Personalvermittlung gründen:Erlaubnis, Honorar & Start

Du erkennst, wer zu wem passt. Den Weg zur eigenen Personalvermittlung gehen wir gemeinsam: Abgrenzung, Verträge, Preise und erste Kunden.

  • Keine Erfahrung im Recruiting? Branchenkenntnis zählt oft mehr. Methoden für Suche und Auswahl kannst du lernen.
  • Angst vor dem Papierkram? Für reine Vermittlung reicht die Gewerbeanmeldung. Eine Erlaubnis brauchst du nicht.
  • Wenig Startkapital? Laptop, Telefon und Netzwerk reichen. Teure Software kannst du später dazunehmen.
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Zwei Männer sitzen sich an einem Besprechungstisch gegenüber und unterhalten sich freundlich, vor ihnen liegt ein Ordner

Kurz gesagt

Eine Personalvermittlung gründest du mit einer einfachen Gewerbeanmeldung, denn private Arbeitsvermittlung ist seit 2002 erlaubnisfrei. Du bringst Bewerber und Unternehmen zusammen, eingestellt wird direkt beim Kunden. Bezahlt wirst du meist vom Unternehmen per Provision. Eine Erlaubnis brauchst du erst, wenn du Personal selbst anstellst und an Kunden verleihst, das ist Arbeitnehmerüberlassung. Wichtig sind klare Verträge und Datenschutz für Bewerberdaten.

Erlaubnisfrei

Private Arbeitsvermittlung braucht seit 2002 keine Erlaubnis mehr. Die Gewerbeanmeldung genügt.

Provision

Meist zahlt das Unternehmen nach erfolgreicher Einstellung, oft als Anteil am Jahresgehalt.

Vermittlungsgutschein

Die Abrechnung über Gutscheine der Agentur setzt eine Trägerzulassung nach § 176 SGB III voraus.

Datenschutz

Lebensläufe sind personenbezogene Daten. Weitergabe an Kunden nur mit Einwilligung.

Anmeldung

Braucht man für eine Personalvermittlung eine Erlaubnis?

Nein, für reine Personalvermittlung brauchst du keine Erlaubnis. Die Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittlung wurde 2002 abgeschafft. Du meldest ein Gewerbe an, wirst Mitglied der IHK und gibst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER innerhalb eines Monats ab. Personalvermittlung gilt als Gewerbe, nicht als freier Beruf.

  • Gewerbe anmelden, Kosten je nach Gemeinde grob 10 bis 60 Euro
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche
  • Verträge für Kunden und, falls nötig, für Bewerber vorbereiten
  • Datenschutzerklärung, Einwilligungen und Löschfristen für Bewerberdaten festlegen
Abgrenzung

Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Zeitarbeit?

Bei der Personalvermittlung stellt dein Kunde den Bewerber selbst ein, du bekommst eine Provision und bist danach raus. Bei Zeitarbeit stellst du die Menschen bei dir an und verleihst sie an Kunden. Dann bist du Arbeitgeber, brauchst eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und trägst Lohn, Equal Pay und Haftung.

Personalvermittlung

  • Keine Erlaubnis, nur Gewerbeanmeldung
  • Bewerber wird beim Kunden angestellt
  • Einmalige Provision bei Erfolg
  • Geringes Startkapital

Arbeitnehmerüberlassung

  • Erlaubnis nach dem AÜG nötig
  • Du bist Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer
  • Laufende Marge auf jede Stunde
  • Hoher Liquiditätsbedarf für Löhne

Keine verdeckte Überlassung

Bezahlst du Kandidaten selbst und setzt sie beim Kunden ein, ist das keine Vermittlung mehr. Ohne Erlaubnis drohen Bußgelder, und die Verträge können unwirksam sein. Wie die Erlaubnis funktioniert, steht unter Zeitarbeitsfirma gründen.
Frau und Mann sitzen lächelnd an einem Tisch mit einer Waage, im Hintergrund ein Plakat mit der Aufschrift „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“
Honorar

Wie verdient eine Personalvermittlung Geld?

