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Als Maler selbstständig machen: Voraussetzungen, Kosten & Förderung
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026
Du kannst streichen, spachteln und beraten. Den Schritt zum eigenen Malerbetrieb plane ich mit dir: Meisterfrage, Kosten und Förderung, Schritt für Schritt.
- Kein Meisterbrief? Mit Altgesellenregelung oder angestelltem Meister ist der Start möglich.
- Wenig Startkapital? Für den KfW-Gründerkredit brauchst du kein Eigenkapital.
- Keine Lust auf Papierkram? Businessplan, Finanzplan und Anträge erarbeite ich mit dir.
Kostenlos · unverbindlich · 10 Minuten

Kurz gesagt
Um dich als Maler selbstständig zu machen, brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle, denn das Maler- und Lackiererhandwerk ist zulassungspflichtig. Meist gelingt das mit Meisterbrief, sonst über die Altgesellenregelung oder einen angestellten Meister. Für Fahrzeug, Ausrüstung, Material und Reserve planst du grob 30.000 bis 78.000 Euro ein. Bist du arbeitsuchend gemeldet, kann ein AVGS-Gründungscoaching die Vorbereitung kostenfrei begleiten.
Zulassungspflichtig
Maler und Lackierer stehen in Anlage A der Handwerksordnung. Ohne Eintragung in die Handwerksrolle kein eigener Betrieb.
Startkapital
Grob 30.000 bis 78.000 Euro inklusive Reserve. Gebrauchte Fahrzeuge senken den Bedarf deutlich.
BG BAU
Den Betrieb meldest du innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft an.
Spezialisierung
Fassade, Gestaltung oder Hausverwaltungen: Ein klarer Schwerpunkt macht dich leichter auffindbar.
Brauche ich als Maler einen Meisterbrief?
In der Regel ja. Das Maler- und Lackiererhandwerk steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig. Für die Eintragung in die Handwerksrolle brauchst du einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Ohne eigenen Meisterbrief gibt es anerkannte Wege, die die Handwerkskammer im Einzelfall prüft.
| Weg | Voraussetzung | Passt für |
|---|---|---|
| Meisterbrief | Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk | den klassischen Weg |
| Gleichwertiger Abschluss (§ 7 HwO) | z. B. staatlich geprüfter Techniker in passender Fachrichtung | Absolventen einer Technikerschule |
| Altgesellenregelung (§ 7b HwO) | mindestens 6 Jahre als Geselle, davon 4 in leitender Stellung | erfahrene Gesellen, etwa Vorarbeiter |
| Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) | Nachweis meistergleicher Kenntnisse im Einzelfall | Sonderfälle |
| Betriebsleiter | ein angestellter Malermeister übernimmt die technische Leitung | Gründer ohne eigene Qualifikation |
Gut zu wissen

Welche Arbeiten darf ich ohne Meister anbieten?
Nur Tätigkeiten, die nicht zum Kern eines zulassungspflichtigen Handwerks gehören. Der früher beliebte Ausweg über den Raumausstatter funktioniert nicht mehr, denn auch dieses Handwerk ist seit dem 14. Februar 2020 wieder meisterpflichtig. Wo die Grenze für dein Angebot genau verläuft, klärst du am besten vorab mit der Handwerkskammer.
- Raumausstatter: seit 2020 wieder zulassungspflichtig. Mehr unter Selbstständig als Raumausstatter.
- Bodenleger: handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2) ohne Meisterpflicht. Parkett gehört aber zum zulassungspflichtigen Parkettlegerhandwerk. Details unter Selbstständig als Bodenleger.
- Einfache Tätigkeiten, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen, zählen nicht als wesentlich. Was darunter fällt, entscheidet die Kammer im Einzelfall.
Nicht auf Verdacht starten
Wo die Grenze zum Stuckateurhandwerk verläuft, zeigt Stuckateur selbstständig machen.
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Welche Schritte führen zum eigenen Malerbetrieb?
Erst kommen Konzept und Finanzierung, dann die Eintragung bei der Handwerkskammer, danach Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Versicherungen. Wer den Gründungszuschuss nutzen will, stellt den Antrag, bevor er die Selbstständigkeit aufnimmt. Sonst kann der Anspruch verloren gehen. Mit dieser Reihenfolge vermeidest du teure Umwege.
- 1
Konzept und Businessplan
Zielgruppe, Leistungen, Stundensatz und Finanzplan festlegen. Wie das geht, steht unter Businessplan erstellen. - 2
Finanzierung klären
Förderung und Kredit vor dem Start beantragen, nicht danach. - 3
Handwerksrolle
Eintragung bei der Handwerkskammer. Du erhältst die Handwerkskarte. - 4
Gewerbe und Finanzamt
Gewerbe anmelden und innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. - 5
BG BAU und Versicherungen
Betrieb innerhalb einer Woche bei der BG BAU anmelden und eine Betriebshaftpflicht abschließen. - 6
Sichtbar werden
Google-Unternehmensprofil, einfache Website mit Referenzfotos und Fahrzeugbeschriftung vor dem ersten Auftrag.
Was kostet die Gründung eines Malerbetriebs?
Im Vergleich zu anderen Gewerken ist der Start eher günstig. Mit Transporter, Ausrüstung, Material und Reserve rechnest du grob mit 30.000 bis 78.000 Euro. Den größten Spielraum hast du beim Fahrzeug: Wer gebraucht kauft oder least, braucht am Anfang deutlich weniger Kapital. An der Reserve solltest du dagegen nicht sparen.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Transporter oder Kastenwagen | 10.000 – 30.000 € |
| Ausrüstung: Leitern, Rollgerüst, Airless-Gerät, Schleifer | 5.000 – 15.000 € |
| Material-Grundstock: Farben, Lacke, Abdeckmaterial | 2.000 – 5.000 € |
| Büro und Handwerkersoftware | 1.500 – 3.000 € |
| Kammer, Logo, Website, Fahrzeugbeschriftung | 2.000 – 5.000 € |
| Reserve für die ersten 3 bis 6 Monate | 10.000 – 20.000 € |
| Gesamt | rund 30.000 – 78.000 € |
Grobe Richtwerte, stark abhängig von Standort und Konzept, vor allem von Neu- oder Gebrauchtkauf des Fahrzeugs.
Rechnungen werden oft erst nach Wochen bezahlt, Material ist sofort fällig. Wie du das Monat für Monat planst, zeigt der Finanzplan.

