Influencer Gewerbe anmelden:Steuern, Werbung & Impressum

Du baust eine Community auf und verdienst die ersten Euro. So meldest du alles richtig an und gehst entspannt mit Finanzamt und Kennzeichnung um.

  • Nur Produkte, kein Geld? Auch behaltene Produkte zählen als Einnahmen. Gut dokumentiert ist das machbar.
  • Angst vor Abmahnungen? Ein klarer Werbehinweis bei bezahlten Beiträgen vermeidet den häufigsten Fehler.
  • Auftraggeber im Ausland? Dann rechnest du meist ohne deutsche Umsatzsteuer ab, mit USt-IdNr.
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Content-Creatorin filmt sich in ihrer Wohnung mit Smartphone auf Stativ und Ringlicht

Kurz gesagt

Als Influencer musst du in der Regel ein Gewerbe anmelden, weil du dein Geld meist mit Werbung für Produkte und Marken verdienst. So sieht es auch die Finanzverwaltung. Freiberuflich kommt nur in Betracht, wenn sich deine Inhalte auf rein journalistische oder künstlerische Arbeit beschränken. Behaltene Produkte und bezahlte Reisen zählen als Einnahmen. Bezahlte Beiträge kennzeichnest du klar als Werbung, und dein Profil braucht ein Impressum.

Gewerbe

Einnahmen aus Werbung und Kooperationen sind in der Regel gewerblich.

Sachgeschenke

Produkte, die du behältst, und bezahlte Reisen sind steuerpflichtige Einnahmen.

Kennzeichnung

Beiträge mit Gegenleistung müssen klar als Werbung erkennbar sein.

Ausland

Bei Auftraggebern im EU-Ausland schuldet meist der Auftraggeber die Umsatzsteuer.

Anmeldung

Musst du als Influencer ein Gewerbe anmelden?

Ja, sobald du regelmäßig und mit dem Ziel, Geld zu verdienen, Kooperationen eingehst, Provisionen erhältst oder Werbeeinnahmen hast. Du meldest das Gewerbe beim Gewerbeamt an, neben dem Job als Nebengewerbe. Danach übermittelst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt.

  1. 1

    Gewerbe anmelden

    Formular GewA 1, Tätigkeit zum Beispiel „Erstellung und Verbreitung von Werbeinhalten in sozialen Medien“. Mehr unter Gewerbe anmelden, neben dem Job unter Nebengewerbe anmelden.
  2. 2

    Fragebogen an das Finanzamt

    Innerhalb eines Monats über ELSTER. Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
  3. 3

    USt-IdNr. beantragen

    Wenn du mit Unternehmen oder Plattformen im EU-Ausland abrechnest. Siehe USt-IdNr. beantragen.
  4. 4

    Steuerdaten hinterlegen

    Steuernummer oder USt-IdNr. und Steuerstatus in deinen Plattform- und Auszahlungskonten eintragen.
Einordnung

Sind Influencer freiberuflich oder gewerblich?

Influencer sind in der Regel gewerblich tätig. Sie verdienen ihr Geld vor allem damit, Produkte und Dienstleistungen werblich darzustellen. Das ist kein freier Beruf. Freiberuflich kann es nur sein, wenn sich deine Inhalte auf rein journalistische oder künstlerische Arbeit beschränken. Die Einordnung trifft das Finanzamt im Einzelfall.

EinnahmeEinordnung in der Regel
Bezahlte Kooperationen, Produktplatzierungengewerblich
Affiliate-Provisionen, Rabattcodesgewerblich
Werbebeteiligung der Plattformgewerblich
Eigene Produkte und Merchgewerblich
Rein journalistische oder künstlerische Inhalte ohne Werbungfreiberuflich möglich, Einzelfall

Stand Oktober 2026, allgemeine Übersicht. Quellen: ihk.de (Steuern für Influencer), lfst.bayern.de (FAQ Influencer).

Kein Werbehonorar, kein Gewerbe?

