Busunternehmen gründen:Genehmigung, Fachkunde & Kosten
Du willst Menschen sicher ans Ziel bringen, mit eigenem Bus und eigenen Kunden. Genehmigung, Zahlen und Förderung gehen wir Schritt für Schritt durch.
- Angst vor der Fachkundeprüfung? Sie ist lernbar. Alternativ übernimmt ein Verkehrsleiter mit Fachkunde diese Rolle.
- Ein neuer Bus ist zu teuer? Viele starten mit einem Kleinbus oder gebrauchten Reisebus.
- Keine Stammkunden? Vereine, Schulen und Firmen buchen regelmäßig. Wir planen die Akquise mit.
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Kurz gesagt
Um ein Busunternehmen zu gründen, brauchst du eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, etwa für Ausflugsfahrten, Mietomnibusse oder Linienverkehr. Die Genehmigungsbehörde prüft Zuverlässigkeit, fachliche Eignung durch die Fachkundeprüfung bei der IHK und Eigenkapital von 9.000 Euro für den ersten und 5.000 Euro für jeden weiteren Bus. Fahrer brauchen Führerschein D oder D1 und die Berufskraftfahrerqualifikation.
Genehmigung nach PBefG
Für jede Verkehrsart: Linienverkehr, Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen oder Mietomnibus.
Eigenkapital
Mindestens 9.000 Euro für den ersten und 5.000 Euro für jeden weiteren Bus.
Fachkunde
Prüfung Personenverkehr bei der IHK oder ein Verkehrsleiter mit Fachkunde.
Fahrer
Führerschein D1 oder D und Berufskraftfahrerqualifikation mit regelmäßiger Weiterbildung.
Welche Genehmigung brauche ich für ein Busunternehmen?
Wer Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig mit Bussen befördert, braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Sie wird für eine bestimmte Verkehrsart erteilt. Zuständig ist die Genehmigungsbehörde an deinem Betriebssitz, je nach Bundesland etwa Landratsamt, Stadt oder Regierungsbezirk. Kläre früh, welche Verkehrsart zu deinem Geschäftsmodell passt.
| Verkehrsart | Rechtsgrundlage | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| Linienverkehr | § 42 PBefG | regelmäßige Verbindung zwischen festen Ausgangs- und Endpunkten nach Fahrplan |
| Ausflugsfahrten | § 48 Abs. 1 PBefG | Fahrten nach deinem Plan zu einem gemeinsamen Ausflugszweck |
| Ferienziel-Reisen | § 48 Abs. 2 PBefG | Reisen zu Erholungsaufenthalten mit Beförderung und Unterkunft |
| Mietomnibus | § 49 PBefG | der Bus wird im Ganzen von einer Gruppe oder einem Auftraggeber gemietet |
Stand Oktober 2026. Quelle: IHK-Merkblätter zur Existenzgründung im Omnibusverkehr.
Für Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen gelten die Regeln für Taxi und Mietwagen, mehr dazu unter Taxiunternehmen gründen. Welche Gewerbe sonst eine Erlaubnis brauchen, zeigt Erlaubnispflichtige Gewerbe. Die Genehmigung ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung.

Was ist der Unterschied zwischen Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr?
Im Linienverkehr fährst du nach Fahrplan feste Strecken, die jeder nutzen kann. Diese Verkehre werden oft von Landkreisen oder Verkehrsverbünden vergeben. Im Gelegenheitsverkehr fährst du Ausflüge, Reisen oder gemietete Fahrten für Gruppen. Für Gründer ist der Gelegenheitsverkehr meist der einfachere Einstieg, weil du Kunden und Preise selbst bestimmst.
Linienverkehr
- fester Fahrplan und feste Haltestellen
- häufig über Vergaben öffentlicher Aufgabenträger
- planbare Auslastung über Jahre
- hohe Anforderungen an Fuhrpark und Personal
Gelegenheitsverkehr
- Ausflugsfahrten, Reisen und Mietomnibus
- Kunden wie Vereine, Schulen, Firmen und Reiseveranstalter
- Preise frei verhandelbar
- schwankende Auslastung, starke Saison
Welche Voraussetzungen prüft die Genehmigungsbehörde?
