Gründercoaching im Nebenerwerb:Wer zahlt und was geht

Du willst nebenbei klein starten, ohne dich zu verzetteln. Ich zeige dir, welches Coaching dazu passt und wer es bezahlen kann.

  • Kein Gutschein möglich? Aus einer sicheren Anstellung meist nicht. Es gibt aber andere Wege.
  • Wenig Zeit neben dem Job? Online-Termine sparen Anfahrt, die Aufgaben erledigst du zwischen den Terminen.
  • Unsicher, was beim Arbeitslosengeld erlaubt ist? Stundengrenze, Freibetrag und Meldepflicht klären wir gleich am Anfang.
Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Frau arbeitet abends lächelnd am Laptop am Küchentisch, daneben eine Tasse und ein aufgeschlagenes Notizbuch, im Hintergrund eine Lichterkette

Kurz gesagt

Ein Gründercoaching bei nebenberuflicher Gründung bezahlt die Agentur für Arbeit nur in bestimmten Fällen über einen AVGS. Den Gutschein gibt es nach § 45 SGB III für Arbeitslose, Ausbildungsuchende und Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht. Wer aus einer sicheren Anstellung nebenbei gründet, gehört nicht dazu. Bist du arbeitslos und arbeitest unter 15 Stunden pro Woche selbstständig, bleibt der Weg offen. Sonst helfen Landesprogramme oder ein privat bezahltes Coaching.

Wer einen AVGS bekommen kann

Arbeitslose, Ausbildungsuchende und Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht. Über den Gutschein entscheidet die Stelle nach Ermessen.

Unter 15 Stunden

Während der Arbeitslosigkeit darfst du nebenbei unter 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. Melde das vorher.

Andere Förderung

Einzelne Länder bezuschussen Gründungsberatung. Das BAFA fördert erst nach dem Start, dann auch im Nebenerwerb.

Ohne Förderung

Ein Coaching bezahlst du dann selbst. Bei mir gibt es dafür ein individuelles Angebot auf Anfrage.

AVGS und Nebenerwerb

Gibt es ein Gründercoaching mit AVGS bei nebenberuflicher Gründung?

Nur, wenn du zum Personenkreis des § 45 SGB III gehörst. Das sind Ausbildungsuchende, Arbeitslose und Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht. Wer in einer ungekündigten Stelle arbeitet und nebenbei gründen will, gehört in der Regel nicht dazu. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen.

Deine SituationAVGS für ein Gründercoaching?Gut zu wissen
Fest angestellt, Job nicht gefährdet, Gründung nebenbeiin der Regel neinnicht im Personenkreis des § 45 SGB III
Gekündigt oder befristeter Vertrag läuft ausmöglich, nach Ermessenarbeitsuchend melden; endet ein versicherungspflichtiger Job absehbar, giltst du als von Arbeitslosigkeit bedroht
Arbeitslos mit Arbeitslosengeld I, Nebentätigkeit unter 15 Stundenmöglich, nach ErmessenNebentätigkeit vorher bei der Agentur melden
Grundsicherungsgeld, auch mit kleinem Nebenverdienstüber das Jobcenter möglich, nach Ermessendas Jobcenter nutzt dafür § 16 Abs. 1 SGB II
Schon hauptberuflich selbstständigin der Regel neines besteht keine Arbeitslosigkeit mehr

Grundlage: § 45 Abs. 1 und § 17 SGB III, § 16 Abs. 1 SGB II. Stand Oktober 2026. Die Stelle entscheidet im Einzelfall.

Wie das Gründercoaching mit Gutschein bei mir abläuft, steht unter AVGS-Gründercoaching.

Nachdenklicher Mann im Sakko stützt sich auf einen Tisch, vor ihm liegen zwei Zettel mit den Wörtern Job und Selbstständigkeit
Bereits selbstständig

Gibt es einen AVGS für Selbstständige?

Für hauptberuflich Selbstständige in der Regel nicht, weil sie nicht mehr arbeitslos sind. Anders ist es bei einer kleinen Nebentätigkeit unter 15 Stunden pro Woche während der Arbeitslosigkeit. Dann bist du weiter arbeitslos und kannst einen Gutschein ansprechen. Beziehen hauptberuflich Selbstständige Grundsicherungsgeld, kann das Jobcenter eine Beratung durch geeignete Dritte fördern.

Hauptberuflich selbstständig

In der Regel kein AVGS, weil keine Arbeitslosigkeit besteht. Für Beratung nach dem Start gibt es die Förderung des BAFA.

Nebenbei während Arbeitslosigkeit

Unter 15 Stunden pro Woche bleibst du arbeitslos. Ein Gutschein für ein Gründercoaching bleibt möglich.

Selbstständig mit Grundsicherungsgeld

Nach § 16c Abs. 2 SGB II kann das Jobcenter Beratung fördern, wenn sie für die weitere Selbstständigkeit nötig ist.

Gut zu wissen

Die Förderung nach § 16c SGB II gilt nur für eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Sie ist eine Kann-Leistung, über die das Jobcenter im Einzelfall entscheidet.
Arbeitslosengeld I

Was gilt, wenn du arbeitslos bist und nebenbei gründest?