Welche Versicherungen und Pflichtbeiträge kommen auf dich zu?
Pflicht ist die Anmeldung bei der BG BAU innerhalb einer Woche nach der Gründung. Als Inhaber bist du dort nicht automatisch versichert, eine freiwillige Versicherung ist möglich. Dazu kommen Kranken- und in der Regel Rentenversicherung. Eine Betriebshaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, für Malerbetriebe aber praktisch unverzichtbar.
| Absicherung | Pflicht? | Wofür |
|---|---|---|
| BG BAU | Anmeldung Pflicht | Arbeitsunfälle der Beschäftigten; für dich freiwillig |
| Betriebshaftpflicht | praktisch unverzichtbar | Schäden bei Kunden, etwa an Böden, Möbeln oder Fassaden |
| Krankenversicherung | Pflicht | gesetzlich freiwillig oder privat |
| Rentenversicherung | Pflicht für eingetragene Handwerker | die ersten 18 Jahre, danach Befreiung möglich |
| Inhaltsversicherung | freiwillig | Werkzeug und Material in Fahrzeug und Lager |
Rentenversicherung einplanen
Worauf musst du bei Arbeiten in älteren Gebäuden achten?
Auf Asbest. In Putzen, Spachtelmassen und Klebern älterer Gebäude kann er stecken. Seit dem 5. Dezember 2024 gelten dafür neue Regeln der Gefahrstoffverordnung. Bei Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, musst du mit Asbest rechnen, bis das Gegenteil geklärt ist. Das betrifft fast jeden Renovierungsauftrag im Altbau.
- Der Auftraggeber muss dir vorhandene Informationen zum Gebäude geben, etwa Baujahr und bekannte Schadstoffe.
- Du berücksichtigst das Baujahr in deiner Gefährdungsbeurteilung und klärst im Zweifel, ob Asbest vorhanden ist.
- Für Arbeiten mit möglichem Asbestkontakt brauchen Aufsichtspersonen Sachkunde. Die BG BAU und die Kammer informieren über passende Kurse.
Plane Schutzausrüstung, Schulungen und Zeit für die Klärung in deine Angebote ein. So bleibt der Auftrag auch dann wirtschaftlich, wenn Schadstoffe auftauchen.
Mit welchem Schwerpunkt hebst du dich als Maler ab?
Mit einem Angebot, das nicht jeder hat. Reines Wändestreichen steht stark im Preiswettbewerb. Fassaden und Wärmedämmung, hochwertige Oberflächen oder feste Rahmenverträge mit Hausverwaltungen bringen bessere Preise oder planbare Aufträge. Wähle einen Schwerpunkt, der zu deinem Können und zur Nachfrage in deiner Region passt.
Fassade und Dämmung
Gestaltung
Hausverwaltungen
Wohngesunde Materialien
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditFür Handwerker gibt es zusätzlich Programme der Länder, etwa Meistergründungsprämien. Ob es so etwas in deinem Bundesland gibt und in welcher Höhe, erfährst du bei deiner Handwerkskammer.
Für den Meisterkurs gibt es Aufstiegs-BAföG: 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss, nach bestandener Prüfung wird die Hälfte des Restdarlehens dafür erlassen. Gründest du innerhalb von drei Jahren nach dem Kurs einen eigenen Betrieb und führst ihn mindestens drei Jahre im Haupterwerb, wird dieses Restdarlehen auf Antrag ganz erlassen. Zuständig für den Erlass ist die KfW.
Lieber einen bestehenden Betrieb übernehmen? Worauf es dabei ankommt, steht unter Malerbetrieb übernehmen.
Wie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Als Maler selbstständig machen
Kann ich als Maler nebenberuflich starten?
Ja, aber auch nebenberuflich brauchst du für Malerarbeiten die Eintragung in die Handwerksrolle. Informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, was dein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt. Plane realistisch, wie viele Stunden neben dem Job wirklich bleiben.
Welche Rechtsform passt für einen Malerbetrieb?
Die meisten starten als Einzelunternehmen, weil es einfach und günstig ist. Eine GmbH oder UG begrenzt die Haftung, kostet aber mehr Aufwand bei Gründung und Buchhaltung. Was zu dir passt, hängt von Risiko, Teamgröße und Gewinnerwartung ab.
Was muss ich beachten, wenn ich für Bauunternehmen arbeite?
Unternehmer, die Bauleistungen beauftragen, müssen in der Regel 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehalten, wenn du keine Freistellungsbescheinigung vorlegst. Beantrage sie deshalb früh beim Finanzamt. Bei Aufträgen von anderen Baubetrieben kann außerdem die Umsatzsteuer auf den Auftraggeber übergehen.
Wie finde ich meinen Stundensatz als Maler?
Rechne von deinen Kosten aus: Fahrzeug, Versicherungen, Büro, Urlaub, Krankheit, Rücklagen und dein Einkommen. Teile die Summe durch die Stunden, die du realistisch abrechnen kannst. Erst danach vergleichst du mit Preisen in deiner Region.
Bekomme ich als Maler den Gründungszuschuss?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.
Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.