Kino eröffnen:Verleih, Förderung & Auflagen

Du liebst Filme und willst sie auf der großen Leinwand teilen. Den Weg zum eigenen Kino gehen wir gemeinsam: Räume, Verleih, Förderung und Finanzplan.

  • Keine Branchenerfahrung? Verleih, Abrechnung und Technik lassen sich lernen und planen.
  • Hohe Investition? Für Kinos gibt es eigene Förderprogramme von Bund und Ländern.
  • Keine Lust auf Papierkram? Businessplan und Finanzplan machen wir zusammen.
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Publikum von hinten in einem kleinen Kinosaal mit roten Sitzen vor der hellen Leinwand

Kurz gesagt

Wer ein Kino eröffnen will, meldet ein Gewerbe an oder gründet für ein Kommunalkino einen Verein. Der Saal muss baurechtlich genehmigt sein, für Räume mit mehr als 200 Besuchern gilt in der Regel die Versammlungsstättenverordnung. Filme mietest du beim Verleih gegen einen Anteil an den Ticketerlösen. Dazu kommen Jugendschutz nach § 11 JuSchG, Meldungen an die Filmförderungsanstalt und bei Snacks das Lebensmittelrecht.

Kinoart wählen

Programmkino, Landkino, Kommunalkino im Verein oder Open Air. Das Konzept bestimmt Räume und Kosten.

Filmmiete

Der Verleih erhält einen Anteil an den Ticketerlösen, zum Filmstart meist rund die Hälfte.

Jugendschutz

Nur Filme mit passender Altersfreigabe, dazu Uhrzeiten nach § 11 Jugendschutzgesetz.

Förderung

Filmförderungsanstalt, Kinoprogrammpreise des Bundes und Programme der Länder.

Konzept

Welche Kinoarten gibt es?

Für Gründer kommen vor allem kleine Häuser infrage, große Multiplexe bauen meist Ketten. Ein Programmkino zeigt ausgewählte Filme und lebt von Stammpublikum und Veranstaltungen. Ein Landkino versorgt eine Region ohne anderes Kino. Kommunalkinos werden von Gemeinde oder Verein getragen, Open-Air- und Wanderkinos kommen ohne festen Saal aus.

Programmkino

Ausgewählte Filme, Reihen, Gäste und Gespräche. Braucht ein klares Profil und treues Publikum.

Landkino

Ein oder zwei Säle in einer Region ohne Kino. Breites Programm, oft mit Café oder Bar.

Kommunalkino

Getragen von Verein oder Gemeinde, häufig mit Ehrenamt und kulturellem Auftrag.

Open Air und Wanderkino

Ohne festen Saal, saisonal. Gut, um Publikum und Nachfrage zu testen.
Genehmigungen

Welche Genehmigungen brauchst du für ein Kino?

Das Wichtigste ist ein Saal, den das Bauamt als Kino genehmigt hat. Ist das nicht so, brauchst du eine Nutzungsänderung mit Brandschutznachweis. Für Räume mit mehr als 200 Besuchern gilt in der Regel die Versammlungsstättenverordnung. Schenkst du Alkohol zum Verzehr vor Ort aus, brauchst du je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige.

WasWo
Gewerbeanmeldung oder VereinsgründungGewerbeamt, beim Verein Registergericht, siehe Gewerbe anmelden
Baugenehmigung oder NutzungsänderungBauamt, mit Brandschutz, Rettungswegen und Besucherzahl
Gaststättenerlaubnis oder AnzeigeGaststättenbehörde, nur bei Alkohol zum Verzehr vor Ort
Registrierung als LebensmittelbetriebLebensmittelüberwachung, bei Popcorn, Snacks und Getränken
Belehrung nach § 43 IfSGGesundheitsamt, für alle, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten
Meldung von Umsatz und BesuchernFilmförderungsanstalt, monatlich bis zum 10. des Folgemonats

Stand Oktober 2026. Welche Unterlagen genau nötig sind, entscheidet die zuständige Behörde.

Was Bauamt und Brandschutz bei Räumen mit vielen Besuchern typischerweise prüfen, zeigt Club eröffnen.

Kleiner Kinosaal mit Sitzreihen und Notausgang, wie ihn das Bauamt genehmigen muss
Filmverleih

Wie funktioniert der Filmverleih für Kinos?

