Galerie eröffnen:Kommission, KSK & Steuern
Du hast ein Auge für Kunst und willst Künstler groß machen. Den Weg zur eigenen Galerie gehen wir gemeinsam, Schritt für Schritt.
- Kein Kunststudium? Galerist ist kein geschützter Beruf. Es zählen Auge, Netzwerk und Verkauf.
- Wenig Kapital? Mit Kommissionsware kaufst du keine Werke im Voraus ein.
- Angst vor Steuerfragen? Abgabe, Umsatzsteuer und Folgerecht gehen wir gemeinsam der Reihe nach durch.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Um eine Galerie zu eröffnen, meldest du ein Gewerbe an, denn Kunsthandel ist in der Regel gewerblich. Die meisten Galerien verkaufen Werke in Kommission und schließen dafür Verträge mit ihren Künstlern. Als Galerie zahlst du Künstlersozialabgabe, 2026 sind das 4,9 Prozent der Entgelte an Künstler. Seit 2025 gilt für Lieferungen von Kunstgegenständen auch durch Händler 7 Prozent Umsatzsteuer.
Kommission
Die Werke bleiben bis zum Verkauf beim Künstler. Du verkaufst und erhältst eine Provision.
Künstlersozialabgabe
4,9 Prozent der Entgelte an selbstständige Künstler im Jahr 2026.
Umsatzsteuer
Seit 2025 gilt für Lieferungen von Kunstgegenständen auch durch Galerien 7 Prozent.
Geldwäsche
Ab 10.000 Euro je Geschäft gelten Pflichten nach dem Geldwäschegesetz.
Welche Galerie-Modelle gibt es?
Eine Produzentengalerie vertritt Künstler langfristig, zeigt ihre neuen Werke und baut ihre Karriere auf. Eine Verkaufsgalerie oder ein Kunsthandel verkauft vor allem Werke, die schon einmal verkauft wurden. Daneben gibt es Galerien, die Ausstellungsfläche an Künstler vermieten, und reine Online-Galerien. Viele Gründer verbinden zwei Modelle.
Produzentengalerie
Verkaufsgalerie und Kunsthandel
Fläche gegen Miete
Online-Galerie
Wie funktioniert das Kommissionsgeschäft mit Künstlern?
Im Kommissionsgeschäft bleibt das Werk Eigentum des Künstlers, bis es verkauft ist. Du verkaufst es im eigenen Namen auf Rechnung des Künstlers und behältst eine Provision. Wie hoch sie ist, wer Rahmen, Transport und Versicherung zahlt und wann abgerechnet wird, regelt ein schriftlicher Künstlervertrag. Steuerlich gilt das als Kauf und Weiterverkauf.
| Punkt im Vertrag | Was du klären solltest |
|---|---|
| Laufzeit und Exklusivität | für welche Zeit, welche Werke und welches Gebiet du den Künstler vertrittst |
| Provision und Preise | Anteil der Galerie, wer Preise festlegt und ob Rabatte erlaubt sind |
| Kosten | Rahmung, Transport, Katalog, Messen und Versicherung |
| Abrechnung | Frist nach Zahlungseingang und Umgang mit Ratenzahlungen |
| Bildrechte | Abbildungen für Website, Katalog, Presse und soziale Medien |
| Rückgabe | was mit unverkauften Werken passiert und wer haftet bei Schäden |

Musst du als Galerie Künstlersozialabgabe zahlen?
Ja. Galerien und Kunsthandel gehören zu den typischen Verwertern von Kunst und zahlen Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Der Satz liegt 2026 laut Bundesarbeitsministerium bei 4,9 Prozent, 2025 waren es 5,0 Prozent. Bemessen wird er auf die Entgelte, die du im Jahr an selbstständige Künstler und Publizisten zahlst. Du meldest sie bis zum 31. März des Folgejahres.
- Melde dich bei der Künstlersozialkasse, sobald du Künstler vertrittst.
