Abschleppdienst gründen:Führerschein, Versicherung & Aufträge

Du hilfst, wenn andere liegen bleiben, auch nachts und bei Regen. Ich zeige dir, wie aus Einsatzbereitschaft ein tragfähiger Betrieb wird.

  • Teures Abschleppfahrzeug? Gebraucht, finanziert oder geleast. Wir rechnen durch, was sich trägt.
  • Keine festen Auftraggeber? Werkstätten, Autohäuser und Parkplatzbetreiber sind ein guter Anfang.
  • Angst vor Schäden beim Abschleppen? Mit der passenden Versicherung und sauberer Dokumentation begrenzt du das Risiko.
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Fahrer in Warnweste zieht ein Auto auf die Ladefläche eines Abschleppwagens am Straßenrand

Kurz gesagt

Um einen Abschleppdienst zu gründen, meldest du ein Gewerbe an und brauchst die passende Fahrerlaubnis für dein Abschleppfahrzeug, über 3,5 Tonnen also mindestens Klasse C1. Das Abschleppen beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge ist vom Güterkraftverkehrsgesetz ausgenommen, eine Erlaubnis brauchst du dafür nicht. Entscheidend sind Versicherungen für Schäden am geschleppten Fahrzeug, ständige Erreichbarkeit und feste Auftraggeber.

Keine GüKG-Erlaubnis

Abschleppen beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge ist vom Güterkraftverkehrsgesetz ausgenommen.

Fahrerlaubnis

Für Abschleppwagen über 3,5 Tonnen mindestens Klasse C1, für schwere Fahrzeuge C.

Versicherung

Schäden am geschleppten Fahrzeug brauchen eine eigene Deckung neben der Kfz-Haftpflicht.

Erreichbarkeit

Aufträge kommen oft nachts und am Wochenende. Bereitschaft gehört in die Kalkulation.

Güterkraftverkehrsgesetz

Braucht ein Abschleppdienst eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz?

Für das klassische Abschleppen nicht. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG ist die Beförderung beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Rückführung vom Gesetz ausgenommen. Transportierst du dagegen intakte Fahrzeuge gegen Entgelt, etwa für Autohäuser, ist das normaler Güterkraftverkehr. Über 3,5 Tonnen brauchst du dann eine Erlaubnis.

TätigkeitGüterkraftverkehrsgesetzWas du brauchst
Abschleppen nach Panne oder UnfallausgenommenGewerbeanmeldung, passende Fahrerlaubnis
Rückführung eines defekten Fahrzeugs zur Werkstatt oder nach HauseausgenommenGewerbeanmeldung, passende Fahrerlaubnis
Transport intakter Fahrzeuge für Händler oder Privatkundengiltüber 3,5 t Erlaubnis mit Fachkunde und Eigenkapital
Umsetzen falsch geparkter Fahrzeugenicht eindeutigvorher mit der Verkehrsbehörde klären

Stand Oktober 2026. Quellen: § 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG, IHK Rheinhessen. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.

Was für die Erlaubnis im Güterkraftverkehr nötig ist, steht unter Transportunternehmen gründen. Unabhängig davon brauchst du immer eine Gewerbeanmeldung.

Abschleppunternehmer sichert einen Kleinwagen auf dem Plateau, eine typische Fahrt ohne GüKG-Erlaubnis
Fahrerlaubnis

Welchen Führerschein brauche ich für einen Abschleppwagen?

Das hängt vom zulässigen Gesamtgewicht deines Fahrzeugs ab. Leichte Abschleppwagen bis 3,5 Tonnen fährst du mit Klasse B, die meisten Plateau- und Abschleppfahrzeuge liegen aber darüber. Dann brauchst du Klasse C1 oder C. Für gewerbliche Fahrten ab C1 kommt in der Regel die Berufskraftfahrerqualifikation hinzu, mit Weiterbildung alle fünf Jahre.

FahrzeugFahrerlaubnisHinweis
leichter Abschleppwagen bis 3,5 tBgeringe Nutzlast, für Pkw oft zu knapp
Abschleppwagen bis 7,5 tC1typische Klasse für Pkw-Abschleppfahrzeuge
schwere Bergefahrzeuge über 7,5 tCfür Lkw- und Busbergung
mit Anhänger über 750 kgBE, C1E oder CEje nach Kombination

Überblick. Genaue Grenzen regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung; frag im Zweifel bei der Führerscheinstelle nach.

Lenkzeiten und Fahrtenschreiber

Spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die im Umkreis von 100 Kilometern um ihren Standort eingesetzt werden, sind nach Artikel 3 der EU-Verordnung Nr. 561/2006 von den Regeln zu Lenkzeiten und Fahrtenschreiber ausgenommen. Für Transporte intakter Fahrzeuge gilt das nicht. Ob die Ausnahme für deinen Einsatz greift, klärst du am besten mit der Gewerbeaufsicht, bevor du Dienstpläne machst. Für Angestellte gilt das Arbeitszeitgesetz trotzdem.
Absicherung

Welche Versicherungen braucht ein Abschleppdienst?

Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug. Sie deckt Schäden am abgeschleppten oder aufgeladenen Fahrzeug in der Regel aber nicht ab. Dafür brauchst du eine eigene Deckung, oft als Abschlepp- oder Bergungshaftpflicht angeboten. Stellst du Fahrzeuge auf deinem Gelände ab, gehört auch die Verwahrung in den Versicherungsschutz.

AbsicherungWofürPflicht?
Kfz-HaftpflichtSchäden, die dein Fahrzeug Dritten zufügtPflicht
Abschlepp- und BergungshaftpflichtSchäden am geschleppten oder geladenen Fahrzeugdringend empfohlen, oft von Auftraggebern verlangt
BetriebshaftpflichtSchäden an der Einsatzstelle und bei Kundendringend empfohlen
VerwahrungSchäden und Diebstahl auf deinem Abstellgeländewenn du Fahrzeuge verwahrst
KaskoSchäden am eigenen Abschleppfahrzeugfreiwillig
BerufsgenossenschaftArbeitsunfälleAnmeldung innerhalb einer Woche

Einen Überblick über weitere Policen gibt Versicherungen für Selbstständige.

Abschleppunternehmerin dokumentiert einen Vorschaden am aufgeladenen Auto für die Versicherung
Auftraggeber

Wie kommt ein Abschleppdienst an Aufträge?

Feste Auftraggeber sind das Rückgrat eines Abschleppdienstes. Dazu zählen Polizei und Kommunen, Pannendienste und Automobilclubs, Versicherer, Werkstätten, Autohäuser und Parkplatzbetreiber. Behördliche Aufträge werden je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich vergeben, oft über Listen oder Ausschreibungen. Frag bei Polizei und Ordnungsamt in deiner Region nach dem Verfahren.

Polizei und Kommunen

Unfälle, Sicherstellungen, Falschparker im öffentlichen Raum. Vergabe je nach Land und Kommune.

Pannendienste und Automobilclubs

Arbeiten mit regionalen Vertragspartnern, die rund um die Uhr erreichbar sind.

Werkstätten und Autohäuser

Rückführungen, Überführungen, Abholservice für Kunden. Planbare Aufträge unter der Woche.

Parkplatzbetreiber

Supermärkte, Hausverwaltungen und Betriebe, die Falschparker entfernen lassen.
Privatparkplätze

Was darf ein Abschleppdienst auf Privatparkplätzen berechnen?

Der Grundstücksbesitzer darf Falschparker abschleppen lassen und die Kosten vom Fahrer oder Halter verlangen. Nach dem Bundesgerichtshof sind aber nur ortsübliche Kosten für das Abschleppen und dessen unmittelbare Vorbereitung erstattungsfähig. Kosten für die Überwachung des Parkplatzes oder die Bearbeitung der Forderung gehören nicht dazu. Das sollte dein Vertrag mit dem Grundstücksbesitzer berücksichtigen.

  • Abschleppen und unmittelbare Vorbereitung, etwa Prüfung des Fahrzeugs zur Halterermittlung und Anfordern des Abschleppwagens
  • Preise in ortsüblicher Höhe
  • saubere Dokumentation mit Fotos, Uhrzeit und Beschilderung
  • Kosten der Parkraumüberwachung
  • Kosten für Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung der Forderung

Grundlage: BGH, Urteil vom 4. Juli 2014, V ZR 229/13. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Startkapital

Was kostet die Gründung eines Abschleppdienstes?

Der größte Posten ist das Abschleppfahrzeug mit Aufbau, Seilwinde und Ausrüstung. Dazu kommen Versicherungen, ein Abstellplatz für abgeschleppte Fahrzeuge, Telefonbereitschaft und eine Reserve, bis Rechnungen von Versicherern und Pannendiensten bezahlt sind. Weil die Kosten stark vom Fahrzeug abhängen, hol mehrere Angebote ein und rechne mit Finanzplan.

KostenblockWorauf du achten solltest
AbschleppfahrzeugPlateau oder Brille, Gewichtsklasse, Seilwinde; neu, gebraucht oder geleast
AusrüstungWarnleuchten, Absicherungsmaterial, Rollen, Gurte, Werkzeug, Bindemittel
Abstellgeländeeingezäunt, beleuchtet, mit Zufahrt rund um die Uhr
VersicherungenKfz-Haftpflicht, Abschlepp- und Bergungshaftpflicht, Betriebshaftpflicht
BereitschaftTelefon, Personal für Nacht und Wochenende, Zuschläge
Reservefür Zahlungsziele von Versicherern und Vertragspartnern

Ohne Euro-Spannen: Fahrzeug- und Versicherungskosten schwanken stark.

