Online-Kurs erstellen und verkaufen:Recht, Steuern & Plattform
Du hast Wissen, das anderen hilft. Ich zeige dir, wie aus deinem Kurs ein sauberes Angebot wird, ohne böse Überraschung beim Recht.
- Angst vor der ZFU-Zulassung? Wir prüfen dein Kursformat vor dem Verkauf, dann weißt du, woran du bist.
- Keine Ahnung von Technik? Kursplattformen nehmen dir Hosting, Zahlung und Zugang weitgehend ab.
- Unsicher bei der Umsatzsteuer? Für Kunden im EU-Ausland gibt es ein zentrales Meldeverfahren beim Bundeszentralamt.
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Kurz gesagt
Wer einen Online-Kurs erstellen und verkaufen will, klärt vor dem Start drei Dinge: ob der Kurs nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz eine Zulassung braucht, ob das Finanzamt die Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einstuft und welche Umsatzsteuer gilt. Seit einem BGH-Urteil von 2025 kann schon eine Fragemöglichkeit zur Zulassungspflicht führen. Dazu kommen Rechtstexte, Widerrufsrecht und ein passender Verkaufsweg.
Fernunterricht
Lernerfolgskontrolle bei überwiegend räumlicher Trennung kann eine Zulassung nötig machen.
Finanzamt
Unterrichten kann freiberuflich sein, reiner Produktverkauf ist meist Gewerbe.
Umsatzsteuer
In der Regel 19 %, für Privatkunden im EU-Ausland gelten eigene Regeln.
Widerruf
Verbraucher können widerrufen, außer das Recht ist wirksam erloschen.
Was brauchst du, um einen Online-Kurs zu erstellen und zu verkaufen?
Du brauchst ein klares Thema für eine bestimmte Zielgruppe, ein Format, eine einfache Technik und einen Verkaufsweg. Teste die Nachfrage, bevor du alles produzierst, etwa mit einer kleinen Live-Runde oder Vorverkauf. Rechtlich klärst du vorab Fernunterricht, Anmeldung und Umsatzsteuer, damit dein Angebot von Anfang an stimmt.
Zielgruppe und Ergebnis
Format
Technik
Wo verkaufst du deinen Online-Kurs?
Grundsätzlich hast du drei Wege: einen Kursmarktplatz mit vielen Kursen, eine eigene Kursplattform im Abo oder deine Website mit Mitgliederbereich und Zahlungsanbieter. Daneben gibt es Anbieter, die deinen Kurs im eigenen Namen weiterverkaufen. Entscheidend sind Gebühren, Preishoheit, Zugriff auf Kundendaten und wer Rechnung und Umsatzsteuer übernimmt.
| Weg | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Kursmarktplatz | Reichweite, wenig Technik | hohe Provisionen, wenig Einfluss auf Preis und Kundendaten |
| Eigene Kursplattform im Abo | eigene Marke, Kundendaten bei dir | Monatsgebühr, Besucher musst du selbst gewinnen |
| Website mit Mitgliederbereich | volle Kontrolle | mehr Technik und Pflege, Rechtstexte selbst |
| Wiederverkäufer-Modell | Plattform übernimmt oft Rechnung und Umsatzsteuer | Gebühren, Regeln des Anbieters |
Allgemeine Übersicht ohne Anbieterempfehlung, Stand Oktober 2026.
Brauchst du für deinen Online-Kurs eine ZFU-Zulassung?
Das hängt vom Ablauf ab. Nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz braucht ein Kurs eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, wenn Wissen gegen Entgelt überwiegend räumlich getrennt vermittelt und der Lernerfolg überwacht wird. Der Bundesgerichtshof hat am 12.06.2025 entschieden, dass das auch gegenüber Unternehmern gilt und schon eine Fragemöglichkeit genügen kann.
| Punkt | Stand nach BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24 |
|---|---|
| Wer ist geschützt | Verbraucher und auch Unternehmer als Teilnehmende |
| Räumliche Trennung | vor allem aufgezeichnete Inhalte, Videos und Selbstlernmaterial; ob reine Live-Formate erfasst sind, hat der BGH offen gelassen |
| Überwachung des Lernerfolgs | weit ausgelegt: schon die Möglichkeit, Fragen zum Stoff zu stellen, kann reichen |
| Folge ohne Zulassung | Vertrag nichtig, Teilnehmende können gezahlte Beträge zurückfordern |
| Kein Fernunterricht | zum Beispiel kostenlose Angebote, überwiegend Präsenz, reine Information oder Unterhaltung |
Stand Oktober 2026. Quellen: ferner-alsdorf.de, boehmert.de zum BGH-Urteil III ZR 109/24.
Erst prüfen, dann verkaufen

Gewerbe oder freiberuflich: Wie meldest du deinen Online-Kurs an?
Unterrichtest du selbst, kann das eine freiberufliche Tätigkeit sein, die du nur beim Finanzamt anmeldest. Verkaufst du vor allem fertige Kurse wie ein Produkt, oft mit Werbung im großen Stil und weiteren digitalen Produkten, stuft das Finanzamt das häufig als Gewerbe ein. Die Entscheidung trifft das Finanzamt anhand deiner Angaben im Fragebogen.
- Freiberuflich oder gewerblich? Die Kriterien zeigt Freiberufler oder Gewerbe.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach dem Start über ELSTER.
- Lehrende ohne versicherungspflichtige Angestellte sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, wenn der Gewinn über 603 € im Monat liegt. Details unter Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
Gut zu wissen
Welche Umsatzsteuer gilt für Online-Kurse?
