Galerie eröffnen:Kommission, KSK & Steuern

Du hast ein Auge für Kunst und willst Künstler groß machen. Den Weg zur eigenen Galerie gehen wir gemeinsam, Schritt für Schritt.

  • Kein Kunststudium? Galerist ist kein geschützter Beruf. Es zählen Auge, Netzwerk und Verkauf.
  • Wenig Kapital? Mit Kommissionsware kaufst du keine Werke im Voraus ein.
  • Angst vor Steuerfragen? Abgabe, Umsatzsteuer und Folgerecht gehen wir gemeinsam der Reihe nach durch.
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Galeristin spricht mit einer Besucherin vor einem großen abstrakten Gemälde in einer hellen Galerie

Kurz gesagt

Um eine Galerie zu eröffnen, meldest du ein Gewerbe an, denn Kunsthandel ist in der Regel gewerblich. Die meisten Galerien verkaufen Werke in Kommission und schließen dafür Verträge mit ihren Künstlern. Als Galerie zahlst du Künstlersozialabgabe, 2026 sind das 4,9 Prozent der Entgelte an Künstler. Seit 2025 gilt für Lieferungen von Kunstgegenständen auch durch Händler 7 Prozent Umsatzsteuer.

Kommission

Die Werke bleiben bis zum Verkauf beim Künstler. Du verkaufst und erhältst eine Provision.

Künstlersozialabgabe

4,9 Prozent der Entgelte an selbstständige Künstler im Jahr 2026.

Umsatzsteuer

Seit 2025 gilt für Lieferungen von Kunstgegenständen auch durch Galerien 7 Prozent.

Geldwäsche

Ab 10.000 Euro je Geschäft gelten Pflichten nach dem Geldwäschegesetz.

Modelle

Welche Galerie-Modelle gibt es?

Eine Produzentengalerie vertritt Künstler langfristig, zeigt ihre neuen Werke und baut ihre Karriere auf. Eine Verkaufsgalerie oder ein Kunsthandel verkauft vor allem Werke, die schon einmal verkauft wurden. Daneben gibt es Galerien, die Ausstellungsfläche an Künstler vermieten, und reine Online-Galerien. Viele Gründer verbinden zwei Modelle.

Produzentengalerie

Erstverkauf neuer Werke in Kommission, Ausstellungen, Messen und Pflege der Sammler. Viel Aufbauarbeit, starke Bindung an die Künstler.

Verkaufsgalerie und Kunsthandel

Ankauf und Weiterverkauf, oft aus Sammlungen und Nachlässen. Mehr Kapital, dazu Folgerecht und Herkunftsprüfung.

Fläche gegen Miete

Künstler zahlen für die Ausstellung. Planbare Einnahmen, aber in der Szene wenig angesehen.

Online-Galerie

Ohne Ladenmiete, dafür mit Versand, Versicherung und Pflichten im Fernabsatz. Siehe Onlineshop gründen.
Künstlerverträge

Wie funktioniert das Kommissionsgeschäft mit Künstlern?

Im Kommissionsgeschäft bleibt das Werk Eigentum des Künstlers, bis es verkauft ist. Du verkaufst es im eigenen Namen auf Rechnung des Künstlers und behältst eine Provision. Wie hoch sie ist, wer Rahmen, Transport und Versicherung zahlt und wann abgerechnet wird, regelt ein schriftlicher Künstlervertrag. Steuerlich gilt das als Kauf und Weiterverkauf.

Punkt im VertragWas du klären solltest
Laufzeit und Exklusivitätfür welche Zeit, welche Werke und welches Gebiet du den Künstler vertrittst
Provision und PreiseAnteil der Galerie, wer Preise festlegt und ob Rabatte erlaubt sind
KostenRahmung, Transport, Katalog, Messen und Versicherung
AbrechnungFrist nach Zahlungseingang und Umgang mit Ratenzahlungen
BildrechteAbbildungen für Website, Katalog, Presse und soziale Medien
Rückgabewas mit unverkauften Werken passiert und wer haftet bei Schäden
Frau und Mann sitzen vor einem Bücherregal an einem Holztisch und gehen gemeinsam Unterlagen und einen Vertrag durch
Künstlersozialkasse

Musst du als Galerie Künstlersozialabgabe zahlen?

