Abschleppdienst gründen:Führerschein, Versicherung & Aufträge
Du hilfst, wenn andere liegen bleiben, auch nachts und bei Regen. Ich zeige dir, wie aus Einsatzbereitschaft ein tragfähiger Betrieb wird.
- Teures Abschleppfahrzeug? Gebraucht, finanziert oder geleast. Wir rechnen durch, was sich trägt.
- Keine festen Auftraggeber? Werkstätten, Autohäuser und Parkplatzbetreiber sind ein guter Anfang.
- Angst vor Schäden beim Abschleppen? Mit der passenden Versicherung und sauberer Dokumentation begrenzt du das Risiko.
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Kurz gesagt
Um einen Abschleppdienst zu gründen, meldest du ein Gewerbe an und brauchst die passende Fahrerlaubnis für dein Abschleppfahrzeug, über 3,5 Tonnen also mindestens Klasse C1. Das Abschleppen beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge ist vom Güterkraftverkehrsgesetz ausgenommen, eine Erlaubnis brauchst du dafür nicht. Entscheidend sind Versicherungen für Schäden am geschleppten Fahrzeug, ständige Erreichbarkeit und feste Auftraggeber.
Keine GüKG-Erlaubnis
Abschleppen beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge ist vom Güterkraftverkehrsgesetz ausgenommen.
Fahrerlaubnis
Für Abschleppwagen über 3,5 Tonnen mindestens Klasse C1, für schwere Fahrzeuge C.
Versicherung
Schäden am geschleppten Fahrzeug brauchen eine eigene Deckung neben der Kfz-Haftpflicht.
Erreichbarkeit
Aufträge kommen oft nachts und am Wochenende. Bereitschaft gehört in die Kalkulation.
Braucht ein Abschleppdienst eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz?
Für das klassische Abschleppen nicht. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG ist die Beförderung beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Rückführung vom Gesetz ausgenommen. Transportierst du dagegen intakte Fahrzeuge gegen Entgelt, etwa für Autohäuser, ist das normaler Güterkraftverkehr. Über 3,5 Tonnen brauchst du dann eine Erlaubnis.
| Tätigkeit | Güterkraftverkehrsgesetz | Was du brauchst |
|---|---|---|
| Abschleppen nach Panne oder Unfall | ausgenommen | Gewerbeanmeldung, passende Fahrerlaubnis |
| Rückführung eines defekten Fahrzeugs zur Werkstatt oder nach Hause | ausgenommen | Gewerbeanmeldung, passende Fahrerlaubnis |
| Transport intakter Fahrzeuge für Händler oder Privatkunden | gilt | über 3,5 t Erlaubnis mit Fachkunde und Eigenkapital |
| Umsetzen falsch geparkter Fahrzeuge | nicht eindeutig | vorher mit der Verkehrsbehörde klären |
Stand Oktober 2026. Quellen: § 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG, IHK Rheinhessen. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.
Was für die Erlaubnis im Güterkraftverkehr nötig ist, steht unter Transportunternehmen gründen. Unabhängig davon brauchst du immer eine Gewerbeanmeldung.

Welchen Führerschein brauche ich für einen Abschleppwagen?
Das hängt vom zulässigen Gesamtgewicht deines Fahrzeugs ab. Leichte Abschleppwagen bis 3,5 Tonnen fährst du mit Klasse B, die meisten Plateau- und Abschleppfahrzeuge liegen aber darüber. Dann brauchst du Klasse C1 oder C. Für gewerbliche Fahrten ab C1 kommt in der Regel die Berufskraftfahrerqualifikation hinzu, mit Weiterbildung alle fünf Jahre.
| Fahrzeug | Fahrerlaubnis | Hinweis |
|---|---|---|
| leichter Abschleppwagen bis 3,5 t | B | geringe Nutzlast, für Pkw oft zu knapp |
| Abschleppwagen bis 7,5 t | C1 | typische Klasse für Pkw-Abschleppfahrzeuge |
| schwere Bergefahrzeuge über 7,5 t | C | für Lkw- und Busbergung |
| mit Anhänger über 750 kg | BE, C1E oder CE | je nach Kombination |
Überblick. Genaue Grenzen regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung; frag im Zweifel bei der Führerscheinstelle nach.