Die Behörde prüft vier Punkte: persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und eine echte Niederlassung. Das Eigenkapital musst du nachweisen, es wird nicht ausgegeben. Für den ersten Bus sind es mindestens 9.000 Euro, für jeden weiteren 5.000 Euro. Die Nachweise reichst du mit dem Antrag ein.
| Voraussetzung | Nachweis |
|---|---|
| Zuverlässigkeit | Führungszeugnis, Auszüge aus Gewerbezentralregister und Fahreignungsregister |
| Finanzielle Leistungsfähigkeit | Eigenkapital von 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug, meist per Bescheinigung |
| Fachliche Eignung | Fachkundeprüfung Personenverkehr bei der IHK; Ausnahmen nur nach Altregelungen |
| Niederlassung | Betriebssitz mit Büro, Unterlagen und Abstellmöglichkeit für die Busse |
Stand Oktober 2026. Quellen: IHK-Merkblätter zum Omnibusverkehr, Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.
Wie weise ich die Fachkunde für den Omnibusverkehr nach?
Meist mit der Fachkundeprüfung für den Personenverkehr bei der IHK. Geprüft werden unter anderem Recht, Kaufmännisches, Technik und Sicherheit. Zehn Jahre leitende Tätigkeit ersetzen die Prüfung nur, wenn sie ohne Unterbrechung vor dem 4. Dezember 2009 lagen. Alternativ benennst du einen Verkehrsleiter mit Fachkunde.
Eigene Prüfung
Externer Verkehrsleiter
Gut zu wissen

Welchen Führerschein brauchen Busfahrer?
Für Busse brauchen Fahrer die Fahrerlaubnisklasse D, für kleinere Busse reicht unter Umständen D1. Wer gewerblich Fahrgäste befördert, braucht zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation. Danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden Pflicht. Das gilt auch für dich, wenn du als Inhaber selbst fährst.
| Klasse | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| D1 | kleinere Busse mit begrenzter Zahl an Fahrgastplätzen | für Kleinbus-Angebote, Shuttles und Vereinsfahrten |
| D | Kraftomnibusse ohne Größenbeschränkung | für Reisebusse und Linienbusse |
| D1E / DE | Bus mit schwerem Anhänger | etwa für Gepäck- oder Fahrradanhänger |
| Berufskraftfahrer | Grundqualifikation und Weiterbildung | 35 Stunden alle fünf Jahre |
Genaue Grenzen und Mindestalter regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung; frag bei deiner Führerscheinstelle nach.
Fährst du statt Fahrgästen lieber Güter, findest du Fahrerlaubnis und Qualifikation unter Selbstständiger Lkw-Fahrer.
Welche Pflichten gelten im laufenden Busbetrieb?
Im Alltag zählen Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiber, Wartung und Prüfungen. Busse müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung und zusätzlich zur Sicherheitsprüfung. Für Reisebusse gelten die Lenk- und Ruhezeiten der EU-Verordnung Nr. 561/2006, für Linienverkehre bis 50 Kilometer Linienstrecke gibt es Ausnahmen. Dazu kommen Versicherungen und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
- Fahrtenschreiber und Fahrerkarten, Daten regelmäßig sichern
- Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung in den vorgeschriebenen Abständen
- Kfz-Haftpflicht für jeden Bus, dazu Kasko und Betriebshaftpflicht nach Bedarf
- Dienstpläne, die Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten einhalten
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche nach Gründung
Was kostet die Gründung eines Busunternehmens?