Du mietest jeden Film beim Verleih und gibst dafür einen Anteil an den Netto-Ticketerlösen nach Abzug der Filmabgabe ab. Die Filmmiete ist frei verhandelbar und liegt zum Filmstart meist zwischen 43,1 und 53,5 Prozent. Dazu kommt oft eine Mindestgarantie, die du auch bei wenigen Besuchern zahlst. Abgerechnet wird in der Regel wöchentlich.

  • Verleih anfragen und Konditionen für Spielwochen, Vorstellungen und Mindestgarantie klären
  • Ticketverkäufe sauber erfassen, weil die Abrechnung darauf beruht
  • Filmmiete per Abrechnung an den Verleih überweisen
  • ältere Filme und Reihen sind oft günstiger als Neustarts

Gut zu wissen

Rechne im Finanzplan mit dem Ticketerlös nach Filmmiete, nicht mit dem Kartenpreis. Was nach Verleih, Umsatzsteuer und Abgaben übrig bleibt, trägt Miete, Personal und Technik.
Jugendschutz

Was gilt beim Jugendschutz im Kino?

Kinder und Jugendliche dürfen nur Filme sehen, die für ihr Alter freigegeben sind. Ausnahme: Filme ab 12 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sehen, also in der Regel der Eltern. Eine erziehungsbeauftragte Person reicht dafür nicht. Ohne Begleitung gelten zusätzlich feste Uhrzeiten für das Ende der Vorstellung.

Alterohne Begleitung erlaubt
unter 6 Jahrennicht erlaubt, nur mit Begleitung
Kinder von 6 bis 13 JahrenVorstellung bis 20 Uhr beendet
Jugendliche von 14 und 15 JahrenVorstellung bis 22 Uhr beendet
ab 16 JahrenVorstellung bis 24 Uhr beendet

§ 11 Jugendschutzgesetz, Stand Oktober 2026. Begleiten können hier Eltern oder erziehungsbeauftragte Personen. Die Altersfreigabe des Films gilt immer, mit der Ausnahme für Filme ab 12.

Gastronomie

Wie wichtig ist der Gastro-Anteil im Kino?

Sehr wichtig, denn bei Snacks und Getränken bleibt mehr hängen als bei Tickets, von denen ein großer Teil an den Verleih geht. Viele Besucher kaufen zum Film etwas zu essen oder zu trinken, jeder Euro davon zählt. Ein Café oder eine kleine Bar macht das Kino außerdem zum Treffpunkt vor und nach dem Film.

Popcorn und Nachos werden seit dem 1. Januar 2026 mit 7 Prozent versteuert, Getränke in der Regel mit 19 Prozent. Deine Kasse muss beide Sätze trennen.

Wie du ein Café im Kino planst, steht unter Café eröffnen. Für Abende mit Bar lies Bar eröffnen.

Kinobetreiber füllt im Foyer Popcorn ab, ein wichtiger Teil des Kinoumsatzes
Abgaben

Welche Abgaben zahlt ein Kino an die Filmförderung?

Alle Kinos melden der Filmförderungsanstalt monatlich Umsatz und Besucherzahlen. Bis zu 150.000 Euro Nettoerlös aus Eintrittskarten im Vorjahr zahlst du keine Filmabgabe, musst aber trotzdem melden. Darüber gilt je nach Jahresumsatz ein Satz von 1,8 bis 3,0 Prozent auf den gesamten Nettoerlös. Neue Kinos stuft die FFA zunächst mit 3,0 Prozent ein.

Nettoerlös aus Eintrittskarten im VorjahrAbgabesatz
bis 150.000 €keine Abgabe, nur Meldung
bis 750.000 €1,8 Prozent
bis 1.500.000 €2,4 Prozent
über 1.500.000 €3,0 Prozent

Filmabgabe je Kino nach § 128 Filmförderungsgesetz und ffa.de, Stand Oktober 2026. Gilt für Filme über 58 Minuten. Meldung bis zum 10. des Folgemonats. Bei Neueröffnungen legt die FFA den endgültigen Satz nach Hochrechnung am Jahresende fest.

Kommunalkino

Lohnt sich ein Kommunalkino als Verein?

Für ein Kino mit kulturellem Anspruch und viel Ehrenamt oft ja. Ein Verein kann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn er Kunst und Kultur fördert. Dann sind Spenden und Zuschüsse der Gemeinde leichter möglich. Gewinne darfst du aber nicht privat entnehmen. Wer vom Kino leben will, gründet besser ein Unternehmen.