Lenkzeiten und Fahrtenschreiber
Welche Versicherungen braucht ein Abschleppdienst?
Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug. Sie deckt Schäden am abgeschleppten oder aufgeladenen Fahrzeug in der Regel aber nicht ab. Dafür brauchst du eine eigene Deckung, oft als Abschlepp- oder Bergungshaftpflicht angeboten. Stellst du Fahrzeuge auf deinem Gelände ab, gehört auch die Verwahrung in den Versicherungsschutz.
| Absicherung | Wofür | Pflicht? |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | Schäden, die dein Fahrzeug Dritten zufügt | Pflicht |
| Abschlepp- und Bergungshaftpflicht | Schäden am geschleppten oder geladenen Fahrzeug | dringend empfohlen, oft von Auftraggebern verlangt |
| Betriebshaftpflicht | Schäden an der Einsatzstelle und bei Kunden | dringend empfohlen |
| Verwahrung | Schäden und Diebstahl auf deinem Abstellgelände | wenn du Fahrzeuge verwahrst |
| Kasko | Schäden am eigenen Abschleppfahrzeug | freiwillig |
| Berufsgenossenschaft | Arbeitsunfälle | Anmeldung innerhalb einer Woche |
Einen Überblick über weitere Policen gibt Versicherungen für Selbstständige.

Wie kommt ein Abschleppdienst an Aufträge?
Feste Auftraggeber sind das Rückgrat eines Abschleppdienstes. Dazu zählen Polizei und Kommunen, Pannendienste und Automobilclubs, Versicherer, Werkstätten, Autohäuser und Parkplatzbetreiber. Behördliche Aufträge werden je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich vergeben, oft über Listen oder Ausschreibungen. Frag bei Polizei und Ordnungsamt in deiner Region nach dem Verfahren.
Polizei und Kommunen
Pannendienste und Automobilclubs
Werkstätten und Autohäuser
Parkplatzbetreiber
Was darf ein Abschleppdienst auf Privatparkplätzen berechnen?
Der Grundstücksbesitzer darf Falschparker abschleppen lassen und die Kosten vom Fahrer oder Halter verlangen. Nach dem Bundesgerichtshof sind aber nur ortsübliche Kosten für das Abschleppen und dessen unmittelbare Vorbereitung erstattungsfähig. Kosten für die Überwachung des Parkplatzes oder die Bearbeitung der Forderung gehören nicht dazu. Das sollte dein Vertrag mit dem Grundstücksbesitzer berücksichtigen.
- Abschleppen und unmittelbare Vorbereitung, etwa Prüfung des Fahrzeugs zur Halterermittlung und Anfordern des Abschleppwagens
- Preise in ortsüblicher Höhe
- saubere Dokumentation mit Fotos, Uhrzeit und Beschilderung
- Kosten der Parkraumüberwachung
- Kosten für Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung der Forderung
Grundlage: BGH, Urteil vom 4. Juli 2014, V ZR 229/13. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was kostet die Gründung eines Abschleppdienstes?
Der größte Posten ist das Abschleppfahrzeug mit Aufbau, Seilwinde und Ausrüstung. Dazu kommen Versicherungen, ein Abstellplatz für abgeschleppte Fahrzeuge, Telefonbereitschaft und eine Reserve, bis Rechnungen von Versicherern und Pannendiensten bezahlt sind. Weil die Kosten stark vom Fahrzeug abhängen, hol mehrere Angebote ein und rechne mit Finanzplan.
| Kostenblock | Worauf du achten solltest |
|---|---|
| Abschleppfahrzeug | Plateau oder Brille, Gewichtsklasse, Seilwinde; neu, gebraucht oder geleast |
| Ausrüstung | Warnleuchten, Absicherungsmaterial, Rollen, Gurte, Werkzeug, Bindemittel |
| Abstellgelände | eingezäunt, beleuchtet, mit Zufahrt rund um die Uhr |
| Versicherungen | Kfz-Haftpflicht, Abschlepp- und Bergungshaftpflicht, Betriebshaftpflicht |
| Bereitschaft | Telefon, Personal für Nacht und Wochenende, Zuschläge |
| Reserve | für Zahlungsziele von Versicherern und Vertragspartnern |
Ohne Euro-Spannen: Fahrzeug- und Versicherungskosten schwanken stark.
