Imkerei als Gewerbe:Hobby, Landwirtschaft oder Beruf?

Deine Bienen sollen mehr sein als ein Hobby. Anmeldung, Steuer und Honigverkauf klären wir gemeinsam, damit du entspannt verkaufen kannst.

  • Angst vor dem Finanzamt? Bis 30 Völker setzt die Pauschalierung den Gewinn mit 0 Euro an.
  • Unsicher beim Etikett? Die Pflichtangaben für Honig sind überschaubar und gut planbar.
  • Nur nebenbei Zeit? Die meisten Imker starten neben dem Beruf, mit wenigen Völkern.
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Imker in Schutzkleidung hält eine Wabe mit Bienen über einem Bienenstock auf einer Blumenwiese

Kurz gesagt

Eine Imkerei ist in der Regel kein Gewerbe, sondern Landwirtschaft. Ein Gewerbe musst du nicht anmelden, solange du vor allem eigenen Honig und eigene Bienenprodukte verkaufst. Pflicht ist die Anzeige beim Veterinäramt, spätestens wenn du mit der Bienenhaltung beginnst. Bis 30 Völker wird der Gewinn bei der pauschalen Ermittlung mit 0 Euro angesetzt. Wer Honig verkauft, muss Lebensmittelrecht und Honigverordnung beachten.

Landwirtschaft

Imkerei zählt steuerlich zur Land- und Forstwirtschaft, nicht zum Gewerbe.

Veterinäramt

Anzeige spätestens bei Beginn der Bienenhaltung, mit Anzahl der Völker und Standort.

30 und 70 Völker

Bis 30 Völker Gewinn 0 Euro, bis 70 Völker pauschal 1.000 Euro, darüber einzeln ermitteln.

Honigverkauf

Honig ist ein Lebensmittel. Kennzeichnung nach Honigverordnung und Lebensmittelrecht.

Einordnung

Ist Imkerei ein Gewerbe oder Landwirtschaft?

Imkerei gehört steuerlich zur Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG und ist damit kein Gewerbebetrieb. Ein Gewerbe musst du deshalb in der Regel nicht anmelden, solange du eigene Bienenprodukte verkaufst. Anders kann es aussehen, wenn du viel Honig zukaufst, mit Imkereibedarf handelst oder Kurse und Dienstleistungen anbietest.

  • Eigener Honig, Wachs, Propolis, Ableger und Königinnen aus der eigenen Imkerei: Landwirtschaft.
  • Zugekaufter Honig, Handel mit Gläsern, Rähmchen oder Beuten: kann gewerblich werden.
  • Imkerkurse, Bestäubung gegen Entgelt oder Patenschaften: Einordnung im Einzelfall klären.

Wo genau die Grenze zum Gewerbe bei Zukauf liegt, steht ausführlich unter Hofladen eröffnen. Im Zweifel fragst du beim Finanzamt oder einer Steuerberatung nach. Wenn du neben dem Job startest, hilft dir Nebenberuflich selbstständig. Wie ein größerer landwirtschaftlicher Betrieb startet, steht unter Landwirtschaft gründen.

Mann arbeitet abends am Laptop an einem Schreibtisch mit Lampe
Hobby oder Erwerb

Ab wie vielen Völkern ist Imkerei kein Hobby mehr?

Eine feste Grenze zwischen Hobby und Beruf gibt es nicht. Die oft genannte Zahl von 30 Völkern stammt aus dem Steuerrecht: Bis dahin wird der Gewinn bei der pauschalen Ermittlung nach § 13a EStG mit 0 Euro angesetzt. Weitere Schwellen betreffen die Gewinnermittlung ab 70 Völkern und die Alterskasse der Landwirte ab 100 Völkern.

VölkerWas gilt
bis 30Gewinn bei Durchschnittssätzen pauschal 0 Euro
31 bis 70Gewinn pauschal 1.000 Euro
über 70Gewinn muss einzeln ermittelt werden, etwa per Einnahmenüberschussrechnung
ab 100Mindestgröße für die Alterskasse der Landwirte (SVLFG)

Quellen: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (§ 13a EStG, Anlage 1a), SVLFG (Mindestgröße ab 01.01.2025). Die Pauschalierung setzt weitere Bedingungen voraus, lass dich steuerlich beraten.

