Insolvenz als Selbstständiger:Ablauf, Folgen & Hilfe

Die Zahlen drücken, und du willst wissen, was jetzt kommt. Hier findest du den Ablauf, deine Rechte und wer dir hilft, ohne Schuldzuweisung.

  • Scham, Hilfe zu holen? Schuldnerberatungen sehen solche Lagen täglich und beraten vertraulich.
  • Angst, alles zu verlieren? Ein Teil deines Einkommens bleibt geschützt, nach drei Jahren ist Neustart möglich.
  • Glaubst, es ist schon zu spät? Je früher du handelst, desto mehr Wege bleiben offen.
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Frau und Mann sitzen in einem hellen Büro nebeneinander und besprechen lächelnd ein Blatt Papier

Kurz gesagt

Eine Insolvenz als Selbstständiger läuft in der Regel als Regelinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht. Ehemalige Selbstständige kommen nur in die Verbraucherinsolvenz, wenn sie weniger als 20 Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben. Grund ist meist Zahlungsunfähigkeit. Mit Antrag auf Restschuldbefreiung bist du nach drei Jahren deine Schulden in der Regel los. Hol dir früh Hilfe bei einer Schuldnerberatung.

Meist Regelinsolvenz

Wer aktiv selbstständig ist, durchläuft das Regelinsolvenzverfahren.

Antrag beim Gericht

Den Antrag stellst du beim zuständigen Insolvenzgericht, zusammen mit der Restschuldbefreiung.

Drei Jahre

Nach drei Jahren ab Eröffnung ist die Restschuldbefreiung in der Regel möglich.

Früh Hilfe holen

Schuldnerberatung, Kammern und Anwälte helfen, Wege vor und in der Insolvenz zu finden.

Verfahrensart

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz: Was gilt für Selbstständige?

Bist du noch selbstständig tätig, gilt das Regelinsolvenzverfahren. Hast du deine Selbstständigkeit beendet, kommst du nur dann in die Verbraucherinsolvenz, wenn deine Vermögensverhältnisse überschaubar sind, also weniger als 20 Gläubiger, und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Dazu zählen auch offene Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für frühere Beschäftigte.

LageVerfahrenAußergerichtlicher Einigungsversuch
Aktiv selbstständigRegelinsolvenznicht vorgeschrieben
Ehemals selbstständig, weniger als 20 Gläubiger, keine Schulden aus ArbeitsverhältnissenVerbraucherinsolvenzvorgeschrieben, innerhalb der letzten sechs Monate, mit Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle
Ehemals selbstständig, 20 oder mehr Gläubiger oder Schulden aus ArbeitsverhältnissenRegelinsolvenznicht vorgeschrieben
GmbH oder UGRegelinsolvenz der Gesellschaftnicht vorgeschrieben, Antragspflicht der Geschäftsführung

Grundlage: §§ 304, 305 InsO, Stand Oktober 2026. Welche Verfahrensart passt, klärt das Insolvenzgericht.

Antragsgründe

Wann musst oder kannst du als Selbstständiger Insolvenz anmelden?

Insolvenz anmelden kannst du, wenn du zahlungsunfähig bist, also fällige Rechnungen nicht mehr bezahlen kannst. Als Schuldner darfst du schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag stellen. Eine Pflicht zum Antrag haben vor allem die Geschäftsführer von GmbH und UG: spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldung.

GrundBedeutungWer den Antrag stellen kann
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)fällige Zahlungen können nicht mehr erfüllt werdendu selbst oder ein Gläubiger
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)fällige Zahlungen werden voraussichtlich nicht erfüllt werden könnennur du selbst
Überschuldung (§ 19 InsO)Vermögen deckt die Schulden nicht, und eine Fortführung in den nächsten zwölf Monaten ist nicht überwiegend wahrscheinlichGesellschaft oder Gläubiger, Insolvenzgrund aber nur bei GmbH, UG und Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person

Grundlage: §§ 15a, 17 bis 19 InsO, Stand Oktober 2026.

Beiträge für Beschäftigte

Hast du Mitarbeitende, zahle die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vorrangig. Wer sie nicht abführt, kann sich strafbar machen. Lass dich in dieser Lage sofort anwaltlich beraten.
Ablauf

Wie läuft ein Insolvenzverfahren für Selbstständige ab?

Du stellst den Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht, in der Regel zusammen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung. Das Gericht prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und die Kosten gedeckt sind, oft mit einem Gutachten. Nach der Eröffnung übernimmt ein Insolvenzverwalter dein Vermögen, prüft die Forderungen und verteilt, was da ist. Danach läuft die Abtretungsfrist weiter.