Das Finanzgericht Düsseldorf hat 2026 bei einem Fußballspieler entschieden: Erfolgsprämien eines Ausrüsters und gestellte Ausrüstung ohne Werbehonorar begründen kein Gewerbe (10 K 48/25 E,G). Die Prämien bleiben als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Das Urteil ist ein Einzelfall und noch nicht rechtskräftig, die Beschwerde liegt beim Bundesfinanzhof (X B 40/26). Für typische Kooperationen gegen Geld oder Produkte bleibt es beim Gewerbe.
Sachzuwendungen

Sind kostenlose Produkte für Influencer steuerpflichtig?

Ja, in der Regel. Produkte, die du von Unternehmen bekommst und behältst, sind Einnahmen, für die Einkommensteuer und meist auch Umsatzsteuer anfallen. Angesetzt wird der übliche Endpreis abzüglich üblicher Rabatte. Schickst du ein Produkt nach dem Test zurück, ist es keine Einnahme. Bezahlte Reisen und Übernachtungen zählen ebenfalls.

Produkt behalten

Wert als Einnahme erfassen. Nutzt du es auch privat, wird der Wert aufgeteilt.

Produkt zurückgeschickt

Keine Einnahme. Rücksendung mit Beleg dokumentieren.

Reisen und Events

Bezahlte Reisen, Hotels und Eintritte im Rahmen einer Kooperation sind Einnahmen.

Dokumentation

Liste mit Datum, Unternehmen, Produkt, Wert und Verbleib führen.

Ob das Unternehmen die Steuer für dich übernimmt oder ein Produkt nur geringen Wert hat, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Kennzeichnung

Wie kennzeichnest du Werbung als Influencer?

Bekommst du für einen Beitrag eine Gegenleistung, musst du ihn klar als Werbung kennzeichnen. Das gilt für Geld, Produkte, Provisionen und Reisen. Seit dem 28.05.2022 regelt das § 5a Abs. 4 UWG, und die Gegenleistung wird vermutet. Stellst du fremde Produkte ohne Gegenleistung vor, ist in der Regel keine Kennzeichnung nötig. Das musst du im Streitfall aber glaubhaft machen.

  • Eindeutige Worte wie „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang des Beitrags, nicht versteckt in Hashtags
  • Kennzeichnung in jedem bezahlten Beitrag, auch in Stories, Reels und Livestreams
  • Kennzeichnungsfunktion der Plattform nutzen und zusätzlich selbst deutlich hinweisen
  • Rabattcodes und Affiliate-Links ebenfalls als Werbung kennzeichnen

Häufiger Abmahngrund

Der Bundesgerichtshof hat 2021 in drei Verfahren klargestellt: Wer für einen Beitrag bezahlt wird, muss ihn kennzeichnen. Fehlende Hinweise werden von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt.
Influencerin filmt in ihrer Küche ein Video über ein Küchengerät für eine Kooperation
Impressum

Brauchst du als Influencer ein Impressum?

Ja, wenn du dein Profil geschäftsmäßig nutzt, also mit Kooperationen, Werbung oder Affiliate-Links. Das verlangt § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Das Impressum muss leicht erkennbar und schnell erreichbar sein, zum Beispiel über einen Link in deiner Profilbeschreibung. Eine Postfachadresse reicht nicht, nötig ist eine ladungsfähige Anschrift.

Pflichtangaben, Muster und Tipps zur Adresse im Homeoffice findest du unter Impressum für Gründer.

Content Creator arbeitet in seinem Homestudio am Laptop an seinem Profil
Umsatzsteuer

Welche Umsatzsteuer gilt bei Marken und Plattformen im Ausland?

Arbeitest du mit einem Unternehmen in einem anderen EU-Staat, ist deine Leistung in Deutschland in der Regel nicht steuerbar. Die Umsatzsteuer schuldet der Auftraggeber, das nennt man Reverse Charge. Du rechnest ohne Umsatzsteuer ab und brauchst eine USt-IdNr. Bei deutschen Auftraggebern kommen 19 % hinzu, außer du bist Kleinunternehmer.

