mindestumsatz pro Auftrag festlegen, damit sich kleine Aufträge lohnen.
- Feste Kosten wie Küchenmiete, Versicherung und Krankenversicherung auf die Aufträge umlegen.
Umsatzsteuer seit 2026
Einen Überblick über alle Policen findest du unter Versicherungen für Selbstständige.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditFür ein Fahrzeug, eine eigene Küche oder größere Ausstattung kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW infrage. Er finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Du beantragst ihn über deine Hausbank, bevor du investierst.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Häufige Fragen: Als Koch selbstständig machen
Kann ich als Koch nebenberuflich starten?
Ja, viele testen Catering oder Privatdinner zuerst neben ihrer Anstellung. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten und Wettbewerb sagt. Gewerbeanmeldung, Registrierung und Hygieneregeln gelten auch nebenberuflich.
Brauche ich als Caterer eine Gaststättenerlaubnis?
Meist nicht, solange du Speisen lieferst und keine Gäste in eigenen Räumen bewirtest. Schenkst du bei einer Veranstaltung selbst Alkohol aus, kann je nach Land eine Erlaubnis, Gestattung oder Anzeige nötig sein. Frag bei deiner Gemeinde nach, bevor du Getränke ins Angebot nimmst.
Bin ich als Koch Gewerbetreibender oder Freiberufler?
Als Koch, Caterer oder Foodtruck-Betreiber bist du gewerblich tätig und meldest ein Gewerbe an. Reine Kochkurse können unter Umständen als unterrichtende Tätigkeit gelten. Wie deine Tätigkeit eingeordnet wird, entscheidet das Finanzamt.
Welche Versicherungen brauche ich als selbstständiger Koch?
Wichtig ist eine Betriebshaftpflicht, die auch Schäden durch deine Speisen abdeckt, etwa eine Lebensmittelvergiftung bei einer Feier. Den Betrieb meldest du bei der BGN an, als Inhaber kannst du dich dort freiwillig versichern. Dazu kommt die Krankenversicherung, die du als Selbstständiger allein zahlst.
Ist ein eigenes Restaurant der bessere Weg?
Ein Restaurant bringt mehr Umsatzmöglichkeiten, braucht aber deutlich mehr Kapital, Personal und Genehmigungen. Viele Köche starten deshalb mit Catering oder Privatdinner und bauen sich erst Kundschaft und Rücklagen auf. Der Schritt zum eigenen Lokal fällt dann leichter.
Welche Rechtsform passt für den Start als Koch?
Für Privatkoch, Kochkurse oder kleines Catering reicht meist das Einzelunternehmen, weil es schnell und günstig geht. Wächst das Catering mit Personal und großen Aufträgen, kann eine UG oder GmbH die Haftung begrenzen. Das klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
Du willst dich als Koch selbstständig machen?
In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.