- Zur Bemessung zählen Zahlungen an Künstler für ihre Werke. Im Kommissionsgeschäft ist das der Betrag, der dem Künstler nach Abzug deiner Provision zusteht.
- Auch Aufträge an selbstständige Grafiker, Fotografen oder Texter für Katalog und Website zählen mit.
- Zeichne alle Zahlungen an Kreative getrennt auf, das erleichtert die Jahresmeldung.
Wie die Abgabe aus Sicht der Künstler funktioniert, steht unter Als Künstler selbstständig machen.
Welche Umsatzsteuer gilt beim Verkauf von Kunst?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die Lieferung von Kunstgegenständen wieder der ermäßigte Satz von 7 Prozent, auch wenn eine Galerie oder ein Händler verkauft. Vorher galt das vor allem für die Künstler selbst. Die Differenzbesteuerung bleibt etwa beim Ankauf von Privatleuten möglich, nicht aber bei ermäßigt besteuertem Einkauf. Welche Variante sich lohnt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
| Fall | Umsatzsteuer |
|---|---|
| Künstler liefert ein Kunstwerk | 7 %, außer er nutzt die Kleinunternehmerregelung |
| Galerie oder Händler liefert ein Kunstwerk | 7 % seit 01.01.2025 |
| Einfuhr und Erwerb aus anderen EU-Ländern | 7 % für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke |
| Differenzbesteuerung | weiter möglich, etwa beim Ankauf von Privatleuten, aber ausgeschlossen, wenn dein Einkauf dem ermäßigten Satz unterlag, etwa beim Kauf vom Künstler mit 7 % oder bei der eigenen Einfuhr |
| Reine Vermittlung im fremden Namen | Steuer auf deine Provision. Der ermäßigte Satz ist für Lieferungen geregelt, den Satz für die Vermittlung klärst du mit der Steuerberatung |
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 und BMF-Schreiben vom 18.12.2025 (Auswertungen kmlz.de, haufe.de, bvdg.de), Stand Oktober 2026. Nicht jedes Bild ist steuerlich ein Kunstgegenstand, Fotografien und Drucke sind zum Beispiel in der Regel nicht begünstigt. Lass dich steuerlich beraten.
Grundlagen zu Rechnungen und Voranmeldungen findest du unter Umsatzsteuer für Selbstständige.

Was ist das Folgerecht und wann musst du zahlen?
Das Folgerecht gibt Künstlern einen Anteil am Erlös, wenn ihr Original weiterverkauft wird und ein Kunsthändler oder Versteigerer beteiligt ist. Es gilt ab einem Erlös von 400 Euro und beträgt gestaffelt zwischen 4 und 0,25 Prozent, höchstens 12.500 Euro. Schuldner ist der Verkäufer, ist er Privatperson, haftet die Galerie mit.
| Teil des Veräußerungserlöses | Folgerechtsvergütung |
|---|---|
| bis 50.000 € | 4 % |
| 50.000,01 bis 200.000 € | 3 % |
| 200.000,01 bis 350.000 € | 1 % |
| 350.000,01 bis 500.000 € | 0,5 % |
| über 500.000 € | 0,25 % |
§ 26 Urheberrechtsgesetz (lxgesetze.de), Stand Oktober 2026. Gilt ab 400 Euro Erlös, höchstens 12.500 Euro je Weiterveräußerung, nicht für Baukunst und angewandte Kunst.
Die Vergütung wird über eine Verwertungsgesellschaft abgewickelt. Sie darf Auskunft über deine Weiterverkäufe der letzten drei Jahre verlangen. Führe deshalb eine saubere Verkaufsliste.
Welche Pflichten hast du nach dem Geldwäschegesetz?
Galerien gelten als Kunstvermittler und sind ab Geschäften von 10.000 Euro an verpflichtet, egal ob bar oder unbar gezahlt wird. Du brauchst dann eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen, musst Käufer und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und alles aufbewahren. Verdachtsfälle meldest du über das Portal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, bei der du registriert sein musst.