In der Regel zahlt das Unternehmen, das einstellt. Üblich ist eine Provision bei erfolgreicher Einstellung, oft als Anteil am ersten Jahresbruttogehalt. Bei schwer zu besetzenden Stellen arbeiten manche Vermittler mit einer Anzahlung bei Auftragsbeginn. Viele Verträge enthalten eine Nachbesetzung, falls der Kandidat in der Probezeit wieder geht.

ModellWie es funktioniertWorauf du achtest
ErfolgshonorarProvision nach Unterschrift oder Arbeitsantrittgrob 15 bis 30 Prozent eines Jahresgehalts, frei verhandelbar
RetainerTeilzahlung bei Auftrag, Rest bei Erfolgeher für Fach- und Führungspositionen
Nachbesetzungkostenlose Ersatzsuche bei Abgang in der ProbezeitFrist und Bedingungen genau festlegen
Vergütung vom Bewerbernur mit schriftlichem Vertrag, nur bei Erfolg, in der Regel höchstens 2.000 € inklusive Umsatzsteuerkeine Vorschüsse, nicht bei Ausbildungsplätzen und Minijobs

Provisionsspanne als grober Marktrichtwert ohne Einzelquelle. Regeln zur Vergütung vom Bewerber: § 296 und § 296a SGB III.

Gutschein der Agentur

Wie funktioniert die Abrechnung über den Vermittlungsgutschein?

Arbeitsuchende können von der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine private Arbeitsvermittlung bekommen. Vermittelst du sie in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, zahlt die Agentur dir eine gesetzlich festgelegte Vergütung in zwei Raten. Abrechnen darfst du nur, wenn dein Unternehmen als Träger nach § 176 SGB III zugelassen ist.

PunktRegel nach § 45 SGB III
Vergütung2.500 €, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 €
Auszahlung1.250 € nach sechs Wochen, der Rest nach sechs Monaten Beschäftigung
Beschäftigungversicherungspflichtig
AnspruchWer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt ist, hat Anspruch auf den Gutschein
AusgeschlossenStellen, die von vornherein auf weniger als drei Monate befristet sind, und ein Arbeitgeber, bei dem die Person in den letzten vier Jahren mehr als drei Monate beschäftigt war

§ 45 Abs. 6 und 7 SGB III, Stand Oktober 2026. Die genauen Bedingungen stehen auf dem Gutschein.

Die Trägerzulassung ist ein eigenes Verfahren mit Qualitätsmanagement und laufenden Kosten. Für den Start ist sie keine Pflicht. Viele Vermittler arbeiten anfangs nur mit Unternehmen und prüfen die Zulassung später.

Zwei Männer sitzen an einem Schreibtisch, einer zeigt auf einen Laptop mit Diagrammen
Verträge

Welche Verträge braucht eine Personalvermittlung?

Mit dem Unternehmen schließt du einen Vermittlungsvertrag oder Rahmenvertrag. Er regelt Honorar, Fälligkeit, Nachbesetzung und was passiert, wenn der Kunde einen vorgestellten Kandidaten später ohne dich einstellt. Mit Bewerbern vereinbarst du, was du mit ihren Daten machen darfst. Willst du vom Bewerber Geld, brauchst du einen schriftlichen Vertrag.

  • Leistung: Suche, Vorauswahl, Interviews, Vorstellung beim Kunden
  • Honorar, Fälligkeit und Zahlungsziel
  • Nachbesetzung bei Abgang in der Probezeit
  • Provision auch bei späterer Einstellung eines vorgestellten Kandidaten, mit fester Frist
  • Exklusivität oder parallele Suche durch andere Vermittler
Datenschutz

Was muss ich beim Datenschutz für Bewerberdaten beachten?

Lebensläufe, Zeugnisse und Gehaltswünsche sind personenbezogene Daten. Du brauchst eine Rechtsgrundlage, um sie zu speichern, und in der Regel eine Einwilligung, bevor du ein Profil an einen Kunden schickst. Lege fest, wie lange du Daten aufbewahrst, und lösche sie danach. Auch Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein.

