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Arztpraxis übernehmen: Nachbesetzung, Praxiswert & Team
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 1.10.2026
Du willst mit Patienten und eingespieltem Team starten. Gemeinsam prüfen wir Zahlen, Kaufpreis und Finanzierung, bevor du unterschreibst.
- Gesperrter Planungsbereich? Über das Nachbesetzungsverfahren kannst du dich auf den Sitz bewerben.
- Unsicher beim Kaufpreis? Für Arztpraxen gibt es anerkannte Bewertungshinweise von Bundesärztekammer und KBV.
- Angst vor Fehlern im Vertrag? Ein Kaufvertrag unter Vorbehalt der Zulassung begrenzt dein größtes Risiko.
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Kurz gesagt
Um eine Arztpraxis zu übernehmen, prüfst du zuerst, ob der Planungsbereich gesperrt ist. Dann läuft die Übergabe über das Nachbesetzungsverfahren: Die KV schreibt den Sitz aus, der Zulassungsausschuss wählt unter den Bewerbern aus. Den Kaufpreis bestimmen Substanzwert und ideeller Wert. Den Kaufvertrag schließt du in der Regel unter der Bedingung, dass deine Zulassung bestandskräftig wird. Das Praxisteam geht meist mit über.
Nachbesetzung
In gesperrten Bereichen entscheidet der Zulassungsausschuss, wer den Sitz bekommt, nicht der Abgeber.
Praxiswert
Substanzwert plus ideeller Wert, meist nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV.
Team
Die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB in der Regel auf dich über.
Patientenakten
Einsicht in alte Akten nur mit Einwilligung der Patienten. Das gehört in den Vertrag.
Wie läuft das Nachbesetzungsverfahren ab?
In einem gesperrten Planungsbereich beantragt der abgebende Arzt beim Zulassungsausschuss, seinen Sitz nachzubesetzen. Ist die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nötig, schreibt die KV den Sitz aus. Du bewirbst dich innerhalb der Frist, und der Ausschuss wählt unter allen Bewerbern aus. Erst mit deiner Zulassung kannst du gesetzlich Versicherte über die KV abrechnen.
- 1
Antrag des Abgebers
Der Abgeber beantragt die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens beim Zulassungsausschuss. - 2
Entscheidung über die Nachbesetzung
Der Ausschuss prüft, ob der Sitz aus Versorgungsgründen nachbesetzt werden soll. - 3
Ausschreibung
Die KV schreibt den Sitz aus, meist in ihrem Mitteilungsblatt oder auf ihrer Website. - 4
Bewerbung
Du bewirbst dich fristgerecht mit allen Unterlagen und dem Nachweis der Berufshaftpflicht. - 5
Auswahl und Zulassung
Der Ausschuss wählt aus. Wird die Entscheidung bestandskräftig, kannst du starten.
Nachbesetzung kann abgelehnt werden

Wer bekommt den Sitz, wenn sich mehrere bewerben?
Das entscheidet der Zulassungsausschuss nach gesetzlichen Kriterien. Dazu zählen berufliche Eignung, Approbationsalter, Dauer der ärztlichen Tätigkeit und die Zeit auf der Warteliste der KV. Auch Ehepartner, Kinder, angestellte Ärzte oder Partner des Abgebers können zum Zug kommen. Der Abgeber kann sich seinen Nachfolger also nicht einfach aussuchen.
| Kriterium | Was du tun kannst |
|---|---|
| Berufliche Eignung | Facharzt, Zusatzqualifikationen und Schwerpunkte passend zur Praxis darstellen |
| Approbationsalter und Berufserfahrung | Lückenlos belegen, auch Tätigkeiten in Klinik und Praxis |
| Warteliste | Frühzeitig in die Warteliste der KV für den Planungsbereich eintragen lassen |
| Nähe zum Abgeber | Vorherige Mitarbeit als angestellter Arzt oder Partner kann bei der Auswahl zählen |
| Versorgungsgesichtspunkte | Zeigen, wie du die Versorgung fortführst, etwa Sprechzeiten und Leistungsspektrum |
Kriterien nach § 103 Abs. 4 und 5 SGB V. Die Gewichtung liegt beim Zulassungsausschuss.
Die wirtschaftlichen Interessen des Abgebers berücksichtigt der Ausschuss nur bis zur Höhe des Verkehrswerts der Praxis. Ein überhöhter Kaufpreis hilft dem Abgeber im Verfahren also nicht.