Der größte Posten ist der Bus. Ob neu, gebraucht, finanziert oder geleast, entscheidet über deinen Kapitalbedarf. Dazu kommen Eigenkapitalnachweis, Gebühren für Prüfung und Genehmigung, Versicherungen, Stellplatz und eine Reserve für schwache Monate außerhalb der Saison. Erst mit einem Finanzplan siehst du, ob deine Preise die Kosten tragen.
| Kostenblock | Worauf du achten solltest |
|---|---|
| Bus | Kauf, Finanzierung oder Leasing; Ausstattung wie Klimaanlage, Toilette, Gurte |
| Eigenkapitalnachweis | 9.000 € für den ersten Bus; bleibt im Unternehmen, ist aber gebunden |
| Gebühren | Fachkundeprüfung, Genehmigung, Gewerbeanmeldung; Höhe je nach Kammer und Behörde |
| Versicherungen | Kfz-Haftpflicht, Kasko, Betriebshaftpflicht |
| Laufende Kosten | Kraftstoff, Maut, Wartung, Reifen, Personal, Stellplatz |
| Reserve | für Winter und Monate mit wenigen Buchungen |
Ohne Euro-Spannen: Buspreise schwanken je nach Größe, Alter und Ausstattung stark. Hol mehrere Angebote ein.
Wie du den Kapitalbedarf herleitest, zeigt Finanzplan erstellen. Für die Finanzierung lohnt ein Blick auf den KfW-Gründerkredit.

Wie finde ich Kunden für Ausflugs- und Mietbusfahrten?
Im Gelegenheitsverkehr leben Busunternehmen von Gruppen, die regelmäßig buchen. Sprich Vereine, Schulen, Kirchengemeinden, Firmen und Reiseveranstalter in deiner Region direkt an. Feste Rahmenverträge, etwa für Schulfahrten oder Werksverkehr, glätten die Saison. Eine Website mit klaren Anfragewegen und ein Google-Unternehmensprofil gehören dazu.
Schulen und Vereine
Firmen
Reiseveranstalter
Wenn du Reisen nicht nur fahren, sondern auch selbst verkaufen willst, lies Reisebüro eröffnen.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditDer ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, auch für Fahrzeuge. Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026).
Für die Fachkundeprüfung und den Busführerschein gibt es Vorbereitungskurse. Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen solchen Kurs fördert, klärst du dort im Einzelfall.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Busunternehmen gründen
Ab wann ist ein Fahrzeug ein Bus im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes?
Als Kraftomnibus gilt ein Fahrzeug, das nach Bauart und Ausstattung für mehr als neun Personen einschließlich Fahrer geeignet ist. Kleinere Fahrzeuge fallen bei entgeltlicher Beförderung unter Taxi oder Mietwagen. Was dort gilt, steht unter Taxiunternehmen gründen.
Kann ich mit einem einzigen Bus starten?
Ja. Die Genehmigung gibt es auch für ein Fahrzeug, das Eigenkapital liegt dann bei mindestens 9.000 Euro. Viele starten mit einem Kleinbus oder einem gebrauchten Reisebus im Gelegenheitsverkehr und wachsen über Stammkunden wie Vereine und Schulen.
Muss ich als Inhaber selbst einen Busführerschein haben?
Nein, für die Genehmigung nicht. Du brauchst die fachliche Eignung, entweder durch eigene Prüfung oder einen Verkehrsleiter. Willst du selbst fahren, brauchst du aber Klasse D1 oder D und die Berufskraftfahrerqualifikation.
Wie lange dauert es, bis ich mit dem Busunternehmen starten kann?
Rechne mit mehreren Monaten. Vorbereitung und Fachkundeprüfung, Antrag bei der Behörde, Fahrzeugkauf und Versicherungen greifen ineinander. Plane den Zeitpunkt der Gründung so, dass du nicht schon Kosten für ein Fahrzeug trägst, bevor die Genehmigung da ist.
Darf ich mit einer Genehmigung für Ausflugsfahrten auch Linienverkehr fahren?
Nein. Jede Verkehrsart braucht ihre eigene Genehmigung. Linienverkehr wird oft im Rahmen von Vergaben durch Landkreise oder Verkehrsverbünde organisiert, das ist ein eigener Weg mit eigenen Anforderungen.
Brauche ich für Fahrten ins Ausland zusätzliche Papiere?
Für grenzüberschreitenden Busverkehr brauchst du in der Regel eine Gemeinschaftslizenz und je nach Verkehrsart weitere Dokumente. Kläre das mit deiner Genehmigungsbehörde, bevor du Reisen ins Ausland anbietest.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.