Innenarchitekt selbstständig:Kammer, Haftung & HOAI

Du machst aus Räumen Orte, an denen Menschen gern sind. Den Weg zum eigenen Büro gehen wir gemeinsam: Kammer, Absicherung und Finanzplan.

  • Noch nicht eingetragen? Als Interior Designer kannst du ohne Kammer starten, nur mit anderer Bezeichnung.
  • Angst vor der Haftung? Eine passende Berufshaftpflicht deckt Planungsfehler ab. Wir planen sie ein.
  • Keine Lust auf Papierkram? Businessplan, Finanzplan und Anmeldungen machen wir zusammen.
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Innenarchitektin bespricht mit einer Kundin Materialmuster aus Holz, Stoff und Fliesen

Kurz gesagt

Wer sich als Innenarchitekt selbstständig machen und diese Berufsbezeichnung führen will, muss in die Architektenliste seiner Kammer eingetragen sein. In Bayern verlangt das Baukammerngesetz dafür ein Studium der Innenarchitektur mit mindestens acht Semestern und 240 ECTS-Punkten sowie zwei Jahre Berufspraxis. Für Studienbeginn vor dem Wintersemester 2026/2027 gelten noch sechs Semester. Danach arbeitest du in der Regel freiberuflich und brauchst eine ausreichende Berufshaftpflicht.

Geschützter Titel

Innenarchitekt darf sich nur nennen, wer in der Architektenliste eingetragen ist.

Eintragung

In Bayern: Studium mit acht Semestern und 240 ECTS, bei älterem Studienbeginn sechs, dazu zwei Jahre Praxis.

Haftpflicht

Kammermitglieder müssen sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche versichern.

HOAI

Honorare sind frei vereinbar. Ohne wirksame Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz.

Berufsbezeichnung

Wer darf sich Innenarchitekt nennen?

Nur wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist. In Bayern regelt das Art. 1 des Baukammerngesetzes. Geschützt sind auch Wortverbindungen und ähnliche Bezeichnungen. Wer den Titel ohne Eintragung führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, in Bayern mit Geldbuße bis zu 20.000 Euro. Andere Länder schützen die Bezeichnung über ihre Architektengesetze.

Innenarchitekt (eingetragen)

  • Geschützte Berufsbezeichnung mit Kammermitgliedschaft
  • In Bayern Bauvorlagen für bauliche Änderungen im Rahmen der Berufsaufgabe
  • Berufspflichten nach Kammerrecht, etwa eine ausreichende Haftpflicht
  • In der Regel Freiberufler

Interior Designer (ohne Kammer)

  • Keine geschützte Bezeichnung, kein Eintrag nötig
  • Keine Bauvorlagen, bauliche Änderungen nur mit Architekt
  • Kein Kammerbeitrag, keine Pflichtversicherung nach Kammerrecht
  • Einordnung als Gewerbe oder freiberuflich im Einzelfall

Vorsicht bei Firmennamen

Ohne Eintragung solltest du auch Begriffe wie „Innenarchitektur“ in Firmennamen, Website und Werbung vermeiden. Was erlaubt ist, beantwortet dir deine Architektenkammer.
Eintragung

Wie werde ich in die Architektenliste eingetragen?

Du stellst einen Antrag bei der Architektenkammer deines Landes. In Bayern brauchst du nach Art. 4 BauKaG ein Studium der Innenarchitektur mit mindestens acht Semestern Regelstudienzeit und 240 ECTS-Punkten. Hast du vor dem Wintersemester 2026/2027 angefangen, reichen nach der Übergangsregel sechs Semester. Danach folgen mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit in der Fachrichtung.

VoraussetzungBayern (BauKaG)
StudiumInnenarchitektur, mindestens acht Semester Regelstudienzeit, 240 ECTS-Punkte
Studienbeginn vor dem Wintersemester 2026/2027Übergangsregel: alte Fassung mit sechs Semestern und 180 ECTS-Punkten
Berufspraxismindestens zwei Jahre in der Fachrichtung, Inhalte nach Vorgaben der Kammer
ZuständigBayerische Architektenkammer, bei Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender Beschäftigung in Bayern
Während der PraxiszeitJuniormitgliedschaft in der Kammer möglich

Art. 4 Abs. 2 und Art. 34 BauKaG, byak.de, Stand Oktober 2026. Andere Länder haben eigene Regeln.