Liebhaberei

Wer dauerhaft nur Verluste macht, kann vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft werden. Was das bedeutet, steht unter Liebhaberei.
Anzeigepflicht

Wo muss ich meine Bienen anmelden?

Nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung meldest du deine Bienenhaltung beim zuständigen Veterinäramt, spätestens wenn du beginnst. Anzugeben sind die Anzahl der Völker und ihr Standort. Wer Völker kauft oder an einen anderen Ort bringt, braucht in der Regel ein amtliches Gesundheitszeugnis über die Freiheit von Amerikanischer Faulbrut.

  1. 1

    Anzeige beim Veterinäramt

    Formular deines Landratsamts oder deiner Stadt, mit Völkerzahl und Standort.
  2. 2

    Gesundheitszeugnis beim Zukauf

    Zugekaufte Völker nur mit amtlichem Zeugnis übernehmen und das Zeugnis aufbewahren.
  3. 3

    Änderungen melden

    Neuer Standort oder Wanderung: beim jeweils zuständigen Amt nachfragen.
  4. 4

    Weitere Meldungen

    Frag beim Veterinäramt, ob in deinem Bundesland weitere Meldungen nötig sind, etwa bei der Tierseuchenkasse.
Lebensmittelrecht

Welche Regeln gelten, wenn ich Honig verkaufe?

Honig ist ein Lebensmittel. Wer ihn verkauft, ist Lebensmittelunternehmer und für Hygiene, Qualität und Kennzeichnung verantwortlich. Schleudern und Abfüllen sollten in sauberen Räumen mit lebensmittelgeeigneten Geräten und Gläsern stattfinden. Ob du dich bei der Lebensmittelüberwachung registrieren musst, hängt von Menge und Vertriebsweg ab. Frag dort vor dem ersten Verkauf nach.

Ab Hof und auf dem Markt

Direktverkauf an Endkunden ist der klassische Weg. Für Märkte gelten die Regeln des Veranstalters und der Gemeinde.

Bienengesundheit

Behandlungen gegen die Varroamilbe nur mit zugelassenen Mitteln. Die Anwendung dokumentierst du, weil Bienen Lebensmittel liefern.

Für verarbeitete Produkte wie Met, Honiglikör oder Kosmetik mit Bienenwachs gelten eigene Regeln. Kläre diese vor dem Start, denn dann bist du schnell nicht mehr nur Imker.

Kennzeichnung

Wie kennzeichne ich Honig richtig?

Die Honigverordnung und die Lebensmittel-Informationsverordnung schreiben feste Angaben auf dem Glas vor. Dazu gehören die Bezeichnung Honig oder eine erlaubte Sortenbezeichnung, das Ursprungsland, die Füllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, eine Losnummer sowie Name und Anschrift. Sortenangaben wie Rapshonig darfst du nur machen, wenn der Honig überwiegend daraus stammt.

AngabeBeispiel
BezeichnungHonig, Blütenhonig, Waldhonig oder eine Sorte
Ursprungslandzum Beispiel Deutschland
Füllmengezum Beispiel 500 g
Mindesthaltbarkeitsdatummindestens haltbar bis …
LosKennnummer der Abfüllung
VerantwortlicherName und Anschrift der Imkerei

Allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026. Die Lebensmittelüberwachung oder dein Imkerverband prüft gern dein Etikett.

Achtung

Werbeaussagen zur Gesundheit sind bei Lebensmitteln streng geregelt. Verzichte auf Heilversprechen auf Etikett und Website.
Lupe über einem Lebensmitteletikett mit Zutatenliste und Nährwerttabelle
Steuern

Welche Steuern zahlt ein Imker?

Bei der Einkommensteuer gelten die Regeln der Land- und Forstwirtschaft, also oft die pauschale Gewinnermittlung. Gewerbesteuer fällt bei reiner Imkerei in der Regel nicht an. Bei der Umsatzsteuer kommen die Kleinunternehmerregelung oder die Pauschalierung für Landwirte mit 7,8 Prozent infrage. Welche günstiger ist, klärst du mit einer Steuerberatung.

