Online-Kurs erstellen und verkaufen:Recht, Steuern & Plattform

Du hast Wissen, das anderen hilft. Ich zeige dir, wie aus deinem Kurs ein sauberes Angebot wird, ohne böse Überraschung beim Recht.

  • Angst vor der ZFU-Zulassung? Wir prüfen dein Kursformat vor dem Verkauf, dann weißt du, woran du bist.
  • Keine Ahnung von Technik? Kursplattformen nehmen dir Hosting, Zahlung und Zugang weitgehend ab.
  • Unsicher bei der Umsatzsteuer? Für Kunden im EU-Ausland gibt es ein zentrales Meldeverfahren beim Bundeszentralamt.
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Lächelnder Mann sitzt am Schreibtisch und spricht über den Laptop per Videocall mit einer Frau

Kurz gesagt

Wer einen Online-Kurs erstellen und verkaufen will, klärt vor dem Start drei Dinge: ob der Kurs nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz eine Zulassung braucht, ob das Finanzamt die Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einstuft und welche Umsatzsteuer gilt. Seit einem BGH-Urteil von 2025 kann schon eine Fragemöglichkeit zur Zulassungspflicht führen. Dazu kommen Rechtstexte, Widerrufsrecht und ein passender Verkaufsweg.

Fernunterricht

Lernerfolgskontrolle bei überwiegend räumlicher Trennung kann eine Zulassung nötig machen.

Finanzamt

Unterrichten kann freiberuflich sein, reiner Produktverkauf ist meist Gewerbe.

Umsatzsteuer

In der Regel 19 %, für Privatkunden im EU-Ausland gelten eigene Regeln.

Widerruf

Verbraucher können widerrufen, außer das Recht ist wirksam erloschen.

Planung

Was brauchst du, um einen Online-Kurs zu erstellen und zu verkaufen?

Du brauchst ein klares Thema für eine bestimmte Zielgruppe, ein Format, eine einfache Technik und einen Verkaufsweg. Teste die Nachfrage, bevor du alles produzierst, etwa mit einer kleinen Live-Runde oder Vorverkauf. Rechtlich klärst du vorab Fernunterricht, Anmeldung und Umsatzsteuer, damit dein Angebot von Anfang an stimmt.

Zielgruppe und Ergebnis

Für wen ist der Kurs und was können Teilnehmende danach? Je konkreter, desto leichter verkaufst du.

Format

Aufgezeichnete Lektionen, Live-Termine, Arbeitsblätter, Community. Das Format entscheidet auch über die Rechtslage.

Technik

Kamera oder Bildschirmaufnahme, gutes Mikrofon, Kursplattform oder Mitgliederbereich, Zahlungsabwicklung.
Verkaufsweg

Wo verkaufst du deinen Online-Kurs?

Grundsätzlich hast du drei Wege: einen Kursmarktplatz mit vielen Kursen, eine eigene Kursplattform im Abo oder deine Website mit Mitgliederbereich und Zahlungsanbieter. Daneben gibt es Anbieter, die deinen Kurs im eigenen Namen weiterverkaufen. Entscheidend sind Gebühren, Preishoheit, Zugriff auf Kundendaten und wer Rechnung und Umsatzsteuer übernimmt.

WegVorteilNachteil
KursmarktplatzReichweite, wenig Technikhohe Provisionen, wenig Einfluss auf Preis und Kundendaten
Eigene Kursplattform im Aboeigene Marke, Kundendaten bei dirMonatsgebühr, Besucher musst du selbst gewinnen
Website mit Mitgliederbereichvolle Kontrollemehr Technik und Pflege, Rechtstexte selbst
Wiederverkäufer-ModellPlattform übernimmt oft Rechnung und UmsatzsteuerGebühren, Regeln des Anbieters

Allgemeine Übersicht ohne Anbieterempfehlung, Stand Oktober 2026.

Fernunterricht

Brauchst du für deinen Online-Kurs eine ZFU-Zulassung?

Das hängt vom Ablauf ab. Nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz braucht ein Kurs eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, wenn Wissen gegen Entgelt überwiegend räumlich getrennt vermittelt und der Lernerfolg überwacht wird. Der Bundesgerichtshof hat am 12.06.2025 entschieden, dass das auch gegenüber Unternehmern gilt und schon eine Fragemöglichkeit genügen kann.

