Heilpraktiker für Psychotherapie:Eigene Praxis eröffnen
Du hast die Erlaubnis oder bist auf dem Weg dorthin. Praxiskonzept, Preise und Finanzplan für deine eigene Praxis klären wir gemeinsam.
- Angst, dass niemand selbst zahlt? Wir rechnen Preis und Auslastung realistisch durch, bevor du startest.
- Unsicher bei den Werberegeln? Ich zeige dir die typischen Fallen des Heilmittelwerbegesetzes.
- Wenig Startkapital? Mit stundenweise gemieteten Räumen startest du klein und flexibel.
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Kurz gesagt
Für eine eigene Praxis als Heilpraktiker für Psychotherapie brauchst du die sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis, die das Gesundheitsamt nach einer Überprüfung erteilt. Damit darfst du psychische Störungen behandeln, dich aber nicht Psychotherapeut nennen. Eine Kassenzulassung gibt es nicht, deine Klienten zahlen meist selbst. Du arbeitest freiberuflich, Heilbehandlungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Für den Start reichen oft grob 5.000 bis 20.000 Euro.
Sektorale Erlaubnis
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf Psychotherapie. Ohne sie keine Behandlung psychischer Störungen.
Kein Psychotherapeuten-Titel
Die Bezeichnung Psychotherapeut ist nach § 1 PsychThG Approbierten vorbehalten, Ärzte nennen sich ärztliche Psychotherapeuten.
Selbstzahler
Keine Kassenzulassung. Private Tarife erstatten nur, wenn sie Heilpraktiker-Leistungen einschließen.
Freier Beruf
Anmeldung beim Finanzamt, keine Gewerbesteuer, Heilbehandlungen in der Regel umsatzsteuerfrei.
Welche Erlaubnis brauche ich als Heilpraktiker für Psychotherapie?
Du brauchst eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist. Diese sektorale Erlaubnis gibt es seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1993. Erteilt wird sie vom Gesundheitsamt, nachdem du die persönlichen Voraussetzungen nachgewiesen und eine Überprüfung bestanden hast.
| Voraussetzung | Was du nachweist |
|---|---|
| Mindestalter | 25 Jahre |
| Schulbildung | mindestens Hauptschulabschluss |
| Zuverlässigkeit | aktuelles Führungszeugnis |
| Gesundheitliche Eignung | ärztliches Zeugnis |
| Kenntnisse | bestandene Überprüfung, beschränkt auf Psychotherapie |
Nach § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt die Behörde in deinem Land fest.
Hast du Psychologie studiert, erteilen manche Gesundheitsämter die Erlaubnis nach Aktenlage. Mehr dazu unter Als Psychologin selbstständig machen.
Wie läuft die Überprüfung beim Gesundheitsamt ab?
In der Regel gibt es einen schriftlichen Teil mit Multiple-Choice-Fragen und danach einen mündlichen Teil. Geprüft wird, ob du psychische Störungen erkennen und abgrenzen kannst, die Grenzen deiner Erlaubnis kennst und Patienten rechtzeitig an Ärzte verweist. Ablauf, Termine und Gebühren legt dein Land fest. Plane deshalb genug Vorlauf ein.
- Typische Themen: psychische Störungen und ihre Abgrenzung, Notfälle wie Suizidalität, Psychopharmaka im Überblick, Berufs- und Gesetzeskunde.
- Vorbereitung: Kurse, Fernlehrgänge oder Selbststudium. Gesetzlich ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben.
- Für die Praxis wichtiger als die Prüfung: eine fundierte Ausbildung in den Verfahren, mit denen du arbeiten willst.
Gut zu wissen
Was darf ich mit der Erlaubnis und was nicht?
Mit der Erlaubnis darfst du psychische Störungen mit Krankheitswert psychotherapeutisch behandeln. Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut darfst du nicht führen, sie ist Approbierten vorbehalten. Üblich ist die Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie. Körperliche Behandlungen und alles, was über die Psychotherapie hinausgeht, deckt deine Erlaubnis nicht ab.
