Insolvenz als Selbstständiger:Ablauf, Folgen & Hilfe
Die Zahlen drücken, und du willst wissen, was jetzt kommt. Hier findest du den Ablauf, deine Rechte und wer dir hilft, ohne Schuldzuweisung.
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- Angst, alles zu verlieren? Ein Teil deines Einkommens bleibt geschützt, nach drei Jahren ist Neustart möglich.
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Kurz gesagt
Eine Insolvenz als Selbstständiger läuft in der Regel als Regelinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht. Ehemalige Selbstständige kommen nur in die Verbraucherinsolvenz, wenn sie weniger als 20 Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben. Grund ist meist Zahlungsunfähigkeit. Mit Antrag auf Restschuldbefreiung bist du nach drei Jahren deine Schulden in der Regel los. Hol dir früh Hilfe bei einer Schuldnerberatung.
Meist Regelinsolvenz
Wer aktiv selbstständig ist, durchläuft das Regelinsolvenzverfahren.
Antrag beim Gericht
Den Antrag stellst du beim zuständigen Insolvenzgericht, zusammen mit der Restschuldbefreiung.
Drei Jahre
Nach drei Jahren ab Eröffnung ist die Restschuldbefreiung in der Regel möglich.
Früh Hilfe holen
Schuldnerberatung, Kammern und Anwälte helfen, Wege vor und in der Insolvenz zu finden.
Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz: Was gilt für Selbstständige?
Bist du noch selbstständig tätig, gilt das Regelinsolvenzverfahren. Hast du deine Selbstständigkeit beendet, kommst du nur dann in die Verbraucherinsolvenz, wenn deine Vermögensverhältnisse überschaubar sind, also weniger als 20 Gläubiger, und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Dazu zählen auch offene Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für frühere Beschäftigte.
| Lage | Verfahren | Außergerichtlicher Einigungsversuch |
|---|---|---|
| Aktiv selbstständig | Regelinsolvenz | nicht vorgeschrieben |
| Ehemals selbstständig, weniger als 20 Gläubiger, keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen | Verbraucherinsolvenz | vorgeschrieben, innerhalb der letzten sechs Monate, mit Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle |
| Ehemals selbstständig, 20 oder mehr Gläubiger oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen | Regelinsolvenz | nicht vorgeschrieben |
| GmbH oder UG | Regelinsolvenz der Gesellschaft | nicht vorgeschrieben, Antragspflicht der Geschäftsführung |
Grundlage: §§ 304, 305 InsO, Stand Oktober 2026. Welche Verfahrensart passt, klärt das Insolvenzgericht.
Wann musst oder kannst du als Selbstständiger Insolvenz anmelden?
Insolvenz anmelden kannst du, wenn du zahlungsunfähig bist, also fällige Rechnungen nicht mehr bezahlen kannst. Als Schuldner darfst du schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag stellen. Eine Pflicht zum Antrag haben vor allem die Geschäftsführer von GmbH und UG: spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldung.
| Grund | Bedeutung | Wer den Antrag stellen kann |
|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) | fällige Zahlungen können nicht mehr erfüllt werden | du selbst oder ein Gläubiger |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) | fällige Zahlungen werden voraussichtlich nicht erfüllt werden können | nur du selbst |
| Überschuldung (§ 19 InsO) | Vermögen deckt die Schulden nicht, und eine Fortführung in den nächsten zwölf Monaten ist nicht überwiegend wahrscheinlich | Gesellschaft oder Gläubiger, Insolvenzgrund aber nur bei GmbH, UG und Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person |
Grundlage: §§ 15a, 17 bis 19 InsO, Stand Oktober 2026.
Beiträge für Beschäftigte
Wie läuft ein Insolvenzverfahren für Selbstständige ab?
Du stellst den Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht, in der Regel zusammen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung. Das Gericht prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und die Kosten gedeckt sind, oft mit einem Gutachten. Nach der Eröffnung übernimmt ein Insolvenzverwalter dein Vermögen, prüft die Forderungen und verteilt, was da ist. Danach läuft die Abtretungsfrist weiter.
- 1
Beratung und Unterlagen
Gläubigerliste, Forderungen, Vermögen und Einnahmen zusammenstellen, am besten mit Schuldnerberatung oder Anwalt. - 2
Antrag beim Insolvenzgericht
Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung und gegebenenfalls Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. - 3
Eröffnungsverfahren
Das Gericht prüft den Antrag, oft mit einem Gutachter, und kann Sicherungsmaßnahmen anordnen. - 4
Eröffnung und Verwalter
Der Verwalter sichtet dein Vermögen und entscheidet, ob der Betrieb fortgeführt, freigegeben oder geschlossen wird. - 5
Abtretungsfrist und Restschuldbefreiung
Drei Jahre ab Eröffnung führst du pfändbares Einkommen ab und hältst deine Pflichten ein. Danach entscheidet das Gericht.

