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Gründercoaching Agentur für Arbeit: So bekommst du es gefördert
Von Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater · geprüft am 2.10.2026
Du willst aus der Arbeitslosigkeit gründen? Hier siehst du, was Agentur für Arbeit und Jobcenter fördern und wie alles zusammenpasst.
- Kein Rechtsanspruch? Stimmt. Ein klarer Plan macht der Fachkraft die Entscheidung leichter.
- Grundsicherungsgeld statt Arbeitslosengeld? Auch das Jobcenter kann Coaching und Einstiegsgeld fördern.
- Angst, etwas in falscher Reihenfolge zu tun? Erst Anträge stellen, dann gründen. Die Übersicht zeigt den Weg.
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Kurz gesagt
Die Agentur für Arbeit fördert eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit vor allem auf zwei Wegen: Mit einem AVGS bezahlt sie ein Gründercoaching, mit dem Gründungszuschuss sichert sie deinen Lebensunterhalt in der Startphase. Beim Jobcenter heißen die Gegenstücke AVGS und Einstiegsgeld. Alle Leistungen sind Ermessen. Das Coaching bereitet die Unterlagen vor, die für den Zuschuss nötig sind.
Coaching mit AVGS
Bezahlt die Begleitung bei Idee, Businessplan und Finanzplan. Mit bewilligtem Gutschein kostenfrei.
Gründungszuschuss
Für Arbeitslosengeld-I-Beziehende mit mindestens 150 Tagen Restanspruch. Antrag vor dem Start.
Einstiegsgeld
Das Gegenstück beim Jobcenter für Menschen mit Grundsicherungsgeld, höchstens 24 Monate.
Absicherung
Arbeitslosenversicherung auf Antrag, wenn du die Frist von drei Monaten nach dem Start einhältst.
Wie bekomme ich ein Gründercoaching von der Agentur für Arbeit?
Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS. Du suchst dir zuerst einen Anbieter, sprichst den Gutschein dann bei deiner Vermittlungsfachkraft an und startest das Coaching, sobald der Gutschein vorliegt. Beim Jobcenter läuft es genauso. Die Stelle entscheidet nach Ermessen, ein klarer Plan erleichtert ihr die Entscheidung.
- 1
Anbieter wählen
Kläre in einem kostenlosen Erstgespräch, ob Coach und Ansatz zu dir passen. Die Angaben zur zugelassenen Maßnahme kommen vom Anbieter. Bei mir stellt sie der Bildungsträger bereit, mit dem ich zusammenarbeite. - 2
Gespräch mit der Vermittlung
Erkläre Ziel, Bedarf und Zeitplan und sprich den Gutschein an. Wie du dich vorbereitest, steht unter AVGS beantragen. - 3
Gutschein erhalten
Als Ziel sollte die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit eingetragen sein. Prüfe auch Umfang und Gültigkeit. - 4
Coaching starten
Der Gutschein wird vor dem ersten Termin vorgelegt, danach beginnt das Coaching, auch online. Details unter AVGS einlösen.
Kein Rechtsanspruch
Was fördern Agentur für Arbeit und Jobcenter bei einer Gründung?
Gefördert werden zwei Dinge: die Vorbereitung und der Start. Für die Vorbereitung gibt es Coaching mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Für den Start gibt es Geld zum Lebensunterhalt, bei der Agentur den Gründungszuschuss, beim Jobcenter das Einstiegsgeld. Das Jobcenter kann zusätzlich Sachmittel und Beratung für Selbstständige fördern.
| Leistung | Stelle | Wofür | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Gründercoaching mit AVGS | Agentur für Arbeit, Jobcenter | Begleitung bei Idee, Businessplan, Finanzplan | § 45 SGB III, § 16 Abs. 1 SGB II |
| Gründungszuschuss | Agentur für Arbeit | Lebensunterhalt und soziale Absicherung nach dem Start | §§ 93, 94 SGB III |
| Einstiegsgeld | Jobcenter | Zuschuss zum Lebensunterhalt nach dem Start | § 16b SGB II |
| Sachmittel und Beratung | Jobcenter | Zuschüsse oder Darlehen für Ausstattung, Zuschuss höchstens 5.000 €; Beratung für Selbstständige | § 16c SGB II |
| Arbeitslosenversicherung auf Antrag | Agentur für Arbeit | Schutz, falls die Selbstständigkeit endet | § 28a SGB III |
Alle Leistungen sind Ermessensleistungen, außer der Versicherung auf Antrag. Stand Oktober 2026.
Was der Gutschein grundsätzlich ist, erklärt AVGS Coaching.

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Wie spielen Coaching und Gründungszuschuss zusammen?