Als Junior-Mitglied darfst du die Bezeichnung noch nicht führen. Sammle in der Praxiszeit Nachweise über deine Projekte und Leistungsbereiche, das erleichtert den späteren Antrag.

Mann mit Brille zeichnet an einem Schreibtisch auf großen Plänen, daneben Architekturmodelle, im Hintergrund Hochhäuser
Berufsaufgaben

Was darf ein Innenarchitekt planen?

Innenarchitekten planen Innenräume gestalterisch, technisch, wirtschaftlich und umweltgerecht, dazu die damit verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden. In Bayern dürfen sie für diese baulichen Änderungen auch Bauvorlagen einreichen, etwa beim Umbau einer Praxis. Neubauten oder größere Eingriffe in das Tragwerk gehören dagegen in die Hände von Architekten und Tragwerksplanern.

  • Raumkonzepte, Grundrisse, Möblierung, Licht, Farbe und Material
  • Umbau und Ausbau im Bestand, Trockenbau, Bäder, Küchen
  • Bauvorlagen für die mit der Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen (Art. 61 Abs. 4 Nr. 4 BayBO)
  • Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung der Gewerke
Steuern und Rechtsform

Ist ein Innenarchitekt Freiberufler?

In der Regel ja. Wie Architekten gelten Innenarchitekten als Freiberufler nach § 18 EStG. Du meldest dich deshalb nur beim Finanzamt an und zahlst keine Gewerbesteuer. Verkaufst du zusätzlich Möbel, Leuchten oder Stoffe auf eigene Rechnung oder nimmst Provisionen, ist dieser Teil gewerblich. Eine GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig.

FormSteuerlichHinweis
Einzelbürofreiberuflich, keine GewerbesteuerAnmeldung per Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER
Partnerschaftfreiberuflichfür mehrere Innenarchitekten oder mit Architekten
GmbH oder UGkraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtigin Bayern Bezeichnung im Namen nur mit Eintrag ins Gesellschaftsverzeichnis der Kammer
Möbelhandel, Provisionengewerblichgetrennt halten, sonst droht Abfärbung auf das Büro

Wie die Anmeldung beim Finanzamt läuft, steht unter Freiberuflich anmelden, die Abgrenzung im Detail unter Freiberufler oder Gewerbe.

Haftpflicht

Welche Haftpflicht braucht ein Innenarchitekt?

Eine Berufshaftpflicht, die Planungsfehler und ihre Folgen abdeckt. Das bayerische Baukammerngesetz verpflichtet Mitglieder, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern, ohne für Einzelne eine Mindestsumme zu nennen. Für Kapitalgesellschaften schreibt es mindestens 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und 600.000 Euro für sonstige Schäden vor. Andere Länder regeln das eigenständig.

  • Deckungssummen an deine Projekte anpassen, etwa bei Praxis- oder Gastronomieumbauten
  • Prüfen, ob Bauüberwachung und Bauvorlagen mitversichert sind
  • Nachhaftung für abgeschlossene Projekte klären

Welche weiteren Versicherungen für Selbstständige sinnvoll sind, steht unter Versicherungen für Selbstständige.

Mann und Frau prüfen am Besprechungstisch eine Versicherungspolice, daneben Pläne und ein Gebäudemodell
Honorar

Gilt die HOAI für Innenarchitekten?

Ja, die HOAI regelt auch Leistungen für Innenräume. Seit 2021 sind die Honorare aber frei vereinbar. Die Vereinbarung muss in Textform geschlossen werden. Fehlt eine wirksame Vereinbarung, gilt der Basishonorarsatz. Viele Büros nutzen die HOAI als Orientierung und rechnen kleine Aufträge nach Stunden oder als Pauschale ab.

