Angebot schreiben:Inhalte, Aufbau & Bindungsfrist

Du weißt, was du kannst. Mit einem klaren Angebot sieht dein Kunde das auch und sagt leichter Ja.

  • Angst, zu teuer zu wirken? Ein klar beschriebener Leistungsumfang macht deinen Preis nachvollziehbar.
  • Unsicher, wie verbindlich das ist? Mit einer Annahmefrist legst du selbst fest, wie lange du gebunden bist.
  • Kunde meldet sich nicht? Freundlich nachfassen ist üblich und wirkt professionell, nicht aufdringlich.
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Handwerker im dunklen Hemd sitzt in seiner Holzwerkstatt am Schreibtisch, liest ein Blatt und schreibt, daneben ein Laptop mit Diagrammen und Holzleisten

Kurz gesagt

Ein Angebot schreiben heißt: Du beschreibst Leistung, Preis und Bedingungen so genau, dass dein Kunde nur noch zusagen muss. Rechtlich ist ein Angebot in der Regel ein verbindlicher Antrag nach § 145 BGB. Setze deshalb eine Annahmefrist. Gesetzliche Pflichtangaben wie bei der Rechnung gibt es nicht. Umfang, Preis, Zahlungsbedingungen und Frist gehören trotzdem immer hinein. Privatkunden nennst du Endpreise.

In der Regel verbindlich

Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden, außer er schließt die Bindung aus (§ 145 BGB).

Frist setzen

Mit einer Annahmefrist nach § 148 BGB bestimmst du, bis wann der Kunde zusagen kann.

Kostenvoranschlag oder Festpreis

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Ein Festpreis bindet dich an den genannten Betrag.

Endpreise für Privatkunden

Gegenüber Verbrauchern gibst du den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer an (§ 3 PAngV).

Inhalt

Was muss in ein Angebot?

Anders als für Rechnungen gibt es für Angebote keine gesetzliche Liste von Pflichtangaben. In ein gutes Angebot gehören trotzdem immer: wer anbietet, wem, was genau, zu welchem Preis, bis wann es gilt und wie bezahlt wird. Alles Weitere ist freiwillig, kann aber Vertrauen schaffen und spätere Streitigkeiten vermeiden.

BestandteilMuss oder kannWarum
Dein Name, Anschrift, Kontaktgehört hineinDer Kunde muss wissen, mit wem er den Vertrag schließt.
Name und Anschrift des Kundengehört hineinmacht klar, für wen das Angebot gilt
Datum und Angebotsnummergehört hineinDu findest es wieder, und die Frist lässt sich berechnen.
Leistungsbeschreibung mit Menge und Umfanggehört hineinDas Herzstück. Was nicht drinsteht, ist im Zweifel nicht vereinbart.
Preis je Position und Gesamtpreisgehört hineinbei Privatkunden als Endpreis, bei Geschäftskunden netto mit Umsatzsteuer
Annahmefrist mit Datumgehört hineinbegrenzt, wie lange du an Preis und Leistung gebunden bist
Zahlungsbedingungengehört hineinZahlungsziel, Anzahlung oder Abschläge
Ausführungszeitraumkannhilft dem Kunden bei der Planung, bindet aber auch dich
Optionen und Alternativenkannzeigt Spielraum, ohne den Preis der Grundleistung zu senken
Hinweis auf AGBkannnur wirksam, wenn die AGB richtig einbezogen werden

Übersicht für die Praxis, Stand Oktober 2026. Gesetzliche Pflichtangaben gibt es nur für die Rechnung.

Welche Angaben später auf die Rechnung müssen, steht unter Rechnung schreiben. Übernimm Positionen und Preise aus dem Angebot, dann passt beides zusammen.

Bindungsfrist

Wie verbindlich ist ein Angebot und wie lange gilt es?

Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag auf einen Vertrag, und an diesen Antrag bist du gebunden. Ohne Frist kann der Kunde unter Anwesenden nur sofort zusagen, bei einem schriftlichen Angebot so lange, wie man unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf. Mit einer eigenen Annahmefrist schaffst du Klarheit.

SituationWas giltVorschrift
Angebot im Gespräch oder am TelefonAnnahme nur sofort§ 147 Abs. 1 BGB
Schriftliches Angebot ohne FristAnnahme bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwarten darfst§ 147 Abs. 2 BGB
Angebot mit AnnahmefristAnnahme nur innerhalb der Frist§ 148 BGB
Kunde sagt zu, ändert aber etwasgilt als Ablehnung mit neuem Angebot, du kannst neu entscheiden§ 150 Abs. 2 BGB
Angebot als „freibleibend“ gekennzeichnetin der Regel keine Bindung, erst deine Bestätigung macht den Vertrag§ 145 BGB, Bindung ausgeschlossen

Quellen: Gesetzestexte über lxgesetze.de und juraforum.de, Stand Oktober 2026.

