Als Koch selbstständig machen: Wege, Kosten & Recht

Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026

Du kannst kochen und willst endlich dein eigener Chef sein. Den passenden Weg und die Zahlen dahinter klären wir gemeinsam.

  • Kein Meisterbrief? Für Köche gibt es keine Meisterpflicht. Du kannst direkt starten.
  • Keine eigene Küche? Mietküchen gibt es stundenweise, ohne teuren Umbau.
  • Wenig Startkapital? Privatkoch und Catering starten oft mit kleinem Budget.
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Lächelnder Koch in weißer Kochjacke steht mit verschränkten Armen in einer Profiküche

Kurz gesagt

Als Koch kannst du dich ohne Meisterbrief selbstständig machen, denn der Beruf ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Die gängigen Wege sind Privatkoch, Catering, Kochkurse und Foodtruck. Wer Speisen verkauft, braucht Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Als Mietkoch in fremden Küchen droht schnell Scheinselbstständigkeit. Mit einer Mietküche startest du grob ab 6.000 Euro.

Keine Meisterpflicht

Koch ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Eine Ausbildung hilft, ist aber keine Voraussetzung.

Vier Wege

Privatkoch, Catering, Kochkurse und Foodtruck unterscheiden sich stark bei Kapital und Pflichten.

Mietkoch mit Risiko

Wer nach Dienstplan in fremden Küchen arbeitet, gilt oft als scheinselbstständig.

Startkapital

Mit Mietküche grob 6.000 bis 19.000 Euro, mit Foodtruck deutlich mehr.

Voraussetzungen

Brauchst du als Koch einen Meisterbrief?

Nein. Der Koch steht weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung. Du kannst dich deshalb auch als Quereinsteiger selbstständig machen. Der Küchenmeister ist eine angesehene Weiterbildung der IHK, aber keine Pflicht. Aufpassen musst du nur, wenn du Backwaren, Torten oder Wurst in größerem Umfang für den Verkauf herstellst.

Grenze zu anderen Handwerken

Bäcker, Konditor und Fleischer stehen in Anlage A der Handwerksordnung. Speisen für dein Catering oder dein Dinner sind kein Problem. Verkaufst du aber zum Beispiel selbst gemachte Wurst oder Torten an Händler, klär vorher mit der Handwerkskammer, ob du die Handwerksrolle brauchst.
Geschäftsmodelle

Welche Wege in die Selbstständigkeit gibt es für Köche?

Die vier häufigsten Wege sind Privatkoch, Catering, Kochkurse und Foodtruck. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Kapital du brauchst und wo du kochst. Als Privatkoch arbeitest du in der Küche deiner Kunden, beim Catering in einer eigenen oder gemieteten Küche. Der Foodtruck ist der teuerste Einstieg.

WegSo arbeitest duStartkapitalDarauf achten
PrivatkochDinner und Feiern in der Küche deiner Kundengering, vor allem Ausrüstung und Transportmehrere Auftraggeber, eigene Preise, Haftpflicht
CateringSpeisen für Firmen, Hochzeiten und Feiern, geliefert oder vor Ort ausgegebenmittel, Mietküche oder eigene KücheRegistrierung der Küche, Kühlkette und Warmhalten beim Transport
KochkurseKurse in einer gemieteten oder eigenen Kursküchegering bis mittelAuslastung planen, mögliche Rentenversicherungspflicht als Lehrende
FoodtruckVerkauf an wechselnden Plätzen, auf Märkten und Eventshoch, das Fahrzeug macht den größten Teil ausStellplätze, je nach Einsatz Reisegewerbekarte
MietkochEinsätze in Restaurant- und Hotelküchensehr geringhohes Risiko der Scheinselbstständigkeit

Richtwerte zur Orientierung. Viele kombinieren zwei Wege, etwa Catering und Kochkurse.

Mehr zu den einzelnen Wegen findest du unter Catering gründen und Foodtruck gründen. Für Kurse in einer eigenen Kursküche lies Kochschule eröffnen.

Kochkurse und Rentenversicherung

Selbstständige Lehrende sind nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig, wenn sie keine versicherungspflichtigen Mitarbeitenden beschäftigen. Das kann auch Kochkurse betreffen. Kläre das früh mit der Deutschen Rentenversicherung.
Privatköchin richtet in der Küche eines Kunden ein Menü für eine private Feier an

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Mietkoch

Ist Mietkoch auf Rechnung eine gute Idee?