Während du Arbeitslosengeld I beziehst, darfst du unter 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und bleibst arbeitslos. Die Tätigkeit meldest du vorher der Agentur für Arbeit. Vom Gewinn bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei, der Rest mindert dein Arbeitslosengeld. Ohne Nachweis höherer Kosten setzt die Agentur 30 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben an.

RegelWas gilt
Stundengrenzeweniger als 15 Stunden pro Woche, sonst endet die Arbeitslosigkeit
Meldungvor dem Start bei der Agentur für Arbeit
Freibetrag165 Euro im Monat
Betriebsausgabenpauschal 30 Prozent der Einnahmen, höhere Kosten mit Nachweis
Gründercoachingein AVGS bleibt möglich, die Agentur entscheidet nach Ermessen

Grundlage: § 138 Abs. 3 und § 155 SGB III, Existenzgründungsportal des Bundes. Stand Oktober 2026.

Was beim Nebengewerbe während der Arbeitslosigkeit sonst noch zählt, steht unter Nebengewerbe trotz Arbeitslosengeld.

Andere Förderung

Welche Förderung gibt es sonst für ein Gründercoaching im Nebenerwerb?

Ohne AVGS kommen vor allem Programme der Länder infrage, und die unterscheiden sich stark. Nordrhein-Westfalen fördert über das Beratungsprogramm Wirtschaft im Nebenerwerb nur den Übergang in den Haupterwerb. Bayern hat sein Vorgründungscoaching zum 31. März 2025 beendet. Das BAFA fördert Beratung erst nach dem Start, dann auch im Nebenerwerb.

ProgrammWannIm Nebenerwerb?Konditionen
AVGSvor der Gründungnur im Personenkreis des § 45 SGB IIICoaching im bewilligten Umfang, Ermessen
Beratungsprogramm Wirtschaft NRWbeim Wechsel in den Haupterwerbnur der Übergang vom Neben- in den Haupterwerb, bis zu 4 Tagewerke; eine reine Nebenerwerbsgründung wird nicht gefördert50 Prozent Zuschuss auf einen festen Satz von 1.020 € netto je Tagewerk
Vorgründungscoaching Bayernnicht mehrnicht mehram 31.03.2025 beendet, keine neuen Anträge
BAFA: Unternehmensberatungen für KMUnach der Gründungja, auch nebenerwerblich tätige Unternehmerhöchstens 3.500 € Beratungskosten förderfähig, Antrag vor Beratungsbeginn, Richtlinie bis 31.12.2026
IHK und HandwerkskammerjederzeitjaErstberatung oft kostenfrei

Quellen: IHK Nord Westfalen und IHK zu Dortmund (Stand August 2026), ESF Bayern, IHK Schleswig-Holstein und BAFA. Stand Oktober 2026. Konditionen ändern sich, frag vor dem Start bei der zuständigen Stelle nach.

Gründest du in Bayern?

Das frühere Landesprogramm für Vorgründungscoaching gibt es nicht mehr. Frag bei IHK, Handwerkskammer oder der Wirtschaftsförderung deines Landkreises nach aktuellen Angeboten in deiner Region.
Privat bezahlt

Was kostet ein Gründercoaching im Nebenerwerb ohne Förderung?

Ohne Förderung bezahlst du das Coaching selbst. Der Preis hängt vor allem vom Umfang, vom Format und von der Erfahrung des Coaches ab. Bei mir gibt es dafür ein individuelles Angebot auf Anfrage, mit Umfang und Preis in Textform. Eine Übersicht über Preise am Markt und mögliche Zuschüsse findest du auf der Seite zu den Kosten.

  • Kläre vorher, was du brauchst: einen Ideencheck, einen Finanzplan oder die Begleitung bis zum fertigen Businessplan.
  • Frag nach dem Gesamtpreis und ob er netto oder brutto genannt ist.
  • Kosten für die Vorbereitung einer Gründung können steuerlich als Betriebsausgaben zählen. Kläre das mit deiner Steuerberatung.

Richtwerte und Förderwege im Überblick: Was kostet Gründercoaching?

Organisation

Wie organisierst du ein Gründercoaching neben dem Job?

Plane das Coaching wie einen festen Termin in deiner Woche. Online sparst du Anfahrt und kannst Termine leichter mit deiner Arbeit verbinden. Zwischen den Terminen arbeitest du an klaren Aufgaben, etwa an Preisen oder am Finanzplan. Rechne ehrlich, wie viele Stunden du neben Job und Familie wirklich hast, und kläre die Nebentätigkeit mit deinem Arbeitgeber.