Mit sektoraler Erlaubnis
- Psychische Störungen mit Krankheitswert behandeln
- Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie
- Verfahren anwenden, in denen du ausgebildet bist
Nicht abgedeckt
- Titel Psychotherapeut oder Psychologischer Psychotherapeut
- Körperliche Untersuchungen und Behandlungen
- Verordnung oder Änderung von Medikamenten
Coaching und Beratung für gesunde Menschen brauchen keine Erlaubnis. Wie du dich damit aufstellst, steht unter Als Coach selbstständig machen.

Wie rechne ich als Heilpraktiker für Psychotherapie ab?
Du stellst deinen Klienten eine Rechnung, eine Kassenzulassung gibt es nicht. Gesetzliche Krankenkassen zahlen Psychotherapie durch Heilpraktiker in der Regel nicht. Private Versicherungen und Zusatztarife erstatten nur, wenn der Tarif Heilpraktiker-Leistungen einschließt, und manche schließen Psychotherapie dabei aus oder begrenzen sie. Plane deshalb mit Selbstzahlern.
| Rechenbeispiel (fiktiv) | Wert |
|---|---|
| Sitzungen pro Woche | 15 |
| Arbeitswochen pro Jahr (nach Urlaub, Krankheit, Fortbildung) | 42 |
| Angenommener Preis je Sitzung | 90 € |
| Umsatz im Jahr | 56.700 € |
| Praxiskosten (Raum, Versicherung, Supervision, Werbung) | – 12.000 € |
| Gewinn vor Steuern, Krankenversicherung und Vorsorge | 44.700 € |
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung, keine Marktpreise. Deine Zahlen hängen von Region, Angebot und Auslastung ab.
Wie du daraus einen belastbaren Plan machst, zeigt der Finanzplan.

Muss ich als Heilpraktiker für Psychotherapie ein Gewerbe anmelden?
Nein. Heilpraktiker gehören nach § 18 Einkommensteuergesetz zu den freien Berufen, das gilt auch mit sektoraler Erlaubnis. Du meldest dich innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER beim Finanzamt an. Psychotherapie als Heilbehandlung ist in der Regel umsatzsteuerfrei, Coaching und Seminare ohne therapeutisches Ziel sind es nicht.
- Heilbehandlungen: nach § 4 Nr. 14 UStG in der Regel umsatzsteuerfrei.
- Coaching, Stressmanagement-Kurse, Vorträge: in der Regel umsatzsteuerpflichtig, außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung.
- Verkauf von Büchern oder Produkten: gewerblich, getrennt anmelden und buchen.
Mehr zur Abgrenzung steht unter Freiberufler oder Gewerbe.
Was darf ich als Heilpraktiker für Psychotherapie bewerben?
Du darfst sachlich über deine Erlaubnis, deine Verfahren und deine Rahmenbedingungen informieren. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Heilversprechen und irreführende Wirkaussagen. Für bestimmte Krankheiten, darunter Suchtkrankheiten außer der Nikotinabhängigkeit, ist Werbung gegenüber Laien ganz untersagt. Achte außerdem darauf, nicht den Eindruck einer Approbation zu erwecken.
In der Regel unproblematisch
- Erlaubnis, Ausbildung und Verfahren sachlich beschreiben
- Ablauf, Dauer und Preis einer Sitzung
- Erreichbarkeit, Räume und Online-Angebot
Vermeiden
- Versprechen wie „in fünf Sitzungen angstfrei“
- Werbung für die Behandlung von Suchtkrankheiten
- Bezeichnungen, die nach Approbation klingen
Was gilt für Dokumentation, Datenschutz und Online-Sitzungen?
Du dokumentierst jede Behandlung in einer Patientenakte und bewahrst sie in der Regel zehn Jahre auf, so verlangt es das Behandlungsvertragsrecht im BGB. Gesundheitsdaten sind nach der Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt. Sitzungen per Video sind möglich, wenn der Dienst sicher ist und du vorher prüfst, ob das Format zu deinem Klienten passt.