Meist nicht. Wer in fremden Küchen nach Dienstplan, mit fremden Zutaten und nach Weisung des Küchenchefs arbeitet, ist rechtlich oft abhängig beschäftigt. Stellt die Rentenversicherung das bei einer Prüfung fest, muss der Auftraggeber Sozialbeiträge nachzahlen, in der Regel für bis zu vier Jahre. Für dich fallen dann Aufträge und Planungssicherheit weg.

  • Du stehst im Dienstplan des Restaurants und hast feste Schichten.
  • Der Küchenchef sagt dir, was du wann und wie kochst.
  • Du nutzt Küche, Geräte und Zutaten des Auftraggebers.
  • Du trägst kein eigenes unternehmerisches Risiko und hast nur einen Auftraggeber.

Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto eher liegt eine abhängige Beschäftigung vor. Klarheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung. Bei Vorsatz kann die Nachforderung sogar bis zu 30 Jahre zurückreichen.

  • Minijob beim Restaurant: 2026 bis 603 Euro im Monat.
  • Kurzfristige Beschäftigung: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
  • Eigenes Angebot mit eigenen Kunden: Catering, Privatdinner oder Kurse, für die du Preis, Ort und Ablauf selbst bestimmst.
Koch arbeitet als Mietkoch nach Weisung in der Großküche eines Hotelrestaurants
Küche & Hygiene

Darfst du zu Hause für deine Kunden kochen?

Nur in engen Grenzen. Das EU-Hygienerecht erlaubt Lebensmittelherstellung in Wohnräumen unter strengen Bedingungen. Ob deine Küche reicht, entscheidet die Lebensmittelüberwachung. Für Catering in größerem Umfang ist eine gemietete Profi- oder Mietküche meist die praktischere Lösung, weil Trennung, Handwaschbecken und Kühlung dort schon passen.

  • Registrierung: Jeder Lebensmittelbetrieb wird vor dem Start bei der Lebensmittelüberwachung registriert, auch wenn du in einer Mietküche arbeitest.
  • Eigenkontrolle: Du brauchst ein Konzept nach HACCP-Grundsätzen, etwa für Kühltemperaturen, Warmhalten und Reinigung.
  • Transport: Warme Speisen hältst du nach Empfehlung des BfR bei mindestens 60 Grad, kalte Speisen gekühlt. Thermoboxen und Messungen gehören zur Dokumentation.
  • Allergene: Bei Speisen ohne Verpackung gibst du Allergene schriftlich an oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation.
Gewerbliche Mietküche mit Handwaschbecken als Alternative zum Kochen in der eigenen Wohnung
Anmeldungen

Welche Anmeldungen brauchst du zum Start?

Die Reihenfolge ist wichtiger als das Tempo. Zuerst stehen Konzept und Finanzierung, dann folgen Gewerbe, Finanzamt, Lebensmittelüberwachung und Berufsgenossenschaft. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag, bevor er die Selbstständigkeit aufnimmt. Für den Foodtruck kommen je nach Einsatz Reisegewerbekarte und Erlaubnisse für Stellplätze dazu.

  1. 1

    Konzept und Finanzplan

    Weg, Zielgruppe, Preise und Kapitalbedarf festlegen. Wie das geht, steht unter Finanzplan erstellen.
  2. 2

    Belehrung nach § 43 IfSG

    Erstbelehrung beim Gesundheitsamt oder einer beauftragten Stelle. Sie darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein.
  3. 3

    Gewerbe und Finanzamt

    Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
  4. 4

    Lebensmittelüberwachung

    Betrieb registrieren, bevor du die ersten Speisen verkaufst.
  5. 5

    BGN und Versicherungen

    Betrieb innerhalb einer Woche bei der BGN anmelden und eine Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht abschließen.
  6. 6

    Kasse und Personal

    Elektronische Kassen mit TSE meldest du per ELSTER beim Finanzamt. Für Mitarbeitende gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro mit Aufzeichnung der Arbeitszeit.
Startkapital

Was kostet der Start als selbstständiger Koch?

Als Privatkoch oder Caterer mit Mietküche rechnest du grob mit 6.000 bis 19.000 Euro. Den größten Teil machen Ausrüstung, Transportbehälter und eine Reserve für die ersten Monate aus. Ein Foodtruck oder ein eigenes Lokal kosten ein Vielfaches. Rechne die laufenden Kosten für Küchenmiete und Versicherungen von Anfang an mit ein.