Das Coaching kommt zuerst, der Zuschuss danach. Für den Gründungszuschuss musst du der Agentur die Tragfähigkeit deiner Gründung nachweisen und deine Kenntnisse darlegen. Genau dafür erarbeitest du im Coaching Businessplan und Finanzplan. Den Antrag stellst du, solange du noch Arbeitslosengeld beziehst und bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst.
- 1
Arbeitslos melden
Arbeitslosengeld I beziehen und den Restanspruch im Blick behalten. - 2
Coaching mit AVGS
Idee prüfen, Businessplan und Finanzplan erarbeiten. - 3
Tragfähigkeit belegen
Stellungnahme zur Tragfähigkeit einholen. - 4
Antrag stellen
Gründungszuschuss beantragen, solange noch mindestens 150 Tage Anspruch bestehen. - 5
Gründen
Erst jetzt Gewerbe anmelden und starten.
24 Monate Pause
Höhe, Dauer und Antrag erklärt Gründungszuschuss.
Was fördert das Jobcenter, wenn du Grundsicherungsgeld beziehst?
Das Jobcenter kann ebenfalls einen Gutschein für ein Gründercoaching ausstellen. Für den Start gibt es statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld, höchstens 24 Monate. Dazu können Zuschüsse oder Darlehen für Ausstattung kommen. Voraussetzung ist, dass die Selbstständigkeit voraussichtlich tragfähig ist und dich aus dem Leistungsbezug führen kann.
Einstiegsgeld
Sachmittel
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die frühere Leistung Bürgergeld Grundsicherungsgeld. An diesen Förderwegen ändert das nichts.

Welche Rolle spielt die Tragfähigkeitsbescheinigung?
Für den Gründungszuschuss ist sie Pflicht. Die Agentur verlangt eine Stellungnahme, ob deine Gründung tragfähig ist. Das Gesetz nennt dafür etwa Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Auch das Jobcenter holt vor einer Förderung in der Regel eine Einschätzung zur Tragfähigkeit ein. Grundlage sind immer Businessplan und Finanzplan.
- Businessplan mit Angebot, Zielgruppe und Markt
- Finanzplan mit Kapitalbedarf, Umsatz, Kosten und Liquidität
- Lebenslauf und Nachweise zu deinen Kenntnissen
Im AVGS Gründercoaching inklusive
Wer berät dich inhaltlich, wenn die Agentur nur fördert?
Deine Vermittlungsfachkraft berät dich zu Leistungen, Voraussetzungen und Fristen. Zu Geschäftsmodell, Preisen oder Finanzplan berät sie dich in der Regel nicht. Dafür gibt es Kammern, Gründerzentren, Banken und private Gründungsberater. Ein Gründercoaching mit AVGS verbindet beides: Die Agentur bezahlt, und du arbeitest inhaltlich an deinem Vorhaben.
| Frage | Wer hilft |
|---|---|
| Bekomme ich einen Gutschein oder Zuschuss? | Vermittlungsfachkraft bei Agentur oder Jobcenter |
| Trägt meine Idee, wie rechne ich meine Zahlen? | Gründercoach oder Gründungsberatung |
| Gewerbe, Handwerksrolle, Branchenregeln | IHK oder Handwerkskammer |
| Steuern und Verträge im Einzelfall | Steuerberatung und Rechtsberatung |
Welche Beratungsstellen es gibt, zeigt Gründungsberatung. Was die IHK leistet, steht unter Gründercoaching und IHK.
Wie sicherst du dich nach der Gründung gegen Arbeitslosigkeit ab?
Über die Arbeitslosenversicherung auf Antrag. Du kannst sie nutzen, wenn du in den letzten 30 Monaten vor dem Start mindestens 12 Monate versicherungspflichtig warst oder direkt vorher Anspruch auf Arbeitslosengeld hattest. Den Antrag stellst du spätestens drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit. Das ist eine Ausschlussfrist, du kannst sie nicht nachholen.
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Vorversicherung | mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten oder direkt vorher Anspruch auf Arbeitslosengeld |
| Antragsfrist | spätestens drei Monate nach dem Start |
| Beitrag 2026 | im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr 51,42 € im Monat, danach 102,83 € |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag, Stand 2026.
In welcher Reihenfolge gehst du am besten vor?
Zuerst klärst du, welche Stelle für dich zuständig ist und ob ein Gutschein infrage kommt. Dann folgen Coaching und Unterlagen. Anträge auf Zuschuss stellst du vor dem Start, die Versicherung auf Antrag kurz danach. Wer diese Reihenfolge einhält, verschenkt keine Förderung durch einen zu frühen Start.