- Risikoanalyse schreiben und regelmäßig aktualisieren.
- Käufer, Vertreter und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und dokumentieren.
- Geschäfte nicht künstlich aufteilen, um unter 10.000 Euro zu bleiben.
- Elektronisch bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen registrieren.
- Verdachtsfälle unabhängig von der Höhe des Geschäfts melden.
Aufsicht im Land
Ähnliche Pflichten haben Goldschmiede, wenn sie Edelmetall bar an- oder verkaufen, mehr dazu unter Goldschmiede eröffnen.
Welche Kosten kommen bei der Galerie-Gründung auf dich zu?
Die größten Posten sind Räume, Ausstellungen und Messen. Eine Produzentengalerie mit Kommissionsware braucht wenig Kapital für Werke, aber Geduld, bis die Verkäufe tragen. Ein Kunsthandel mit Ankauf bindet dagegen viel Geld im Bestand. Dazu kommen Versicherung, Marketing und die Abgaben, die du laufend zahlst. Hol konkrete Angebote ein.
- Miete, Umbau, Licht und Hängesystem für die Ausstellungsräume.
- Ausstellungen, Eröffnungen, Kataloge und Messestände.
- Versicherung für Werke in deiner Obhut, auch für Kommissionsware.
- Website, Fotos der Werke, Pressearbeit und Pflege der Sammlerkontakte.
- Künstlersozialabgabe, Steuerberatung und Aufwand für die Geldwäsche-Pflichten.
Allgemeine Fragen zu Ladenlokal und Mietvertrag findest du unter Laden eröffnen. Wie du Preise und Provision durchrechnest, zeigt die Preiskalkulation.
- 1
Modell und Künstler
Galerieform wählen und erste Künstler für dein Programm gewinnen. - 2
Finanzierung
Räume, Ausstellungen und Anlaufzeit durchrechnen, Bank und KfW ansprechen. - 3
Gewerbe anmelden
Das Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Ablauf unter Gewerbe anmelden. - 4
Verträge und Abgaben
Künstlerverträge schließen, bei der Künstlersozialkasse melden, Geldwäsche-Pflichten einrichten.

Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Häufige Fragen: Galerie eröffnen
Brauche ich eine Erlaubnis, um eine Galerie zu eröffnen?
Für den Verkauf von Kunst brauchst du in der Regel keine besondere Erlaubnis, sondern eine Gewerbeanmeldung. Anders ist es, wenn du Kunst öffentlich versteigern willst: Dafür brauchst du eine Erlaubnis als Versteigerer. Welche Gewerbe erlaubnispflichtig sind, steht unter Erlaubnispflichtige Gewerbe.
Bin ich als Galerist Freiberufler?
In der Regel nicht. Wer Kunst kauft, verkauft oder vermittelt, betreibt Handel und damit ein Gewerbe. Die Künstler selbst können freiberuflich tätig sein, die Galerie ist es meist nicht. Damit gehören Gewerbesteuer und IHK-Mitgliedschaft zu deiner Planung.
Gilt das Folgerecht schon beim ersten Verkauf eines Werks?
Nein. Das Folgerecht greift erst, wenn ein Original weiterveräußert wird und ein Kunsthändler oder Versteigerer beteiligt ist. Verkaufst du ein neues Werk im Auftrag des Künstlers zum ersten Mal, fällt keine Folgerechtsvergütung an.
Darf ich Fotos der Werke auf meiner Website zeigen?
Die Rechte an den Abbildungen liegen beim Künstler. Regle deshalb im Künstlervertrag, dass du Werke für Website, Katalog, Messen und soziale Medien abbilden darfst und wie der Künstler genannt wird. Bei Werken verstorbener Künstler oder aus dem Ankauf klärst du die Rechte gesondert.
Bekomme ich für die Galerie den Gründungszuschuss?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.
Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 3.10.2026
Du willst deine eigene Galerie eröffnen?
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.