Berufsbetreuer werden:Registrierung, Sachkunde & Vergütung

Du willst Menschen beistehen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Registrierung, Zahlen und Start gehen wir Schritt für Schritt durch.

  • Kein Jurastudium? Brauchst du nicht. Die Sachkunde erwirbst du auch über einen anerkannten Lehrgang.
  • Angst vor zu wenig Fällen? Wir planen, ab wie vielen Betreuungen sich dein Büro trägt.
  • Unsicher bei Steuern? Kein Gewerbe, in der Regel keine Umsatzsteuer. Wir klären den Rest.
Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Eine Frau in hellblauer Bluse sitzt mit einer älteren Dame bei Tee und Obst am Küchentisch, beide lächeln sich an

Kurz gesagt

Berufsbetreuer werden heißt seit 2023: Du lässt dich bei der Betreuungsbehörde an deinem Sitz registrieren, der Stammbehörde. Dafür brauchst du persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflicht. Bezahlt wirst du mit monatlichen Fallpauschalen nach dem VBVG, seit 2026 zwischen 98 und 427 Euro je Betreuung. Steuerlich gilt die Tätigkeit nicht als Gewerbe, und die Betreuungsleistungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei.

Registrierung

Pflicht seit 2023 nach dem Betreuungsorganisationsgesetz, bei der Stammbehörde an deinem Sitz.

Sachkunde

Nachweis über Studium, anerkannten Lehrgang mit mindestens 270 Stunden oder gleichwertige Kenntnisse.

Fallpauschalen

Seit 01.01.2026 zwei Vergütungsstufen, 98 bis 427 Euro je Betreuung und Monat.

Haftpflicht

Mindestens 250.000 Euro je Schadensfall und 1 Million Euro im Jahr.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen brauchst du, um Berufsbetreuer zu werden?

Du brauchst drei Dinge, die in § 23 des Betreuungsorganisationsgesetzes stehen: persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, ausreichende Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung. Einen bestimmten Beruf schreibt das Gesetz nicht vor. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird registriert und darf danach von Gerichten als beruflicher Betreuer bestellt werden.

VoraussetzungWas die Behörde sehen will
Persönliche Eignungpersönliches Gespräch mit der Stammbehörde, Lebenslauf, Angaben zur geplanten Organisation
ZuverlässigkeitFührungszeugnis und Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, beide aktuell
SachkundeStudienabschluss, Zertifikat eines anerkannten Sachkundelehrgangs oder gleichwertiger Nachweis
Berufshaftpflichtmindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall und 1 Million Euro je Versicherungsjahr
ZeitumfangMitteilung, in welchem Umfang und mit welcher Büroorganisation du tätig sein willst

Stand Oktober 2026, §§ 23 und 24 BtOG. Einzelheiten und Gebühren regelt die Stammbehörde in deinem Land.

Rechtliche Betreuung ist etwas anderes als Alltagsbegleitung. Willst du Senioren im Alltag unterstützen, ohne sie rechtlich zu vertreten, lies Seniorenbetreuung selbstständig machen.

Sachkunde

Wie weist du die Sachkunde als Berufsbetreuer nach?

Die Sachkunde umfasst Betreuungsrecht, Personen- und Vermögenssorge, Sozialrecht sowie Kommunikation mit Menschen mit Behinderung oder Krankheit. Nachweisen kannst du sie über einen passenden Studiengang, einen anerkannten Sachkundelehrgang oder andere gleichwertige Nachweise. Der Lehrgang besteht nach der Betreuerregistrierungsverordnung aus elf Modulen mit zusammen mindestens 270 Zeitstunden.

ThemenbereichInhalte (Auswahl)Umfang
BetreuungsrechtRechte der Betreuten, Verfahren, Personensorge, VermögenssorgeModule 1 bis 7, je 15 bis 30 Stunden
SozialrechtSozialleistungen, Ansprüche, AntragswegeModule 8 und 9, 30 und 45 Stunden
KommunikationGesprächsführung, unterstützte EntscheidungsfindungModule 10 und 11, 30 und 45 Stunden
GesamtPrüfungen zu den Modulenmindestens 270 Zeitstunden

Stand Oktober 2026, Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Quelle: Merkblatt einer Betreuungsbehörde.

Studium kann reichen

Hast du Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik studiert oder die Befähigung zum Richteramt, gilt die Sachkunde in der Regel schon mit dem Abschlusszeugnis als nachgewiesen. Bei anderen Abschlüssen prüft die Stammbehörde im Einzelfall, welche Module dir noch fehlen. Wie Sozialpädagogen als Honorarkraft arbeiten, steht unter Sozialpädagoge freiberuflich.
Frau in dunkelblauem Poloshirt liest an einem Schreibtisch mit Ordnern und Laptop ein Schriftstück
Registrierung

Wie läuft die Registrierung bei der Stammbehörde ab?