  1. 1

    Beratung und Unterlagen

    Gläubigerliste, Forderungen, Vermögen und Einnahmen zusammenstellen, am besten mit Schuldnerberatung oder Anwalt.
  2. 2

    Antrag beim Insolvenzgericht

    Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung und gegebenenfalls Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten.
  3. 3

    Eröffnungsverfahren

    Das Gericht prüft den Antrag, oft mit einem Gutachter, und kann Sicherungsmaßnahmen anordnen.
  4. 4

    Eröffnung und Verwalter

    Der Verwalter sichtet dein Vermögen und entscheidet, ob der Betrieb fortgeführt, freigegeben oder geschlossen wird.
  5. 5

    Abtretungsfrist und Restschuldbefreiung

    Drei Jahre ab Eröffnung führst du pfändbares Einkommen ab und hältst deine Pflichten ein. Danach entscheidet das Gericht.
Mann und Frau sitzen an einem Besprechungstisch, er zeigt auf ein Dokument, sie hält Unterlagen in der Hand
Restschuldbefreiung

Wie funktioniert die Restschuldbefreiung nach drei Jahren?

Die Restschuldbefreiung befreit dich von den restlichen Schulden, die vor der Eröffnung entstanden sind. Die Abtretungsfrist dauert in der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. In dieser Zeit musst du einer angemessenen Arbeit nachgehen oder dich darum bemühen, Änderungen melden und keine Gläubiger bevorzugen. Bist du selbstständig, zahlst du einen angemessenen Betrag.

  • Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
  • Unterhalt, den du vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt hast
  • Steuerschulden, wenn du wegen einer Steuerstraftat verurteilt wurdest
  • Geldstrafen und Geldbußen

Diese Forderungen bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bei unerlaubten Handlungen, Unterhalt und Steuerstraftaten gilt das, wenn der Gläubiger seine Forderung mit diesem Grund angemeldet hat. Neue Schulden während der Abtretungsfrist sind nicht erfasst.

Folgen

Was passiert in der Insolvenz mit deinem Gewerbe?

Beim Einzelunternehmen entscheidet der Insolvenzverwalter: Er führt den Betrieb weiter, gibt deine selbstständige Tätigkeit frei oder stellt sie ein. Nach einer Freigabe arbeitest du auf eigene Rechnung weiter und führst einen festen Betrag ab. Eine GmbH oder UG wird mit Eröffnung des Verfahrens aufgelöst. Deine Gewerbeanmeldung bleibt bestehen, bis du abmeldest.

MöglichkeitWas das für dich heißt
Fortführung durch den Verwalterder Betrieb läuft weiter, Einnahmen gehen in die Insolvenzmasse
Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsOdu arbeitest selbstständig weiter und zahlst den Betrag nach § 295a InsO
Einstellungder Betrieb endet, du meldest ab. Wie das geht, steht unter Gewerbe abmelden

Stand Oktober 2026. Die Entscheidung trifft der Verwalter. Gläubigerausschuss oder Gläubigerversammlung können beantragen, dass das Gericht eine Freigabe für unwirksam erklärt.

Wie du während des Verfahrens weiterarbeitest oder neu gründest, erklärt Selbstständig trotz Privatinsolvenz. Was beim Aufhören alles zu erledigen ist, steht unter Selbstständigkeit aufgeben.

Nachdenklicher Mann im Sakko sitzt an einem Schreibtisch mit Unterlagen und Laptop und stützt das Kinn auf die Hand
Frühwarnzeichen

Woran erkennst du eine drohende Insolvenz früh?

Eine Krise beginnt meist lange vor der Zahlungsunfähigkeit. Typische Warnzeichen sind sinkende Umsätze über mehrere Monate, ein dauerhaft ausgeschöpfter Dispo, Mahnungen von Lieferanten und Rückstände bei Finanzamt oder Krankenkasse. Wer sie früh ernst nimmt, hat mehr Möglichkeiten: Preise anpassen, Kosten senken, Ratenzahlungen vereinbaren oder geordnet aufhören.

Liquidität

Dispo dauerhaft im Minus, Rechnungen werden nur noch mit Verspätung bezahlt.

Rückstände

Umsatzsteuer, Krankenversicherung oder Miete bleiben offen, Mahnungen häufen sich.

Ergebnis

Umsatz sinkt, Gewinn reicht nicht mehr für Lebensunterhalt und Steuern.

Kunden

Wichtige Kunden springen ab, neue kommen nicht nach.

