Erste-Hilfe-Ausbilder selbstständig:Ermächtigung, Honorar & Kosten
Du kannst Menschen sicher machen, wenn es ernst wird. Ermächtigung, Rentenversicherung und Zahlen klären wir gemeinsam, Schritt für Schritt.
- Keine Sanitätsausbildung? Die lässt sich nachholen. Danach folgt die Lehrkräfteschulung.
- Keine eigene Ermächtigung? Starte als Honorarkraft für Stellen, die schon ermächtigt sind.
- Angst vor der Rentenversicherung? Wir rechnen den Beitrag vorher aus und planen ihn ins Honorar ein.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Als Erste-Hilfe-Ausbilder selbstständig arbeitest du entweder als Honorarkraft für ermächtigte Stellen oder gründest eine eigene Ausbildungsstelle. Die Ermächtigung erhält immer die Stelle, nicht du als Lehrkraft. Du brauchst eine Sanitätsausbildung oder einen passenden Gesundheitsberuf, eine Lehrkräfteschulung mit mindestens 56 Unterrichtseinheiten und eine Fortbildung alle drei Jahre. Als selbstständige Lehrkraft bist du in der Regel rentenversicherungspflichtig.
Ermächtigung
Die Unfallversicherung ermächtigt Ausbildungsstellen nach DGUV Grundsatz 304-001, längstens für drei Jahre.
Qualifikation
Sanitätsausbildung mit 48 Unterrichtseinheiten, Lehrkräfteschulung mit 56 und Fortbildung alle drei Jahre.
Führerschein
Kurse nach § 19 FeV dürfen ermächtigte oder vom Land anerkannte Stellen anbieten.
Rentenversicherung
Selbstständige Lehrkräfte sind ab 603 Euro Gewinn im Monat in der Regel pflichtversichert (2026).
Was ist der Unterschied zwischen ermächtigter Stelle und Ausbilder?
Die ermächtigte Stelle ist der Kursanbieter, den ein Unfallversicherungsträger für die betriebliche Erste Hilfe zugelassen hat. Der Ausbilder ist die Lehrkraft, die dort unterrichtet. Für die meisten Träger prüft die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe bei der VBG in Würzburg den Antrag. Die Ermächtigung gilt längstens drei Jahre und wird auf Antrag verlängert.
| Merkmal | Ermächtigte Stelle | Ausbilder (Lehrkraft) |
|---|---|---|
| Rolle | Kursanbieter mit Räumen, Material und Organisation | unterrichtet die Lehrgänge |
| Nachweis | Ermächtigung nach DGUV Grundsatz 304-001 | Lehrberechtigung nach Sanitätsausbildung und Lehrkräfteschulung |
| Dauer | längstens drei Jahre, dann Verlängerung auf Antrag | gültig, solange die Fortbildung alle drei Jahre erfolgt |
| Abrechnung | rechnet Lehrgangsgebühren mit dem Unfallversicherungsträger ab | stellt der Stelle ein Honorar in Rechnung oder ist angestellt |
Quelle: DGUV Grundsatz 304-001, Kapitel 2; DGUV Fachbereich Erste Hilfe. Stand Oktober 2026.
Welche Qualifikation brauchst du als Erste-Hilfe-Ausbilder?
Du brauchst eine Erste-Hilfe-Ausbildung und eine Sanitätsausbildung mit mindestens 48 Unterrichtseinheiten und Prüfung. Alternativ zählt eine Ausbildung im Gesundheitswesen mit ebenso vielen notfallmedizinischen Einheiten. Darauf folgt eine Lehrkräfteschulung mit mindestens 56 Unterrichtseinheiten und Prüfung. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- 1
Erste-Hilfe-Ausbildung
mindestens 9 Unterrichtseinheiten - 2
Sanitätsausbildung
mindestens 48 Unterrichtseinheiten mit Prüfung, oder eine passende Ausbildung im Gesundheitswesen - 3
Lehrkräfteschulung
mindestens 56 Unterrichtseinheiten mit Prüfung - 4
Praxisphase
Hospitation in mindestens zwei Lehrgängen - 5
Fortbildung
mindestens alle drei Jahre 16 Unterrichtseinheiten, je zur Hälfte medizinisch und pädagogisch
Gut zu wissen
Was braucht eine eigene Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle?