AbrechnungPasst für
Honorar nach HOAIUmbauten mit Leistungsphasen von Entwurf bis Bauüberwachung
Pauschaleklar abgegrenzte Pakete, etwa Raumkonzept mit Moodboard und Plan
StundensatzBeratung, Farb- und Lichtkonzepte, kleine Aufträge

Wie die HOAI und ihre Leistungsphasen funktionieren, steht unter Als Architekt selbstständig machen.

Mann mit Brille hält ein Honorarblatt, auf dem Tisch Laptop mit Kostenschätzung, Taschenrechner und Fachbücher
Alternative

Kann ich als Interior Designer ohne Kammer arbeiten?

Ja. Raumgestaltung, Einrichtungsberatung und Homestaging darfst du ohne Eintragung anbieten, nur nicht unter der Bezeichnung Innenarchitekt. Bauvorlagen kannst du dann nicht einreichen. Ob du Gewerbe oder freien Beruf anmeldest, hängt von deinen Leistungen ab. Führst du selbst handwerkliche Arbeiten aus, prüfe die Meisterpflicht.

LeistungEinordnung in der Regel
Gestaltungskonzepte, Moodboards, Visualisierungenkann künstlerisch und damit freiberuflich sein
Einrichtungsberatung, Homestagingmeist gewerblich
Verkauf von Möbeln und Dekogewerblich
Polstern, Bodenbeläge, Wandbespannung selbst ausführenHandwerk, Raumausstatter ist zulassungspflichtig

Die Einordnung entscheidet das Finanzamt beziehungsweise die Handwerkskammer im Einzelfall.

Mehr zum Handwerk rund um Polster und Bodenbeläge steht unter Selbstständig als Raumausstatter.

Aus meiner Praxis

Wer alles für alle anbietet, wird schwer gefunden. Fast immer hilft es, eine Zielgruppe und ein Kernangebot klar zu benennen. Erweitern kann man später immer noch.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

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Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

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Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

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So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

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FAQ

Häufige Fragen: Innenarchitekt selbstständig

Kann ich mich nebenberuflich als Innenarchitekt selbstständig machen?

Ja, wenn dein Arbeitsvertrag das zulässt. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe die Regeln zu Nebentätigkeiten. Auch für eine kleine Selbstständigkeit neben der Anstellung verlangt die Kammer eine ausreichende Berufshaftpflicht.

Ich wohne nicht in Bayern. Was gilt für mich?

Zuständig ist die Architektenkammer des Landes, in dem du wohnst oder arbeitest. Die Bezeichnung ist überall geschützt, Studiendauer, Praxiszeit und Haftpflicht regelt aber jedes Land in seinem eigenen Architektengesetz. Frag bei deiner Kammer nach den genauen Voraussetzungen.

Wird mein Studium aus dem Ausland anerkannt?

Abschlüsse aus dem Ausland können anerkannt werden. Die Kammer prüft, ob Studium und Berufserfahrung den Anforderungen entsprechen. In Bayern ist die Architektenkammer auch Ansprechpartner für die Berufsanerkennung.

Muss ich als Innenarchitekt ins Versorgungswerk?

Mit der Eintragung wirst du in der Regel auch Mitglied im Versorgungswerk der Architekten. Es ersetzt für Selbstständige die gesetzliche Rente. Wie hoch der Beitrag ist und ob es für Gründer Ermäßigungen gibt, erfährst du beim Versorgungswerk deines Landes.

Was kostet die Gründung eines Innenarchitekturbüros?

Das hängt davon ab, ob du allein im Homeoffice startest oder gleich Räume und Personal hast. Feste Posten sind Eintragung und Kammerbeitrag, Berufshaftpflicht, Versorgungswerk, Software für Planung und Visualisierung sowie Muster und Materialien. Plane außerdem eine Reserve, bis die ersten Abschlagsrechnungen bezahlt sind.

Wie finde ich als Innenarchitekt die ersten Kunden?

Am Anfang helfen Kontakte aus deiner Zeit als Angestellte oder Angestellter, Empfehlungen und Kooperationen mit Architekten, Schreinern und Raumausstattern. Eine klare Spezialisierung, etwa auf Praxen, Gastronomie oder Wohnen im Bestand, macht dich leichter auffindbar. Gute Fotos fertiger Projekte sind dein wichtigstes Werbemittel.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 3.10.2026

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In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.