Ein Liquiditätsplan zeigt Engpässe Wochen vorher. Wie du ihn aufstellst, steht unter Liquiditätsplan erstellen.

Mann sitzt an einem Schreibtisch mit Monitor, auf dem eine Liquiditätsübersicht mit Balkendiagramm zu sehen ist, daneben ein Tischkalender
Hilfe

Wo bekommst du Hilfe bei einer Insolvenz als Selbstständiger?

Erste Anlaufstelle ist eine Schuldnerberatungsstelle, etwa bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen. Manche beraten ausdrücklich auch aktive und ehemalige Selbstständige. Für rechtliche Fragen im Einzelfall hilft ein Anwalt für Insolvenzrecht, für Steuern deine Steuerberatung. IHK und Handwerkskammer bieten Gespräche für Unternehmen in Schwierigkeiten an, teils mit regionalen Krisenprogrammen.

StelleWobei sie hilft
SchuldnerberatungsstelleÜberblick über Schulden, Verhandlungen mit Gläubigern, Vorbereitung des Insolvenzantrags; für Menschen mit geringem Einkommen oft kostenlos
Anwalt für InsolvenzrechtRechtsberatung im Einzelfall, Antrag, Haftungsfragen, GmbH und UG
SteuerberatungSteuerrückstände, Stundung und Ratenzahlung beim Finanzamt, Steuern in der Insolvenz
IHK und HandwerkskammerErstgespräche für Unternehmen in Schwierigkeiten, in manchen Regionen Krisenprogramme wie der KMU Runder Tisch im Saarland
Krankenkasse und Finanzamtauf Antrag Ratenzahlung oder Stundung, bevor es zur Vollstreckung kommt

Stand Oktober 2026. Angebote unterscheiden sich je nach Region. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung.

Vorsorge

Das kostenlose Notfall-Handbuch der IHKs hilft dir, Vollmachten, Zugänge und Verträge so zu ordnen, dass dein Betrieb auch bei deinem Ausfall handlungsfähig bleibt. Es ist keine Insolvenzhilfe, macht dich aber in jeder Krise schneller handlungsfähig. Einen Steuerberater findest du mit den Tipps unter Steuerberater für Gründer.

Aus meiner Praxis

Gewinn ist nicht gleich Geld auf dem Konto. Rechnungen werden oft erst nach Wochen bezahlt, Material und Miete sind sofort fällig. Deshalb plane ich mit Gründern immer einen Liquiditätsplan Monat für Monat.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

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Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

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Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

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    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

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    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

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    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Insolvenz als Selbstständiger

Was kostet ein Insolvenzverfahren für Selbstständige?

Es fallen Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters an. Wer sie nicht aufbringen kann und Restschuldbefreiung beantragt, kann die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Die Beratung bei vielen Schuldnerberatungsstellen ist für Menschen mit geringem Einkommen kostenlos.

Muss ich als Einzelunternehmer Insolvenz anmelden?

Eine gesetzliche Antragspflicht wie bei GmbH oder UG gibt es für Einzelunternehmer nicht. Wer zahlungsunfähig ist und weiter Verpflichtungen eingeht, riskiert aber Ärger, im schlimmsten Fall strafrechtlich. Außerdem können Gläubiger selbst einen Antrag stellen.

Kann ich während der Insolvenz weiterarbeiten?

Ja. Der Insolvenzverwalter kann deinen Betrieb fortführen oder deine selbstständige Tätigkeit freigeben. Nach einer Freigabe arbeitest du auf eigene Rechnung und führst einen festen Betrag an die Gläubiger ab.

Was passiert mit meinem privaten Vermögen?

Als Einzelunternehmer haftest du mit deinem gesamten Vermögen, betrieblich und privat. Es gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse. Unpfändbare Gegenstände des täglichen Lebens und ein Teil deines Einkommens bleiben dir.

Kann ich nach der Insolvenz wieder ein Gewerbe anmelden?

Ja, nach der Restschuldbefreiung ist ein Neustart ohne Altschulden möglich. Schon während des Verfahrens geht das mit Freigabe des Verwalters. Für erlaubnispflichtige Gewerbe prüft die Behörde allerdings deine Vermögensverhältnisse.

Erfährt das Finanzamt von meiner Insolvenz?

Ja. Das Finanzamt ist oft selbst Gläubiger und wird beteiligt. Steuerschulden aus der Zeit vor der Eröffnung sind in der Regel Insolvenzforderungen. Neue Steuern aus einer freigegebenen Tätigkeit zahlst du selbst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.