Wie du aus diesen Posten deinen Kapitalbedarf ableitest, zeigt Finanzplan erstellen.

Schritt für Schritt

Welche Schritte führen zum eigenen Abschleppdienst?

Zuerst klärst du, welche Aufträge du fahren willst, denn davon hängen Fahrzeug, Führerschein und Erlaubnis ab. Danach kommen Gespräche mit möglichen Auftraggebern, Finanzierung und Versicherungen. Viele Abschleppdienste arbeiten eng mit einer Werkstatt zusammen oder gehören zu einer. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag vor dem Start.

  1. 1

    Leistungen festlegen

    Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen, Fahrzeugtransporte oder Falschparker? Davon hängen Fahrzeug und Erlaubnis ab.
  2. 2

    Auftraggeber ansprechen

    Werkstätten, Autohäuser, Parkplatzbetreiber und Pannendienste in deiner Region kontaktieren.
  3. 3

    Fahrzeug und Finanzierung

    Angebote vergleichen, Finanzierung und Förderung vor dem Kauf klären.
  4. 4

    Gewerbe und Finanzamt

    Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
  5. 5

    Versicherungen und Berufsgenossenschaft

    Deckung für Schäden am geschleppten Fahrzeug abschließen und den Betrieb bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
  6. 6

    Erreichbarkeit sichern

    Telefonbereitschaft, Google-Unternehmensprofil und klare Preise für Privatkunden.

Willst du Reparaturen gleich mit anbieten, lies Kfz-Werkstatt eröffnen. Wer abgeschleppte Unfall- und Altfahrzeuge selbst verwerten will, findet den Weg unter Autoverwertung gründen.

Abschleppwagen mit Plateau auf dem Hof eines frisch gegründeten Abschleppdienstes am Morgen

Aus meiner Praxis

Gewinn ist nicht gleich Geld auf dem Konto. Rechnungen werden oft erst nach Wochen bezahlt, Material und Miete sind sofort fällig. Deshalb plane ich mit Gründern immer einen Liquiditätsplan Monat für Monat.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, auch für Fahrzeuge. Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Mehr dazu unter KfW-Gründerkredit.

Fehlen dir Sicherheiten für einen Bankkredit, kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank deines Bundeslandes helfen. Den Antrag stellt in der Regel deine Hausbank.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Abschleppdienst gründen

Kann ich einen Abschleppdienst nebenberuflich starten?

Das ist schwierig, weil Abschleppen vor allem Bereitschaft bedeutet, oft nachts und am Wochenende. Für Aufträge von Polizei oder Pannendiensten wird in der Regel feste Erreichbarkeit verlangt. Nebenberuflich passen eher geplante Fahrzeugtransporte, für die du dann aber die Regeln des Güterkraftverkehrs beachten musst.

Brauche ich als Abschleppdienst eine Meisterprüfung?

Für das reine Abschleppen und Bergen nicht, es ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Willst du die Fahrzeuge auch reparieren, brauchst du für die Kfz-Werkstatt in der Regel einen Meister. Was dafür gilt, steht unter Kfz-Werkstatt eröffnen.

Darf ich das Fahrzeug erst gegen Bezahlung herausgeben?

Nach dem Bundesgerichtshof kann der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug zurückhalten, bis die ersatzfähigen Kosten gezahlt oder hinterlegt sind. Du kannst dich darauf in der Regel nur stützen, wenn er dir seinen Anspruch abgetreten hat, und verlangen darfst du nur ortsübliche Kosten. Regel das im Vertrag und lass dich im Einzelfall rechtlich beraten.

Wie werde ich Partner eines Automobilclubs oder Pannendienstes?

Die großen Pannendienste arbeiten mit regionalen Vertragspartnern. Erkundige dich direkt nach Bedarf in deiner Region und nach den Anforderungen. Rechne mit Vorgaben zu Erreichbarkeit, Fahrzeugen, Ausstattung und Abrechnung.

Welche Rechtsform passt für einen Abschleppdienst?

Viele starten als Einzelunternehmen. Weil beim Abschleppen und Bergen hohe Schäden entstehen können, lohnt sich mit wachsendem Betrieb der Blick auf eine haftungsbeschränkte Rechtsform. Wichtiger als die Rechtsform ist aber der passende Versicherungsschutz.

Was unterscheidet Abschleppen von Bergen?

Beim Abschleppen wird ein fahrunfähiges Fahrzeug von der Straße weggebracht. Beim Bergen muss es erst aus einer schwierigen Lage befreit werden, etwa aus einem Graben oder nach einem Unfall. Bergung braucht mehr Technik, Erfahrung und eine besonders genaue Absicherung der Einsatzstelle.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

Du willst deinen eigenen Abschleppdienst gründen?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.