Wie du aus diesen Posten deinen Kapitalbedarf ableitest, zeigt Finanzplan erstellen.
Welche Schritte führen zum eigenen Abschleppdienst?
Zuerst klärst du, welche Aufträge du fahren willst, denn davon hängen Fahrzeug, Führerschein und Erlaubnis ab. Danach kommen Gespräche mit möglichen Auftraggebern, Finanzierung und Versicherungen. Viele Abschleppdienste arbeiten eng mit einer Werkstatt zusammen oder gehören zu einer. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag vor dem Start.
- 1
Leistungen festlegen
Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen, Fahrzeugtransporte oder Falschparker? Davon hängen Fahrzeug und Erlaubnis ab. - 2
Auftraggeber ansprechen
Werkstätten, Autohäuser, Parkplatzbetreiber und Pannendienste in deiner Region kontaktieren. - 3
Fahrzeug und Finanzierung
Angebote vergleichen, Finanzierung und Förderung vor dem Kauf klären. - 4
Gewerbe und Finanzamt
Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. - 5
Versicherungen und Berufsgenossenschaft
Deckung für Schäden am geschleppten Fahrzeug abschließen und den Betrieb bei der Berufsgenossenschaft anmelden. - 6
Erreichbarkeit sichern
Telefonbereitschaft, Google-Unternehmensprofil und klare Preise für Privatkunden.
Willst du Reparaturen gleich mit anbieten, lies Kfz-Werkstatt eröffnen. Wer abgeschleppte Unfall- und Altfahrzeuge selbst verwerten will, findet den Weg unter Autoverwertung gründen.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditDer ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, auch für Fahrzeuge. Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Mehr dazu unter KfW-Gründerkredit.
Fehlen dir Sicherheiten für einen Bankkredit, kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank deines Bundeslandes helfen. Den Antrag stellt in der Regel deine Hausbank.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Abschleppdienst gründen
Kann ich einen Abschleppdienst nebenberuflich starten?
Das ist schwierig, weil Abschleppen vor allem Bereitschaft bedeutet, oft nachts und am Wochenende. Für Aufträge von Polizei oder Pannendiensten wird in der Regel feste Erreichbarkeit verlangt. Nebenberuflich passen eher geplante Fahrzeugtransporte, für die du dann aber die Regeln des Güterkraftverkehrs beachten musst.
Brauche ich als Abschleppdienst eine Meisterprüfung?
Für das reine Abschleppen und Bergen nicht, es ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Willst du die Fahrzeuge auch reparieren, brauchst du für die Kfz-Werkstatt in der Regel einen Meister. Was dafür gilt, steht unter Kfz-Werkstatt eröffnen.
Darf ich das Fahrzeug erst gegen Bezahlung herausgeben?
Nach dem Bundesgerichtshof kann der Grundstücksbesitzer das Fahrzeug zurückhalten, bis die ersatzfähigen Kosten gezahlt oder hinterlegt sind. Du kannst dich darauf in der Regel nur stützen, wenn er dir seinen Anspruch abgetreten hat, und verlangen darfst du nur ortsübliche Kosten. Regel das im Vertrag und lass dich im Einzelfall rechtlich beraten.
Wie werde ich Partner eines Automobilclubs oder Pannendienstes?
Die großen Pannendienste arbeiten mit regionalen Vertragspartnern. Erkundige dich direkt nach Bedarf in deiner Region und nach den Anforderungen. Rechne mit Vorgaben zu Erreichbarkeit, Fahrzeugen, Ausstattung und Abrechnung.
Welche Rechtsform passt für einen Abschleppdienst?
Viele starten als Einzelunternehmen. Weil beim Abschleppen und Bergen hohe Schäden entstehen können, lohnt sich mit wachsendem Betrieb der Blick auf eine haftungsbeschränkte Rechtsform. Wichtiger als die Rechtsform ist aber der passende Versicherungsschutz.
Was unterscheidet Abschleppen von Bergen?
Beim Abschleppen wird ein fahrunfähiges Fahrzeug von der Straße weggebracht. Beim Bergen muss es erst aus einer schwierigen Lage befreit werden, etwa aus einem Graben oder nach einem Unfall. Bergung braucht mehr Technik, Erfahrung und eine besonders genaue Absicherung der Einsatzstelle.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.