Du stellst den Antrag bei der Betreuungsbehörde an deinem Wohn- oder Geschäftssitz, der Stammbehörde. Sie prüft deine Unterlagen und führt ein persönliches Gespräch mit dir. Die Registrierung gilt dann bundesweit, erst danach kannst du als beruflicher Betreuer bestellt werden. Auf deinen Antrag stellt das Amtsgericht an deinem Sitz fest, nach welcher Vergütungsstufe du bezahlt wirst.

  1. 1

    Sachkunde klären

    Prüfe mit der Stammbehörde, ob dein Abschluss reicht oder welche Module des Lehrgangs du noch brauchst.
  2. 2

    Unterlagen sammeln

    Führungszeugnis, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis und Angaben zu Zeitumfang und Büro.
  3. 3

    Antrag und Gespräch

    Antrag stellen, Gebühr zahlen und das persönliche Gespräch zur Eignung führen. Die Gebühr unterscheidet sich je nach Land.
  4. 4

    Vergütungsstufe

    Auf Antrag stellt das Amtsgericht an deinem Sitz fest, ob für dich Stufe 1 oder Stufe 2 gilt. Die Feststellung gilt bundesweit.
  5. 5

    Finanzamt

    Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgeben. Wie das geht, steht unter freiberuflich anmelden.
Vergütung

Wie werden Berufsbetreuer 2026 vergütet?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Vergütungssystem nach dem VBVG. Es gibt nur noch zwei Vergütungsstufen. Pro Betreuung erhältst du eine monatliche Fallpauschale. Sie hängt davon ab, wie lange die Betreuung schon läuft, ob die betreute Person in einer Einrichtung wohnt und ob sie mittellos ist. Aufwendungen sind damit grundsätzlich abgegolten.

Fallpauschale im MonatStufe 1Stufe 2
Monat 1 bis 12, eigene Wohnung, nicht mittellos325 €427 €
Monat 1 bis 12, eigene Wohnung, mittellos247 €324 €
ab Monat 13, eigene Wohnung, nicht mittellos192 €250 €
ab Monat 13, eigene Wohnung, mittellos144 €190 €
ab Monat 13, Einrichtung, nicht mittellos115 €155 €
ab Monat 13, Einrichtung, mittellos98 €130 €

Auszug aus der Anlage zu § 8 VBVG, gültig seit 01.01.2026. Stufe 2 gilt mit abgeschlossener Hochschulausbildung oder vergleichbarer Ausbildung.

Neu seit 2026

Die frühere niedrigste Stufe ist ersatzlos entfallen. Es gibt nur noch zwei Zeiträume: die ersten zwölf Monate und ab dem 13. Monat. Eine automatische jährliche Anpassung der Pauschalen sieht das Gesetz nicht vor.
Einnahmen

Wie viele Betreuungen brauchst du, damit es sich lohnt?

Das hängt von deiner Vergütungsstufe, der Mischung deiner Fälle und deinen Kosten ab. Neue Betreuungen bringen im ersten Jahr mehr, danach sinkt die Pauschale deutlich. Rechne deshalb mit den Werten ab dem 13. Monat. Davon gehen Büro, Fahrten, Versicherungen, Krankenversicherung und Altersvorsorge ab, bevor du etwas für dich hast.

RechenbeispielAnnahmeUmsatz im Monat
20 Betreuungen, Stufe 2alle ab Monat 13, eigene Wohnung, mittellos (190 €)3.800 €
35 Betreuungen, Stufe 2wie oben (190 €)6.650 €
35 Betreuungen, Stufe 1alle ab Monat 13, eigene Wohnung, mittellos (144 €)5.040 €

Reine Rechenbeispiele mit den Fallpauschalen des VBVG ab 2026. Umsatz vor Kosten, Steuern und Vorsorge, kein Durchschnittseinkommen.

Welcher Stundensatz hinter deiner Fallzahl steckt, rechnest du mit dem Stundensatz-Rechner nach. Plane die ersten Monate mit wenigen Fällen ein, denn Bestellungen kommen nach und nach.

Ein Mann und eine Frau sitzen mit Unterlagen, Taschenrechner und Laptop an einem Tisch und besprechen Zahlen
Steuern

Muss ein Berufsbetreuer ein Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer zahlen?

In der Regel nicht. Der Bundesfinanzhof hat 2010 entschieden, dass Berufsbetreuer Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG erzielen. Damit fällt keine Gewerbesteuer an, eine Gewerbeanmeldung entfällt. Die Betreuungsleistungen sind nach § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei, wenn dir die Betreuung durch Gerichtsbeschluss übertragen wurde.