Frist als Datum

Schreib „Dieses Angebot gilt bis 31.10.2026“ statt „vier Wochen gültig“. Dann gibt es keine Diskussion, ab wann die Frist läuft.
§ 649 BGB

Kostenvoranschlag oder Festpreis: Was ist der Unterschied?

Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung, ein Festpreis eine feste Zusage. Zeichnet sich ab, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, musst du das dem Kunden unverzüglich mitteilen, und er darf kündigen. Das regelt seit 2018 § 649 BGB, vorher § 650 BGB. Beim Festpreis trägst du das Risiko, dass die Arbeit länger dauert.

PreisartWas giltPasst, wenn
KostenvoranschlagSchätzung. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren. Er kann kündigen und schuldet dann nur einen Teil der Vergütung.der Aufwand vorher nicht genau absehbar ist, etwa bei Reparaturen
Festpreis oder PauschalpreisDer Betrag gilt, auch wenn du mehr Zeit brauchst. Ändert der Kunde den Umfang, wird nachverhandelt.du den Umfang gut kennst und sauber beschreiben kannst
Abrechnung nach AufwandStundensatz oder Einheitspreise, abgerechnet wird, was tatsächlich anfällt.Umfang und Dauer offen sind, etwa bei Beratung oder laufender Betreuung

Quellen: § 649 und § 632 BGB (lxgesetze.de, juraforum.de), Stand Oktober 2026.

Wann eine Überschreitung „wesentlich“ ist, steht nicht im Gesetz. Als grobe Orientierung nennen Fachquellen meist 10 bis 20 Prozent, in Ausnahmefällen bis 25 Prozent. Eine feste Grenze ist das nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Informiere den Kunden deshalb lieber früh. Der heutige § 650 BGB regelt etwas anderes: Werklieferungsverträge, also Verträge über herzustellende bewegliche Sachen, für die Kaufrecht gilt.

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Umsatzsteuer

Was gilt im Angebot als Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Dein Preis im Angebot ist dann der Endpreis. Ein kurzer Hinweis wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ vermeidet Rückfragen. Bist du regelbesteuert, nennst du Geschäftskunden Netto, Umsatzsteuer und Brutto, Privatkunden den Endpreis.

So ist es klar

  • Privatkunden: Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer
  • Geschäftskunden: Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag getrennt
  • Kleinunternehmer: Endpreis plus Hinweis auf § 19 UStG
  • Leistung nach Aufwand: Stundensatz als Endpreis angeben

Führt zu Ärger

  • Privatkunden nur Nettopreise mit „zzgl. MwSt.“ nennen
  • als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen
  • Preis ohne Angabe, ob netto oder brutto
  • Fahrtkosten oder Material erst auf der Rechnung erwähnen

Die Pflicht zum Gesamtpreis gegenüber Verbrauchern steht in § 3 der Preisangabenverordnung, für Geschäftskunden gilt sie nicht. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt, steht unter Kleinunternehmerregelung.

Aufbau

Wie baust du ein Angebot Schritt für Schritt auf?

Ein gutes Angebot beginnt vor dem Schreiben: mit einem Gespräch, in dem du den Bedarf klärst. Danach folgt ein klarer Aufbau von der Anrede über die Leistungsbeschreibung und den Preis bis zu Frist und nächstem Schritt. Schreib in der Sprache deines Kunden, nicht in Fachbegriffen. Ein Angebot ist auch ein Verkaufstext.

  1. 1

    Bedarf klären

    Frag nach Ziel, Umfang, Termin und Budget. Was der Kunde erreichen will, gehört in den ersten Satz des Angebots.
  2. 2

    Einleitung

    Kurzer Bezug auf das Gespräch oder die Anfrage, damit der Kunde sofort weiß, worum es geht.
  3. 3

    Leistung beschreiben

    Positionen mit Menge, Einheit und Ergebnis. Lieber eine Zeile mehr als eine offene Frage.
  4. 4

    Preis darstellen

    Einzelpreise und Gesamtpreis, Umsatzsteuer korrekt. Optionen getrennt aufführen.
  5. 5

    Bedingungen nennen

    Annahmefrist mit Datum, Zahlungsziel, Anzahlung, Ausführungszeitraum, falls nötig Hinweis auf AGB.
  6. 6

    Nächsten Schritt anbieten

    Wie nimmt der Kunde an? Per E-Mail, mit Unterschrift oder im Rückruf. Mach es ihm leicht.
Landschaftsgärtnerin klärt im Garten den Bedarf ihrer Kundin, bevor sie das Angebot schreibt
Privatkunden

Was gilt, wenn Privatkunden per E-Mail oder bei sich zu Hause zusagen?