Eine eigene Stelle braucht mehr als eine Lehrkraft. Verlangt werden unter anderem ein Schulungsraum mit mindestens 50 Quadratmetern für 20 Personen, ausreichend Übungsmaterial, ein Hygieneplan und eine ärztliche Fachaufsicht mit schriftlicher Vereinbarung. Außerdem musst du jährlich mindestens 100 Versicherte aus- oder fortbilden.
- Raum: mindestens 50 Quadratmeter Grundfläche für 20 Personen
- Übungsmaterial nach Liste, etwa Übungsphantome, AED-Trainingsgeräte und Verbandmaterial
- Hygieneplan mit Regeln zur Desinfektion des Materials
- Ärztliche Gesamtverantwortung, schriftlich vereinbart
- Lehrgänge mit in der Regel 10 bis 15 Teilnehmenden, höchstens 20
- Mindestens 100 aus- oder fortgebildete Versicherte pro Jahr
Den Antrag stellst du bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe. Plane dafür einige Monate Vorlauf ein und kläre die Raumfrage vor der Unterschrift unter einen Mietvertrag.
Darf ich Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein anbieten?
Ja, wenn deine Stelle dafür zugelassen ist. Für den Führerschein ist eine Schulung in Erster Hilfe nach § 19 FeV nötig. Anbieten dürfen sie Stellen, die die zuständige Landesbehörde nach § 68 FeV anerkennt. Von Unfallversicherungsträgern ermächtigte und öffentlich bekannt gemachte Stellen brauchen keine zusätzliche Anerkennung.
Die Anerkennung nach § 68 FeV setzt voraus, dass Antragsteller und Ausbildungspersonal zuverlässig sind und die Lehrkräfte befähigt sind. Außerdem brauchst du geeignete Räume und Lehrmittel. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden.
Beispiel Berlin

Honorarkraft oder eigene Stelle: Was passt besser?
Als Honorarkraft startest du schnell und ohne Investition, bist aber von den Stellen abhängig, für die du unterrichtest. Eine eigene Stelle bringt mehr Umsatz pro Kurs, aber auch Miete, Material, ärztliche Fachaufsicht und Verwaltung. Viele beginnen auf Honorarbasis und gründen später eine eigene Stelle.
Honorarkraft
- kein eigener Antrag auf Ermächtigung
- kaum Startkosten
- Honorar je Lehrgang oder Unterrichtseinheit
- Statusfrage beachten, wenn du in Abläufe eingebunden bist
Eigene Ausbildungsstelle
- Ermächtigung und Verlängerung alle drei Jahre
- Raum, Material, ärztliche Fachaufsicht
- Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger
- Firmenkunden, Führerscheinkurse und Kurse für Privatleute
Für die betriebliche Ersthelferausbildung zahlt der Unfallversicherungsträger eine feste Lehrgangsgebühr je Teilnehmer. Bei der Unfallkasse Hessen sind es zum Beispiel 46,31 Euro für Lehrgänge ab dem 1. Januar 2026. Die Stelle rechnet direkt ab, wenn der Betrieb einen Berechtigungsschein vorlegt.
Arbeitest du überwiegend für eine Stelle und nach deren Vorgaben, prüfe deinen Status. Mehr dazu unter Scheinselbstständigkeit.
Muss ich als Erste-Hilfe-Ausbilder in die Rentenversicherung?
In der Regel ja. Selbstständige Lehrkräfte ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig, wenn ihr Gewinn regelmäßig über 603 Euro im Monat liegt (Stand 2026). Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent. Melde dich innerhalb von drei Monaten nach Beginn bei der Deutschen Rentenversicherung.
| Punkt | Wert 2026 |
|---|---|
| Versicherungsfrei bis | 603 Euro Gewinn im Monat |
| Beitragssatz | 18,6 Prozent |
| Regelbeitrag ohne Einkommensnachweis | rund 736 Euro im Monat |
| Halber Regelbeitrag für Gründer | auf Antrag im Gründungsjahr und in den drei folgenden Kalenderjahren |
| Meldefrist | drei Monate nach Beginn der Tätigkeit |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Werte 2026.