  • Kleinunternehmerregelung: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt. Details unter Kleinunternehmerregelung.
  • Pauschalierung nach § 24 UStG: Du berechnest 7,8 Prozent und behältst sie als Ausgleich für die Vorsteuer.
  • Belege sammeln: Gläser, Beuten, Futter und Fahrten zu den Ständen gehören zu den Ausgaben, sobald du den Gewinn einzeln ermittelst.

Mehr zu Steuerarten für Gründer steht unter Steuern für Selbstständige.

Hand mit Stift notiert Zahlen auf einem Block neben einem Taschenrechner
Absicherung

Welche Versicherungen braucht ein Imker?

Für Imkereien ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Pflichtversichert in der Unfallversicherung bist du nach Angaben der SVLFG erst ab mehr als 25 Völkern, darunter ist eine freiwillige Versicherung möglich. Wichtig ist außerdem eine Haftpflicht für Schäden durch deine Bienen, die viele Imkervereine ihren Mitgliedern über den Verband anbieten.

AbsicherungWannWofür
SVLFG UnfallversicherungPflicht ab mehr als 25 Völkern, darunter freiwillig möglichUnfälle bei der Arbeit an den Völkern
Alterskasse der Landwirteab 100 Völkern MindestgrößeAltersversorgung
Imker-Haftpflichtpraktisch unverzichtbarSchäden bei Nachbarn oder Kunden
Völker- oder InventarversicherungfreiwilligDiebstahl, Sturm, Vandalismus am Bienenstand

Aus meiner Praxis

Viele starten nebenberuflich, um das Risiko klein zu halten. Wichtig ist, den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren und zu prüfen, was der Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Für Imkereien gibt es außerdem Fördermaßnahmen der Länder im Rahmen der EU-Agrarpolitik, etwa für Schulungen oder Ausrüstung. Was gerade angeboten wird, erfährst du beim Imkerverband oder beim Amt für Landwirtschaft.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Imkerei als Gewerbe

Brauche ich eine Ausbildung, um Imker zu werden?

Eine Pflichtausbildung gibt es für die Bienenhaltung nicht. Die meisten lernen bei einem Imkerverein mit Kursen und Paten. Wer beruflich imkern will, kann den Ausbildungsberuf Tierwirt mit der Fachrichtung Imkerei wählen.

Darf ich Bienen in meinem Garten halten?

Häufig ja, auch in Wohngebieten. Prüfe vorher den Bebauungsplan, bei Miete die Zustimmung des Vermieters und halte Abstand zu Wegen und Terrassen der Nachbarn. Sprich die Nachbarn am besten vorher an. Die Anzeige beim Veterinäramt brauchst du in jedem Fall.

Muss ich als Hobbyimker eine Steuererklärung für die Imkerei abgeben?

Einnahmen aus der Imkerei sind grundsätzlich steuerlich zu erfassen. Bei bis zu 30 Völkern wird der Gewinn bei der Ermittlung nach Durchschnittssätzen mit 0 Euro angesetzt, die Formalien bleiben aber. Wie das bei dir aussieht, klärst du am besten mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Was muss ich beim Wandern mit Bienen beachten?

Wenn du Völker an einen anderen Standort bringst, brauchst du eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung, dass sie frei von Amerikanischer Faulbrut sind. Diese legst du nach der Ankunft unverzüglich dem dort zuständigen Veterinäramt vor. Kläre die Regeln vor dem Umzug, nicht danach.

Kann ich nebenberuflich Imker sein?

Ja, die meisten Imkerinnen und Imker halten ihre Bienen neben dem Beruf. Arbeitsspitzen liegen im Frühjahr und Sommer. Prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt. Mehr dazu steht unter Nebenberuflich selbstständig.

Bekomme ich als Berufsimker den Gründungszuschuss?

Möglich ist das, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast und hauptberuflich imkerst. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit erwartet einen Businessplan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung und den Antrag vor dem Start.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.