Ja. Galerien und Kunsthandel gehören zu den typischen Verwertern von Kunst und zahlen Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Der Satz liegt 2026 laut Bundesarbeitsministerium bei 4,9 Prozent, 2025 waren es 5,0 Prozent. Bemessen wird er auf die Entgelte, die du im Jahr an selbstständige Künstler und Publizisten zahlst. Du meldest sie bis zum 31. März des Folgejahres.

  • Melde dich bei der Künstlersozialkasse, sobald du Künstler vertrittst.
  • Zur Bemessung zählen Zahlungen an Künstler für ihre Werke. Im Kommissionsgeschäft ist das der Betrag, der dem Künstler nach Abzug deiner Provision zusteht.
  • Auch Aufträge an selbstständige Grafiker, Fotografen oder Texter für Katalog und Website zählen mit.
  • Zeichne alle Zahlungen an Kreative getrennt auf, das erleichtert die Jahresmeldung.

Wie die Abgabe aus Sicht der Künstler funktioniert, steht unter Als Künstler selbstständig machen.

Umsatzsteuer

Welche Umsatzsteuer gilt beim Verkauf von Kunst?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die Lieferung von Kunstgegenständen wieder der ermäßigte Satz von 7 Prozent, auch wenn eine Galerie oder ein Händler verkauft. Vorher galt das vor allem für die Künstler selbst. Die Differenzbesteuerung bleibt etwa beim Ankauf von Privatleuten möglich, nicht aber bei ermäßigt besteuertem Einkauf. Welche Variante sich lohnt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

FallUmsatzsteuer
Künstler liefert ein Kunstwerk7 %, außer er nutzt die Kleinunternehmerregelung
Galerie oder Händler liefert ein Kunstwerk7 % seit 01.01.2025
Einfuhr und Erwerb aus anderen EU-Ländern7 % für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
Differenzbesteuerungweiter möglich, etwa beim Ankauf von Privatleuten, aber ausgeschlossen, wenn dein Einkauf dem ermäßigten Satz unterlag, etwa beim Kauf vom Künstler mit 7 % oder bei der eigenen Einfuhr
Reine Vermittlung im fremden NamenSteuer auf deine Provision. Der ermäßigte Satz ist für Lieferungen geregelt, den Satz für die Vermittlung klärst du mit der Steuerberatung

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 und BMF-Schreiben vom 18.12.2025 (Auswertungen kmlz.de, haufe.de, bvdg.de), Stand Oktober 2026. Nicht jedes Bild ist steuerlich ein Kunstgegenstand, Fotografien und Drucke sind zum Beispiel in der Regel nicht begünstigt. Lass dich steuerlich beraten.

Grundlagen zu Rechnungen und Voranmeldungen findest du unter Umsatzsteuer für Selbstständige.

Mann mit Brille und Frau besprechen an einem Schreibtisch mit Laptop und Pflanzen gemeinsam Unterlagen
Urheberrecht

Was ist das Folgerecht und wann musst du zahlen?

Das Folgerecht gibt Künstlern einen Anteil am Erlös, wenn ihr Original weiterverkauft wird und ein Kunsthändler oder Versteigerer beteiligt ist. Es gilt ab einem Erlös von 400 Euro und beträgt gestaffelt zwischen 4 und 0,25 Prozent, höchstens 12.500 Euro. Schuldner ist der Verkäufer, ist er Privatperson, haftet die Galerie mit.

Teil des VeräußerungserlösesFolgerechtsvergütung
bis 50.000 €4 %
50.000,01 bis 200.000 €3 %
200.000,01 bis 350.000 €1 %
350.000,01 bis 500.000 €0,5 %
über 500.000 €0,25 %

§ 26 Urheberrechtsgesetz (lxgesetze.de), Stand Oktober 2026. Gilt ab 400 Euro Erlös, höchstens 12.500 Euro je Weiterveräußerung, nicht für Baukunst und angewandte Kunst.

Die Vergütung wird über eine Verwertungsgesellschaft abgewickelt. Sie darf Auskunft über deine Weiterverkäufe der letzten drei Jahre verlangen. Führe deshalb eine saubere Verkaufsliste.

Geldwäschegesetz

Welche Pflichten hast du nach dem Geldwäschegesetz?

Galerien gelten als Kunstvermittler und sind ab Geschäften von 10.000 Euro an verpflichtet, egal ob bar oder unbar gezahlt wird. Du brauchst dann eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen, musst Käufer und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und alles aufbewahren. Verdachtsfälle meldest du über das Portal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, bei der du registriert sein musst.

