Krankenfahrdienst gründen:Genehmigung, Kassen & Fahrzeug

Du willst Menschen sicher zu Arzt und Therapie bringen. Genehmigung, Kassenverträge und Finanzplan für deinen Fahrdienst klären wir gemeinsam.

  • Angst vor der Fachkundeprüfung? Mit Vorbereitungskurs und Lernplan gehst du strukturiert in die IHK-Prüfung.
  • Teures Spezialfahrzeug? Viele starten mit Sitzendfahrten und nehmen Rollstuhlfahrten später dazu.
  • Keine Kassenverträge? Genehmigung und IK-Nummer sind der Schlüssel, den Rest bereiten wir vor.
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Mitarbeiterin begrüßt eine ältere Frau und ihre Angehörige am barrierefreien Eingang eines Hauses mit Handlauf

Kurz gesagt

Wer Krankenfahrten selbstständig anbieten will, gründet in der Regel ein Mietwagen- oder Taxiunternehmen mit Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dafür brauchst du die Fachkundeprüfung der IHK, Zuverlässigkeit und Eigenkapital von 2.250 Euro für das erste Fahrzeug. Mit den Krankenkassen rechnest du über Vereinbarungen und ein Institutionskennzeichen ab. Krankentransporte mit medizinischer Betreuung gehören dagegen zum Rettungsdienst.

Genehmigung

Mietwagen oder Taxi nach dem Personenbeförderungsgesetz, erteilt von Stadt oder Landkreis.

Kein Krankentransport

Fahrten mit medizinischer Betreuung im Krankentransportwagen gehören zum Rettungsdienst.

Krankenkassen

Abrechnung nur mit Vereinbarung und gültigem Institutionskennzeichen.

Rollstuhl

Fahrzeuge mit Rampe oder Lift zählen weiter als Mietwagen.

Abgrenzung

Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?

Krankenfahrten sind Fahrten im Taxi, Mietwagen oder privaten Auto, bei denen der Patient keine fachliche Betreuung braucht. Dazu zählen auch Mietwagen mit Einrichtung für Rollstuhlfahrer. Ein Krankentransport findet im Krankentransportwagen statt, wenn der Patient unterwegs betreut werden muss. Er gehört zum Rettungsdienst und braucht eine Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes.

MerkmalKrankenfahrtKrankentransport
FahrzeugTaxi, Mietwagen, auch rollstuhlgerecht umgebautKrankentransportwagen
Betreuung unterwegskeine fachliche Betreuungfachliche Betreuung durch geschultes Personal
GenehmigungPersonenbeförderungsgesetzRettungsdienstgesetz des Landes
PersonalFahrer mit Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderungmedizinisch ausgebildetes Personal, etwa Rettungssanitäter
Für Gründerrealistischer Einstieghohe Hürden, oft an den Rettungsdienstbereich gebunden

Begriffe nach der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Genehmigung

Welche Genehmigung brauchst du für Krankenfahrten?

Du brauchst eine Genehmigung für den Mietwagen- oder Taxiverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz. Sie gibt es bei Stadt oder Landkreis, wenn du zuverlässig bist, die Fachkundeprüfung der IHK bestanden hast und Eigenkapital nachweist. Laut IHK sind das 2.250 Euro für das erste und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug. Dazu kommt ein echter Betriebssitz.

  • Zuverlässigkeit: Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister, Bescheinigungen von Finanzamt und Krankenkasse.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalbescheinigung, etwa von Steuerberatung.
  • Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr bei der IHK.
  • Betriebssitz mit Stellplatz in Deutschland, ein Briefkasten reicht nicht.

Rückkehrpflicht beim Mietwagen

Ein Mietwagen fährt nur auf Bestellung und kehrt nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück, außer er hat unterwegs schon einen neuen Auftrag. Wo dein Betriebssitz liegt, beeinflusst deshalb deine Leerfahrten. Alles zu Taxi und Mietwagen steht unter Taxiunternehmen gründen.
Fahrer

Was brauchen Fahrer für Krankenfahrten?

Jeder Fahrer braucht eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. In der Regel musst du dafür mindestens 21 Jahre alt sein und seit zwei Jahren den Führerschein Klasse B haben, dazu kommen ärztliche Untersuchungen und ein Führungszeugnis. Die Ortskundeprüfung ist seit 2021 entfallen. Für den Umgang mit Rollstühlen und älteren Fahrgästen lohnt eine eigene Schulung.

