Angebot schreiben:Inhalte, Aufbau & Bindungsfrist
Du weißt, was du kannst. Mit einem klaren Angebot sieht dein Kunde das auch und sagt leichter Ja.
- Angst, zu teuer zu wirken? Ein klar beschriebener Leistungsumfang macht deinen Preis nachvollziehbar.
- Unsicher, wie verbindlich das ist? Mit einer Annahmefrist legst du selbst fest, wie lange du gebunden bist.
- Kunde meldet sich nicht? Freundlich nachfassen ist üblich und wirkt professionell, nicht aufdringlich.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Ein Angebot schreiben heißt: Du beschreibst Leistung, Preis und Bedingungen so genau, dass dein Kunde nur noch zusagen muss. Rechtlich ist ein Angebot in der Regel ein verbindlicher Antrag nach § 145 BGB. Setze deshalb eine Annahmefrist. Gesetzliche Pflichtangaben wie bei der Rechnung gibt es nicht. Umfang, Preis, Zahlungsbedingungen und Frist gehören trotzdem immer hinein. Privatkunden nennst du Endpreise.
In der Regel verbindlich
Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden, außer er schließt die Bindung aus (§ 145 BGB).
Frist setzen
Mit einer Annahmefrist nach § 148 BGB bestimmst du, bis wann der Kunde zusagen kann.
Kostenvoranschlag oder Festpreis
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Ein Festpreis bindet dich an den genannten Betrag.
Endpreise für Privatkunden
Gegenüber Verbrauchern gibst du den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer an (§ 3 PAngV).
Was muss in ein Angebot?
Anders als für Rechnungen gibt es für Angebote keine gesetzliche Liste von Pflichtangaben. In ein gutes Angebot gehören trotzdem immer: wer anbietet, wem, was genau, zu welchem Preis, bis wann es gilt und wie bezahlt wird. Alles Weitere ist freiwillig, kann aber Vertrauen schaffen und spätere Streitigkeiten vermeiden.
| Bestandteil | Muss oder kann | Warum |
|---|---|---|
| Dein Name, Anschrift, Kontakt | gehört hinein | Der Kunde muss wissen, mit wem er den Vertrag schließt. |
| Name und Anschrift des Kunden | gehört hinein | macht klar, für wen das Angebot gilt |
| Datum und Angebotsnummer | gehört hinein | Du findest es wieder, und die Frist lässt sich berechnen. |
| Leistungsbeschreibung mit Menge und Umfang | gehört hinein | Das Herzstück. Was nicht drinsteht, ist im Zweifel nicht vereinbart. |
| Preis je Position und Gesamtpreis | gehört hinein | bei Privatkunden als Endpreis, bei Geschäftskunden netto mit Umsatzsteuer |
| Annahmefrist mit Datum | gehört hinein | begrenzt, wie lange du an Preis und Leistung gebunden bist |
| Zahlungsbedingungen | gehört hinein | Zahlungsziel, Anzahlung oder Abschläge |
| Ausführungszeitraum | kann | hilft dem Kunden bei der Planung, bindet aber auch dich |
| Optionen und Alternativen | kann | zeigt Spielraum, ohne den Preis der Grundleistung zu senken |
| Hinweis auf AGB | kann | nur wirksam, wenn die AGB richtig einbezogen werden |
Übersicht für die Praxis, Stand Oktober 2026. Gesetzliche Pflichtangaben gibt es nur für die Rechnung.
Welche Angaben später auf die Rechnung müssen, steht unter Rechnung schreiben. Übernimm Positionen und Preise aus dem Angebot, dann passt beides zusammen.
Wie verbindlich ist ein Angebot und wie lange gilt es?
Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag auf einen Vertrag, und an diesen Antrag bist du gebunden. Ohne Frist kann der Kunde unter Anwesenden nur sofort zusagen, bei einem schriftlichen Angebot so lange, wie man unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf. Mit einer eigenen Annahmefrist schaffst du Klarheit.
| Situation | Was gilt | Vorschrift |
|---|---|---|
| Angebot im Gespräch oder am Telefon | Annahme nur sofort | § 147 Abs. 1 BGB |
| Schriftliches Angebot ohne Frist | Annahme bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwarten darfst | § 147 Abs. 2 BGB |
| Angebot mit Annahmefrist | Annahme nur innerhalb der Frist | § 148 BGB |
| Kunde sagt zu, ändert aber etwas | gilt als Ablehnung mit neuem Angebot, du kannst neu entscheiden | § 150 Abs. 2 BGB |
| Angebot als „freibleibend“ gekennzeichnet | in der Regel keine Bindung, erst deine Bestätigung macht den Vertrag | § 145 BGB, Bindung ausgeschlossen |
Quellen: Gesetzestexte über lxgesetze.de und juraforum.de, Stand Oktober 2026.