Online-Kurse unterliegen in Deutschland in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer, außer du bist Kleinunternehmer. Verkaufst du aufgezeichnete Kurse an Privatkunden im EU-Ausland, gilt ab 10.000 Euro solcher Umsätze im Jahr die Steuer im Land des Kunden. Abrechnen kannst du sie über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.
| Kunde | Umsatzsteuer | Hinweis |
|---|---|---|
| Privatkunde in Deutschland | in der Regel 19 % | oder keine, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt |
| Privatkunde im EU-Ausland, aufgezeichneter Kurs | bis 10.000 € EU-weit deutscher Satz, darüber Satz des Kundenlandes | Meldung über das One-Stop-Shop-Verfahren, Wohnsitz des Kunden nachweisen |
| Unternehmen im EU-Ausland | keine deutsche Umsatzsteuer | Kunde schuldet die Steuer (Reverse Charge), USt-IdNr. prüfen |
| Kunde außerhalb der EU | meist keine deutsche Umsatzsteuer | Regeln des Ziellandes beachten |
Stand Oktober 2026, allgemeine Übersicht. Quelle: datax-gmbh.de. Live-Webinare werden teils anders behandelt als aufgezeichnete Kurse.
Bestimmte Bildungsleistungen können nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei sein. Private Anbieter brauchen dafür in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, Freizeitkurse sind nicht befreit. Ob das für dich infrage kommt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Welche Pflichten gelten beim Verkauf von Online-Kursen?
Verkaufst du selbst, brauchst du Impressum, Datenschutzerklärung und klare Vertragsbedingungen. Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei digitalen Inhalten kann es vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass du sofort startest, und bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht damit verliert. Dazu kommen Urheberrechte an Musik, Bildern und Material.
- 1
Impressum und Datenschutz
Auf Website und Kursplattform. Was bei Tools und Tracking gilt, zeigt DSGVO für Selbstständige. - 2
Vertragsbedingungen
Zugangsdauer, Inhalte, Zahlung, Kündigung. Hilfe dazu unter AGB erstellen. - 3
Widerruf im Bestellprozess
Widerrufsbelehrung, Zustimmung und Bestätigung zum sofortigen Start einbauen und dem Kunden die Bestätigung schicken. Seit dem 19.06.2026 brauchst du bei Online-Bestellungen zusätzlich eine Widerrufsfunktion (§ 356a BGB). - 4
Rechte an Inhalten
Nur eigenes oder lizenziertes Material verwenden, Lizenzen aufheben.

Online-Kurs oder eigene Akademie: Was passt zu dir?
Ein einzelner Online-Kurs ist ein Produkt, das du allein erstellen und nebenbei verkaufen kannst. Eine Akademie ist ein Bildungsunternehmen mit mehreren Angeboten, oft mit Präsenz, Dozenten und eigener Organisation. Viele starten mit einem Kurs, testen die Nachfrage und bauen später aus. Coaching ohne Kursformat ist wieder ein eigenes Thema.
| Modell | Typisch | Weiterlesen |
|---|---|---|
| Online-Kurs | ein Thema, digital, skalierbar | diese Seite |
| Akademie | mehrere Kurse, Seminare, Dozenten, Räume | Akademie gründen |
| Coaching | individuelle Begleitung, live | Als Coach selbstständig machen |
Allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
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Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
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Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Online-Kurs erstellen und verkaufen
Wie viel kostet es, einen Online-Kurs zu erstellen?
Das hängt vor allem davon ab, wie viel du selbst machst. Mit Laptop, gutem Mikrofon und einer Kursplattform im Monatsabo kommst du mit überschaubaren laufenden Kosten aus. Teurer werden professionelle Videoproduktion, Werbung und gegebenenfalls eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz.
Brauche ich für einen Online-Kurs eine Zertifizierung?
Eine allgemeine Zertifizierungspflicht gibt es nicht. Pflicht ist eine Zulassung bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht nur, wenn dein Kurs unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt. Andere Siegel und Zertifikate sind in der Regel freiwillig. Die geplante Aufhebung des Gesetzes ist bisher nur ein Entwurf.
Ist ein reiner Videokurs ohne Kontakt auch Fernunterricht?
Fehlt jede Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Aufgaben kontrollieren zu lassen, spricht viel dagegen. Schon ein Mail-Support zu Inhalten oder eine Fragerunde kann aber nach dem BGH als Überwachung des Lernerfolgs gelten. Prüfe deshalb dein ganzes Paket, nicht nur die Videos.
Kann ich meinen Online-Kurs nebenberuflich verkaufen?
Ja, viele starten so. Melde die Tätigkeit beim Finanzamt und gegebenenfalls beim Gewerbeamt an, informiere deinen Arbeitgeber und prüfe deinen Arbeitsvertrag. Die Pflichten beim Verkauf gelten ab dem ersten Kunden.
Darf ich Musik und Bilder aus dem Internet im Kurs verwenden?
Nur, wenn du die Rechte dafür hast. Nutze eigene Inhalte oder Material mit einer Lizenz, die die kommerzielle Nutzung in Kursen erlaubt, und heb die Lizenzbedingungen auf. Fremde Inhalte ohne Lizenz sind ein häufiger Abmahngrund.
Wer kümmert sich um die Umsatzsteuer, wenn ich über eine Plattform verkaufe?
Das hängt vom Modell ab. Verkauft die Plattform den Kurs im eigenen Namen an die Kunden, rechnet sie in der Regel die Umsatzsteuer ab und zahlt dir eine Vergütung. Verkaufst du selbst und die Plattform stellt nur die Technik, bist du für Rechnung und Umsatzsteuer verantwortlich.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.