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
  • Erste Hilfe auffrischen und den Umgang mit Rollstuhl, Rampe und Gurtsystem üben.
  • Bei angestellten Fahrern Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung und Dienstplan einplanen.
Hand am Lenkrad eines Autos, im Hintergrund unscharfe Lichter einer Stadt am Abend
Krankenkassen

Wie bekommst du einen Vertrag mit den Krankenkassen?

Krankenkassen bezahlen Krankenfahrten nur, wenn du eine Vereinbarung mit ihnen oder ihrem Verband hast. Die Ersatzkassen verlangen zum Beispiel einen unterschriebenen Verpflichtungsschein und alle gültigen Genehmigungsurkunden. Außerdem brauchst du ein Institutionskennzeichen, das du bei der ARGE IK beantragst. Abgerechnet wird elektronisch, vergütet wird in der Regel die kürzeste Strecke.

  1. 1

    Genehmigung abwarten

    Ohne Genehmigungsurkunde für jedes Fahrzeug gibt es keine Vereinbarung.
  2. 2

    IK beantragen

    Institutionskennzeichen bei der ARGE IK, je Betriebsstätte. Ablauf unter IK-Nummer beantragen.
  3. 3

    Vereinbarungen schließen

    Bei den Landesverbänden der Kassenarten nachfragen: Ersatzkassen, AOK, BKK, IKK und Knappschaft haben eigene Regeln.
  4. 4

    Abrechnung einrichten

    Elektronisch nach § 302 SGB V, selbst mit Software oder über ein Abrechnungszentrum.

Bis die ersten Zahlungen der Kassen eingehen, vergehen oft Wochen. Plane diese Zeit im Liquiditätsplan ein. Weitere Gründungen mit Kassenabrechnung findest du unter Selbstständig im Gesundheitsbereich.

Unternehmer mit Tablet und Routenplan im Büro, vor dem Fenster steht ein weißer Lkw
Patienten

Wann zahlt die Krankenkasse eine Krankenfahrt?

Grundlage ist eine ärztliche Verordnung. Fahrten zu einer stationären Behandlung zahlt die Kasse in der Regel. Fahrten zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen, etwa zur Dialyse oder zur Strahlen- und Chemotherapie. Bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, gilt die Genehmigung als erteilt.

FahrtKostenübernahme
zur stationären Behandlungmit Verordnung in der Regel ja
Dialyse, onkologische Strahlen- oder Chemotherapiein der Regel ja, Genehmigung nach Vorgaben der Kasse
Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 4 oder 5Genehmigung gilt als erteilt
Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter MobilitätGenehmigung gilt als erteilt
sonstige ambulante Behandlungnur mit vorheriger Genehmigung der Kasse

Nach der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ob eine Fahrt im Einzelfall übernommen wird, entscheidet die Krankenkasse.

Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt, aber nie mehr als die Fahrt kostet, kassierst in der Regel du beim Fahrgast. Von der Zuzahlung befreite Patienten zeigen dir ihren Befreiungsausweis.

Fahrzeug

Welches Fahrzeug brauchst du für Krankenfahrten im Rollstuhl?

Für Sitzendfahrten reicht ein normaler Pkw, der als Mietwagen genehmigt ist. Für Fahrten im Rollstuhl brauchst du ein umgebautes Fahrzeug mit Rampe oder Lift, einem Stellplatz und Rückhaltesystemen für Rollstuhl und Fahrgast. Der Umbau wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Müssen Patienten liegend oder im Tragestuhl befördert werden, ist das in der Regel ein Krankentransport.

  • Für jedes Fahrzeug brauchst du eine eigene Genehmigung im Mietwagenverkehr.
  • Der Wegstreckenzähler im Mietwagen braucht in der Regel eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jedes Jahr zur Hauptuntersuchung.
  • Rollstuhlfahrten dauern länger: Ein- und Ausstieg gehören in deine Preis- und Tourenplanung.

Wie Tagespflegen die Beförderung ihrer Gäste organisieren, steht unter Tagespflege eröffnen.

Drei Personen stehen auf einem Parkplatz neben einem Kleinwagen und schauen gemeinsam auf ein Tablet
Umsatzsteuer

Welche Umsatzsteuer gilt für Krankenfahrten?