Dann kann der Kunde ein Widerrufsrecht haben. Das gilt bei Verträgen, die außerhalb deiner Geschäftsräume zustande kommen, etwa beim Kunden zu Hause, und oft auch bei Verträgen, die nur per E-Mail, Telefon oder online geschlossen werden. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage. Ohne korrekte Belehrung verlängert sie sich auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

  • Prüfe vorher, ob für deine Art von Aufträgen ein Widerrufsrecht besteht. Es gibt Ausnahmen, etwa für dringende Reparaturen, zu denen dich der Kunde ausdrücklich gerufen hat. Für Verbraucherbauverträge, etwa Neubau oder erhebliche Umbauten, gilt ein eigenes Widerrufsrecht.
  • Soll die Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Kunde das ausdrücklich verlangen, bei Verträgen außerhalb deiner Geschäftsräume auf einem dauerhaften Datenträger wie Papier oder E-Mail. Fehlt das oder die korrekte Belehrung, kann der Kunde widerrufen, ohne für bereits erledigte Arbeit Wertersatz zu schulden.
  • Mit Geschäftskunden gibt es dieses Widerrufsrecht nicht.
  • Wie Widerrufsbelehrung und Bedingungen zusammenhängen, steht unter AGB erstellen.

Keine Einzelfallberatung

Ob in deinem Fall ein Widerrufsrecht besteht, hängt von Vertrag und Ablauf ab. Lass dich dazu bei Kammer, Verband oder Anwalt beraten, bevor du die ersten Aufträge annimmst.
Nachfassen

Wie fasst du nach, wenn auf dein Angebot keine Antwort kommt?

Melde dich nach einigen Tagen freundlich und frag, ob noch Fragen offen sind. Am besten rufst du an oder kündigst den Kontakt schon beim Versand an. Viele Kunden haben das Angebot nur noch nicht geprüft. Kurz vor Ende der Annahmefrist ist ein zweiter Kontakt sinnvoll. Eine Absage ist ebenfalls eine wertvolle Antwort.

Beim Versand

Sag, wann du dich meldest: „Ich rufe dich Ende nächster Woche an, falls Fragen offen sind.“

Nach einigen Tagen

Frag nach offenen Punkten, nicht nur nach der Entscheidung. So erfährst du, was den Kunden zögern lässt.

Vor Fristende

Erinnere an das Datum. Hat sich etwas geändert, passt du das Angebot an oder machst ein neues.

Wenn Angebote oft abgelehnt werden, liegt es selten nur am Preis. Wie du die passenden Kunden findest und Anfragen in Aufträge verwandelst, steht unter Kunden gewinnen. Wie du deinen Preis für Dienstleistungen kalkulierst, zeigt der Stundensatz-Rechner. Wie du Material, Gemeinkosten und Gewinn in einen Angebotspreis rechnest, steht unter Preiskalkulation.

Aus meiner Praxis

Die meisten starten mit zu niedrigen Preisen. Sie rechnen nur die Stunden beim Kunden und vergessen Akquise, Verwaltung, Urlaub und Krankheit. Rechnet man das ein, liegt der nötige Stundensatz oft deutlich höher.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

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Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

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    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

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    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Angebot schreiben

Muss ein Angebot unterschrieben sein?

Nein, für die meisten Angebote schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Ein Angebot per E-Mail oder als PDF reicht in der Regel. Lass dir die Annahme aber schriftlich bestätigen, etwa per E-Mail oder mit Unterschrift auf dem Angebot. Dann kannst du später belegen, was vereinbart wurde.

Darf ich für ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?

Nur, wenn du das vorher mit dem Kunden vereinbarst. Ein Kostenanschlag ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Ist die Vorbereitung aufwendig, etwa mit Aufmaß oder Planung, sag vorher klar, was sie kostet und ob du den Betrag bei Auftrag anrechnest.

Kann ich ein Angebot zurückziehen?

Nur solange es beim Kunden noch nicht angekommen ist oder dein Widerruf spätestens gleichzeitig ankommt. Danach bist du bis zum Ende der Annahmefrist gebunden. Willst du flexibel bleiben, kennzeichne Preise ausdrücklich als freibleibend. Dann gilt dein Schreiben in der Regel nur als Einladung, und erst deine Auftragsbestätigung macht den Vertrag fest.

Wie lange sollte die Annahmefrist sein?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Als Richtwert nutzen viele zwei bis vier Wochen. Bei schwankenden Einkaufspreisen, etwa für Material, ist eine kürzere Frist sinnvoll. Schreib ein festes Datum ins Angebot, nicht nur eine Dauer. Das ist für beide Seiten eindeutig.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Auftragsbestätigung?

Das Angebot ist dein Vorschlag an den Kunden. Mit seiner Annahme kommt der Vertrag zustande. Die Auftragsbestätigung ist danach deine Bestätigung des Vertrags mit allen vereinbarten Punkten. Sie ist nicht vorgeschrieben, verhindert aber Missverständnisse, besonders wenn sich im Gespräch noch etwas geändert hat.

Brauche ich AGB in meinem Angebot?

Pflicht sind AGB nicht. Wenn du sie nutzen willst, müssen sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Bei Privatkunden heißt das in der Regel: ausdrücklicher Hinweis und die Möglichkeit, sie zu lesen. Ein Verweis auf eine Webseite im Kleingedruckten reicht oft nicht. Wer AGB braucht, liest vorher die Grundlagen.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.