Wie funktioniert die Restschuldbefreiung nach drei Jahren?
Die Restschuldbefreiung befreit dich von den restlichen Schulden, die vor der Eröffnung entstanden sind. Die Abtretungsfrist dauert in der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. In dieser Zeit musst du einer angemessenen Arbeit nachgehen oder dich darum bemühen, Änderungen melden und keine Gläubiger bevorzugen. Bist du selbstständig, zahlst du einen angemessenen Betrag.
- Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
- Unterhalt, den du vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt hast
- Steuerschulden, wenn du wegen einer Steuerstraftat verurteilt wurdest
- Geldstrafen und Geldbußen
Diese Forderungen bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen (§ 302 InsO). Bei unerlaubten Handlungen, Unterhalt und Steuerstraftaten gilt das, wenn der Gläubiger seine Forderung mit diesem Grund angemeldet hat. Neue Schulden während der Abtretungsfrist sind nicht erfasst.
Was passiert in der Insolvenz mit deinem Gewerbe?
Beim Einzelunternehmen entscheidet der Insolvenzverwalter: Er führt den Betrieb weiter, gibt deine selbstständige Tätigkeit frei oder stellt sie ein. Nach einer Freigabe arbeitest du auf eigene Rechnung weiter und führst einen festen Betrag ab. Eine GmbH oder UG wird mit Eröffnung des Verfahrens aufgelöst. Deine Gewerbeanmeldung bleibt bestehen, bis du abmeldest.
| Möglichkeit | Was das für dich heißt |
|---|---|
| Fortführung durch den Verwalter | der Betrieb läuft weiter, Einnahmen gehen in die Insolvenzmasse |
| Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO | du arbeitest selbstständig weiter und zahlst den Betrag nach § 295a InsO |
| Einstellung | der Betrieb endet, du meldest ab. Wie das geht, steht unter Gewerbe abmelden |
Stand Oktober 2026. Die Entscheidung trifft der Verwalter. Gläubigerausschuss oder Gläubigerversammlung können beantragen, dass das Gericht eine Freigabe für unwirksam erklärt.
Wie du während des Verfahrens weiterarbeitest oder neu gründest, erklärt Selbstständig trotz Privatinsolvenz. Was beim Aufhören alles zu erledigen ist, steht unter Selbstständigkeit aufgeben.

Woran erkennst du eine drohende Insolvenz früh?
Eine Krise beginnt meist lange vor der Zahlungsunfähigkeit. Typische Warnzeichen sind sinkende Umsätze über mehrere Monate, ein dauerhaft ausgeschöpfter Dispo, Mahnungen von Lieferanten und Rückstände bei Finanzamt oder Krankenkasse. Wer sie früh ernst nimmt, hat mehr Möglichkeiten: Preise anpassen, Kosten senken, Ratenzahlungen vereinbaren oder geordnet aufhören.
Liquidität
Rückstände
Ergebnis
Kunden
Ein Liquiditätsplan zeigt Engpässe Wochen vorher. Wie du ihn aufstellst, steht unter Liquiditätsplan erstellen.

Wo bekommst du Hilfe bei einer Insolvenz als Selbstständiger?
Erste Anlaufstelle ist eine Schuldnerberatungsstelle, etwa bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen. Manche beraten ausdrücklich auch aktive und ehemalige Selbstständige. Für rechtliche Fragen im Einzelfall hilft ein Anwalt für Insolvenzrecht, für Steuern deine Steuerberatung. IHK und Handwerkskammer bieten Gespräche für Unternehmen in Schwierigkeiten an, teils mit regionalen Krisenprogrammen.
| Stelle | Wobei sie hilft |
|---|---|
| Schuldnerberatungsstelle | Überblick über Schulden, Verhandlungen mit Gläubigern, Vorbereitung des Insolvenzantrags; für Menschen mit geringem Einkommen oft kostenlos |
| Anwalt für Insolvenzrecht | Rechtsberatung im Einzelfall, Antrag, Haftungsfragen, GmbH und UG |
| Steuerberatung | Steuerrückstände, Stundung und Ratenzahlung beim Finanzamt, Steuern in der Insolvenz |
| IHK und Handwerkskammer | Erstgespräche für Unternehmen in Schwierigkeiten, in manchen Regionen Krisenprogramme wie der KMU Runder Tisch im Saarland |
| Krankenkasse und Finanzamt | auf Antrag Ratenzahlung oder Stundung, bevor es zur Vollstreckung kommt |
Stand Oktober 2026. Angebote unterscheiden sich je nach Region. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung.
Vorsorge
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
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Häufige Fragen: Insolvenz als Selbstständiger
Was kostet ein Insolvenzverfahren für Selbstständige?
Es fallen Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters an. Wer sie nicht aufbringen kann und Restschuldbefreiung beantragt, kann die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Die Beratung bei vielen Schuldnerberatungsstellen ist für Menschen mit geringem Einkommen kostenlos.
Muss ich als Einzelunternehmer Insolvenz anmelden?
Eine gesetzliche Antragspflicht wie bei GmbH oder UG gibt es für Einzelunternehmer nicht. Wer zahlungsunfähig ist und weiter Verpflichtungen eingeht, riskiert aber Ärger, im schlimmsten Fall strafrechtlich. Außerdem können Gläubiger selbst einen Antrag stellen.
Kann ich während der Insolvenz weiterarbeiten?
Ja. Der Insolvenzverwalter kann deinen Betrieb fortführen oder deine selbstständige Tätigkeit freigeben. Nach einer Freigabe arbeitest du auf eigene Rechnung und führst einen festen Betrag an die Gläubiger ab.
Was passiert mit meinem privaten Vermögen?
Als Einzelunternehmer haftest du mit deinem gesamten Vermögen, betrieblich und privat. Es gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse. Unpfändbare Gegenstände des täglichen Lebens und ein Teil deines Einkommens bleiben dir.
Kann ich nach der Insolvenz wieder ein Gewerbe anmelden?
Ja, nach der Restschuldbefreiung ist ein Neustart ohne Altschulden möglich. Schon während des Verfahrens geht das mit Freigabe des Verwalters. Für erlaubnispflichtige Gewerbe prüft die Behörde allerdings deine Vermögensverhältnisse.
Erfährt das Finanzamt von meiner Insolvenz?
Ja. Das Finanzamt ist oft selbst Gläubiger und wird beteiligt. Steuerschulden aus der Zeit vor der Eröffnung sind in der Regel Insolvenzforderungen. Neue Steuern aus einer freigegebenen Tätigkeit zahlst du selbst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.