  1. 1

    Zeitbudget festlegen

    Wie viele Stunden pro Woche hast du wirklich? Lieber wenige feste Stunden als viele geplante.
  2. 2

    Termine fest einplanen

    Ein fester Rhythmus, etwa alle ein bis zwei Wochen, hält dich in Bewegung.
  3. 3

    Online arbeiten

    Per Video-Call und Bildschirmfreigabe arbeitet ihr direkt an deinen Unterlagen.
  4. 4

    Aufgaben zwischen den Terminen

    Am Ende jedes Termins steht fest, was du bis zum nächsten erledigst.
  5. 5

    Arbeitsvertrag prüfen

    Nebentätigkeit anzeigen, wenn dein Vertrag es verlangt. Mehr dazu unter Nebenberuflich selbstständig.
Frau sitzt lächelnd an einem Holztisch im hellen Wohnzimmer und spricht per Videocall mit einem Berater mit Headset auf dem Laptop
Vom Neben- zum Haupterwerb

Wann ist eine geförderte Gründung im Haupterwerb möglich?

Sobald du arbeitslos wirst oder dir Arbeitslosigkeit droht, ändern sich deine Möglichkeiten. Dann kommen ein AVGS und, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, der Gründungszuschuss infrage. Eine bestehende Nebentätigkeit kannst du dabei zur Haupttätigkeit ausbauen, wenn du den Antrag vorher stellst. Kündigst du selbst, droht in der Regel eine Sperrzeit.

Nicht nur für die Förderung kündigen

Nach einer eigenen Kündigung verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit. Solange sie läuft, gibt es keinen Gründungszuschuss, und dein Anspruch wird kürzer. Kläre deine Lage vorher mit der Agentur.

Voraussetzungen und Höhe erklärt die Seite Gründungszuschuss. Alle Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit findest du unter Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit.

Aus meiner Praxis

Viele starten nebenberuflich, um das Risiko klein zu halten. Wichtig ist, den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren und zu prüfen, was der Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.

– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater

Förderung

Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?

Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

AVGS-Gründungscoaching

Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.

AVGS-Gründercoaching

Gründungszuschuss

Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.

Gründungszuschuss

Förderkredite

Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.

KfW-Gründerkredit

Startest du nebenberuflich, passen die Wege oben oft noch nicht. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld setzen eine hauptberufliche Gründung voraus. Den ERP-Gründerkredit StartGeld gibt es laut KfW dagegen auch für einen Nebenerwerb.

So begleite ich dich

Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Gründungscheck

    In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.

  2. 2

    Förderung klären

    Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.

  3. 3

    Gemeinsam ausarbeiten

    Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.

  4. 4

    Sicher starten

    Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.

Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

FAQ

Häufige Fragen: Gründercoaching im Nebenerwerb

Reicht es, mich arbeitsuchend zu melden, um einen AVGS zu bekommen?

Nein. Für den Gutschein zählt, ob du zum Personenkreis gehörst, also arbeitslos, ausbildungsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Wer eine sichere Stelle hat und nur nebenbei gründen will, erfüllt das in der Regel nicht. Frag im Zweifel direkt bei deiner Agentur für Arbeit nach.

Was mache ich, wenn ich während der Planung gekündigt werde?

Melde dich sofort arbeitsuchend, spätestens drei Monate vor dem Ende des Jobs oder innerhalb von drei Tagen, nachdem du davon erfahren hast. Endet dein versicherungspflichtiger Job absehbar, giltst du in der Regel als von Arbeitslosigkeit bedroht und kannst einen AVGS für ein Gründercoaching ansprechen. Starte die Selbstständigkeit nicht, bevor Coaching und Förderung geklärt sind.

Gibt es den Gründungszuschuss für eine nebenberufliche Gründung?

Nein. Der Gründungszuschuss setzt voraus, dass du deine Arbeitslosigkeit mit einer hauptberuflichen Selbstständigkeit beendest. Wer neben einem Job gründet, bekommt ihn nicht. Baust du später aus der Arbeitslosigkeit heraus auf eine hauptberufliche Tätigkeit aus, kann er infrage kommen.

Bekomme ich Einstiegsgeld, wenn ich nebenbei gründe?

Nein. Das Jobcenter fördert mit Einstiegsgeld nur eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Einkommen aus einer kleinen Nebentätigkeit wird beim Grundsicherungsgeld nach Abzug von Freibeträgen angerechnet.

Muss mein Arbeitgeber von dem Coaching wissen?

Für das Coaching selbst in der Regel nicht. Für die spätere Nebentätigkeit schau in deinen Arbeitsvertrag, denn viele Verträge verlangen eine Anzeige oder Zustimmung. Eine Tätigkeit, mit der du deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst, ist während des Arbeitsverhältnisses meist ausgeschlossen.

Kann ein Gründercoaching neben dem Job online laufen?

Ja. Online-Termine per Video-Call sparen dir die Anfahrt und passen leichter in eine volle Woche. Auch mit AVGS ist das möglich, die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nennen ausdrücklich Maßnahmen per Videotelefonie.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.

Inhalt geprüft am 2.10.2026

Du willst nebenbei gründen und wissen, welches Coaching passt?

In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und was bei Businessplan, Finanzierung und Förderung als Nächstes sinnvoll ist. Danach weißt du, ob und wie ich dich begleiten kann.

Kostenlosen Gründungscheck buchen

Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.