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Wie wird der Wert einer Arztpraxis berechnet?
Meist nach den Hinweisen zur Bewertung von Arztpraxen von Bundesärztekammer und KBV aus dem Jahr 2008. Der Praxiswert setzt sich aus Substanzwert und ideellem Wert zusammen. Für den ideellen Wert zählt der nachhaltig erzielbare Gewinn nach Abzug eines kalkulatorischen Arztlohns. Bei einer Einzelpraxis wird er laut den Hinweisen für zwei Jahre angesetzt.
| Bestandteil | Was dazu zählt |
|---|---|
| Substanzwert | Marktwert von Einrichtung, Geräten, IT und Vorräten |
| Ideeller Wert | übertragbarer Gewinn der letzten Jahre, bereinigt um Sondereffekte |
| Abzug Arztlohn | kalkulatorisches Gehalt für deine eigene ärztliche Arbeit |
| Prognosemultiplikator | laut Hinweisen 2 Jahre bei Einzelpraxen, 2,5 Jahre bei Gemeinschaftspraxen |
Quelle: Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen, Bundesärztekammer und KBV, Stand 2008. Gutachter nutzen auch andere Verfahren.
Zur Einordnung: Bei der Übernahme einer hausärztlichen Einzelpraxis zahlten 2023 und 2024 laut apoBank und Zi 61 Prozent der Ärzte höchstens 100.000 Euro Kaufpreis. Am Ende zählt, ob du den Preis aus dem künftigen Gewinn tragen kannst. Mehr dazu unter Firmenwert berechnen.

Was sollte ich vor dem Kauf prüfen?
Prüfe die Zahlen der letzten drei Jahre, das Verhältnis von Kassen- und Privatumsatz und den Zustand der Geräte. Wichtig sind außerdem Mietvertrag, Arbeitsverträge, laufende Prüfverfahren und Regresse der KV sowie der Stand der Praxis-IT. Diese Prüfung heißt Due Diligence. Damit siehst du, ob der Preis zum künftigen Ertrag passt.
| Prüfpunkt | Warum er wichtig ist |
|---|---|
| Honorarbescheide und Abrechnungen | zeigen, wie stabil Fallzahlen und Umsatz sind |
| Privatanteil | Privatpatienten sind oft eng an den bisherigen Arzt gebunden |
| Wirtschaftlichkeitsprüfungen | laufende Verfahren deuten auf Risiken im Verordnungsverhalten hin |
| Mietvertrag | kurze Restlaufzeit gefährdet den Standort und damit den Praxiswert |
| Geräte und IT | Investitionsstau erhöht deinen Kapitalbedarf nach dem Kauf |
| Arbeitsverträge | Gehälter, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen gehen mit über |
Eine vollständige Liste für Übernahmen findest du in der Checkliste zur Betriebsübernahme.
Was passiert mit den Mitarbeitern bei der Übernahme?
Übernimmst du die Praxis als Ganzes, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB in der Regel mit allen Rechten und Pflichten auf dich über. Kündigungen nur wegen des Übergangs sind unwirksam. Die Mitarbeiter müssen vorher in Textform informiert werden und können innerhalb eines Monats widersprechen. Ein eingespieltes Team ist oft der wertvollste Teil der Praxis.
- Sprich früh mit dem Team, am besten gemeinsam mit dem Abgeber.
- Prüfe Gehälter, Überstunden und offene Urlaubsansprüche, denn sie gehen mit über.
- Schlüsselpersonen wie die erfahrene Medizinische Fachangestellte am Empfang verdienen ein eigenes Gespräch über ihre Perspektive.
Hafte ich für Altlasten und was gilt für Patientenakten?
Kaufst du eine Einzelpraxis, haftest du für Behandlungsfehler und Regresse des Vorgängers in der Regel nicht. Anders kann es beim Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis sein, weil du dort Gesellschafter wirst. Patientenakten darfst du wegen der ärztlichen Schweigepflicht nur mit Einwilligung der Patienten einsehen. Bis dahin verwahrst du sie getrennt für den Vorgänger.
- Regle im Vertrag, dass der Abgeber dich von Ansprüchen aus der Zeit vor der Übergabe freistellt.
- Ärztliche Unterlagen sind in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Kläre, wer das übernimmt.