PunktStand nach BGH, Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24
Wer ist geschütztVerbraucher und auch Unternehmer als Teilnehmende
Räumliche Trennungvor allem aufgezeichnete Inhalte, Videos und Selbstlernmaterial; ob reine Live-Formate erfasst sind, hat der BGH offen gelassen
Überwachung des Lernerfolgsweit ausgelegt: schon die Möglichkeit, Fragen zum Stoff zu stellen, kann reichen
Folge ohne ZulassungVertrag nichtig, Teilnehmende können gezahlte Beträge zurückfordern
Kein Fernunterrichtzum Beispiel kostenlose Angebote, überwiegend Präsenz, reine Information oder Unterhaltung

Stand Oktober 2026. Quellen: ferner-alsdorf.de, boehmert.de zum BGH-Urteil III ZR 109/24.

Erst prüfen, dann verkaufen

Instanzgerichte entscheiden teils unterschiedlich. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom August 2026 sieht vor, die Zulassungspflicht ab Juli 2027 entfallen zu lassen und das Fernunterrichtsschutzgesetz bis Ende Juni 2028 ganz aufzuheben. Beschlossen ist das noch nicht, bis dahin gilt das Gesetz unverändert. Lass dein konkretes Kursformat vor dem ersten Verkauf anwaltlich prüfen. Die Zulassung beantragst du bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht.
Mann schreibt auf einem Tablet Rechenaufgaben, auf dem Bildschirm vor ihm eine junge Frau im Videocall
Anmeldung

Gewerbe oder freiberuflich: Wie meldest du deinen Online-Kurs an?

Unterrichtest du selbst, kann das eine freiberufliche Tätigkeit sein, die du nur beim Finanzamt anmeldest. Verkaufst du vor allem fertige Kurse wie ein Produkt, oft mit Werbung im großen Stil und weiteren digitalen Produkten, stuft das Finanzamt das häufig als Gewerbe ein. Die Entscheidung trifft das Finanzamt anhand deiner Angaben im Fragebogen.

  • Freiberuflich oder gewerblich? Die Kriterien zeigt Freiberufler oder Gewerbe.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach dem Start über ELSTER.
  • Lehrende ohne versicherungspflichtige Angestellte sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, wenn der Gewinn über 603 € im Monat liegt. Details unter Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Gut zu wissen

Ob du unterrichtest oder ein Produkt verkaufst, wirkt sich auf Gewerbesteuer, Kammerbeitrag und Rentenversicherung aus. Beschreibe deine Tätigkeit im Fragebogen deshalb genau und lass dich im Zweifel steuerlich beraten.
Umsatzsteuer

Welche Umsatzsteuer gilt für Online-Kurse?

Online-Kurse unterliegen in Deutschland in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer, außer du bist Kleinunternehmer. Verkaufst du aufgezeichnete Kurse an Privatkunden im EU-Ausland, gilt ab 10.000 Euro solcher Umsätze im Jahr die Steuer im Land des Kunden. Abrechnen kannst du sie über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.

KundeUmsatzsteuerHinweis
Privatkunde in Deutschlandin der Regel 19 %oder keine, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt
Privatkunde im EU-Ausland, aufgezeichneter Kursbis 10.000 € EU-weit deutscher Satz, darüber Satz des KundenlandesMeldung über das One-Stop-Shop-Verfahren, Wohnsitz des Kunden nachweisen
Unternehmen im EU-Auslandkeine deutsche UmsatzsteuerKunde schuldet die Steuer (Reverse Charge), USt-IdNr. prüfen
Kunde außerhalb der EUmeist keine deutsche UmsatzsteuerRegeln des Ziellandes beachten

Stand Oktober 2026, allgemeine Übersicht. Quelle: datax-gmbh.de. Live-Webinare werden teils anders behandelt als aufgezeichnete Kurse.

Bestimmte Bildungsleistungen können nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei sein. Private Anbieter brauchen dafür in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, Freizeitkurse sind nicht befreit. Ob das für dich infrage kommt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Hand mit Kugelschreiber rechnet auf einem Notizblock, daneben ein Taschenrechner
Rechtstexte

Welche Pflichten gelten beim Verkauf von Online-Kursen?

Verkaufst du selbst, brauchst du Impressum, Datenschutzerklärung und klare Vertragsbedingungen. Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei digitalen Inhalten kann es vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass du sofort startest, und bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht damit verliert. Dazu kommen Urheberrechte an Musik, Bildern und Material.