Sitz des AuftraggebersUmsatzsteuer auf deine LeistungPflichten
Deutschland19 %, außer KleinunternehmerRechnung oder Gutschrift prüfen
Anderer EU-Staat (Unternehmen)nicht in Deutschland steuerbar, Auftraggeber schuldet die SteuerUSt-IdNr., Hinweis auf Steuerschuldnerschaft, Zusammenfassende Meldung (nicht für Kleinunternehmer)
Außerhalb der EUin der Regel nicht in Deutschland steuerbarEinzelfall prüfen

Stand Oktober 2026, allgemeine Übersicht. Quellen: ihk.de (Reverse Charge), § 18a Abs. 4 UStG.

Grenzen und Wirkung erklärt Kleinunternehmerregelung. Provisionen und Partnerprogramme im Detail: Affiliate Marketing Gewerbe.

Hände packen Produktsendungen ausländischer Marken für eine Influencer-Kooperation aus
Absicherung

Können Influencer in die Künstlersozialkasse?

Nur in bestimmten Fällen. Die Künstlersozialkasse versichert Künstler und Publizisten. Wer vor allem Produkte präsentiert und davon lebt, gilt in der Regel nicht als publizistisch tätig. Anders kann es sein, wenn deine Inhalte überwiegend journalistisch oder künstlerisch sind. Die Kasse prüft das im Einzelfall, eine Mitgliedschaft ist nicht automatisch.

Ohne Künstlersozialkasse versicherst du dich selbst in der Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Agentur für andere Creator aufzubauen, ist ein eigenes Thema: Social-Media-Agentur gründen.

Aus meiner Praxis

Der typische Schreckmoment kommt im zweiten Jahr: Das Finanzamt fordert die Steuer fürs erste Jahr nach und setzt gleichzeitig Vorauszahlungen fest. Wer von Anfang an einen festen Teil vom Gewinn zurücklegt, bleibt entspannt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Influencer Gewerbe anmelden

Ab wie viel Euro muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?

Eine Mindestgrenze gibt es nicht. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht Kooperationen eingeht, betreibt ein Gewerbe, auch bei kleinen Beträgen. Nur eine ganz gelegentliche einzelne Leistung kann als sonstige Einkunft gelten, die unter 256 Euro im Jahr steuerfrei bleibt.

Muss ich als Influencer Gewerbesteuer zahlen?

Erst wenn dein Gewerbeertrag 24.500 Euro im Jahr übersteigt. Das ist ein Freibetrag für Einzelunternehmer. Einen Teil der Gewerbesteuer kannst du später mit deiner Einkommensteuer verrechnen.

Kann ich als Influencer Kleinunternehmer sein?

Ja, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Zum Umsatz zählt in der Regel auch der Wert von Produkten und Reisen aus Kooperationen. Das unterschätzen viele.

Was kann ich als Influencer von der Steuer absetzen?

Betrieblich genutzte Technik, Software, Requisiten, Studiomiete oder Fahrten zu Shootings sind Betriebsausgaben. Nutzt du etwas auch privat, teilst du den Wert auf. Normale Kleidung erkennt das Finanzamt meist nicht an, selbst wenn du sie im Video trägst.

Muss ich auch Stories und kurze Videos kennzeichnen?

Ja. Jeder Beitrag, für den du eine Gegenleistung bekommst, muss als Werbung erkennbar sein, egal wie kurz er ist. Bei Stories mit mehreren Teilen sollte der Hinweis so platziert sein, dass er beim Ansehen nicht übersehen wird.

Was passiert, wenn ich das Gewerbe zu spät anmelde?

Die verspätete Gewerbeanmeldung kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wichtiger sind die Steuern: Das Finanzamt kann Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer rückwirkend festsetzen, plus Zinsen. Melde dich deshalb lieber jetzt an und lass dich zu den Vorjahren steuerlich beraten.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.