Mietwagenfahrten unterliegen grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt für Taxis im Nahbereich bis 50 Kilometer und für Mietwagen nur, wenn ihre Vereinbarung mit den Kassen den Taxiverträgen entspricht. Steuerfrei sind Fahrten in besonders eingerichteten Fahrzeugen nur, wenn die Ausstattung medizinisch nötig war und ärztlich bescheinigt ist.

FallUmsatzsteuer
Mietwagen, Regelfall19 %
Mietwagen mit Kassenvereinbarung, die den Taxiverträgen entspricht7 %
Taxi in der Gemeinde oder bis 50 km7 %
besonders eingerichtetes Fahrzeug, medizinisch nötig und ärztlich bescheinigtsteuerfrei nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG

Stand 2026 nach Verwaltungsauffassung. Die Einordnung deiner Fahrten klärst du mit deiner Steuerberatung.

Kosten

Was kostet es, einen Krankenfahrdienst zu gründen?

Mit einem gebrauchten Pkw kommst du grob mit 20.000 bis 50.000 Euro aus. Ein rollstuhlgerecht umgebautes Fahrzeug kostet deutlich mehr. Dazu kommen Fachkundeprüfung, Genehmigung, Versicherung, Abrechnungssoftware und eine Reserve, bis die Kassen zahlen. Leasing oder ein gebrauchtes umgebautes Fahrzeug senken den Kapitalbedarf am Anfang.

Kostenpositiongrober Richtwert
Fachkundeprüfung bei der IHK, in Berlin zum Beispiel280 €
Vorbereitungskurs, falls gewünschteinige hundert bis gut 1.000 €
Genehmigung, Beispiel Bayern150 € erstes, 40 € jedes weitere Fahrzeug
Pkw als Mietwagen, gebraucht oder geleast15.000 – 35.000 € oder Leasingraten
Rollstuhlgerechtes Fahrzeug mit Rampe oder Liftdeutlich mehr, je nach Umbau
Versicherung, Software, Website2.000 – 5.000 € im ersten Jahr
Reserve für die ersten Monate3.000 – 8.000 €

Grobe Richtwerte, stark abhängig von Fahrzeug, Region und Versicherung. Hol dir mehrere Angebote.

Wie du Fahrzeug, Raten und Anlaufzeit durchrechnest, zeigt Finanzplan erstellen. Die Anmeldung selbst steht unter Gewerbe anmelden.

Aus meiner Praxis

Gewinn ist nicht gleich Geld auf dem Konto. Rechnungen werden oft erst nach Wochen bezahlt, Material und Miete sind sofort fällig. Deshalb plane ich mit Gründern immer einen Liquiditätsplan Monat für Monat.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Krankenfahrdienst gründen

Kann ich Krankenfahrten mit meinem Privatauto anbieten?

Nein, nicht gegen Bezahlung. Wer Fahrgäste entgeltlich befördert, braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Das Fahrzeug wird als Mietwagen eingetragen und entsprechend versichert. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder, und die Kassen zahlen nicht.

Brauche ich für Krankenfahrten eine Taxikonzession?

Nein, eine Genehmigung für den Mietwagenverkehr reicht. Sie ist in vielen Städten leichter zu bekommen als eine Taxikonzession, weil es keine Wartelisten gibt. Dafür gilt die Rückkehrpflicht, und beim Umsatzsteuersatz gibt es Unterschiede zum Taxi.

Wie viele Fahrzeuge brauche ich zum Start?

Ein Fahrzeug reicht für den Anfang, oft fährt der Gründer selbst. Planbar wird der Umsatz durch regelmäßige Serienfahrten, etwa zur Dialyse. Für Rollstuhlfahrten brauchst du ein umgebautes Fahrzeug, das du auch erst mit wachsender Nachfrage dazunehmen kannst.

Welche Versicherungen braucht ein Krankenfahrdienst?

Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht, bei der du die gewerbliche Personenbeförderung angeben musst. Dazu kommen die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und in der Regel eine Betriebshaftpflicht. Eine Insassenunfallversicherung kann sinnvoll sein. Lass dir Angebote für genau deine Nutzung machen.

Wie finde ich Kunden für Krankenfahrten?

Wichtige Partner sind Dialysezentren, Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheime und Pflegedienste. Sie empfehlen Fahrdienste, die pünktlich, freundlich und gut erreichbar sind. Eine einfache Website, ein Google-Unternehmensprofil und eine feste Telefonnummer für Bestellungen gehören von Anfang an dazu.

Bekomme ich für einen Krankenfahrdienst den Gründungszuschuss?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.