  1. 1

    Impressum und Datenschutz

    Auf Website und Kursplattform. Was bei Tools und Tracking gilt, zeigt DSGVO für Selbstständige.
  2. 2

    Vertragsbedingungen

    Zugangsdauer, Inhalte, Zahlung, Kündigung. Hilfe dazu unter AGB erstellen.
  3. 3

    Widerruf im Bestellprozess

    Widerrufsbelehrung, Zustimmung und Bestätigung zum sofortigen Start einbauen und dem Kunden die Bestätigung schicken. Seit dem 19.06.2026 brauchst du bei Online-Bestellungen zusätzlich eine Widerrufsfunktion (§ 356a BGB).
  4. 4

    Rechte an Inhalten

    Nur eigenes oder lizenziertes Material verwenden, Lizenzen aufheben.
Frau sitzt an einem Holztisch vor dem Laptop und nimmt an einem Videocall teil
Abgrenzung

Online-Kurs oder eigene Akademie: Was passt zu dir?

Ein einzelner Online-Kurs ist ein Produkt, das du allein erstellen und nebenbei verkaufen kannst. Eine Akademie ist ein Bildungsunternehmen mit mehreren Angeboten, oft mit Präsenz, Dozenten und eigener Organisation. Viele starten mit einem Kurs, testen die Nachfrage und bauen später aus. Coaching ohne Kursformat ist wieder ein eigenes Thema.

ModellTypischWeiterlesen
Online-Kursein Thema, digital, skalierbardiese Seite
Akademiemehrere Kurse, Seminare, Dozenten, RäumeAkademie gründen
Coachingindividuelle Begleitung, liveAls Coach selbstständig machen

Allgemeine Übersicht, Stand Oktober 2026.

Aus meiner Praxis

Die beste Absicherung sind erste Kunden vor dem offiziellen Start. Ein paar Gespräche mit möglichen Kunden sagen mehr über dein Angebot als jede Marktanalyse aus dem Internet.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Online-Kurs erstellen und verkaufen

Wie viel kostet es, einen Online-Kurs zu erstellen?

Das hängt vor allem davon ab, wie viel du selbst machst. Mit Laptop, gutem Mikrofon und einer Kursplattform im Monatsabo kommst du mit überschaubaren laufenden Kosten aus. Teurer werden professionelle Videoproduktion, Werbung und gegebenenfalls eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz.

Brauche ich für einen Online-Kurs eine Zertifizierung?

Eine allgemeine Zertifizierungspflicht gibt es nicht. Pflicht ist eine Zulassung bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht nur, wenn dein Kurs unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt. Andere Siegel und Zertifikate sind in der Regel freiwillig. Die geplante Aufhebung des Gesetzes ist bisher nur ein Entwurf.

Ist ein reiner Videokurs ohne Kontakt auch Fernunterricht?

Fehlt jede Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Aufgaben kontrollieren zu lassen, spricht viel dagegen. Schon ein Mail-Support zu Inhalten oder eine Fragerunde kann aber nach dem BGH als Überwachung des Lernerfolgs gelten. Prüfe deshalb dein ganzes Paket, nicht nur die Videos.

Kann ich meinen Online-Kurs nebenberuflich verkaufen?

Ja, viele starten so. Melde die Tätigkeit beim Finanzamt und gegebenenfalls beim Gewerbeamt an, informiere deinen Arbeitgeber und prüfe deinen Arbeitsvertrag. Die Pflichten beim Verkauf gelten ab dem ersten Kunden.

Darf ich Musik und Bilder aus dem Internet im Kurs verwenden?

Nur, wenn du die Rechte dafür hast. Nutze eigene Inhalte oder Material mit einer Lizenz, die die kommerzielle Nutzung in Kursen erlaubt, und heb die Lizenzbedingungen auf. Fremde Inhalte ohne Lizenz sind ein häufiger Abmahngrund.

Wer kümmert sich um die Umsatzsteuer, wenn ich über eine Plattform verkaufe?

Das hängt vom Modell ab. Verkauft die Plattform den Kurs im eigenen Namen an die Kunden, rechnet sie in der Regel die Umsatzsteuer ab und zahlt dir eine Vergütung. Verkaufst du selbst und die Plattform stellt nur die Technik, bist du für Rechnung und Umsatzsteuer verantwortlich.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

Du willst deinen Online-Kurs sauber an den Start bringen?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.