  • Einwilligung für Talentpool und Weitergabe an Kunden dokumentieren
  • Bewerbermanagement-Software mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung nutzen
  • Stellenanzeigen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz prüfen
  • Profile anonymisiert vorstellen, bis der Kandidat zustimmt

Wie du die ersten Unternehmen als Kunden gewinnst, zeigt Kunden gewinnen. Weitere Gründungen im Dienstleistungsbereich findest du unter Selbstständig als Dienstleister.

Startkapital

Was kostet es, eine Personalvermittlung zu gründen?

Eine Personalvermittlung kannst du mit wenig Geld starten. Für Laptop, Telefon, Website, Software und Versicherung rechnest du grob mit 2.000 bis 8.000 Euro. Teuer werden können Lizenzen für Karrierenetzwerke und Stellenanzeigen. Plane eine Reserve ein, denn bis zur ersten Provision vergehen oft mehrere Monate.

KostenpositionRichtwert
Laptop, Telefon, Büroausstattung1.000 – 2.500 €
Website und Unternehmensprofile300 – 2.000 €
Bewerbermanagement-Software0 – 150 € pro Monat
Recruiting-Lizenzen und Stellenanzeigenstark schwankend, oft mehrere hundert Euro pro Monat
Vermögensschadenhaftpflichteinige hundert Euro pro Jahr
Gesamt im ersten Jahr ohne Lebenshaltunggrob 2.000 – 8.000 €

Grobe Richtwerte ohne Einzelquelle, abhängig von Anbieter, Tools und Werbebudget.

Aus meiner Praxis

Die beste Absicherung sind erste Kunden vor dem offiziellen Start. Ein paar Gespräche mit möglichen Kunden sagen mehr über dein Angebot als jede Marktanalyse aus dem Internet.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Personalvermittlung gründen

Brauche ich eine Ausbildung, um eine Personalvermittlung zu gründen?

Eine bestimmte Ausbildung schreibt das Gesetz nicht vor. Kunden achten aber auf Branchenkenntnis und ein gutes Netzwerk. Wer Kandidaten aus seiner früheren Branche kennt, hat einen klaren Vorteil.

Darf ich Geld von Bewerbern verlangen?

Nur in engen Grenzen. Du brauchst einen schriftlichen Vermittlungsvertrag, Geld gibt es erst bei Erfolg, Vorschüsse sind verboten, und die Vergütung ist in der Regel auf 2.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer gedeckelt. Für die Vermittlung in eine Ausbildung oder einen Minijob darfst du vom Suchenden nichts verlangen. Die meisten Vermittler lassen sich deshalb vom Unternehmen bezahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Headhunting?

Rechtlich ist beides Arbeitsvermittlung. Headhunting meint meist die gezielte Direktansprache von Fach- und Führungskräften, die gerade nicht suchen. Bei der Direktansprache am Arbeitsplatz gelten Grenzen aus dem Wettbewerbsrecht, halte Erstkontakte kurz.

Kann ich auch Fachkräfte aus dem Ausland vermitteln?

Grundsätzlich ja. Für die Anwerbung von Gesundheits- und Pflegekräften aus bestimmten Staaten gelten aber Einschränkungen, und für die Einreise braucht es oft eine Anerkennung des Abschlusses und einen passenden Aufenthaltstitel. Kläre das vor dem ersten Auftrag mit der Bundesagentur für Arbeit.

Kann ich nebenberuflich mit einer Personalvermittlung starten?

Ja, die Vermittlung braucht keine Erlaubnis und kaum Ausstattung. Prüfe aber deinen Arbeitsvertrag: Kollegen oder Kunden deines Arbeitgebers abzuwerben, kann gegen deine Pflichten verstoßen. Mehr unter Nebenberuflich selbstständig.

Bekomme ich ein Gründungscoaching für meine Personalvermittlung bezahlt?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.