Alle Regeln zu Meldung, Beitrag und Befreiung stehen unter Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
Bin ich als Erste-Hilfe-Ausbilder freiberuflich oder gewerblich?
Unterrichtest du selbst, ist das in der Regel eine unterrichtende und damit freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG. Du meldest dich per Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER innerhalb eines Monats beim Finanzamt an. Eine eigene Stelle mit vielen Honorarkräften kann gewerblich werden. Das entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
Bei kleinem Umsatz hilft die Kleinunternehmerregelung: Vorjahresumsatz bis 25.000 Euro, laufendes Jahr bis 100.000 Euro. Ob deine Kurse darüber hinaus nach dem seit 2025 neu gefassten § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei sind, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Die Unterschiede zwischen beiden Wegen erklärt Freiberufler oder Gewerbe. Wie Honorare für Lehrkräfte allgemein kalkuliert werden, steht unter freiberuflicher Dozent.

Was kostet der Start als Erste-Hilfe-Ausbilder?
Als Honorarkraft zahlst du vor allem deine Ausbildung, also Sanitätsausbildung und Lehrkräfteschulung, dazu Fortbildungen und eine Haftpflicht. Eine eigene Stelle kostet deutlich mehr: Raum, Übungsphantome, AED-Trainer, Verbrauchsmaterial, ärztliche Fachaufsicht und Werbung. Hol dir für jeden Posten Angebote ein, bevor du Preise festlegst.
Ausbildung
Material
Eigene Stelle
Kunden
Vorsorge
Absicherung
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditBildungsangebote rund um Schulung und Lehre stellt der Bereich Bildungsunternehmen gründen vor. Wer Führerscheinkurse mit einer Fahrschule koppeln will, findet die Regeln für Fahrschulen unter Fahrschule gründen.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Häufige Fragen: Erste-Hilfe-Ausbilder selbstständig
Kann ich Erste-Hilfe-Kurse nebenberuflich geben?
Ja, viele Ausbilder unterrichten neben ihrem Hauptberuf, etwa am Wochenende. Für eine gemeinnützige Organisation kannst du nebenberuflich bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei als Übungsleiter verdienen (Stand 2026). Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.
Zählt meine Ausbildung im Gesundheitswesen als Grundlage?
Möglicherweise. Der DGUV Grundsatz 304-001 erkennt eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen an, wenn sie mindestens 48 Unterrichtseinheiten notfallmedizinischer Inhalte enthielt. Die Lehrkräfteschulung mit Prüfung brauchst du trotzdem. Ob deine Ausbildung reicht, klärst du mit der Stelle, bei der du die Lehrkräfteschulung machst.
Wie lange gilt meine Lehrberechtigung?
Sie bleibt gültig, solange du dich mindestens alle drei Jahre im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten fortbildest, davon je 8 medizinisch und pädagogisch. Versäumst du die Frist, erlischt die Berechtigung. Um sie zurückzubekommen, brauchst du dann mindestens 32 Unterrichtseinheiten Schulung. Trag dir den Termin deshalb früh ein.
Darf ich Erste Hilfe in Kitas und Schulen unterrichten?
Für Erste-Hilfe-Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder enthält der DGUV Grundsatz 304-001 besondere Voraussetzungen. Die Stelle, für die du unterrichtest, muss dafür ermächtigt sein. Du als Lehrkraft brauchst zusätzlich eine Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu Notfällen bei Kindern.
Brauche ich für Führerschein-Kurse eine eigene Anerkennung?
Nicht, wenn du für eine Stelle unterrichtest, die ein Unfallversicherungsträger ermächtigt und öffentlich bekannt gemacht hat. Willst du ohne diese Ermächtigung nur Kurse für den Führerschein anbieten, brauchst du die Anerkennung der zuständigen Landesbehörde nach § 68 FeV.
Bekomme ich den Gründungszuschuss als Erste-Hilfe-Ausbilder?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
Du willst als Erste-Hilfe-Ausbilder selbstständig starten?
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.