  • Risikoanalyse schreiben und regelmäßig aktualisieren.
  • Käufer, Vertreter und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und dokumentieren.
  • Geschäfte nicht künstlich aufteilen, um unter 10.000 Euro zu bleiben.
  • Elektronisch bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen registrieren.
  • Verdachtsfälle unabhängig von der Höhe des Geschäfts melden.

Aufsicht im Land

Die Aufsicht über Kunstvermittler liegt bei Landesbehörden, zum Beispiel Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen. Dort findest du Merkblätter und Vorlagen für die Risikoanalyse.

Ähnliche Pflichten haben Goldschmiede, wenn sie Edelmetall bar an- oder verkaufen, mehr dazu unter Goldschmiede eröffnen.

Kosten und Verkauf

Welche Kosten kommen bei der Galerie-Gründung auf dich zu?

Die größten Posten sind Räume, Ausstellungen und Messen. Eine Produzentengalerie mit Kommissionsware braucht wenig Kapital für Werke, aber Geduld, bis die Verkäufe tragen. Ein Kunsthandel mit Ankauf bindet dagegen viel Geld im Bestand. Dazu kommen Versicherung, Marketing und die Abgaben, die du laufend zahlst. Hol konkrete Angebote ein.

  • Miete, Umbau, Licht und Hängesystem für die Ausstellungsräume.
  • Ausstellungen, Eröffnungen, Kataloge und Messestände.
  • Versicherung für Werke in deiner Obhut, auch für Kommissionsware.
  • Website, Fotos der Werke, Pressearbeit und Pflege der Sammlerkontakte.
  • Künstlersozialabgabe, Steuerberatung und Aufwand für die Geldwäsche-Pflichten.

Allgemeine Fragen zu Ladenlokal und Mietvertrag findest du unter Laden eröffnen. Wie du Preise und Provision durchrechnest, zeigt die Preiskalkulation.

  1. 1

    Modell und Künstler

    Galerieform wählen und erste Künstler für dein Programm gewinnen.
  2. 2

    Finanzierung

    Räume, Ausstellungen und Anlaufzeit durchrechnen, Bank und KfW ansprechen.
  3. 3

    Gewerbe anmelden

    Das Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Ablauf unter Gewerbe anmelden.
  4. 4

    Verträge und Abgaben

    Künstlerverträge schließen, bei der Künstlersozialkasse melden, Geldwäsche-Pflichten einrichten.
Frau im beigen Blazer zeigt einem Kunden in einem hellen Raum Diagramme auf einem Laptop

Aus meiner Praxis

Die beste Absicherung sind erste Kunden vor dem offiziellen Start. Ein paar Gespräche mit möglichen Kunden sagen mehr über dein Angebot als jede Marktanalyse aus dem Internet.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit
So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Galerie eröffnen

Brauche ich eine Erlaubnis, um eine Galerie zu eröffnen?

Für den Verkauf von Kunst brauchst du in der Regel keine besondere Erlaubnis, sondern eine Gewerbeanmeldung. Anders ist es, wenn du Kunst öffentlich versteigern willst: Dafür brauchst du eine Erlaubnis als Versteigerer. Welche Gewerbe erlaubnispflichtig sind, steht unter Erlaubnispflichtige Gewerbe.

Bin ich als Galerist Freiberufler?

In der Regel nicht. Wer Kunst kauft, verkauft oder vermittelt, betreibt Handel und damit ein Gewerbe. Die Künstler selbst können freiberuflich tätig sein, die Galerie ist es meist nicht. Damit gehören Gewerbesteuer und IHK-Mitgliedschaft zu deiner Planung.

Gilt das Folgerecht schon beim ersten Verkauf eines Werks?

Nein. Das Folgerecht greift erst, wenn ein Original weiterveräußert wird und ein Kunsthändler oder Versteigerer beteiligt ist. Verkaufst du ein neues Werk im Auftrag des Künstlers zum ersten Mal, fällt keine Folgerechtsvergütung an.

Darf ich Fotos der Werke auf meiner Website zeigen?

Die Rechte an den Abbildungen liegen beim Künstler. Regle deshalb im Künstlervertrag, dass du Werke für Website, Katalog, Messen und soziale Medien abbilden darfst und wie der Künstler genannt wird. Bei Werken verstorbener Künstler oder aus dem Ankauf klärst du die Rechte gesondert.

Bekomme ich für die Galerie den Gründungszuschuss?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.

Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.