  • Du meldest dich beim Finanzamt an und erstellst jedes Jahr eine Einnahmenüberschussrechnung.
  • Einkommensteuer zahlst du auf deinen Gewinn. Lege von Anfang an einen festen Teil zurück.
  • Andere Leistungen, etwa private Vorsorgeberatung oder gesondert abgerechnete Leistungen aus deinem Grundberuf als Anwalt, können umsatzsteuerpflichtig sein.
  • Die Steuerfreiheit für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer gilt für Berufsbetreuer nicht.

Die Grundlagen zur Abgrenzung stehen unter Freiberufler oder Gewerbe. Für deinen Fall gilt: Lass dich steuerlich beraten.

Absicherung

Ist ein Berufsbetreuer rentenversicherungspflichtig?

Das ist derzeit umstritten. Berufsbetreuer gehören nicht zu den klassischen Pflichtgruppen wie Lehrer oder Pflegepersonen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft aber in einzelnen Fällen eine Pflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger mit nur einem Auftraggeber. Der Berufsverband der Berufsbetreuer hält das für falsch. Nach seinen Angaben ist dazu ein Verfahren beim Sozialgericht Hannover anhängig.

Rentenversicherung

Bekommst du Post von der Rentenversicherung, prüfe die Fristen und lass dich beraten. Die Grundlagen stehen unter Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Haftpflicht

Die Berufshaftpflicht ist Pflicht für die Registrierung. Achte darauf, dass Vermögensschäden aus der Vermögenssorge eingeschlossen sind.

Büro

Akten mit Gesundheits- und Vermögensdaten brauchen einen geschützten Ort, sichere Software und eine Vertretung im Urlaub.

Austausch

Fallbesprechungen, Supervision und Fortbildungen helfen dir, schwierige Entscheidungen nicht allein zu tragen.

Welche weiteren Policen sinnvoll sind, zeigt Versicherungen für Selbstständige.

Aus meiner Praxis

Die Krankenversicherung unterschätzen fast alle. Als Selbstständige zahlst du den Beitrag allein, also auch den Teil, den vorher der Arbeitgeber getragen hat. Ich lasse den Betrag deshalb vor dem Start konkret bei der Kasse erfragen.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Als Berufsbetreuer brauchst du wenig Investitionen, aber einen langen Atem, bis genug Betreuungen laufen. Plane die Kosten für den Sachkundelehrgang und einige Monate Lebenshaltung fest ein. Ob für den Lehrgang eine Weiterbildungsförderung infrage kommt, fragst du vor der Anmeldung bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter nach.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

FAQ

Häufige Fragen: Berufsbetreuer werden

Wie viel verdient ein Berufsbetreuer?

Belastbare amtliche Zahlen zum Einkommen gibt es nicht. Fest steht nur der Umsatz je Betreuung: Seit 2026 zahlt das Gericht je nach Fall zwischen 98 und 427 Euro im Monat. Was davon bleibt, hängt von der Zahl deiner Betreuungen, ihrer Mischung und deinen Kosten für Büro, Versicherungen und Vorsorge ab.

Kann ich ohne Studium Berufsbetreuer werden?

Ja. Ein Studium ist keine Voraussetzung. Du brauchst aber den Sachkundenachweis, etwa über einen anerkannten Sachkundelehrgang. Ohne Hochschulabschluss oder vergleichbare Ausbildung wirst du nach Stufe 1 bezahlt, also mit niedrigeren Fallpauschalen.

Kann ich nebenberuflich als Berufsbetreuer arbeiten?

Grundsätzlich ja. Bei der Registrierung gibst du an, in welchem Zeitumfang du tätig sein willst. Bedenke, dass Betreute auch tagsüber erreichbar sein müssen und Termine bei Ämtern, Kliniken und Gericht oft in die Arbeitszeit fallen. Kläre außerdem deinen Arbeitsvertrag.

Wer zahlt den Berufsbetreuer?

Ist die betreute Person vermögend, zahlt sie die Vergütung aus ihrem Vermögen. Ist sie mittellos, zahlt die Staatskasse. Festgesetzt wird die Vergütung vom Betreuungsgericht, die Höhe ergibt sich aus den Fallpauschalen des VBVG.

Wie bekomme ich meine ersten Betreuungen?

Nach der Registrierung schlägt dich die Betreuungsbehörde dem Gericht vor, das Gericht bestellt dich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Fällen besteht nicht. Hilfreich ist ein persönlicher Kontakt zur Behörde und zu Betreuungsvereinen in deiner Region.

Kann ich als Berufsbetreuer eine GmbH gründen?

Registriert und bestellt wird immer die einzelne Person, nicht eine Firma. Deshalb arbeiten die meisten Berufsbetreuer als Einzelunternehmer. Wer mit mehreren Betreuern zusammenarbeiten will, organisiert sich oft in einer Bürogemeinschaft. Lass dich dazu steuerlich beraten.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

Du willst als Berufsbetreuer starten?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.