- Patientenakte nach § 630f BGB führen und sicher aufbewahren.
- Verschwiegenheit vertraglich zusichern und Daten nach DSGVO schützen, auch bei E-Mail und Terminbuchung.
- Für Videositzungen einen Dienst mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen und einen Plan für Krisen haben.

Was kostet der Start einer eigenen Praxis?
Ohne die Prüfungsvorbereitung reichen oft grob 5.000 bis 20.000 Euro. Teure Geräte brauchst du nicht. Die größten Posten sind Räume, Einrichtung, Website und die Reserve für die Anlaufzeit. Wer Räume stundenweise mietet oder sich eine Praxis mit Kollegen teilt, kommt mit dem unteren Ende der Spanne aus.
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Prüfungsvorbereitung (nicht in der Summe) | grob 1.000 – 5.000 € |
| Überprüfung und Erlaubnis | einige hundert Euro, je nach Land |
| Kaution oder stundenweise Raummiete | 0 – 5.000 € |
| Sessel, Möbel, Raumgestaltung | 1.000 – 4.000 € |
| Website, Logo, erste Werbung | 1.000 – 3.000 € |
| Berufshaftpflicht (erstes Jahr) | 100 – 500 € |
| Reserve für die ersten Monate | 3.000 – 8.000 € |
| Gesamt | rund 5.000 – 20.000 € |
Grobe Richtwerte. Sie hängen von Region, Raumkonzept und Ausbildung ab.
Den allgemeinen Weg zur Heilpraktiker-Praxis beschreibt Als Heilpraktiker selbstständig machen. Weitere Heilberufe findest du unter Selbstständig im Gesundheitsbereich.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Heilpraktiker für Psychotherapie
Kann ich die Praxis nebenberuflich starten?
Ja, viele beginnen neben einer Anstellung mit wenigen Terminen pro Woche in stundenweise gemieteten Räumen. Prüfe vorher deinen Arbeitsvertrag und informiere deinen Arbeitgeber. Plane genug Zeit für Dokumentation und Nachbereitung ein, nicht nur für die Sitzungen.
Brauche ich Supervision?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Heilpraktiker für Psychotherapie nicht. Für die Qualität deiner Arbeit und deinen eigenen Schutz ist regelmäßige Supervision oder Intervision aber sehr zu empfehlen. Die Kosten gehören in deinen Finanzplan.
Welche Versicherungen brauche ich?
Am wichtigsten ist eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker mit Psychotherapie. Bei der Berufsgenossenschaft bist du als Heilpraktiker nicht pflichtversichert, kannst dich aber freiwillig versichern. Eine Rentenversicherungspflicht besteht in der Regel nicht, deshalb planst du deine Altersvorsorge selbst.
Kann ich Coaching und Psychotherapie kombinieren?
Ja, aber trenne beides sauber. Coaching ohne therapeutisches Ziel ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig, Psychotherapie als Heilbehandlung meist nicht. Mach Klienten außerdem klar, ob sie gerade ein Coaching oder eine Behandlung bekommen, und dokumentiere das.
Kann ich eine bestehende Praxis übernehmen?
Das ist möglich, aber seltener als in anderen Heilberufen, weil die Beziehung zu Klienten sehr persönlich ist. Deine eigene Erlaubnis brauchst du in jedem Fall. Patientenakten darfst du nur mit Einwilligung der Klienten übernehmen.
Bekomme ich als Heilpraktiker für Psychotherapie den Gründungszuschuss?
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch hast, kannst du ihn beantragen. Er ist eine Ermessensleistung. Du brauchst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung, und der Antrag muss vor dem Start gestellt sein.
Kann ich das Gründungscoaching kostenlos bekommen?
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Im Erstgespräch kläre ich mit dir, wie du den Gutschein ansprichst.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Hauptberuflich selbstständig bin ich seit 2019, in der Gründungsberatung seit 2021. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.