- 1
Gutschein ansprechen
So bereitest du das Gespräch vor: AVGS beantragen. - 2
Coaching nutzen
Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeit, zum Beispiel im AVGS Gründercoaching. - 3
Zuschuss beantragen
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, immer vor dem Start. - 4
Gründen und absichern
Gewerbe anmelden, Versicherung auf Antrag innerhalb von drei Monaten.
Aus meiner Praxis
– Maximilian Rothenberger, IHK-zertifizierter Gründungsberater
Welche Förderung kommt für deine Gründung infrage?
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob du arbeitsuchend gemeldet bist, Arbeitslosengeld beziehst und was du investieren musst. Über jeden Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Förderung passt zu dir?Der Gründungsnavigator zeigt es dir in 2 Minuten, kostenlos und ohne Anmeldung.AVGS-Gründungscoaching
Wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein ist das Gründungscoaching für dich kostenfrei.
AVGS-GründercoachingGründungszuschuss
Beziehst du Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch, kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Er ist eine Ermessensleistung und setzt Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
GründungszuschussFörderkredite
Für Investitionen und Betriebsmittel gibt es zinsgünstige Kredite, etwa den ERP-Gründerkredit der KfW über deine Hausbank. Eine Bank erwartet dafür einen schlüssigen Businessplan mit Finanzplan.
KfW-GründerkreditWie läuft das Gründungscoaching mit mir ab?
- 1
Kostenloser Gründungscheck
In 10 Minuten siehst du, wo du stehst und welcher nächste Schritt für dich sinnvoll ist.
- 2
Förderung klären
Ich sage dir, ob ein AVGS infrage kommt und wie du ihn bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ansprichst.
- 3
Gemeinsam ausarbeiten
Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplan, online oder vor Ort, in deinem Tempo.
- 4
Sicher starten
Du hast vollständige Unterlagen für Bank und Agentur für Arbeit und einen klaren Plan für die ersten Monate.
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Häufige Fragen: Gründercoaching Agentur für Arbeit
Bekomme ich AVGS-Coaching und Gründungszuschuss zusammen?
Das schließt sich nicht aus. Es sind zwei getrennte Leistungen mit eigenen Voraussetzungen, über die jeweils nach Ermessen entschieden wird. Typisch ist die Reihenfolge: erst das Coaching mit Gutschein, dann der Antrag auf Gründungszuschuss vor dem Start.
Kann ich als Angestellter ein Gründercoaching über die Agentur bekommen?
Nur wenn dir Arbeitslosigkeit droht, etwa nach einer Kündigung oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Dann meldest du dich arbeitsuchend und kannst den Gutschein ansprechen. Wer aus einer sicheren Anstellung nebenberuflich gründet, bekommt in der Regel keinen AVGS.
Gibt es den Gründungszuschuss auch für eine nebenberufliche Gründung?
Nein. Der Gründungszuschuss setzt voraus, dass du mit einer hauptberuflichen Selbstständigkeit deine Arbeitslosigkeit beendest. Eine kleine Nebentätigkeit während der Arbeitslosigkeit ist etwas anderes und muss der Agentur gemeldet werden.
Kann mir die Agentur einen bestimmten Anbieter vorschreiben?
Beim Gutschein wählst du den Anbieter selbst. Die Agentur kann dich aber auch einer Maßnahme zuweisen, die sie bei einem Anbieter eingekauft hat. Dann ist der Anbieter vorgegeben. Wenn du einen bestimmten Coach möchtest, sprich das im Gespräch offen an.
Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?
Den Gründungszuschuss zahlt die Agentur für Arbeit, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst. Das Einstiegsgeld zahlt das Jobcenter, wenn du Grundsicherungsgeld beziehst. Beide sind Ermessensleistungen und müssen vor dem Start beantragt werden.
Muss ich während des Coachings weiter für die Vermittlung erreichbar sein?
In der Regel ja. Deine Leistung läuft während eines Coachings mit AVGS normalerweise weiter, und deine Pflichten gegenüber Agentur oder Jobcenter bleiben bestehen. Termine und Meldungen nimmst du also wie gewohnt wahr.

Über den Autor
IHK-zertifizierter Gründungsberater · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Seit 2021 habe ich rund 50 Gründungsvorhaben begleitet, als Dozent und Coach seit 2016 über 10.000 Menschen unterrichtet und gecoacht. Ich kenne Gründung mit ihren Höhen und Rückschlägen aus eigener Erfahrung, und genau das fließt in jede Beratung ein.
Inhalt geprüft am 2.10.2026
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder eine andere zuständige Beratungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr.