Telemedizin-Startup gründen:Recht, Zulassung, Finanzierung

Du hast eine Idee, die Versorgung digital besser macht. Hier siehst du, welche Regeln gelten und wo du ohne Medizinstudium ansetzt.

  • Kein Medizinstudium? Gründen darfst du trotzdem. Behandeln müssen approbierte Ärztinnen und Ärzte.
  • Angst vor der Regulierung? Medizinprodukt, DiGA und Datenschutz lassen sich planbar angehen.
  • Kein Investor in Sicht? Viele starten mit Förderung, Pilotkunden und Business Angels.
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Frau im beigen Blazer mit Kopfhörer im Ohr spricht am Laptop in ein Videogespräch, daneben ein Ringlicht und Bücherregale

Kurz gesagt

Ein Telemedizin-Startup gründest du wie jedes Unternehmen, meist als GmbH oder UG. Besonders sind die Regeln: Ärztinnen und Ärzte dürfen im Einzelfall ausschließlich aus der Ferne behandeln. Software mit medizinischem Zweck ist ein Medizinprodukt nach der MDR. Für die Erstattung durch Krankenkassen gibt es das DiGA-Verzeichnis beim BfArM. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Ohne Medizinstudium brauchst du medizinische Partner.

Fernbehandlung

Ärztinnen und Ärzte dürfen im Einzelfall ausschließlich per Video oder Telefon behandeln.

Medizinprodukt

Software mit medizinischem Zweck braucht eine CE-Kennzeichnung nach der MDR.

DiGA-Verzeichnis

Wer auf Rezept erstattet werden will, muss das Prüfverfahren beim BfArM bestehen.

Gesundheitsdaten

Sie gehören zu den besonders geschützten Daten nach Art. 9 DSGVO.

Geschäftsmodelle

Welche Geschäftsmodelle gibt es für ein Telemedizin-Startup?

Die meisten Telemedizin-Startups verkaufen Technik an Praxen und Kliniken, betreiben eine Plattform mit angeschlossenen Ärzten oder entwickeln eine App mit medizinischem Zweck. Jedes Modell hat andere Kunden, andere Pflichten und einen anderen Zeitbedarf bis zum ersten Umsatz. Kläre deshalb früh, wer am Ende zahlt: Praxis, Patient, Arbeitgeber oder Krankenkasse.

ModellWer zahltWichtige Pflichten
Software für VideosprechstundenPraxen, KlinikenZertifizierung nach Anlage 31b BMV-Ä, Datenschutz
Plattform mit angeschlossenen ÄrztenPatienten, Arbeitgeber, VersicherungenBerufsrecht der Ärzte, Haftung, Werbung
App mit medizinischem Zweck (DiGA)Krankenkassen nach Aufnahme ins VerzeichnisMedizinprodukt, Studie, BfArM-Verfahren
Telemonitoring für Kliniken oder PflegeKliniken, PflegeeinrichtungenMedizinprodukt, Schnittstellen, Datenschutz
Gesundheits-App ohne medizinischen ZweckNutzer im Abo, Arbeitgeberkeine Heilversprechen, Datenschutz
Junger Mann im dunklen Hemd arbeitet stehend an zwei Bildschirmen mit Programmcode und Auswertungen in einem hellen Büro
Realistisch einordnen

Kannst du ohne Medizinstudium ein Telemedizin-Startup gründen?

Ja, gründen darfst du ohne Approbation. Behandeln dürfen aber nur approbierte Ärztinnen und Ärzte, bei Psychotherapie entsprechend approbierte Psychotherapeuten. Realistisch ist für Gründer ohne Medizinstudium vor allem die Rolle als Technik-, Plattform- oder Softwareanbieter. Eine Ärztin oder ein Arzt im Gründerteam oder als feste Partner ist fast immer nötig.

  • Du entwickelst Software, Prozesse und Vertrieb, das medizinische Team verantwortet Inhalte und Behandlung.
  • Eine medizinische Leitung prüft Abläufe, Texte und Studien.
  • Ein Beirat aus Fachärzten öffnet Türen zu Kliniken und Fachgesellschaften.

Vorsicht bei Provisionen

Ärztinnen und Ärzte dürfen für die Zuweisung von Patienten kein Entgelt fordern oder zahlen (§ 31 MBO-Ä). Ein Modell mit Gebühren pro vermitteltem Patienten solltest du deshalb vor dem Start medizinrechtlich prüfen lassen. Eine eigene Praxis oder ein MVZ können nur bestimmte Gründer betreiben, mehr unter MVZ gründen und Arztpraxis gründen.

Für Haftung und Investoren passt meist eine Kapitalgesellschaft. Wie die Gründung abläuft, steht unter GmbH gründen.

Berufsrecht

Was gilt rechtlich für die ärztliche Fernbehandlung?

Ärztinnen und Ärzte behandeln grundsätzlich im persönlichen Kontakt. Seit 2018 erlaubt die Musterberufsordnung in § 7 Abs. 4 eine ausschließliche Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall, wenn sie ärztlich vertretbar ist, die nötige Sorgfalt gewahrt bleibt und der Patient aufgeklärt wird. Verbindlich ist die Berufsordnung der jeweiligen Landesärztekammer.

RegelWas sie bedeutet
§ 7 Abs. 4 MBO-Äausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall, mit Sorgfalt und Aufklärung
§ 9 HWGWerbung für Fernbehandlung nur, wenn nach anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher Kontakt nötig ist
Anlage 31b BMV-ÄVideodienste für Kassenpraxen müssen zu IT-Sicherheit und Datenschutz zertifiziert sein
Mengengrenze Kassenpraxisseit 1. April 2025 bis zu 50 Prozent der Patienten im Quartal ausschließlich per Video, ob bekannt oder neu

Quellen: Bundesärztekammer (Beschluss 121. Deutscher Ärztetag), KBV. Stand Oktober 2026.

Für dich als Anbieter heißt das: Deine Lösung muss Ärzten helfen, Sorgfalt, Dokumentation und Aufklärung sauber umzusetzen. Das ist oft ein starkes Verkaufsargument.

Arzt im weißen Kittel sitzt am Tisch und spricht mit einer Patientin, die mit dem Rücken zur Kamera sitzt
Medizinprodukterecht

Wann ist deine Software ein Medizinprodukt?

Software ist ein Medizinprodukt, wenn du ihr einen medizinischen Zweck gibst, etwa Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Dann gilt die europäische Medizinprodukteverordnung (MDR). Nach Regel 11 landet solche Software meist mindestens in Klasse IIa. Ab dieser Klasse prüft eine benannte Stelle, bevor du das CE-Kennzeichen anbringen darfst.

SoftwareKlasse nach Regel 11 MDRPrüfung
liefert Informationen für Diagnose- oder Therapieentscheidungenmindestens IIa, bei schweren Folgen IIb oder IIIbenannte Stelle
überwacht physiologische ProzesseIIa, bei lebenswichtigen Werten mit akuter Gefahr IIbbenannte Stelle
sonstige Software mit medizinischem ZweckISelbstbewertung durch den Hersteller
ohne medizinischen Zweck, etwa Fitness-Tagebuchkein Medizinproduktkeine, aber Datenschutz und Werberecht

Quelle: MDR Anhang VIII Regel 11. Die Einstufung hängt von deiner Zweckbestimmung ab. Stand Oktober 2026.

Rechne mit einem Qualitätsmanagementsystem, technischer Dokumentation, Risikomanagement und klinischer Bewertung. Hol dir dafür früh regulatorische Unterstützung, denn die Zweckbestimmung bestimmt Aufwand und Zeitplan.

DiGA

Wie kommt deine App ins DiGA-Verzeichnis?

Über einen Antrag beim BfArM nach § 139e SGB V. Deine App muss ein Medizinprodukt der Klasse I, IIa oder IIb sein und Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Funktion erfüllen. Zusätzlich weist du positive Versorgungseffekte nach. Fehlt die Studie noch, ist für die Klassen I und IIa eine vorläufige Aufnahme zur Erprobung möglich.

  1. 1

    CE-Kennzeichnung

    Konformitätsbewertung als Medizinprodukt abschließen, bei Klasse IIa und IIb mit benannter Stelle.
  2. 2

    Anforderungen erfüllen

    Datenschutz, Informationssicherheit, Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit nachweisen.
  3. 3

    Antrag beim BfArM

    Das BfArM entscheidet innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antrag, in begründeten Einzelfällen bis zu drei Monate später.
  4. 4

    Erprobung oder dauerhafte Aufnahme

    Mit vorläufiger Aufnahme reichst du den Nachweis innerhalb der Erprobung nach. Sie dauert bis zu zwölf Monate und kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden.
  5. 5

    Verordnung und Erstattung

    Patienten erhalten die App auf Verordnung oder mit Genehmigung ihrer Krankenkasse.

Was als positiver Versorgungseffekt zählt

Entweder ein medizinischer Nutzen, etwa bessere Lebensqualität oder weniger Beschwerden, oder patientenrelevante Verbesserungen von Struktur und Abläufen. Der Nachweis braucht eine belastbare Studie. Für Klasse IIb zählt nur ein medizinischer Nutzen, und eine vorläufige Aufnahme zur Erprobung ist nicht vorgesehen.
Datenschutz

Welche Datenschutzregeln gelten für Gesundheitsdaten?

Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Du brauchst eine ausdrückliche Rechtsgrundlage, meist eine Einwilligung oder den Behandlungsvertrag. Bei umfangreicher Verarbeitung sind in der Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung und ein Datenschutzbeauftragter nötig. Dienstleister wie Hosting brauchst du mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

  • Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO vor dem Start.
  • Datenschutzbeauftragter, wenn die umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu deiner Kerntätigkeit gehört (Art. 37 DSGVO) oder eine Folgenabschätzung nötig ist (§ 38 BDSG).
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Hosting, Support und Analysetools (Art. 28 DSGVO).
  • Verschlüsselung, Rollen und Rechte, Protokollierung und ein Plan für Datenpannen.
  • Für DiGA zusätzlich die Vorgaben des BfArM und des BSI zur Informationssicherheit.

Die Grundlagen für Selbstständige stehen unter DSGVO für Selbstständige. Für ein Gesundheits-Startup lohnt sich zusätzlich eine spezialisierte Datenschutzberatung.

Finanzierung

Wie finanzierst du ein Telemedizin-Startup?

Rechne mit einem langen Weg bis zum ersten Umsatz, denn Zertifizierung, Studien und Vertrieb an Praxen oder Kliniken brauchen Zeit. Viele Teams starten mit eigenen Mitteln und Pilotkunden, nutzen Förderprogramme und holen dann Business Angels oder Wagniskapital dazu. Plane Meilensteine so, dass jede Finanzierungsrunde ein klares Ziel erreicht.

QuellePasst fürHinweis
Eigenmittel und PilotkundenPrototyp, erste Testsbezahlte Pilotprojekte mit Praxen zeigen echten Bedarf
EXIST-GründungsstipendiumTeams aus Hochschulenmonatlich 1.000 Euro für Studierende, 2.500 Euro mit Abschluss, 3.000 Euro mit Promotion, bis zu zwölf Monate, Antrag über die Hochschule
Business Angelsfrühe PhaseKapital gegen Anteile, oft mit Branchenkontakten
Wagniskapital und Seed-FondsWachstum, Studien, Zertifizierungerwartet starkes Wachstum und klare Regulierungsstrategie
FörderkrediteAusstattung, Betriebsmittelüber die Hausbank, Businessplan nötig

EXIST laut Förderdatenbank des Bundes, Stand Oktober 2026.

Wie du eine Idee validierst und welche Förderung es für digitale Gründungen allgemein gibt, zeigt IT-Startup gründen. Für Abo-Modelle lohnt sich zusätzlich SaaS-Unternehmen gründen.

Mann im dunklen Pullover arbeitet am Schreibtisch vor mehreren Bildschirmen mit Budgettabellen und einem Kreisdiagramm

Aus meiner Praxis

Die beste Absicherung sind erste Kunden vor dem offiziellen Start. Ein paar Gespräche mit möglichen Kunden sagen mehr über dein Angebot als jede Marktanalyse aus dem Internet.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Telemedizin-Startup gründen

Braucht ein Telemedizin-Startup eine Ärztin oder einen Arzt im Team?

Rechtlich nicht für die Gründung selbst. Sobald behandelt, beraten oder medizinisch bewertet wird, brauchst du aber approbierte Fachleute. Investoren, Kliniken und das BfArM achten zudem darauf, ob medizinisches Wissen fest im Team verankert ist.

Darf eine GmbH ärztliche Behandlungen anbieten?

Das regeln Berufsrecht und Heilberufsgesetze der Länder unterschiedlich. Häufig schließen Patienten den Behandlungsvertrag direkt mit der Ärztin oder dem Arzt, und die Firma stellt Technik und Organisation. Lass dein Modell vor dem Start von einer Kanzlei für Medizinrecht prüfen.

Wie lange dauert der Weg ins DiGA-Verzeichnis?

Das BfArM entscheidet innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antrag, in begründeten Fällen etwas später. Davor liegen aber Entwicklung, Zertifizierung als Medizinprodukt und eine Studie. Plane insgesamt eher in Jahren als in Monaten.

Kann ich mit einer Gesundheits-App ohne Medizinproduktstatus starten?

Ja, wenn deine App keinen medizinischen Zweck hat, etwa ein allgemeines Fitness- oder Ernährungstagebuch. Achte dann darauf, dass Texte und Werbung nicht doch Diagnose oder Behandlung versprechen. Sonst wird aus der App schnell ein Medizinprodukt.

Gilt die neue Produkthaftung auch für Software?

Ja. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie bezieht Software ausdrücklich ein und muss bis zum 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung berät der Bundestag seit März 2026. Für Gesundheitssoftware lohnt sich ein Blick auf Haftung und Versicherung schon in der Planung.

Welche Rechtsform passt zu einem Telemedizin-Startup?

Meist eine GmbH oder UG. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, und Investoren können Anteile übernehmen. Für ein erstes Testprojekt reicht manchmal ein Einzelunternehmen, bei Gesundheitsdaten und Medizinprodukten ist das Haftungsrisiko aber hoch.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.