Wie die Gründung abläuft und was Gemeinnützigkeit bedeutet, steht unter e. V. gründen.

Gut zu wissen

Auch ein Vereinskino braucht Vorführrechte, Genehmigungen und Brandschutz wie jedes andere Kino.
Ehrenamtlicher legt im Kommunalkino eine Filmrolle in den 35-mm-Projektor ein
Startkapital

Was kostet es, ein Kino zu eröffnen?

Das hängt vor allem davon ab, ob du einen bestehenden Kinosaal übernimmst oder einen Raum umbaust. Ein Umbau mit Brandschutz, Akustik und Bestuhlung ist teuer. Digitale Projektion und Ton sind die größten Technikposten. Plane außerdem Filmmiete, Personal und eine Reserve für die ersten Monate ein, bis dein Publikum gewachsen ist.

KostenblockWas dazugehört
RäumeKaution, Übernahme oder Umbau, Brandschutz, Rettungswege
SaalLeinwand, Bestuhlung, Akustik, Verdunkelung
Technikdigitaler Projektor, Server, Tonanlage, Wartung
Kasse und TicketingKasse mit TSE, Online-Verkauf
GastronomieTheke, Popcornmaschine, Kühlung
LaufendFilmmiete, Miete, Personal, Energie, Werbung, GEMA

Kostenblöcke ohne Beträge, weil Größe und Zustand der Räume sehr unterschiedlich sind.

Wie du das alles in einen tragfähigen Plan bringst, zeigt der Finanzplan.

Aus meiner Praxis

Wareneinsatz, Personal und Energie entscheiden hier über den Gewinn. Diese drei Posten rechne ich mit Gründern besonders genau durch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Speziell für Kinos gibt es eigene Programme. Die Filmförderungsanstalt unterstützt Investitionen in Kinos, etwa zur Modernisierung. Ob und wie ein neues Kino gefördert werden kann, erfragst du direkt bei der FFA. Der Bund zeichnet außerdem Kinos mit gutem Programm aus, etwa mit dem Kinoprogrammpreis.

Viele Länder haben über ihre Filmförderungen eigene Kinoprogramme. Die Bedingungen und Fristen ändern sich, prüfe sie vor dem Antrag direkt beim Förderer. Einen Überblick über allgemeine Programme findest du unter Fördermittel für die Gründung.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Kino eröffnen

Darf ich Filme von DVD oder einem Streamingdienst öffentlich zeigen?

Nein. Gekaufte Datenträger und private Streaming-Abos erlauben nur die private Nutzung. Für eine öffentliche Vorführung brauchst du die Vorführrechte, die du beim Verleih oder beim Rechteinhaber erwirbst. Das gilt auch für kostenlose Vorführungen und Filmabende im Verein.

Brauche ich eine Ausbildung, um ein Kino zu betreiben?

Nein, eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Du musst aber die Projektionstechnik beherrschen und die Sicherheitsregeln deiner Räume umsetzen. Schenkst du Alkohol aus, verlangt dein Bundesland für die Gaststättenerlaubnis in vielen Fällen die Unterrichtung bei der IHK.

Kann ich mit einem Open-Air-Kino starten?

Ja, viele testen so ihr Publikum. Du brauchst dafür Vorführrechte, eine Genehmigung für die Fläche, oft eine Sondernutzung oder Veranstaltungserlaubnis, und musst Lärm, Rettungswege und Wetter einplanen. Frag früh bei Ordnungsamt und Gemeinde nach, welche Auflagen gelten.

Welche Umsatzsteuer gilt für Kinokarten?

Für Eintrittskarten zu Filmen mit Kennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz gilt in der Regel 7 Prozent, ebenso für Filme, die vor 1970 erstaufgeführt wurden. Andere Filme ohne Kennzeichnung werden mit 19 Prozent versteuert. Speisen wie Popcorn und Nachos werden seit 2026 mit 7 Prozent versteuert, Getränke in der Regel mit 19 Prozent. Lass dir die Aufteilung für Kombiangebote steuerlich bestätigen.

Brauche ich für Musik im Kino eine GEMA-Lizenz?

Ja. Kinos zahlen an die GEMA auch für die Musik in den Filmen, in der Regel als Anteil am Netto-Kartenumsatz. Musik im Foyer oder bei Veranstaltungen ohne Film kommt gesondert dazu. Frag nach den passenden Tarifen, bevor du eröffnest.

Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

Du willst dein eigenes Kino eröffnen?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.