- Eine Übergabe der Patientenkartei ohne Einwilligung kann den ganzen Kaufvertrag gefährden. Lass die Klausel von einem Fachanwalt für Medizinrecht formulieren.
Vertrag unter Bedingung
Wie finanziere ich die Übernahme einer Arztpraxis?
Meist über ein Bankdarlehen, oft bei einer auf Heilberufe spezialisierten Bank, ergänzt um Förderkredite. Die Bank will einen Businessplan mit Kaufpreis, Modernisierungsbedarf und realistischer Umsatzprognose sehen. Fehlen Sicherheiten, kann eine Bürgschaftsbank einspringen. Plane neben dem Kaufpreis Geld für Modernisierung und eine Reserve bis zu den ersten Zahlungen der KV ein.
| Baustein | Wofür |
|---|---|
| Bankdarlehen | Kaufpreis, Modernisierung und Betriebsmittel |
| KfW StartGeld | bis 200.000 Euro, auch für Übernahmen, Antrag über die Hausbank |
| Bürgschaftsbank | sichert einen Teil des Kredits ab, oft bis zu 80 Prozent |
| Verkäuferdarlehen | der Abgeber stundet einen Teil des Kaufpreises |
| Regionale Förderung | Zuschüsse von KV oder Land in unterversorgten Regionen |
Mehr Wege zeigt die Förderung bei Unternehmensübernahmen.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditViele Kassenärztliche Vereinigungen und Länder fördern die Übernahme von Praxen in Regionen, in denen Ärzte fehlen. In Bayern gibt es die Landarztprämie des Freistaats mit bis zu 60.000 Euro für Hausärzte und Ärzte bestimmter Fachrichtungen in Gemeinden mit höchstens 20.000 Einwohnern außerhalb gesperrter Planungsbereiche (Stand 2026). Ob deine Übernahme förderfähig ist, klärst du vor der Unterschrift beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, auch für Übernahmen, Eigenkapital ist dafür nicht erforderlich (Stand Februar 2026). Mehr dazu unter KfW-Gründerkredit.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
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In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
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Häufige Fragen: Arztpraxis übernehmen
Kann ich vor der Übergabe schon in der Praxis mitarbeiten?
Ja, das ist eine gute Möglichkeit, Team und Patienten kennenzulernen. Eine Mitarbeit als angestellter Arzt oder im Jobsharing braucht in der Kassenpraxis allerdings die Genehmigung des Zulassungsausschusses. Kläre die passende Form frühzeitig mit dem Abgeber und der KV.
Darf ich die übernommene Praxis an einen anderen Ort verlegen?
Innerhalb des Planungsbereichs ist eine Verlegung möglich, sie braucht aber die Genehmigung des Zulassungsausschusses. Bedenke, dass viele Patienten am alten Standort hängen. Ein weiter Umzug kann einen Teil des Werts kosten, den du gerade bezahlt hast.
Ist der Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis eine Alternative?
Oft ja. Du teilst Investitionen und Risiko und kannst von erfahrenen Kollegen lernen. Bei Hausärzten kostete der Einstieg laut apoBank zuletzt im Schnitt rund drei Viertel des Kaufpreises einer ganzen Praxis. Prüfe den Gesellschaftsvertrag besonders genau, vor allem Gewinnverteilung, Haftung und Ausstieg.
Wer sollte den Praxiskaufvertrag prüfen?
Ein Fachanwalt für Medizinrecht, weil Kaufvertrag und Zulassungsverfahren eng zusammenhängen. Dazu ein Steuerberater mit Erfahrung bei Heilberufen, etwa für die Aufteilung des Kaufpreises auf Geräte und Praxiswert. Ich unterstütze dich beim Businessplan und bei der Frage, ob sich der Preis aus dem künftigen Ertrag tragen lässt.
Bekomme ich den Gründungszuschuss auch bei einer Übernahme?
Grundsätzlich ja, denn auch mit einer Übernahme nimmst du eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf. Du brauchst Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Der Antrag muss vor dem Übergabetag gestellt sein, und die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.
Was muss ich nach der Übergabe anmelden?
Beim Finanzamt reichst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein, ein Gewerbe meldest du als Arzt nicht an. Die Praxis meldest du innerhalb einer Woche bei der BGW an. Ärztekammer und KV informierst du über die Niederlassung.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 1.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.