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Finanzberater selbstständig: Erlaubnis, Vergütung & Start
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026
Du verstehst Geld und kannst es erklären. Den Weg zur eigenen Beratung gehen wir gemeinsam: passende Erlaubnis, faire Vergütung und erste Kunden.
- Angst vor der Sachkundeprüfung? Sie ist mit Vorbereitung gut machbar. Manche Abschlüsse ersetzen sie.
- Keine Lust auf Strukturvertrieb? Du kannst mit eigener Erlaubnis und Honorar unabhängig arbeiten.
- Wenig Startkapital? Büro, Software und Versicherung sind überschaubar. Wichtig ist die Rücklage.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
„Finanzberater“ ist keine geschützte Bezeichnung. Welche Erlaubnis du brauchst, hängt davon ab, was du vermittelst: Investmentfonds nach § 34f GewO, Versicherungen nach § 34d, Immobilienkredite nach § 34i. Für diese Erlaubnisse brauchst du Sachkunde, Berufshaftpflicht und einen Eintrag im Vermittlerregister. Alternativ startest du als gebundener Vermittler unter einem Haftungsdach. Das Startkapital ist meist gering.
Erlaubnis nach Tätigkeit
Fonds, Versicherungen und Baufinanzierung haben jeweils eine eigene Erlaubnis in der Gewerbeordnung.
Sachkunde
In der Regel IHK-Prüfung. Bestimmte Berufsabschlüsse sind gleichgestellt.
Register und Haftpflicht
Eintrag im Vermittlerregister und Berufshaftpflicht gehören zu jeder Erlaubnis.
Vergütung
Provision oder Honorar. Das Modell bestimmt Erlaubnis, Auftritt und Kundengespräch.
Welche Erlaubnis brauchst du als Finanzberater?
Das hängt davon ab, was du vermittelst oder empfiehlst. Für Investmentfonds und andere Finanzanlagen brauchst du eine Erlaubnis nach § 34f GewO, für Versicherungen nach § 34d, für Immobilienkredite nach § 34i. Reine Beratung ohne Produktbezug, etwa zu Haushaltsbudget oder Altersvorsorge allgemein, ist dagegen meist erlaubnisfrei.
| Tätigkeit | Erlaubnis | Wichtig |
|---|---|---|
| Investmentfonds, geschlossene Fonds, Vermögensanlagen vermitteln oder beraten | § 34f GewO | Erlaubnis kann auf einzelne Kategorien beschränkt sein |
| Dieselben Produkte gegen Honorar beraten | § 34h GewO | Vergütung grundsätzlich nur vom Kunden, nicht neben § 34f |
| Versicherungen vermitteln | § 34d GewO | 15 Stunden Weiterbildung pro Kalenderjahr |
| Baufinanzierungen vermitteln | § 34i GewO | eigene Sachkunde und Berufshaftpflicht |
| Verbraucherkredite vermitteln | bisher § 34c GewO, ab 20.11.2026 § 34k GewO | neu mit Sachkunde und Registereintrag, alte Erlaubnisse gelten bis 19.11.2027 |
| Einzelaktien, Anleihen, Zertifikate | keine Gewerbeerlaubnis möglich | nur mit Haftungsdach oder Lizenz der Finanzaufsicht |
Zuständig für die Erlaubnis ist je nach Bundesland die IHK oder das Gewerbeamt.
Für Versicherungen gibt es eine eigene Seite: Versicherungsmakler selbstständig. Was für Vertreter im Auftrag eines Unternehmens allgemein gilt, steht unter Selbstständiger Handelsvertreter.
Was verlangt die Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler?
Für die Erlaubnis nach § 34f GewO musst du vier Dinge nachweisen: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde. Die Sachkunde zeigst du in der Regel mit der IHK-Prüfung zum Finanzanlagenfachmann. Den Eintrag ins Vermittlerregister veranlasst du über die Erlaubnisbehörde unverzüglich, nachdem du die Tätigkeit aufgenommen hast.
- Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Schuldnerverzeichnis belegen Zuverlässigkeit und Finanzen.
- Sachkundeprüfung bei der IHK, mit schriftlichem und praktischem Teil. Bestimmte Abschlüsse, etwa aus dem Bankbereich, können sie ersetzen.
- Berufshaftpflicht mit den Mindestsummen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung.
- Eintrag im Vermittlerregister, das die IHKs gemeinsam führen.
Nicht alles fällt unter § 34f
Honorar oder Provision: Welches Modell passt zu dir?
Bei Provision zahlt der Produktanbieter, der Kunde merkt die Kosten oft erst später. Bei Honorar zahlt der Kunde direkt, dafür bist du unabhängiger von Produkten. Beides ist legitim, aber nicht beliebig mischbar: Wer als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h arbeitet, darf daneben kein Gewerbe nach § 34f betreiben.
Provision
- Kunden zahlen kein Honorar, die Hemmschwelle ist niedrig.
- Laufende Bestandsprovisionen können planbare Einnahmen bringen.
- Du musst Zuwendungen offenlegen und Interessenkonflikte erklären.
Honorar
- Viele Kunden zahlen nur ungern für Beratung.
- Du brauchst eine klare Leistungsbeschreibung und Preisliste.
- Weniger Abhängigkeit von Produktanbietern, aber längere Anlaufzeit.

Eigene Erlaubnis oder Start unter einem Haftungsdach?
Mit eigener Erlaubnis bist du frei in der Produktauswahl, trägst aber Prüfung, Versicherung und Pflichten selbst. Unter einem Haftungsdach arbeitest du als vertraglich gebundener Vermittler eines Wertpapierinstituts, das für dich haftet und die Aufsicht übernimmt. Das erleichtert den Einstieg, bindet dich aber an dessen Produkte und Vorgaben.
| Eigene Erlaubnis | Haftungsdach | |
|---|---|---|
| Produktauswahl | frei innerhalb deiner Erlaubnis | Vorgaben des Instituts |
| Sachkunde und Haftpflicht | selbst nachweisen | über das Institut geregelt |
| Vergütung | vollständig bei dir | Teil geht an das Institut |
| Wertpapiere wie Einzelaktien | nicht möglich | je nach Institut möglich |
Welche Pflichten hast du in jedem Kundengespräch?
Vor dem ersten Gespräch erhält der Kunde eine Erstinformation mit deinem Status, deiner Registernummer und deiner Vergütung. In der Anlageberatung musst du die Angaben des Kunden erfragen und ihm eine Geeignetheitserklärung aushändigen, die begründet, warum das Produkt zu ihm passt. Saubere Dokumentation schützt dich bei späteren Beschwerden.
- Erstinformation mit Status, Registernummer, Erlaubnis und Vergütung bereithalten.
- Kenntnisse, Ziele und finanzielle Lage des Kunden erfragen und dokumentieren.
- Kosten und Zuwendungen offenlegen.
- Bei Finanzanlagen die Geeignetheitserklärung aushändigen. Telefonate und elektronische Kommunikation zur Anlageberatung aufzeichnen und zehn Jahre aufbewahren.
- Weiterbildung einplanen, bei Versicherungen 15 Stunden pro Kalenderjahr.

Was kostet der Start als selbstständiger Finanzberater?
Für den Start rechnest du grob mit 2.500 bis 8.000 Euro, je nachdem, wie viele Erlaubnisse du brauchst. Die größten Posten sind Vorbereitung und Prüfung, die Berufshaftpflicht und Beratungssoftware. Wichtiger ist die Rücklage, denn bis aus Gesprächen Abschlüsse oder bezahlte Honorare werden, vergehen oft Monate.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Vorbereitungskurs Sachkunde | je nach Anbieter und Kategorien, grob 400 – 1.500 € |
| Prüfungs- und Erlaubnisgebühren | IHK-Prüfung rund 200 – 250 €, dazu Erlaubnis und Register, grob einige hundert Euro je Erlaubnis |
| Berufshaftpflicht | grob einige hundert bis über tausend Euro im Jahr |
| Beratungs- und Vergleichssoftware | grob 50 – 200 € im Monat |
| Website, Logo, Unterlagen | 1.000 – 3.000 € |
| Gesamt zum Start | grob 2.500 – 8.000 € |
Richtwerte. Sie hängen von Erlaubnisumfang und Anbietern ab.