KostenpositionRichtwert
Gewerbeanmeldung und Belehrung50 – 100 €
Messer, Thermometer, Spezialgeräte500 – 3.000 €
Thermoboxen und GN-Behälter500 – 2.000 €
Betriebshaftpflicht pro Jahr200 – 600 €
Website, Logo, erste Werbung500 – 2.000 €
Mietküche: Kaution und erste Miete600 – 1.600 €
Erster Wareneinkauf500 – 1.500 €
Reserve für die ersten Monate3.000 – 8.000 €
Gesamtgrob 6.000 – 19.000 €

Grobe Richtwerte für Privatkoch und Catering mit Mietküche, stark abhängig von Standort und Konzept. Ohne Fahrzeug und ohne eigene Küche.

Preise

Wie kalkulierst du deine Preise als Koch?

Du rechnest vom Wareneinsatz und von deiner Arbeitszeit aus. In der Gastronomie gilt als grober Richtwert, dass der Wareneinsatz rund 30 Prozent des Nettopreises nicht deutlich überschreiten sollte. Dazu kommen Einkauf, Vorbereitung, Fahrt, Aufbau und Spülen. Viele vergessen diese Stunden und verdienen am Ende pro Stunde weniger als in der Anstellung.

  • Wareneinsatz pro Gast genau kalkulieren und Verluste durch Reste einrechnen.
  • Alle Arbeitsstunden zählen, nicht nur die Zeit am Herd.
  • Mindestumsatz pro Auftrag festlegen, damit sich kleine Aufträge lohnen.
  • Feste Kosten wie Küchenmiete, Versicherung und Krankenversicherung auf die Aufträge umlegen.

Umsatzsteuer seit 2026

Für Speisen gilt seit dem 1. Januar 2026 der ermäßigte Satz von 7 Prozent, auch beim Catering. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Wie reine Kochleistungen beim Kunden oder Kurse besteuert werden, klärst du mit deinem Steuerberater.

Einen Überblick über alle Policen findest du unter Versicherungen für Selbstständige.

Aus meiner Praxis

Wareneinsatz, Personal und Energie entscheiden hier über den Gewinn. Diese drei Posten rechne ich mit Gründern besonders genau durch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Für ein Fahrzeug, eine eigene Küche oder größere Ausstattung kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW infrage. Er finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Du beantragst ihn über deine Hausbank, bevor du investierst.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Als Koch selbstständig machen

Kann ich als Koch nebenberuflich starten?

Ja, viele testen Catering oder Privatdinner zuerst neben ihrer Anstellung. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten und Wettbewerb sagt. Gewerbeanmeldung, Registrierung und Hygieneregeln gelten auch nebenberuflich.

Brauche ich als Caterer eine Gaststättenerlaubnis?

Meist nicht, solange du Speisen lieferst und keine Gäste in eigenen Räumen bewirtest. Schenkst du bei einer Veranstaltung selbst Alkohol aus, kann je nach Land eine Erlaubnis, Gestattung oder Anzeige nötig sein. Frag bei deiner Gemeinde nach, bevor du Getränke ins Angebot nimmst.

Bin ich als Koch Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Als Koch, Caterer oder Foodtruck-Betreiber bist du gewerblich tätig und meldest ein Gewerbe an. Reine Kochkurse können unter Umständen als unterrichtende Tätigkeit gelten. Wie deine Tätigkeit eingeordnet wird, entscheidet das Finanzamt.

Welche Versicherungen brauche ich als selbstständiger Koch?

Wichtig ist eine Betriebshaftpflicht, die auch Schäden durch deine Speisen abdeckt, etwa eine Lebensmittelvergiftung bei einer Feier. Den Betrieb meldest du bei der BGN an, als Inhaber kannst du dich dort freiwillig versichern. Dazu kommt die Krankenversicherung, die du als Selbstständiger allein zahlst.

Ist ein eigenes Restaurant der bessere Weg?

Ein Restaurant bringt mehr Umsatzmöglichkeiten, braucht aber deutlich mehr Kapital, Personal und Genehmigungen. Viele Köche starten deshalb mit Catering oder Privatdinner und bauen sich erst Kundschaft und Rücklagen auf. Der Schritt zum eigenen Lokal fällt dann leichter.

Welche Rechtsform passt für den Start als Koch?

Für Privatkoch, Kochkurse oder kleines Catering reicht meist das Einzelunternehmen, weil es schnell und günstig geht. Wächst das Catering mit Personal und großen Aufträgen, kann eine UG oder GmbH die Haftung begrenzen. Das klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst dich als Koch selbstständig machen?

In 10 Minuten bekommst du Klarheit, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.