Frist als Datum
Kostenvoranschlag oder Festpreis: Was ist der Unterschied?
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung, ein Festpreis eine feste Zusage. Zeichnet sich ab, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, musst du das dem Kunden unverzüglich mitteilen, und er darf kündigen. Das regelt seit 2018 § 649 BGB, vorher § 650 BGB. Beim Festpreis trägst du das Risiko, dass die Arbeit länger dauert.
| Preisart | Was gilt | Passt, wenn |
|---|---|---|
| Kostenvoranschlag | Schätzung. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren. Er kann kündigen und schuldet dann nur einen Teil der Vergütung. | der Aufwand vorher nicht genau absehbar ist, etwa bei Reparaturen |
| Festpreis oder Pauschalpreis | Der Betrag gilt, auch wenn du mehr Zeit brauchst. Ändert der Kunde den Umfang, wird nachverhandelt. | du den Umfang gut kennst und sauber beschreiben kannst |
| Abrechnung nach Aufwand | Stundensatz oder Einheitspreise, abgerechnet wird, was tatsächlich anfällt. | Umfang und Dauer offen sind, etwa bei Beratung oder laufender Betreuung |
Quellen: § 649 und § 632 BGB (lxgesetze.de, juraforum.de), Stand Oktober 2026.
Wann eine Überschreitung „wesentlich“ ist, steht nicht im Gesetz. Als grobe Orientierung nennen Fachquellen meist 10 bis 20 Prozent, in Ausnahmefällen bis 25 Prozent. Eine feste Grenze ist das nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Informiere den Kunden deshalb lieber früh. Der heutige § 650 BGB regelt etwas anderes: Werklieferungsverträge, also Verträge über herzustellende bewegliche Sachen, für die Kaufrecht gilt.

Was gilt im Angebot als Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Dein Preis im Angebot ist dann der Endpreis. Ein kurzer Hinweis wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ vermeidet Rückfragen. Bist du regelbesteuert, nennst du Geschäftskunden Netto, Umsatzsteuer und Brutto, Privatkunden den Endpreis.
So ist es klar
- Privatkunden: Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer
- Geschäftskunden: Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag getrennt
- Kleinunternehmer: Endpreis plus Hinweis auf § 19 UStG
- Leistung nach Aufwand: Stundensatz als Endpreis angeben
Führt zu Ärger
- Privatkunden nur Nettopreise mit „zzgl. MwSt.“ nennen
- als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen
- Preis ohne Angabe, ob netto oder brutto
- Fahrtkosten oder Material erst auf der Rechnung erwähnen
Die Pflicht zum Gesamtpreis gegenüber Verbrauchern steht in § 3 der Preisangabenverordnung, für Geschäftskunden gilt sie nicht. Ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt, steht unter Kleinunternehmerregelung.
Wie baust du ein Angebot Schritt für Schritt auf?
Ein gutes Angebot beginnt vor dem Schreiben: mit einem Gespräch, in dem du den Bedarf klärst. Danach folgt ein klarer Aufbau von der Anrede über die Leistungsbeschreibung und den Preis bis zu Frist und nächstem Schritt. Schreib in der Sprache deines Kunden, nicht in Fachbegriffen. Ein Angebot ist auch ein Verkaufstext.
- 1
Bedarf klären
Frag nach Ziel, Umfang, Termin und Budget. Was der Kunde erreichen will, gehört in den ersten Satz des Angebots. - 2
Einleitung
Kurzer Bezug auf das Gespräch oder die Anfrage, damit der Kunde sofort weiß, worum es geht. - 3
Leistung beschreiben
Positionen mit Menge, Einheit und Ergebnis. Lieber eine Zeile mehr als eine offene Frage. - 4
Preis darstellen
Einzelpreise und Gesamtpreis, Umsatzsteuer korrekt. Optionen getrennt aufführen. - 5
Bedingungen nennen
Annahmefrist mit Datum, Zahlungsziel, Anzahlung, Ausführungszeitraum, falls nötig Hinweis auf AGB. - 6
Nächsten Schritt anbieten
Wie nimmt der Kunde an? Per E-Mail, mit Unterschrift oder im Rückruf. Mach es ihm leicht.

Was gilt, wenn Privatkunden per E-Mail oder bei sich zu Hause zusagen?
Dann kann der Kunde ein Widerrufsrecht haben. Das gilt bei Verträgen, die außerhalb deiner Geschäftsräume zustande kommen, etwa beim Kunden zu Hause, und oft auch bei Verträgen, die nur per E-Mail, Telefon oder online geschlossen werden. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage. Ohne korrekte Belehrung verlängert sie sich auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
- Prüfe vorher, ob für deine Art von Aufträgen ein Widerrufsrecht besteht. Es gibt Ausnahmen, etwa für dringende Reparaturen, zu denen dich der Kunde ausdrücklich gerufen hat. Für Verbraucherbauverträge, etwa Neubau oder erhebliche Umbauten, gilt ein eigenes Widerrufsrecht.
- Soll die Arbeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Kunde das ausdrücklich verlangen, bei Verträgen außerhalb deiner Geschäftsräume auf einem dauerhaften Datenträger wie Papier oder E-Mail. Fehlt das oder die korrekte Belehrung, kann der Kunde widerrufen, ohne für bereits erledigte Arbeit Wertersatz zu schulden.
- Mit Geschäftskunden gibt es dieses Widerrufsrecht nicht.
- Wie Widerrufsbelehrung und Bedingungen zusammenhängen, steht unter AGB erstellen.
Keine Einzelfallberatung
Wie fasst du nach, wenn auf dein Angebot keine Antwort kommt?
Melde dich nach einigen Tagen freundlich und frag, ob noch Fragen offen sind. Am besten rufst du an oder kündigst den Kontakt schon beim Versand an. Viele Kunden haben das Angebot nur noch nicht geprüft. Kurz vor Ende der Annahmefrist ist ein zweiter Kontakt sinnvoll. Eine Absage ist ebenfalls eine wertvolle Antwort.
Beim Versand
Nach einigen Tagen
Vor Fristende
Wenn Angebote oft abgelehnt werden, liegt es selten nur am Preis. Wie du die passenden Kunden findest und Anfragen in Aufträge verwandelst, steht unter Kunden gewinnen. Wie du deinen Preis für Dienstleistungen kalkulierst, zeigt der Stundensatz-Rechner. Wie du Material, Gemeinkosten und Gewinn in einen Angebotspreis rechnest, steht unter Preiskalkulation.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Häufige Fragen: Angebot schreiben
Muss ein Angebot unterschrieben sein?
Nein, für die meisten Angebote schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Ein Angebot per E-Mail oder als PDF reicht in der Regel. Lass dir die Annahme aber schriftlich bestätigen, etwa per E-Mail oder mit Unterschrift auf dem Angebot. Dann kannst du später belegen, was vereinbart wurde.
Darf ich für ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag Geld verlangen?
Nur, wenn du das vorher mit dem Kunden vereinbarst. Ein Kostenanschlag ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Ist die Vorbereitung aufwendig, etwa mit Aufmaß oder Planung, sag vorher klar, was sie kostet und ob du den Betrag bei Auftrag anrechnest.
Kann ich ein Angebot zurückziehen?
Nur solange es beim Kunden noch nicht angekommen ist oder dein Widerruf spätestens gleichzeitig ankommt. Danach bist du bis zum Ende der Annahmefrist gebunden. Willst du flexibel bleiben, kennzeichne Preise ausdrücklich als freibleibend. Dann gilt dein Schreiben in der Regel nur als Einladung, und erst deine Auftragsbestätigung macht den Vertrag fest.
Wie lange sollte die Annahmefrist sein?
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Als Richtwert nutzen viele zwei bis vier Wochen. Bei schwankenden Einkaufspreisen, etwa für Material, ist eine kürzere Frist sinnvoll. Schreib ein festes Datum ins Angebot, nicht nur eine Dauer. Das ist für beide Seiten eindeutig.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Auftragsbestätigung?
Das Angebot ist dein Vorschlag an den Kunden. Mit seiner Annahme kommt der Vertrag zustande. Die Auftragsbestätigung ist danach deine Bestätigung des Vertrags mit allen vereinbarten Punkten. Sie ist nicht vorgeschrieben, verhindert aber Missverständnisse, besonders wenn sich im Gespräch noch etwas geändert hat.
Brauche ich AGB in meinem Angebot?
Pflicht sind AGB nicht. Wenn du sie nutzen willst, müssen sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Bei Privatkunden heißt das in der Regel: ausdrücklicher Hinweis und die Möglichkeit, sie zu lesen. Ein Verweis auf eine Webseite im Kleingedruckten reicht oft nicht. Wer AGB braucht, liest vorher die Grundlagen.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
Du willst Angebote schreiben, hinter deren Preis du stehst?
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.