Wie du Anlaufzeit und Rücklage realistisch planst, zeigt der Finanzplan.
Wie gewinnst du als Finanzberater Vertrauen und Kunden?
Finanzthemen sind Vertrauenssache, deshalb wirkt ein klarer Schwerpunkt stärker als ein Bauchladen. Berater für eine bestimmte Zielgruppe oder einen bestimmten Anlass, etwa Selbstständige, junge Familien oder Ruhestandsplanung, werden leichter empfohlen. Offenheit zu Vergütung und Grenzen deiner Beratung schafft mehr Vertrauen als Renditeversprechen.
Zielgruppe
Wissen teilen
Netzwerk
- 1
Tätigkeit beschreiben
Welche Produkte, welche Rolle, welche Vergütung. Daraus folgt die Erlaubnis. - 2
Sachkunde und Unterlagen
Prüfung ablegen, Versicherung abschließen, Nachweise besorgen. - 3
Erlaubnis, Register, Gewerbe
Antrag stellen, Registereintrag veranlassen und das Gewerbe anmelden. Mehr unter Gewerbe anmelden. - 4
Auftritt und erste Kunden
Website mit Erstinformation, Netzwerk und Empfehlungen. Ideen unter Kunden gewinnen.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditSpezielle Förderprogramme für Finanzberater gibt es in der Regel nicht. Weil der Kapitalbedarf gering ist, kommt es vor allem auf die Rücklage für die Anlaufzeit an.
Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026).
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Finanzberater selbstständig
Darf sich jeder Finanzberater nennen?
Ja, „Finanzberater“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Geschützt ist dagegen „Honorar-Finanzanlagenberater“, dafür brauchst du die Erlaubnis nach § 34h GewO. Entscheidend ist ohnehin nicht der Titel, sondern ob deine Tätigkeit eine Erlaubnis braucht.
Kann ich als Finanzberater ohne eigene Erlaubnis starten?
Ja, als vertraglich gebundener Vermittler unter dem Haftungsdach eines Wertpapierinstituts. Das Institut haftet für dich und meldet dich bei der BaFin an. Du bist dafür an dessen Produkte und Vorgaben gebunden und teilst die Vergütung.
Muss ich bei nur einer Vertriebsgesellschaft in die Rentenversicherung einzahlen?
Möglicherweise. Wer keine versicherungspflichtigen Angestellten hat und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet, ist in der Regel rentenversicherungspflichtig. Das betrifft auch Vertreter, die exklusiv für eine Gesellschaft vermitteln. Kläre das vor dem Start mit der Deutschen Rentenversicherung.
Darf ich mit einer Erlaubnis nach § 34f auch Baufinanzierungen vermitteln?
Nein, dafür brauchst du eine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO für Immobiliardarlehensvermittler, mit eigener Sachkunde, Berufshaftpflicht und Registrierung. Viele Berater kombinieren mehrere Erlaubnisse. Plane jede davon mit ihren Kosten und Pflichten einzeln ein.
Wie lange dauert es bis zur Erlaubnis?
Rechne mit einigen Monaten. Zuerst bereitest du dich auf die Sachkundeprüfung vor, dann folgen Prüfungstermin, Versicherung, Unterlagen und die Bearbeitung des Antrags. Erst wenn die Erlaubnis da ist, darfst du vermitteln. Den Registereintrag veranlasst du unverzüglich nach dem Start, meist direkt über die Erlaubnisbehörde.
Bekomme ich als Finanzberater den Gründungszuschuss?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus. Der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 1.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.